Mehr Spielraum mit der 3. Säule

Die 3. Säule kann man zum Abzahlen von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Foto: Getty Images
Im Pensionskassenreglement habe ich gelesen, dass ich Vorsorgegeld für Wohneigentum und die berufliche Selbstständigkeit vorbeziehen dürfte. Ist das auch bei der 3. Säule erlaubt? A. P.
Ja. Bei der 3. Säule haben Sie sogar mehr Spielraum. Zudem ist es unsicher, ob der frühere Kapitalbezug aus der Pensionskasse so wie heute noch lange erlaubt ist. Jedenfalls möchte Sozialminister Alain Berset den vorzeitigen Kapitalbezug aus der 2. Säule – also aus der Pensionskasse – für den obligatorischen Teil stark einschränken – so auch für die Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Der Bundesrat begründet diesen von ihm vorgeschlagenen Eingriff in die Handlungsfreiheit der Versicherten der zweiten Säule mit dem Anstieg der Versicherten, welche Ergänzungsleistungen beanspruchen. Auch wenn ein Zusammenhang mit dem Kapitalbezug nicht belegt ist, steht eine Einschränkung des Kapitalbezugs in den Eidgenössischen Räten zur Diskussion.
Selbst wenn diese Möglichkeit unterbunden würde, könnten Sie auch künftig Gelder aus Ihrer 3. Säule für die Aufnahme einer beruflichen Selbstständigkeit und für den Erwerbs von selbst genutzten Wohneigentum einsetzen. Auch für die Rückzahlung von Hypotheken dürfen Sie das 3.-Säule-Geld vorzeitig in Anspruch nehmen. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich.
Seien Sie sich bewusst, dass ein Vorbezug vom Fiskus als Kapitalauszahlung eingestuft wird: Sie müssen auf dem Kapital eine Steuer zahlen, wenngleich zu einem reduzierten Satz und separat vom übrigen Einkommen. Falls Sie tatsächlich Geld aus der 3. Säule im Rahmen der gesetzlichen erlaubten Möglichkeiten vorbeziehen, ist es wichtig, dass Sie in den nachfolgenden Jahren möglichst wieder in die 3. Säule einzahlen. Das ist zwar nicht vorgeschrieben, da das Sparen in der 3. Säule ja völlig freiwillig ist, aber dennoch zu empfehlen, damit Sie Ihre durch den Vorbezug geschwächte Altersvorsorge wieder stärken. Zudem sparen Sie durch die Einzahlungen in die 3. Säule Steuern, weil die Einzahlungen in der Steuererklärung abzugsfähig sind.
6 Kommentare zu «Mehr Spielraum mit der 3. Säule»
Bingo!
In der Seule 3a wird die Steuer nicht geschenkt, sondern nur aufgeschoben. Und die muss dann geblecht werden, wenn das Arbeitseinkommen weggebrochen und die Kohle benoetigt wird. In der Seule 3b wird zwar die horrende Steuer auf Arbeitsenkommen der zu Fleissigen (nur vorleufig) gespart, steht aber spaeter (abgesehen von der nur noch symbolischen Vermegenssteuer nur noch bei den Kantons- und Gemeindesteuern) zur ebenso steuer- wie auflagenfreien Verfuegung.
Der obligatorische Teil der zweiten Seule gehoert aufgestockt in die AHV (wo der real sichere Rentenfranken weniger als die Helfte des PK-Kaitalabschmelzfrankens kostet). Der ueberobligatorische, heute fuer superkommunistische Umverteilungsuebungen von den zu Fleissigen statt zu Reichen an die Zuwenigbeitrager und Garnicht
Korrigendum:
….(nur vorleufig) n i c h t gespart….
@Karl von Bruck: Was Ihren etwas verständlicheren Teil des Kommentars betrifft: Mit „fleissig oder nicht fleissig“ hat das nichts zu tun. Alle können mit der Säule 3a Steuern sparen. Bei denen, die sie sich leisten können, sogar sehr viel, denn sie bricht die Einkommenssteuerprogression. Aber nochmals: Mit Fleiss hat das nichts zu tun. Beim Bezug muss man – wie oben steht – eine Kapitalsteuer bezahlen. Die ist für arm und reich eines Kantons für einen gleichen Betrag gleich hoch.
Bei der Säule 3b gibt es hingegen keine besondere Steuerprivilegien. Die Säule 3b ist auch gar nichts Besonderes. Sie besteht aus Sparbatzen, Lebensversicherungen, Wertschriften, Wohneigentum usw. Und im Gegensatz zur Säule 3a, braucht es dazu kein Erwerbseinkommen.
Pech für alle welchen eine Lebensversicherung 3a angedreht wurde. Vorbezug nur mit enormen Verlusten.
Vor allem junge Personen sollten sich hüten vor sogenannten „Gratis“ Finanzberatungen. Da sind ausschliesslich geldgierige Provisionsjäger am Werk.
„Der obligatorische Teil der zweiten Söule gehört aufgestockt in die AHV (wo der real sichere Rentenfranken weniger als die Hälfte des PK-Kapitalabschmelzfrankens kostet.“ Dieser Satz gefällt mir. Wegen der Komplexität des Vorsorgesystems muss man sich zeitaufeändig damit auseinandersetzen, um den Wahrheitsgehalt einer solchen Aussage beurteilen zu können… und dies hat wohl nur die Minderheit der Bevölkerung vor der Rentenreformabstimmung gemacht.
Anyway – Ich habe am nächsten Tag Bankaktien gekauft, um meine Altersrente aufzubessern. Die Banken profitieren weiterhin von den hohen Vermögensverwaltungstätigkeiten für die Schweizer Pensionskassen.
Eines muss man sich aber bei jeder Form von „Sparbatzen“ vergegenwärtigen: Inflation bestraft (bestiehlt) den Sparer, belohnt aber den Schuldner. Dies gilt insbesondere auch für das zwangsgesparte PK-Kapital. Das müsste doch bedeuten, mach soviel Schulden wie möglich, am Besten Hypothekarschuld für Wohneigentum.
Ja, in den letzten Jahren war die Inflation des Warenkorbes beinahe null, nicht aber der Mietpreis- und der Immoindex. Und sie wird wieder kommen, Finanzexperten und Politiker arbeiten eifrig daran. Sie streben einen Index von 2 bis 3% an.