So wird aus dem Blümchen ein Baum

Blümchen brauchen was zum Gedeihen: Mit der Einzahlung in die 3. Säule geniessen Sie Steuervorteile. Foto: Getty Images

Blümchen brauchen was zum Gedeihen: Mit der Einzahlung in die 3. Säule geniessen Sie Steuervorteile. Foto: Getty Images

Bisher habe ich jedes Jahr den vollen Betrag auf mein 3a-Konto eingezahlt, aktueller Zinssatz 0,5 Prozent. Ich habe jedoch festgestellt, dass es die Möglichkeit gibt, bei meiner Siedlungsgenossenschaft Anteilscheinkapital anzulegen, zu einem Zinssatz von 2,5 Prozent. Nun stellt sich mir die Frage, was wohl lukrativer für mich ist? Die Einzahlungen auf das 3a-Konto, die ich den Steuern abziehen kann oder das Anteilscheinkapital, mit dem besseren Zinssatz, das ich nicht den Steuern abziehen kann. A. M.

Aus meiner Sicht ist es ein Fehler, wenn Sie nur den Zins vergleichen. Die beiden Anlagemöglichkeiten sind grundverschieden – ebenso deren Zweck. Wenn Sie Beiträge in Ihre Säule 3a leisten, stärken Sie damit in erster Linie ihre Altersvorsorge. Das und nicht etwa in erster Linie die Anlage und eine möglichst hohe Rendite sollte die Motivation bei der 3. Säule sein.

Vielmehr sollten Sie sich bei Einzahlungen in die Säule 3a von der Überlegung leiten lassen, dass die AHV und die Pensionskasse bei den meisten Leuten künftig kaum genügen, um im Alter den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Angesichts der demografischen Entwicklung mit einer steigenden Lebenserwartung dürfte die Politik nach dem Nein zur Rentenreform neue Möglichkeiten lancieren, wie die AHV gesichert und die Pensionskassen auf solide Beine gestellt werden können.

Mit grösster Wahrscheinlichkeit führt das dazu, dass das AHV-Rentenalter steigen und der Umwandlungssatz bei den Pensionskassen dann eben doch künftig sinken wird. Im überobligatorischen Teil ist er bereits stark gesunken. Für Sie und alle anderen Versicherten heisst das, dass man weniger Rente bekommen wird.

Umso wichtiger werden dann die 3. Säule und Ihre Zuwendungen ans freiwillige Alterssparen. Natürlich wünscht man sich dennoch auch bei der 3. Säule eine ansprechende Rendite, auch wenn das nicht die Hauptmotivation ist, um dort Gelder einzuzahlen. Wegen der tiefen Zinsen sind auch die Sätze auf den 3.-Säule-Konten stark gesunken. Sie bekommen also deutlich weniger Zins, als wenn Sie bei Ihrer Genossenschaft in Anteilscheine investieren.

Hier spielt über den Genossenschaftsgedanken hinaus die Rendite eine wichtige Rolle. Allerdings müssen Sie sich auch überlegen, wie sicher Ihr Geld dort ist. Sollte die Genossenschaft irgendwann in Schräglage geraten, würden Sie Ihr investiertes Geld verlieren. Rein renditemässig fahren Sie bei der Genossenschaft kurzfristig besser.

Allerdings könnten Sie das 3.-Säule-Geld ebenfalls interessanter investieren und mehr Rendite erreichen – etwa indem Sie das Geld in spezielle Vorsorgefonds im Rahmen der 3. Säule anlegen. Diese bringen je nach Anlagemix im Durchschnitt der Jahre deutlich mehr Rendite als die 0,5 Prozent auf dem Konto. Allerdings tragen Sie dann auch höhere Risiken. Sie dürfen in solche Fonds nur investieren, wenn Sie das Geld während mindestens fünf bis acht Jahren liegen lassen können und mit Kursschwankungen leben können.

Zu beachten ist beim Vergleich der zwei Anlagemöglichkeiten vor allem auch der Steueraspekt: Die 2,5 Prozent Zins bei der Genossenschaft müssen Sie voll versteuern. Beim Säule-3a-Konto hingegen profitieren Sie von einem erheblichen Steuervorteil. Sie dürfen Ihre Einzahlungen in die 3. Säule jeweils jährlich von der Steuer abziehen. Je nach Ihrem Einkommen und Ihrem Wohnort sparen Sie so deutlich über 1000 Franken Steuern pro Jahr. Das so ersparte Vermögen müssen Sie erst bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz versteuern.

Dank der Steuerersparnis fahren Sie aus meiner Sicht mit den 3.-Säule-Einzahlungen über die Jahre weit besser als mit einem Investment in die Anteilscheine der Genossenschaft. Aber eben: Noch weit wichtiger als die Rendite ist meines Erachtens nur schon die Tatsache, dass Sie freiwillig Ihre Altersvorsorge stärken.

 

 

27 Kommentare zu «So wird aus dem Blümchen ein Baum»

  • Hans Koller sagt:

    Naja, nur weil man das eine Produkt „Säule 3a“ nennt heisst das nicht, dass man das Geld des Genossenschaftskapitals nicht zur Altersvorsorge rechnen darf…

  • Anh Toàn sagt:

    „Das so ersparte Vermögen müssen Sie erst bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz versteuern.“

    Der Satz ist nicht reduziert: Die Renten aus Säule 2a und 3a sind voll steuerbar, also sind auch die Kapitalauszahlungen voll steuerbar. (Besteuerung einer Kapitalabfindung zum Rentensatz ist kein Privileg, die Kapitalleistung soll wie die Rente mit Steuern belastet werden. Ein Vorteil resultiert aus dem Steueraufschub (Bis zur Pensionierung liegen die aufgeschobenen Steuern auch auf dem Konto und bringen Zins) und darin, dass das Kapital während es auf dem Säule 3a Konto liegt, nicht zum steuerbaren Vermögen gehört. Wenn am Schluss nicht viel ausbezahlt wird (zeitlich getrennt von PK!!), kann auch ein Steuervorteil entstehen, aber eben nur kleiner bei kleinen Summen.

    • Anh Toàn sagt:

      Einen reduzierten Steuersatz gibt es für Leistungen aus Altersvorsorge, für welche die Prämien nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden konnten. (In diesem Fall verlangt „Gerechtigkeit“ zu ermitteln, wie viel der Auszahlung ist Rückzahlung der Einlage (bereits versteuert) und wie viel ist (Vermögens-)ertrag (bisher nicht versteuert)). Aber da wo die Beiträge vom Einkommen abgezogen werden können, sind die Leistungen voll steuerbar.

    • Martin Leu sagt:

      „Der Satz ist nicht reduziert: Die Renten aus Säule 2a und 3a sind voll steuerbar, also sind auch die Kapitalauszahlungen voll steuerbar.“
      Absoluter Unsinn!
      1. Die Säule 3a muss als Kapital und kann nicht als Rente bezogen werden.
      2. Kapital der Säule 3a wird zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
      3. Was bitte soll die Säule 2a sein?

      • Anh Toàn sagt:

        Säule 2a ist falsch. Säule 3a kann als reines Altersparen bei einer Bank oder in Kombination mit Renteleistungen bei einer versicherung abgecshlossen werden. Es heisst 3a, weil sie steuerlich begünstigt ist, aber die Begünstigung ist lediglich ein Steueraufschub: Spätere Steuern sind billiger, wenn vorher Zinserträge erzielt werden, und die Steuern nicht steigen oder gar sinken.) Für die Mitte ist die Steuerersparnis verglichen mit der Jahrzehnte langen Bindung nicht attraktiv. Dazu wird man bei den Banken noch mit Verwaltungsgebühren abgezockt und vom Gesetzgeber mit restriktiven Anlagevorschriften behindert, wenn man das Vermögen innerhalb der Säule 3a anlegen will. Da kauf ich lieber NESN, NOVN, ROGS und schlafe 30 Jahre. Man könnte sich auch erschiessen zum Steuern sparen.

      • Anh Toàn sagt:

        „Kapital der Säule 3a wird zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.“

        Ja, es wird nicht die gesamte Kapitalauszahlung wie laufendes Einkommen eines Jahres behandelt. 100’000 Einkommen in einem Jahr gäbe einen anderen Steuersatz, als jedes Jahr 6000 und zerquetsche Rente. Und dann noch zum laufenden Einkommen dazu gezählt: Die Idee des Gesetzgebers war nicht, die reine Sparform gegenüber der Rente steuerlich zu begünstigen.

        Geld in der dritten Säule ist quasi unversteuertes Einkommen. Ob tatsächlich eine Steuerersparnis resultiert, hängt von vielen Faktoren ab: Wer kennt die / seine Steuerbelastung in 40 Jahren?

        Ungewissheit und gleichzeitig Unflexibilität ist teuer und wird in der dritten Säule nicht angemessen vergütet.

      • Anh Toàn sagt:

        Attraktiv wird es da, wo es kalkulierbar wird: Die letzten Jahre vor der Rente, vor dem Eigenheimerwerb, unter Umständen auch vor Umwandlung indirekte Hypo Amortisationen in direkte. (z.B. Ansparen um eine Festhypo (-teil) nach Auslauf zu amortisieren): Ist die Rückzahlung zeitlich absehbar, kann gerechnet werden, wie viel Steuerersparnis resultiert. Die Höhe und Zeitpunkt von Ein- und Rückzahlung optimiert werden. Letztlich ist dies Umgehung der Idee, also muss immer geprüft werden, wo die gesetzlichen, richterlichen Grenzen der Umgehung für relativ zur Idee kurzfristiges rein-raus liegen.

  • Peter Müller sagt:

    Die viel bessere, die beste Altersvorsorge aber ist der Erwerb von Wohneigentum. Wenn irgendwie möglich sparen und beschaffen Sie sich das Kapital für die Eigenleistung (20% des Kaufpreises) und erwerben sie Wohneigentum. Rechnen Sie mal, wieviel sie während ihres voraussichtlichen Lebens an Mietzinsen à fond perdu ausgeben – Sie könnten damit locker eine stattliche Villa bar bezahlen. Also statt einer Wohnung mieten Sie Geld zu gegenwärtig lächerlichen Zinsen und wohnen dafür in ihren eigenen 4 Wänden. Die durch die Inflation bewirkte Wertsteigerung kommt Ihnen oder Ihren Erben zugute, die Hypothekarschuld verliert entsprechend an Wert, sie zahlt sich sozusagen selbst ab.
    Merke: Die Inflation straft (bestiehlt) die Sparer, belohnt aber die Schuldner.

    • Leo Schmidli sagt:

      Wenn man liest „die beste Altersvorsorge“ kann man eigentlich schon abbrechen. Die gibt es nämlich nicht, sondern ist für jeden unterschiedlich.
      Sie blenden viele Sachen aus: Unterhalt wird nicht mehr durch den Vermieter übernommen, sondern muss der Mieter tragen. Bei Eigenleistungen (Rasen mähen etc.) müssten Opportunitätskosten angesetzt werden. Was geschieht im Falle einer Scheidung? Was ist wenn Sie Ihren Job wechseln (müssen)? Wertsteigerung durch Inflation??? Welche Inflation meinen Sie? Wir befinden uns seit 5 Jahren in einer Deflation!
      Was auch sehr gerne beim Vergleich vergessen wird: Das Eigenkapital ist im Haus gebunden. Wieviel hätten die 20% in Aktien angelegt gebracht? Vielleicht auch genug, um die Miete zu decken…

      • Peter Müller sagt:

        Hr Schmidli, was Sie mir auszublenden unterstellen, habe ich selbst durchgerechnet, durchgelebt, überlebt, auch mein Sohn. Ich kann schwerlich beschreiben, wie finanziell und emotionell vorteilhaft es ist. Jeder Interessierte kann wählen, wieviel Rasen er um seine Wohnung haben will.

      • Peter Müller sagt:

        Betreffend „Deflation“: Schauen Sie sich mal den Immobilienindex, und den Mietpreisindex an! Und auch die Inflation des Warenkorbes wird früher oder später wiederkommen. Finanzexperten und Politiker arbeiten eifrig daran.
        Um der irrationalen Tragbarkeitsrechnung bei Pensionierung zu entgehen, empfehle ich das PK-Kapital in bar zu beziehen und damit die verbleibende Hypothek (teilweise) abzuzahlen. Der Eigenmietwert des Wohneigentums ist dann Teil der Rente und im Gegensatz zur Pension, automatisch indexiert. Der Mietwert der eigenen 4 Wände ist nämlich immer soviel, wie man für gleichwertigen Wohnraum Miete hinblättern müsste. Und die Mieten steigen und steigen.

      • rollo sagt:

        sehr geehrter herr schmidli, ihre argumente und ansätze sind absolut richtig, das sehe ich genau so. zudem vergessen viele, dass die bank bei grösseren lebensveränderungen wie eben beim renteneintritt eine neue tragbarkeitsrechnung macht, schliesslich ist ihr einkommen im rentenalter bedeutend tiefer. und vergessen sie nicht den eigenmietwert. die steuer-progression ist unbarmherzig. grundsätzlich ist ein hauskauf ein high-risk-investment, denn sie spielen in der regel mit einem hohen fremdkapital-leverage. und wer weiss schon, wo der marktpreis in 10 jahre steht… ich beschäftige mich sehr mit non-mainstream am finanzmarkt, mehr unter derkursstimmt.ch beste grüsse, rollo

      • Leo Schmidli sagt:

        Sie treffen Annahmen, aber nur in eine Richtung! SIE haben Inflation erwähnt, ich habe Sie nur korrigiert, dass wir in der Vergangenheit eine Deflation hatten. Ja, die Immobilienindizes sind gestiegen. Aber sie können sich irgendwann genauso wieder in die andere Richtung bewegen. Und ein Index sagt über den individuellen Wert Ihrer Immobilie nichts aus.
        Auch so eine tolle Empfehlung von Ihnen das PK-Guthaben in bar zu beziehen. Warum pauschale Empfehlungen? Das ist unverantwortlich! Mag für einzelne zutreffen, für andere aber nicht. Wovon finanzieren Sie Ihren Lebensunterhalt, wenn die 2. Säule vollständig im Haus steckt?
        Und warum ist der Eigenmietwert Teil der Rente? Sie schwurbeln irgendwelche Phrasen, aber verstehen Vieles nicht und sehen keine Zusammenhänge!

      • Anh Toàn sagt:

        „Auch so eine tolle Empfehlung von Ihnen das PK-Guthaben in bar zu beziehen. Warum pauschale Empfehlungen?“

        Keine pauschale Empfehlung, aber ein Gewichtiges Argument spricht gegen Kapitalbezug und für Rente, im obligatorischen Teil, solange der Umwandlungssatz nicht gesenkt wird, es gibt mehr aus der PK als bei Kapitalbezug. Der Umwandlungssatz soll ja gesenkt werden, weil eben das Kapital die Renten so wie sie kalkuliert werden, nicht decken. Bei durchschnittlicher Lebenserwartung ist nüchtern betrachtet Rente also mehr als Kapitalbezug.

  • Anh Toàn sagt:

    Jüngeren (unter 45 Jahren etwa) würde ich Einzahlungen in die Säule 3a im Allgemeinen nicht empfehlen: Das Geld ist sehr sehr langfristig blockiert und die Bedingungen werden von der anderen Seite während der Laufzeit des Vertrages einfach geändert: Die andere Seite ist der Gesetzgeber, der die Zinsen festlegt, die Möglichkeiten für vorzeitigen Bezug ändert, uswe usw. Wäre das ein privatrechtlicher Vertrag, wäre er unsittlich, wegen zu starker einseitiger Bindung: Das Geld muss dort gelassen werden, den Zinssatz bestimmt die andere Seite allein und kann sogar einseitig die Laufzeit ändern, die Steuern auf die Auszahlung erhöhen. Ist nicht ein vorzeitiger Bezug (für Eigenheim) in naher Zukunft sehr wahrscheinlich und das Rentenalter weit weg, ist Säule 3a kein gutes Geschäft.

  • rollo sagt:

    sehr geehrter herr schmidli, ihre argumente und ansätze sind absolut richtig, das sehe ich genau so. zudem vergessen viele, dass die bank bei grösseren lebensveränderungen wie eben beim renteneintritt eine neue tragbarkeitsrechnung macht, schliesslich ist ihr einkommen im rentenalter bedeutend tiefer. und vergessen sie nicht den eigenmietwert. die steuer-progression ist unbarmherzig. grundsätzlich ist ein hauskauf ein high-risk-investment, denn sie spielen in der regel mit einem hohen fremdkapital-leverage. und wer weiss schon, wo der marktpreis in 10 jahre steht… ich beschäftige mich sehr mit non-mainstream am finanzmarkt, mehr unter derkursstimmt.ch beste grüsse, rollo

    • Peter Müller sagt:

      Lieber rollo,
      können sie mir eine Investition mit nennenswerter Rendite (Finanzmart) nennen, die weniger risikoreich ist als Immobilie? Ich kann mir keine vorstellen.
      „wer weiss schon, wo der marktpreis in 10 jahre steht… „. Ja, dass ist die Frage! Die Erfahrung aber zeigt deutlich nach oben. Unsere geerbte Immobilie hat innert 25 Jahren ihren Wert verzehnfacht – nur so als Beispiel.
      Eigenmietwert-Besteuerung: Ob Sie nun Eigenmietwert haben, oder stattdessen Pension beziehen, beidenfalls zählt dies zum steuerbaren Einkommen. Hingegen darf man die Kosten (Hypozinse, Unterhalt, Versicherungen, usw) vom Einkommen abziehen. Die Rechnung muss gemacht werden. Bei mir wars vorteilhaft.

  • Peter Müller sagt:

    „Und warum ist der Eigenmietwert Teil der Rente? Sie schwurbeln irgendwelche Phrasen, aber verstehen Vieles nicht und sehen keine Zusammenhänge!“
    Hr Schmidli, wenn ich „gratis“ wohne, keine Miete bezahlen muss, ist das soviel wert wie wenn mir der entsprechende Betrag als Rente ausbezahlt würde, mit dem ich dann die Miete begleiche.
    Zu PK-Kapital auszahlen: Angesichts des bereits reduzierten UWS für überobligatorisches Kapital und der drohenden Reduktion des UWS für den obligatorischen Teil ist die „Rendite“ (Pension) bald nicht mehr genügend. Kommt dazu, dass nach Ableben nichts davon an die Erben geht, das Kapital ist verpufft.

    • Leo Schmidli sagt:

      Der Eigenmietwert stellt eine finanzielle Belastung dar.
      Aber vergessen Sie es…

      • Peter Müller sagt:

        „Der Eigenmietwert stellt eine finanzielle Belastung dar.
        Aber vergessen Sie es…“
        Hr Schmidli, soll ich es vergessen, weil Sie Ihre obstruse Behauptung nicht beweisen können?

  • Peter Müller sagt:

    Wenn ich aber das Kapital beziehe und in Wohneigentum investiere, habe ich davon als Rendite den Genuss der „Gratiswohnung“ (siehe oben), deren Mietwert sich zur AHV-Rente zuzählt. Nicht nur ist dieser Zuschuss indexiert, im Gegensatz zur Pension, sondern der Wert in der Immobilie bleibt erhalten oder vermehrt sich und kommt schliesslich den Erben zugute. Er verpufft nicht in der PK.

    • Anh Toàn sagt:

      @Peter Müller: „können sie mir eine Investition mit nennenswerter Rendite (Finanzmart) nennen, die weniger risikoreich ist als Immobilie? “

      Zweifellos ist eine Immobilie oft eine sehr gute Investition. Manchmal konkretisiert sich aber dieses geringe Risiko einer Immobilien Investition, entweder weil der gesamte Markt einbricht, oder der lokale, oder man zu viel fürs falsche Objekt bezahlt hat Ort („Immobil“ eben) und für die, welches es trifft, wird es teuer, manchmal sehr sehr teuer, nicht nur Geld, bei Verlust des Eigenheims geht das gerne bis zu Scheidung und manchmal gar Selbstmord. Wer überzeugt ist, dabei höchstens alles Geld zu verlieren und wieder aufstehen zu können, sei dazu geraten.

  • Peter Müller sagt:

    @rollo: In der Theorie haben Sie Recht. Aber die Erfahrung der letzten 100 Jahre in CH zeigen, dass Immobilie eine der sichersten, rentablen Investition ist. Ja, es hat Blasen und Einbrüche gegeben, aber immer nur von kurzer Dauer. Immobilie ist aber eine langfristige Investition, ausser bei Spekulanten. Es sei noch erwähnt, dass Immobilien auch durch Finanzkrisen, Börsencrash und Währungskollapse indurch ihren Wert behalten, wiedererhalten. Meine 4 Wände sind immer soviel wert, wie ich für gleichwertigen Wohnraum an Miete hinblättern müsste.
    Natürlich muss man beim Kauf darauf achten, dass der Preis stimmt. Sich umschauen, sich informieren!

    • M. Vetterli sagt:

      Ja Hr. Müller… wohl in den letzten 150 Jahren war die Investition in Immobilien letztlich rentabel. Dies lag auch an der demografischen Entwicklung. Seit 200 Jahren wächst die Schweizer Bevölkerung unablässig.
      Dies könnte sich nun ändern. Ohne massive Einwanderung wird die Schweizer Bevölkerung in 25 Jahren zu schrumpfen beginnen. Wenn wir nur den aktiven Teil betrachten hat der Schrumpfungsprozess bereits eingesetzt. Es werden nun weniger potentielle Käufer von Immobilien auf den Markt drängen.
      Durch die demografische Veränderung wird nun auch ein verstärkter Vermögensverzehr einsetzten. Dies wird die Preise der Vermögenswerte unter Druck setzen.
      Wir kennen die Zukunft nicht. Aber die Erfahrung der letzten 100 Jahre wurden unter Voraussetzungen akkumuliert welche nun nicht mehr gelten

      • Peter Müller sagt:

        Das scheint mir aber eine gewagte Hypothese zu sein, hat doch erst dieser Tage ein Wirtschafter die CH-Bevölkerung 2050 auf 11 Mio geschätzt.
        Selbst wenn – der %uale Anteil Wohneigentümer in der CH-Bevölkerung ist einer der niedrigsten in Europa. Das Potential an Mietern, die Wohneigentümer werden wollen ist also hoch. Und wenn alle angehenden Rentner meinen Ratschlag befolgen wollten, ça 50’000 pro Jahr, kann man sich vorstellen, was dann auf dem Immomarkt los ist.
        Aber der reelle Wert des Wohneigentums ist ja nicht der spekulative, sondern – ich sags nochmals: Die eigenen 4 Wände sind immer soviel wert. wie man für gleichwertigen Wohnraum an Miete hinblättern müsste.

      • M. Vetterli sagt:

        Es gibt viele Projektionen bezüglich Bevölkerungsentwicklung. Tatsächlich kann die Wohnbevölkerung der CH mittels Einwanderung künftig stabilisiert oder gar erhöht werden.
        Die aktive Bevölkerung beginnt bereits jetzt, ohne massive Immigration, zu schrumpfen.
        Die Reproduktionsrate beläuft sich seit bald 50 Jahren auf unter 1.6. Ein Ende der Schrumpfung ist, ohne Immigration, nicht auszumachen.
        Ein Wechsel von Mietern zu Wohneigentümern verändert den Typus des Wohnraums aber nicht das/den benötigte(n) Gesamtangebot/bestand. Wahrscheinlich wird der Bestand an Alterswohnungen zunehmen. Ein Preisrückgang auf den durch die Aktiven beanspruchten Wohnraum ist künftig gut möglich.
        Auch wenn der erworbene Wohnraum selbst bewohnt wird, kann ein Wertverlust schmerzliche Folgen nach sich ziehen.

  • Peter Müller sagt:

    Hr Vetterli, über die Bevölkerungsentwicklung kann man offenbar nach belieben oraceln. Während die „einheimische“ Bevölkerung eine niedrige Geburtenrate aufweist, ist auch bekannt, dass die „immigtierte“ eine wesentlich höhere produziert.
    Nun ist es aber so, dass nicht nur die Aktiven Wohnraum beanspruchen, sondern die Gesamtbevölkerung. Man muss also den Wohnbedarf der gesamten Bevölkerung in Betracht ziehen. Und der dürfte in absehbarer Zukunft kaum schrumpfen. Insofern sehe ich kaum die Gefahr eines anhaltenden Preisrückgangs der Immobilien.
    Und selbst wenn – die „schmerzlich Leidtragenden“ wären dann vor allem die Erben.

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