Kostenlose Kontoführung und volle Staatsgarantie

Ratsweibel: Beim Bundespersonal werden die vollen Einlagen garantiert. Foto: Keystone

Ratsweibel: Beim Bundespersonal werden die vollen Einlagen garantiert. Foto: Keystone

Schon mehrmals haben Sie über die Sicherheit und den Einlegerschutz von Banken berichtet. Wie sieht dies eigentlich bei der Sparkasse des Bundespersonals aus? H. N.

Bei den meisten Banken in der Schweiz ist der Einlegerschutz begrenzt. Sollte eine Bank hierzulande Konkurs gehen, sind lediglich Einlagen von maximal 100’000 Franken pro Kunde gesetzlich geschützt. Der Maximalschutz von 100’000 Franken pro Kunde gilt auch, wenn man mehrere Konten bei der gleichen Bank hat. Zudem ist die garantierte Maximalsumme für alle Banken in der Schweiz auf gesamthaft sechs Milliarden Franken begrenzt. Mehr Schutz bieten indes jene Kantonalbanken, welche eine Staatsgarantie besitzen. Bei ihnen sind sämtliche Einlagen durch den Kanton garantiert.

Den wohl höchsten Einlagenschutz hierzulande bietet seit dem Wegfall der vollen Staatsgarantie bei der Postfinance, die lediglich noch die gleiche Garantie von maximal 100’000 Franken pro Kunden wie die meisten Banken gewährt, die Sparkasse Bundespersonal (SKB). Bei ihr werden die vollen Einlagen garantiert. Und zwar durch den Bund. Unter Punkt 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heisst es nämlich: «Der Bund haftet für die Verbindlichkeiten der SKB.»

Über diese komfortable Staatsgarantie hinaus bietet die Sparkasse des Bundespersonals auf die Einlagen einen Zins von aktuell 0,05 Prozent. Das ist zwar auf den ersten Blick mickrig. Wenn man diesen aber mit der Rendite von Bundesobligationen vergleicht, welche ebenfalls in den Genuss der Staatsgarantie der Eidgenossenschaft kommen, ist der Zins gar nicht so übel, zumal auf dem Konto keinerlei Rückzugsbedingungen bestehen. Es kann jederzeit über das gesamte Kapital ohne Kündigung verfügt werden.

Dazu kommt, dass die Kontoführung kostenlos ist, obwohl die grundlegenden Dienstleistungen abgedeckt werden. Faktisch bedeutet dies, dass man wegen der Staatsgarantie praktisch kein Verlustrisiko eingeht, keine Gebühren zahlt und trotzdem einen geringen Zins bekommt. Davon können die meisten Bankkundinnen und -kunden nur träumen, zumal sie für die Kontoführung mehr oder weniger stark zur Kasse gebeten werden.

Der einzige Haken an der Sache ist, dass nur Mitarbeitende von Bundesbetrieben und ehemalige Mitarbeitende des Bundes und deren Hinterbliebene berechtigt sind, ein Konto bei der Betriebssparkasse des Bundes zu führen. Es handelt sich somit um ein Privileg für das Bundespersonal, das aufgrund der vollen Staatsgarantie der Einlagen wertvoller ist, als es auf den ersten Blick erscheint.

15 Kommentare zu «Kostenlose Kontoführung und volle Staatsgarantie»

  • Philipp M. Rittermann sagt:

    „traumjob“ bundes-beamter. da wird man vollumfänglich belohnt für die langeweile.

    • Thomas Maier sagt:

      Ach Herr Rittermann…. ich wünsche Ihnen, dass Sie nächstens mal mit einem kompetenten und zuvorkommenden Beamten zu tun haben. Ich habe aber das Gefühl, dass Sie aufgrund Ihrer Scheuklappen oder Vorurteile, die Leistung gar nich erkennen würden.

  • Josef Marti sagt:

    Von einem rechtsbürgerlich dominierten Parlament würde ich eigentlich erwarten, dass dieser Parasitenstall radikal ausgemistet wird. Wenn man allerdings den Personalbestand im VBS und der Landwirtschaftsbürokratie anschaut dann wird wohl eher das Gegenteil der Fall sein.

    • Ueli sagt:

      Ein grosser Neider? Es hindert ihn niemand auch beim Bund zu arbeiten! Er übersieht, dass Angestellte in Privatfirmen wie Banken oft wesentlich grössere Vorteile haben als Angestellte bei Bund und Kanton….

    • Karl von Bruck sagt:

      Als noch Gleichheit herrschte, war die Bundesverwaltung ebenso einfach wie magersuechtig. Um all die Privilegien der Lobisten (von Zoll- und Steuergeschenken bis hin zu massiven Subventionen) und die selektive Auspluenderung der zu Fleissigen statt einfache aber wirksame fiskalische „Betreuung“ der zu Reichen zu stemmen, wurde die Bundesverwaltung – mit politisch protegierten dillettanttschen Quereisteigern ange“reichert“ statt von erfahrenen Karrierebeamten gefuehrt – immer wasserkoepfiger. Aber daran sind nicht die „Parasiten“ schuld. Der Fisch faengt immer am Kopf zu stinken an. Und das sind die machthabenden Politiker und Richter….

  • M. Vetterli sagt:

    Kapitalschutz durch die Allgemeinheit muss in jedem Fall abgeschafft werden. Wenn, wie im Fall der SKB, dieser Schutz nicht für jedermann zugänglich ist, umso mehr.

    Wenn Gelder den Banken zur Verfügung gestellt werden sind dies Kredite der Bankkunden. Kreditgeber gehen ein Verlustrisiko ein. Hierfür werden sie mit einer Risikoprämie (Zins) belohnt. Wenn der Kapitalverlust durch die Allgemeinheit abgesichert wird, hat der betreffende Bankkunde eigentlich auch kein Anrecht auf eine Prämie. Dieser Risikozins gehört dem Rückversicherer (wiederum die Allgem.).

    Die Haftung der Staatsbanken sollte auf das vorhandene Eigenkapital beschränkt werden. Spiesse müssen für alle gleich lang sein.

    • Josef Marti sagt:

      Die Einlagenversicherung ist auch abzuschaffen, sie dient ebenfalls der Abwälzung von Risiken auf die Allgemeinheit. Die Systeme sind in der Wirtschaft immer so gestaltet worden dass nie jemand in verantwortlicher Position auf der persönlichen Ebene in die Haftung genommen werden kann.

      • Karl von Bruck sagt:

        Es steht im OR, dass die Bilanzen beim Konkursrichter zu deponieren sind, wenn nur noch das halbe Kapital vorhanden, also noch alle Gleubiger voll zu befriedigen. sind. Es werden jedoch Scheinaktiven (bis hin zum „Gudwill“) akzepiert, die sich beim Konkurs in Luft aufloesen. Und es steht im StGB, dass Konkursverbrecher strafbar und damit haftpflichtig werden. Verfolgt werden jedoch hoechstens wenige kleine KMUler, waehrend Swissairgrounder zivil- und strafrechtlich ungeschoren davonkommen….

    • Karl von Bruck sagt:

      Der Zins ist in erster Linie ein Goodie fuer den Verzicht auf den sofortigen Verbrauch des Kapitals. Und der Schuldzins fur den Vorbezug des Verbrauchs auf noch nicht Verdientes. Das Risiko war vernachlaessigbar, bzw. billig zu versichern, solange die privaten Baenkster keine Banknoten mehr drucken, und noch nicht mit einem Mausklick nicht vorhandenes Risikokapital ausleihen konnten. Koennte mit der Vollgeldinitiative kuriert werden. Die Kantonalbanken waren eine Erfolgsgeschichte. Die Gewinne kamen in die Kantonskassen statt in unersaettlichen Aktionaerstaschen zu verschwinden. Und die meisten Kantone haben viel mehr abgesahnt als aufgrund der Staatsgarantie nachgeschossen…..

  • Karl von Bruck sagt:

    Die Goodies fuer die frueheren Bundesbeamten und jetzigen dem Hintern der Befehlskette statt Recht und Gesetz verpflichteten Bundesbuettel, waren schon immer von der Besoldung bzw. Lohn vorwegabkalkuliert. Die billigen Genossenschaftswohnungen in Genf und Basel waren gar die einzige Rettung fuer die jungen Beamten, nicht armengenoessig zu werden. Rotierende Baenkster kassieren bei der Finma 300 k/Jahr. Hoechstkaraetige Finanzbeamte der Fiskal-, Hoheits- und gar Eingriffsverwaltungen mit viel komplizierteren Pflichtenheften nicht mal die Helfte davon. Frueher kam nur die wehrpflichtige Elite zum Bund. Die Lebenshaltung war zwar sehr bescheiden statt standesgemaess, aber wenigstens noch bis zur Bahre sicher. Heute koennen die Raenge nur noch mir Frauen und gar Auslaendern gefuellt werden….

  • Karl von Bruck sagt:

    Die kostenlose „Kontofuehrung“ beschraenkt sich uebrigens darauf, dass die Einlagen automatisch vom Lohn abgezogen werden muessen, und pro Jahr nur ein paar Rueckzuege nur auf das eigene Postkonto moeglich sind….

  • Greg sagt:

    An all die „Neider“ ….

    „to big to fail“ ist total i.O., oder?

  • Karl von Bruck sagt:

    Wow! Jetzt schlaegt die Nachzensur gar hier vor. Ohne dass jemand, oder gar ein Mitkommentator persoenlich angegriffen worden waere….

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