Warum langes Leben ein Risiko ist

Wer keine Pensionkasse besitzt und vom Freizügigkeitsgeld zehrt, trägt das Langlebigkeitsrisiko komplett selbst. Foto: Getty Images

Wer keine Pensionskasse besitzt und vom Freizügigkeitsgeld zehrt, trägt das Langlebigkeitsrisiko komplett selbst. Foto: Getty Images

Ich (w, 61) besitze ein Freizügigkeitskonto mit rund 500’000 Franken darauf. Ich kenne mich in Finanzfragen nicht besonders gut aus und bin deshalb unsicher, wie ich mit diesem Geld vorgehen sollte, wenn ich es dann beziehe. Wie würden Sie vorgehen? C. G.

Sie schreiben mir, dass Sie momentan noch in sehr geringem Umfang in Teilzeit arbeiten, keiner Pensionskasse angehören und in Zukunft eine AHV-Rente von 2350 Franken erhalten werden sowie noch 70’000 Franken in Aktien halten. Selbst wenn Sie bescheiden leben, wie Sie es mir schildern, dürfte die AHV-Rente kaum reichen, um Ihren Lebensstandard zu decken. Sie sind somit auf zusätzliches Geld aus Ihrem Freizügigkeitsguthaben angewiesen.

Ein Weg könnte sein, dass Sie nach dem Bezug des Freizügigkeitsgeldes einen Vermögensverzehr vornehmen. Dabei können Sie selbst bestimmen, ob Sie Ihr Einkommen im Alter über die AHV-Rente hinaus mit monatlich 1000 oder 2000 Franken aufbessern möchten. Der Vorteil des Vermögensverzehrs besteht darin, dass Sie diese Rentenaufbesserung anders als die AHV nicht als Einkommen versteuern müssen. Der grosse Nachteil wäre aber, dass Ihr Vermögen bei einem Bezug von monatlich 2000 Franken bereits nach weniger als 20 Jahren aufgebraucht wäre, zumal Sie den Bezug des Freizügigkeitsgeldes auch noch versteuern müssen.

Zwar können Sie durch eine professionelle Anlage des Kapitals etwas mehr herausholen. Dennoch tragen Sie beim Vermögensverzehr das volle Langlebigkeitsrisiko. Das halte ich in Ihrem Fall für problematisch, da Sie ja noch recht jung sind. Das Langlebigkeitsrisiko könnten Sie an eine Versicherung auslagern. Zum Beispiel mit einer Leibrente, welche Ihnen bis ans Lebensende einen Zustupf garantiert. Allerdings sind Leibrenten renditemässig uninteressant.

Ausserdem müssen Sie die Rente zu 40 Prozent versteuern, obwohl Sie das Kapital bereits vorher schon mal versteuert haben. Wenn Sie eine klassische Altersrente wünschen, wie Sie es bei einer Pensionskasse hätten, müssten Sie Ihr Freizügigkeitsgeld an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG des Bundes überweisen oder eine Freizügigkeitspolice bei einem Versicherungsunternehmen abschliessen. Renten daraus müssten Sie ebenso wie die AHV voll versteuern.

Wegen des Langlebigkeitsrisikos würde ich in Ihrem Fall eine Rente dem Vermögensverzehr klar vorziehen. Ich kann mir vorstellen, dass Sie mit einer Rente von der BVG-Auffangeinrichtung am besten fahren. Sie sollten das aber im Detail von Fachpersonen abklären und ausrechnen lassen. Ich rate Ihnen, Ihre Situation anhand Ihrer Daten von mehreren Versicherungen analysieren zu lassen und konkrete Offerten einzuholen.

Parallel dazu würde ich mit der Auffangeinrichtung Kontakt aufnehmen und sich Ihre Möglichkeiten für eine Rente aufzeigen lassen. Anhand der konkreten Zahlen sehen Sie schnell, welche Variante Ihnen die höchsten Einnahmen pro Monat bringt und wo Sie optimal bis ans Lebensende abgesichert sind. Das übrige Geld, welches Sie momentan noch in Aktien angelegt haben, würde ich als eiserne Reserve auf der Seite lassen. Da Sie das Kapital später aber wohl für Unvorhergesehenes brauchen, würde ich es im Alter nur noch konservativ anlegen.

36 Kommentare zu «Warum langes Leben ein Risiko ist»

  • groeg sagt:

    Ich bin jetzt 83.Und ich habe ein langes Leben immer als finanzielles „Risiko“beurteilt.Dank gutem und ausgeglichenem Leben muss man damit rechnen auch 100 Jahre alt zu werden.Sans blague.Auch mehr ist möglich.Hat einer 500000 Franken aus der PK, so kann er zB Fr.1000 pro Monat konsumieren. Das reicht für 500 Monate oder 41 Jahre.Bei 2000 halt die Hälfte bzw 20 Jahre.Sehr zu empfehlen ist einen Teil als Pension (leider zu 80% zu versteuern ) und den Rest als Ergänzung zur AHV (Vollrente) zu konsumieren.Der grosse Killer in der Rechnung ist der Eigenmietwert und der Unterhalt der Liegenschaft.Steht man am Schluss ohne Mittel da gibt es folgende Möglichkeiten 1)Verwandte (Kinder) anpumpen, 2)zum Sozialamt gehen, 3)mit Exit Schluss machen, oder das eigene Ableben selbst organisieren.

  • Jürg Schlumpf sagt:

    Mit Interesse habe ich den Beitrag gelesen und mir heute die Unterlagen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG besorgt. Dort steht entgegen Ihren Angaben dass die Freizügigkeitsleistung nur als Kapital, nicht aber als Rente, bezogen werden kann?

    • Thomas Weber sagt:

      Das sehe ich auch so. Hatte Freizügigkeitskapital von der ETH, das ich nach der Pensionierung beziehen musste. Bin gespannt was der „Experte“ zu diesem Thema aus dem Hut zaubern kann.

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