So füllen Sie Lücken und sparen Steuern

Jedes Teil an seinen Platz: Mit einer optimierten Altersvorsorge können Sie schon heute Tausende Franken sparen. Foto: Shutterstock

Eine Freundin hat grössere Lücken in der Pensionskasse und hat mich Folgendes gefragt: Ist es möglich, den Maximalbetrag von 6768 Franken in die Säule 3a einzuzahlen und gleichzeitig 10’000 Franken in die Pensionskasse nachzuzahlen? Sie würde allerdings die 10’000 Franken nur dann in die Pensionskasse nachzahlen, wenn der gesamte Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden könnte. H. F.

Da sehe ich kein Problem. Selbstverständlich darf Ihre Freundin sowohl in die steuerbegünstigte 3. Säule als auch in die Pensionskasse freiwillig einzahlen. Es ist nicht so, dass man sich für das eine oder andere entscheiden muss. Beschränkungen gibt es nur bei der Höhe möglicher Einzahlungen. Da Ihre Freundin angestellt ist und einer Pensionskasse angehört, darf sie bei der 3. Säule lediglich den Maximalbetrag von 6768 Franken pro Jahr einzahlen.

Auch bei der Pensionskasse gibt es Limiten für freiwillige Einzahlungen. Ob im konkreten Fall für Ihre Freundin eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse möglich ist, muss sie bei ihrer Vorsorgestiftung anhand der konkreten Zahlen abklären. Da sie aber offensichtlich Lücken hat, gehe ich davon aus, dass dies möglich ist. Die Kasse nennt die konkrete Summe, welche sie freiwillig einzahlen darf.

Oft lohnt es sich, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse über mehrere Jahre zu verteilen. Dann kann Ihre Freundin gleich mehrfach Steuern sparen. Denn sie darf einerseits die 3.-Säule-Zahlungen, anderseits auch die freiwilligen Leistungen an die Pensionskasse voll in der Steuererklärung abziehen – und zwar jedes Jahr, sofern sie entsprechende Zahlungen macht. Gerade weil Ihre Freundin Lücken in der Altersvorsorge aufweist, wie Sie schreiben, würde ich jedes Jahr möglichst den Maximalbetrag in die 3. Säule transferieren und zusätzlich in die Pensionskasse einen Betrag einzahlen und von den entsprechenden Steuervorteilen profitieren.

Sinn machen freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse allerdings nur, wenn die Kasse finanziell gesund ist und über einen robusten Deckungsgrad verfügt. Dank der Staffelung von Zahlungen, sowohl in die 3. Säule als auch in die Pensionskasse, kann man über mehrere Jahre mögliche Lücken in der Altersvorsorge kompensieren, die eigene Vorsorge bewusst stärken und gleichzeitig einiges an Steuern einsparen. Zwar muss das Vorsorgegeld später bei der Auszahlung auch versteuert werden. Dann aber zu einem reduzierten Satz.

Unter dem Strich bleibt ein erheblicher Steuervorteil. Mit dem Geld, das man bei den Steuern so über die Jahre einspart, kann man immerhin schon einen Teil der Einzahlungen in die Vorsorge mitfinanzieren. Das ist kein schlechtes Geschäft und verschafft Ihrer Freundin mehr finanzielle Sicherheit im Alter.

14 Kommentare zu «So füllen Sie Lücken und sparen Steuern»

  • Christoph Schlegel sagt:

    Was nicht erwähnt wurde und umbedingt beachtet werden muss bei Einzahlungen in die 3 Säule ist die 3 Jahre Sperrfrist für Bezüge, Dh falls man solch Bezüge macht verliert man den steuerlichen Vorteile und muss die gesparten Steuern zurückerstattet.

  • Walter Meyer sagt:

    Die Aussage, dass eine Einzahlung nur Sinn ergibt, wenn die Pensionskasse gesund ist und einen genügenden Deckungsgrad hat, halte ich in diesem Zusammenhang für nicht zweckmässig. Die Frage stellt sich dann nur, ob man auch mit dieser Pensionskasse in die Rente geht. Sehr viele Personen wechseln den Arbeitgeber und damit auch die Pensionskasse. Damit wird schliesslich die Freizügigkeitsleistung transferiert. Die Steuersparvorteile heute ergeben sich aber trotzdem.

    Wenn ich also heute genug Geld habe, um einen Steuerspareffekt durch eine Einzahlung zu erzielen und erst in 20 Jahren pensioniert werde, dann prüfe ich jetzt nicht noch den Deckugsgrad der Pensionskasse. Denn wie sie in 20 Jahren aussieht und ob ich überhaupt noch bei dieser Rente beziehen werde, steht in den Sternen.

  • R Müller sagt:

    Was ebenfalls nicht erwähnt wurde, ist die sog. Veräusserungsbeschränkung nach BVG bei Hypotheken, welche im Grundbuch eingetragen ist. Wurden beispielsweise für den Erwerb von Wohneigentum BVG-Gelder aus der PK vorbezogen, so muss dieser BVG-Vorbezug als erstes in die PK zurückbezahlt werden. Diese Rückzahlung ist dann nicht steuerabzugsberechtigt.

  • M. Vetterli sagt:

    Der Gesundheitszustand ist ausserordentlich wichtig. Dass eine bereits heute kränkelnde PK künftig den UWS deutlich stärker senkt als eine gesunde Kasse liegt auf der Hand. Die Einzahlungen werden in der Regel in den üb.oblig.Bereich gebucht. Sie erhöhen somit den Anteil dieser Gelder am Gesamtguthaben. Dieser Teil sollte, vor allem bei Tiefverdienern, möglichst klein gehalten und nicht durch Einkäufe angehoben werden. Im schlimmsten Fall kann dieser Anteil verlustig gehen. Wenn Sie ein Guthaben gem BVG von 100% aufweisen und durch einen Einkauf auf 90% reduzieren kann es sehr gut sein, dass die Einkaufssumme bei Rentensprechung (im Anrechnungsprinzip) verloren geht. Rente ohne Einkauf gleich hoch wie mit Einkauf.
    Die 3.Säule ist transparent, die Zukunft der 2.Säule sehr undeutlich.

  • Walter Meyer sagt:

    Sie gehen von der Rentensprechung bei der Pensionskasse aus, bei der sie auch einen Einkauf leisten. Wenn sie erst in 25 Jahren pensioniert werden, dann ergibt diese Überlegung wenig Sinn, da die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass sie entweder den Arbeitgeber und damit die Pensionskasse wechseln oder aber die Pensionskasse nach 25 Jahren ganz anders dasteht sowohl durch eine mögliche positive oder eine negative Entwicklung. Der Steuerspareffekt kann aber riesig sein (bsp. Reduktion der Steuern zu 25% des eigebrachten Kapitals), so dass das Risiko bei den meisten Pensionskassen tragbar ist.

    • M. Vetterli sagt:

      Die Steuerersparnis kann sehr hoch sein.
      Wenn die Gelder noch 25 Jahre liegen bleiben sollen, ist allerdings hohe Vorsicht angebracht. Dies ist eine Langfristanlage mit sehr ungewissem Ausgang. Die 2.Säule kann völlig umgekrempelt werden. Risiko sehr hoch. Wechsel der PK oder Abzug der Gelder aus der 2.Säule nicht oder nur erschwert möglich. Einmal drin immer drin.
      Die Politik sollte Einzahlungen ins Ueberobligatorium nicht mit steuerlichen Anreizen übermässig fördern.
      Bei Tiefverdienern, in PK’s nach Anrechnungsprinzip, sollte genau hingeschaut werden. Bei hohem oblig.Kapital und Einkauf ins Ueberobligatorium kann theoretisch die gesamte Einkaufsumme, bei Rente, verloren gehen.

      Bei Langfristanlagen sollte, bei heutiger unsicherer Konstellation, die 3.Säule immer vorgezogen werden

      • Walter Meyer sagt:

        Das kann man so generell auch nicht behaupten. Die Frage ist, wie man dann in der 3. Säule anlegt. Einfach nur auf dem Konto liegen zu lassen bringt keine Performance und nur eine einmalige Steuerersparnis. Bei einigen 3.-Säule-Fonds ist das vielleicht besser. Aber auch da trägt man das Risiko der Märkte. Kommt dazu, dass je nach Lebenswerwartung eine Rentenzahlung attraktiver ist, als ein Kapitalbezug. Bei langer Rente wären die Gelder besser in der PK als in 3. Säule, selbst dann wenn der Umwandlungssatz noch sinkt. Bsp. bei einem Ehepaar mit hoher Progression und keinen Kinder. Denn wenn nichts vererbt werden soll, sichert eine Rente das Risiko einer möglichen hohen Lebenserwartung weit besser ab, als ein einmaliger Kapitalbezug.

        Die Frage ist eben sehr individuell zu beantworten.

      • M. Vetterli sagt:

        Ja Hr. Meyer
        muss immer individuell angeschaut werden.
        Bei einer Langfristanlage würde ich die 3.Säule der 2.Säule unbedingt vorziehen. Mit der 3.Säule können sie den Anbieter wechseln. Wenn Sie wünschen können sie die Gelder zu einem späteren Zeitpunkt immer noch in die 2.Säule transferieren. Bei der 3.Säule haben Sie immerhin eine gewisse Flexibilität.
        Bei der 2.Säule gibt es keine Auswahl. Die PK des AG wird zugeteilt. Hier muss dringend die freie PK-Wahl umgesetzt werden.

        Rente statt Kapital kann durchaus Sinn ergeben. Kann aber nicht 25 Jahre vor Referenzalter entschieden werden.

        Einkäufe wurden früher in jedem Fall als sinnvoll betrachtet. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Für einen 60 jährigen Versicherten, mit absehbarem regl.UWS von über 6%, ist ein Einkauf attraktiv.

  • ROLAND BONT sagt:

    banken sind verkäufer und keine sozialen berater. meistens passieren die gebühren indirekt und der normal-kunde sieht dies nicht. auch denken sie daran, sie sind kein kunde wenn sie geld aufs sparkonto legen, sondern sie sind kreditgeber, der einer drittpartei, also der bank, einen kredit zu 0 prozent ausleiht, und dafür noch mittels gebühren bezahlen muss. schräge welt. Lesen Sie derkursstimmt. Alles angefacht von den zentralbanken, unser heutiges fiat-papiergeldsystem steht in einer reifen phase und muss erneuert werden. noch mehr schulden bringen die wirtschaft nicht weiter. warum sind die zinsen 0, wenn wir schon so lange einen aufschwung haben.

  • Peter Meyer sagt:

    ich würde mal behaupten, dass das Geld bei der PK nicht mehr Wert ist, als in meinem eigenen Sack…
    Die Vorsorge wird nicht besser dadurch.
    Die Steuerersparniss hingegen ist wahr.
    Was allerdings, wenn man 2 Jahre nach der Pensionierung stirbt?
    Die PK freuts… die zahlt die vereinbarte Todesfallkapital aus und der Restbetrag geht an die PK. Wenn das Geld auf einem eigenen Konto liegt, fliesst es in die Erbmasse.
    Daher habe ich heute schon meine PK Einzahlungen auf das minimum zurück geschraubt und zahle mit dem Geld, welches ich sofort zur Verfügung habe meine Hypothek ab.

  • Claudia sagt:

    Also ich bin auch der Meinung, zahlen Sie lieber eine eigene Wohnung ab bevor Sie freiwillige Zahlungen in die Pensionskasse machen.

  • Karl Knapp sagt:

    Es gibt keine „Lücken“ in der Pensionskasse, das ist eine reine Erfindung der Vorsorgeberater. Und Steuern kann man erst richtig sparen, wenn man entsprechend verdient, also eine Einzahlung im richtigen Jahr machen, nicht sofort (wenn man nicht gerade im Kt. Bern wohnt oder so).

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