Bankkonkurs: Wie Kunden mit Gemeinschaftskonto gesichert sind

Einlagenschutz: Einzelkonten besser bei verschiedenen Banken anlegen. damit sie nicht im Regen stehen. Foto: Key

Einlagenschutz: Einzelkonten besser bei verschiedenen Banken anlegen, damit Sie nicht im Regen stehen. Foto: Key

Ich habe mit Interesse Ihre Artikel zum Einlagenschutz gelesen. Eine Frage blieb für mich offen: Wie verhält es sich bei einem gemeinsamen Konto – zum Beispiel von Peter und Rosmarie Müller? Sind diese dann nur ein einzelner Kunde und somit nur 100’000 Franken geschützt? Was bedeutet das im Kontext des Einlagenschutzes? N. W.

Grundsätzlich sind bei einem Bankkonkurs Einlagen von 100’000 Franken pro Kunde gesichert. Auch wenn man mehrere Konten bei der gleichen Bank hat und der Betrag 100’000 Franken übersteigt, bleiben nur die maximal 100’000 Franken garantiert.

Immer häufiger führen beispielsweise Ehepaare aber Gemeinschaftskonten, welche unter einem gemeinsamen Kundennamen registriert sind. So auch in Ihrem Beispiel, in Ihrer Frage mit dem Konto von Peter und Rosmarie Müller. Bei der Einlagensicherung gelten die beiden Eheleute als zwei Einzelpersonen. Jeder von beiden darf somit auf einen Einlagenschutz von maximal 100’000 Franken vertrauen. Obwohl sie gegenüber der Bank unter dem gemeinsamen Namen figurieren, hat jeder Einzelne das Recht auf den persönlichen Einlagenschutz bis maximal 100’000 Franken.

In der Umsetzung ist die Sache allerdings etwas komplizierter. Bei einem Bankenzusammenbruch würde zunächst der Betrag auf dem Gemeinschaftskonto anteilsmässig auf die beiden Eheleute verteilt. Falls Sie und Ihre Frau auf einem Gemeinschaftskonto beispielsweise den Betrag von 180’000 Franken parkiert hätten, wären also je 90’000 Franken im Rahmen der Einlagensicherung garantiert.

Nun kommt es aber oft vor, dass einer der Eheleute oder beide über das Gemeinschaftskonto hinaus noch weitere Einzelkonten bei der gleichen Bank führen. Falls Sie zum Beispiel ein weiteres Konto mit einem Guthaben von 35’000 Franken halten, würde dieser Betrag bei der Einlagensicherung zu den 90’000 Franken aus dem Gemeinschaftskonto dazugezählt. Sie bekämen dann nur maximal die 100’000 Franken. Die restlichen 25’000 Franken wären dann nicht mehr gesichert.

Darum empfehle ich Leuten, die Gemeinschaftskonten führen, auch darauf zu achten, dass sie nicht noch bei der gleichen Bank Einzelkonten mit grossen Beträgen führen, die schlussendlich den Einlagenschutz von höchstens 100’000 Franken pro Kunde überschreiten.

Anders ist die Regelung übrigens beim Kollektivkonto. Bei diesem können die Bankkunden nur gemeinsam, aber nicht einzeln über das Guthaben auf dem Konto verfügen. Da die Forderung mehreren Personen gemeinsam zusteht, können bei einem Kollektivkonto nicht mehrmals die 100’000 Franken, sondern nur einmal die maximal 100’000 Franken geltend gemacht werden.

Beachten sollten Sie bei Ihren Überlegungen zudem, dass der Maximalbetrag des Einlagensicherungssystems in der Schweiz begrenzt ist. Konkret beträgt der Maximalbetrag der Einlagensicherung höchstens sechs Milliarden Franken für alle Banken zusammen. Bei der Schweizer Einlagensicherung Esisuisse heisst es dazu: «Die Systemobergrenze gilt nicht pro Schadenfall oder für eine bestimmte Zeitspanne, sondern stellt die maximale Sicherung durch die Banken und Effektenhändler dar.»

Sollten also gleich mehrere Banken in der Schweiz zusammenbrechen, müsste damit gerechnet werden, dass der Einlagenschutz nicht in jedem Fall voll gewährleistet wäre. Damit die Einlagensicherung dennoch gegeben wäre, müsste wohl wie damals bei der UBS-Krise der Staat zu Hilfe eilen. Eine Garantie, dass diese Staatshilfe kommt, hat man als Kunde allerdings nicht. Ein kleines Restrisiko bleibt somit bestehen.

4 Kommentare zu «Bankkonkurs: Wie Kunden mit Gemeinschaftskonto gesichert sind»

  • Osterwalder Fritz sagt:

    Gut vor Banken-Konkursen kann man sich auch schützen, wenn man Bargeldbestände im Banksafe liegen hat. Bekannterweise gegen die nicht in die Konkursmasse. Mein vor 15 Jahren verstorbener Vater sagte schon immer, dass man Bargeld haben sollte für Notfälle.

  • Jean-Marc Felix, Leiter Media Relations, esisuisse sagt:

    Herr Spieler erwähnt nicht, dass bei einem Bankenkonkurs zuerst die Liquidität des betreffenden Instituts verwendet wird, um die gesicherten Einlagen auszuzahlen. Bei vielen Banken genügt das bereits. Die Obergrenze von 6 Milliarden stärkt in einer Krise das Vertrauen in die anderen Banken. Wenn nötig, kann sie der Bundesrat jederzeit erhöhen. Auch bei Erreichen der Grenze wird das Geld nur für eine begrenzte Zeit und nur teilweise pro Kunde ausbezahlt. Der Rest geht an die Einleger, sobald Mittel aus der Liquidation an den Einlagenschutz zurückfliessen. Die sogenannte 125%-Regel stellt sicher, dass jede Bank in der Schweiz über liquidierbares Vermögen im Wert von 125% der gesicherten Einlagen verfügt. 100%-Garantien gibt es nirgends, aber dieses System kommt sehr nahe an 100% heran.

  • rollo sagt:

    vergessen sie die einlagensicherung, auch in der schweiz. wir sind keine geschützte insel, höchstens eine insel der gutgläubigen. gerade aktuell will die ezb still und heimlich die einlagensicherung von eur 100.000 in der eurozone stark z.l. dem bankkkunden abändern und die limite sogar aufheben. vielmehr will sie ein ablaufplan festlegen, wie bei einem bankrun vorgegangen werden soll. denken sie an zypern. die euro-banken sind auch heute nicht sicher. junk-kredite von 850 mrd. sind in schieflage. 2018 wird kritisch werden, wenn die zinsen wieder steigen. draghi ist der mann, der bisher den kollaps verschieben konnte. ein flächenbrand kennt keine nationalen grenzen. gruss rollo derkursstimmt.ch

  • M. Vetterli sagt:

    Die privilegierten Einlagen sind via Zuteilung in die 2.Konkursklasse hervorragend geschützt. Dank 125%-Vorschrift sind die Sicherheiten in der CH gut zugänglich. Für schnelle Auszahlungen (Liquidität) muss dann vielleicht die SNB temporär in die Bresche springen.
    Auch wenn ihr Extremszenario eintreffen sollte wird der Staat nicht wieder wie bei der UBS intervenieren. Diese Möglichkeit sollte nicht erwogen werden. Nur schon die Erwähnung in diesem Blog kann viele, mit Einlagen über der 100’000.-Marke, in falsche Sicherheiten wiegen.
    Die systemrelevanten Banken werden heute mittels Bail-in am Leben erhalten. Frisches Eigenkapital wird ab den Einlagen über der 100’000.-Marke gewandelt. Nicht systemrelevante Banken werden, wohl ohne Verluste für die priv. Gelder, in der Regel abgewickelt.

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