Einlagenschutz: Ein Restrisiko bleibt immer

Trotz gesetzlichem Schutz: Die Garantien für Ihre Einlagen gelten nicht absolut. Foto: Shutterstock

Sie haben auf Ihrem Blog wiederholt über die Einlagensicherung geschrieben. Doch wie sicher sind diese Einlagen auch unter 100’000 Franken wirklich? M.S.

Die Einlagegarantie für Gelder bei Banken in der Schweiz bis zu einem Maximalbetrag von 100’000 Franken pro Kunde – nicht pro Konto – ist gesetzlich abgestützt. Wenn man diese verändern möchte, müsste man zuerst das Gesetz anpassen, was hierzulande nicht auf die Schnelle geht und von den Eidgenössischen Räten abgesegnet werden müsste. Dennoch gibt es auch bei der Einlagensicherung keine absolute Garantie. Theoretisch kann das entsprechende Gesetz später durchaus verändert werden, wofür ich derzeit indes keine Anzeichen sehe.

Wichtiger aus meiner Sicht ist die Frage, inwiefern denn die Banken den gesetzlich vorgegebenen Einlagenschutz wirklich in der Praxis gewährleisten können. Solange an den Finanzmärkten nicht gleich die ganz grosse Krise ausbricht, besteht diesbezüglich kein Problem. Sollte sich an den internationalen Finanzmärkten die Lage aber irgendwann doch deutlich verschlechtern und, so wie damals in der Finanzkrise 2008, sogar Grossbanken wie die US-Bank Lehman Brothers in Konkurs gehen, würde sich die Frage nach der Einlagengarantie auch hierzulande durchaus stellen. Wie die Krise bei der UBS zeigte, können auch bei uns vermeintlich sichere Institute plötzlich in eine gefährliche Schräglage geraten.

Als Sparer und Anlegerin sollte man sich bewusst sein, dass der Einlagenschutz nicht absolut gilt, sondern begrenzt ist. Konkret besteht derzeit in der Schweiz eine Systemobergrenze von sechs Milliarden Franken. Das sieht auf den ersten Blick nach viel Geld aus. Würden aber in einem Krisenfall nicht nur eine Bank, sondern aufgrund einer Systemkrise gleich mehrere Institute zusammenbrechen, würden die sechs Milliarden Franken für die Einlagengarantie möglicherweise nicht mehr reichen.

Theoretisch könnten dann noch gesunde Banken zu weiteren Hilfen beigezogen werden und auch der Staat würde wohl wie damals bei der UBS in der Finanzkrise den gefährdeten Instituten unter die Schultern greifen. Eine Garantie, dass dies wirklich passiert, haben Sie aber nicht. Selbst die Staatsgarantie der meisten Kantonalbanken, welche einen sehr hohen Schutz bietet und viel weiter geht als der gesetzliche Einlagenschutz, ist beschränkt. Wenn der Kanton, welcher für die Einlagen unbeschränkt haftet, selbst in Schräglage geraten würde, wäre auch die Einlagengarantie bei den Staatsinstituten nicht mehr so sakrosankt.

Meines Erachtens verfügen wir in der Schweiz über einen verlässlichen und hohen Einlagenschutz. Das Risiko, dass man im Rahmen der gesetzlich garantierten maximal 100’000 Franken pro Kunde sein Geld verliert, stufe ich als eher gering ein.

Dennoch sollte man nicht naiv sein: Ein Restrisiko bleibt. Wenn alle Stricke reissen und der Finanzsektor weltweit in Schräglage geriete, könnte man sich auch hierzulande nicht mehr sorglos auf die gesetzliche Einlagensicherung verlassen. Dieses Restrisiko sollte man sich als auf Sicherheit bedachter Sparer und Anleger immer vor Augen halten und seine Risiken entsprechend diversifizieren.

9 Kommentare zu «Einlagenschutz: Ein Restrisiko bleibt immer»

  • M. Vetterli sagt:

    Bei den 5 systemrelevanten Banken wird der Einlagenschutz kaum angerufen werden müssen. Diese Banken dürfen nicht Pleite gehen und werden mittels Bail-in am Leben erhalten.

    Bei den kleineren Banken bietet die 125% Vorschrift hervorragenden zusätzlichen Schutz. Mit diesem Wert müssen die privilegierten Einlagen mit Aktivpositionen hinterlegt sein, welche in der CH liegen und somit einen relativ einfachen Zugriff ermöglichen. Die Werthaltigkeit dieser 125%-Position wird jährlich überprüft. Somit müsste nach Aufbrauch des Eigenkapitals diese 125%-Position, welche sich aus Werten verschiedenster Anlageklassen zusammensetzt, in sehr kurzer Zeit um über 20% an Wert einbüssen. Im übrigen hat auch bei kleinen Banken die Finma die Möglichkeit, das EK mittels Bail-in wieder herstellen zu lassen.

    • Peter sagt:

      die 125 Prozent Vorschrift ist aber auch lustig. Wenn eine Bank nur privilegierte Passiven hat, woher soll sie dann die 25% nehmen. Zudem kann ich als Kunde gar nicht wahlweise in den nichtprivilegierten Bereich wechseln, zu einem besseren Zins beispielsweise. Wenn ich das Privileg im Zug meiner Portefeuille-Planung nicht brauche.

      • M. Vetterli sagt:

        Schöne Weihnachten Hr. Peter…
        Eine Bank kann nicht nur privilegierte Einlagen in der Bilanz ausweisen, weil sie dann der 125%-Vorschrift nicht nachkommen kann. Es gibt Banken, welche für Einlagen ab 100000.- tatsächlich bereit sind, einen Aufpreis zu zahlen. Es dürften dies Banken sein, bei welchen der Anteil der privilegierten Positionen besonders hoch ist. Bei diesen Banken beginnt somit der Markt zu spielen. Das Risiko der nichtprivilegierten Einlagen wird honoriert. Geldpositionen unter der 100000.-Marke mit Verzicht auf Privilegierung und somit höherem Risiko und höherer Verzinsung sollten im Angebot stehen. Bei Diskussionen bezüglich Verlustrisiko, und dessen angemessener Entschädigung, auf Einlagen bei Banken, sollten primär die nichtprivilegierten Gelder im Zentrum stehen.

      • M. Vetterli sagt:

        Die privilegierten Gelder sind durch Zuteilung in die 2.Konkursklasse hervorragend geschützt. Diese Gelder werden sehr rasch, vor bestehen des Kollokationsplans, ausbezahlt. Für die schnelle Auszahlung wird neben der vorhanden Liquidität und rasch verflüssigbaren Aktiven im Extremfall die im Artikel erwähnten 6 Mrd. via Esisuisse herangezogen werden können. Durch die Hinterlegung von Teilen wenig liquider “125%-Positionen”, können wohl rasch zusätzlich flüssige Mittel generiert werden. Die Abwicklung einer in Schieflage geratenen Bank wird durch die Finma orchestriert. Diese kann mittels Bail-in die Pleite auch verhindern. Die Einlagensicherung muss dann nicht angerufen werden. Die Geldgeber mit nichtprivilegierten Positionen werden die neuen Bank-Eigentümer.

  • M. Vetterli sagt:

    Wenn Sie dem staatlichen Einlagenschutz nicht trauen. Legen Sie die privilegierten Guthaben bei systemrelevanten Banken an. Diese können nicht Pleite gehen. Der Schutz ihrer Positionen bis 100000.- wird letztlich durch die Einleger mit nichtprivilegierten Guthaben (über 100000.-) mittels Bail-in garantiert.
    Schutz via Staatsbanken ist eine weitere Möglichkeit. Hier werden sogar die gesamten Geldbestände gesichert. Hiervon sollte man allerdings absehen. Der Schutz der Sparguthaben darf nicht auf die die Steuerzahler überwälzt werden.
    Die Haftung der Staatsbanken sollte auf das Eigenkapital beschränkt werden. Die Politik sollte hier rasch reagieren. Vor Eintreffen einer weiteren Finanzkrise sollte dies richtig gestellt sein.

  • ROLAND BONT sagt:

    vergessen sie die einlagensicherung, auch in der schweiz. wir sind keine geschützte insel, höchstens eine insel der gutgläubigen. gerade aktuell will die ezb still und heimlich die einlagensicherung von eur 100.000 in der eurozone stark z.l. dem bankkkunden abändern und die limite sogar aufheben. vielmehr will sie ein ablaufplan festlegen, wie bei einem bankrun vorgegangen werden soll. denken sie an zypern. die euro-banken sind auch heute nicht sicher. lesen sie derkurststimmt. junk-kredite von 850 mrd. sind in schieflage. 2018 wird kritisch werden, wenn die zinsen wieder steigen. draghi ist der mann, der bisher den kollaps verschieben konnte. ein flächenbrand kennt keine nationalen grenzen.

  • Peter Wermelinger sagt:

    Immer diese Panik, nur daneben. Man muss halt nicht zu einer Hottentottenbank, sondern zu einer Grossbank bei uns. Die wird im Notfall schon gerettet. Ich hab null bedenken, hab sehr viel Cash und Derivate von einer unserer Grossbanken. KB kommt nicht in Frage, da sitzen Linke in den Gremien, die vom Bankwesen keine Ahnung haben. Lehman ist dumm gelaufen, ist aber für mich Schnee von gestern.

    • Thomas sagt:

      Naja, Herr Wermelinger die UBS und Lehmann wurden kaum von Linken geführt. Sie sollten den auf Verantwortungslosigkeit und Dummheit basierenden Crash 2008 einst angesehener Institute nicht mit stumpfsinnigen links-rechts-Platitüden verdrängen, sondern daraus lernen.

  • Retep sagt:

    Ist die Einlagensicherung gegen was überhaupt? Schlechter Wirtschaftsgang? oder nicht eher gegen Fehlverhalten oder Verspekulation einer einzelnen Bank. Zwar kommte in der Vergangenheit dann meist eine grössere Bank (mir mehrere Fälle bekannt, z.T. als Fusion verschleiert), oder das Stammhaus (mir bekannt die CH-Filiale einer ausländischen Bank) und hat das korrigiert. Die Einlagensicherung kommt zum Tragen, wenn solches für eine einzelne Bank nicht mehr klappt.

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