Tausende Franken Steuern sparen – dank Staffelung

Steuern sparen: Idealerweise sollte man mehrere 3.-Säule-Konten unterhalten. Foto: Keystone
Ein Freund von mir wird am 22. Dezember 64 Jahre alt. Die 3. Säule und das PK-Geld möchte er ausbezahlt bekommen. Jedoch nach Möglichkeit nicht beide Beträge im selben Jahr, um die Steuerlast zu verteilen. Ist das überhaupt möglich? S. E.
Ja, das ist problemlos möglich. Vorsorgegelder werden zwar separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. Doch muss man sich bewusst sein, dass Kapitalauszahlungen nach progressiven Sätzen besteuert werden. Wenn Ihr Freund also gleichzeitig die 3. Säule sowie das Pensionskassenkapital im selben Jahr bezieht, zahlt er deutlich mehr Steuern, als wenn er die Auszahlung staffelt. Idealerweise sollte man deshalb mehrere 3.-Säule-Konten unterhalten und diese dann gestaffelt beziehen.
Das Kapital in der steuerbegünstigten Säule 3a darf frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bezogen werden – bei Männern also mit 60 und bei Frauen ab 59. Vor diesem Hintergrund kann es empfehlenswert sein, dass man bis zu fünf 3.-Säule-Konten unterhält, die man dann in fünf Jahren gestaffelt auszahlen lassen kann.
Nun ist Ihr Freund aber schon bald 64 Jahre alt. Seine Möglichkeiten sind daher beschränkt. Immerhin kann er sich aber noch in diesem Jahr seine 3. Säule auszahlen lassen und dann erst im nächsten Jahr mit der ordentlichen Pensionierung das Kapital aus der 2. Säule. So kann er einiges an Steuern sparen.
Wie viel der Sparbetrag ausmacht, kann Ihr Freund einfach herausfinden. Verschiedene Banken, darunter auch die Postfinance, haben auf ihren Internetportalen entsprechende Steuerrechner, mit denen man sich aufzeigen lassen kann, wie viel Steuern bei der gemeinsamen oder der gestaffelten Auszahlung des Vorsorgekapitals je nach Wohngemeinde und –Kanton fällig werden. Selbst für diejenigen, die noch nicht direkt vor dem Rentenalter stehen, lohnt es sich, solche Berechnungen für sich selbst durchzuspielen.
Das dürfte manchen motivieren, seine Altersvorsorge und insbesondere auch seine mögliche Kapitalauszahlung genauer zu planen. Je nach Wohnort und Kapital kann die Steuerersparnis durch eine Staffelung locker zehntausend Franken oder mehr ausmachen. Geld, das man fürs Alter brauchen oder auch für eine schöne Reise einsetzen könnte.
Falls Ihr Freund übrigens mehrere 3.-Säule-Konten besässe und allenfalls noch nach 65 weiterarbeiten möchte, könnte er das erste jetzt mit 64, dann das zweite erst mit 66 beziehen. Voraussetzung ist aber, dass er auch nach 65 weiter ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen auch in Teilzeit erwirtschaftet.
Ansonsten rate ich Ihrem Freund, die 3. Säule noch in diesem Jahr zu beziehen und dann das Pensionskassengeld erst im nächsten Jahr mit der ordentlichen Pensionierung.
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