Pensionierung: So vermeiden Sie einen Steuerschock

Steuerprogression im Griff: Entspannt in die Zukunft schauen. Foto: Urs Jaudas
Ich werde Anfang nächstes Jahr 65 und habe mit meinem Arbeitgeber abgemacht, dass ich im Teilzeitpensum noch etwas weiterarbeite. Ein Arbeitskollege wies mich jetzt aber darauf hin, dass ich dann vom Steueramt besonders geschröpft werde. Was kann ich tun? X. R.
Mit dem Erreichen des Pensionierungsalters kommen Sie in den Genuss der AHV-Rente und der Pensionskassenrente, sofern Sie sich das Kapital nicht auszahlen lassen. Sowohl AHV- als auch PK-Rente müssen voll als Einkommen versteuert werden. Wenn Sie im nächsten Jahr nach der Pensionierung zusätzlich Teilzeit arbeiten und damit einen Lohn verdienen, wird dieser in der Steuererklärung zu den beiden Renten dazugezählt und Sie kommen in eine höhere Steuerklasse, als wenn Sie nicht arbeiten würden.
Wegen der Steuerprogression zahlen Sie je nach Renten- und Lohnhöhe unter Umständen künftig noch mehr Steuern als heute. Die Steuerprogression abfedern können Sie, indem Sie auch nach Ihrer Pensionierung weiter in die steuerbegünstigte 3. Säule einzahlen. Auch wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind, weil Sie ja im nächsten Jahr pensioniert sind und Rente bekommen, dürfen Sie bis zu 33’840 Franken oder ein Fünftel ihres Nettoerwerbseinkommens pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Voraussetzung für weitere 3a-Einzahlungen ist, dass jemand weiter erwerbstätig ist, was bei Ihnen der Fall sein wird. Zu prüfen ist allerdings, ob Sie durch die Einzahlung nicht einen Nachteil beim Pauschalabzug für Versicherungsprämien haben, wie dies in einigen Kantonen der Fall ist.
Eine weitere Möglichkeit, um die Steuerprogression nach der Pensionierung zu dämpfen, besteht im Aufschub Ihrer AHV-Rente. Diese dürfen Sie bis 70 aufschieben und bekommen dafür mehr Rente bis ans Lebensende. Die Rechnung dürfte für Sie aber wohl nur aufgehen, wenn Sie sehr alt werden. Darum würde ich mir einen solchen Schritt gut überlegen und den genauen Effekt von Fachleuten im Detail anhand der konkreten Zahlen ausrechnen lassen.
Weiter könnten Sie einen Aufschub Ihrer PK-Rente ebenfalls bis 70 erwirken. Ob dies möglich ist, müssen Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse nachschauen. Falls dies nicht erlaubt ist, wäre zu überlegen, ob Sie nicht wenigstens einen Teil des PK-Geldes als Kapital in Anspruch nehmen möchten. Dann wäre die Rente geringer, und Sie würden weniger Steuern zahlen. Sofern Sie die PK-Leistungen aufschieben, dürfen Sie bei Weiterarbeit nach der Pensionierung meist auch weiter Beiträge in diese leisten, womit Sie höhere Altersleistungen erreichen.
Mit all diesen Massnahmen können Sie verhindern, dass Sie nach der Pensionierung aufgrund Ihrer Weiterarbeit dem Fiskus mehr abliefern müssen als heute. Falls Sie übrigens im Rahmen Ihrer Teilzeitarbeit nach der Pensionierung mehr als 16’800 Franken pro Jahr verdienen, müssen Sie weiter AHV-Beiträge leisten. Anders als bei der Pensionskasse werden diese Beiträge Ihre AHV-Rente aber nicht mehr verbessern.
29 Kommentare zu «Pensionierung: So vermeiden Sie einen Steuerschock»
Ein sehr interessanter und konkreter Beitrag mit hohem Nutzwert, Herr Spieler. Besten Dank.
Bei Eigentum einer Liegenschaft kommt noch der Eigenmietwert oben drauf. Das kann die Steuern noch mehr erhöhen!
Und wenn sie Aktien haben kommen die Dividenden oben drauf. Das kann die Steuern noch mehr erhöhen!
als mieter kann ich meine miete immer noch nicht abziehen. was meine steuern weiterhin nicht mindert!
We nichts hat kann auch nichts abziehen. Die müssen ja auch nicht ihre Miete mit einem Hypothek über Jahre vorfinanzieren.
Was soll der Titel: Steuerschock. Jederman, der auf irgendwelche Art mehr Einkommen hat, zahlt mehr Steuern. Es ist nie so, dass er mehr an Steuern zahlt als er mehr verdient. Ausserdem muss der Mann ein ziemlich grosses Teilpensum haben, dass das zusammen mit AHV und Pension mehr wie sein früherer Lohn ist.
Da haben Sie absolut recht! Die Leute meinen immer, das böse Steueramt verlangt mehr Geld als man einnimmt…
Korrekt. Künftige Generationen haben das Problem sowieso nicht mehr, weil AHV und PK nur noch einen Bruchteil des vorigen Einkommens ausmachen werden, sie werden also sogar darauf angewiesen sein nach der Pensionierung auf irgendwelche Art weiterzuarbeiten wenn sie keine EL beziehen wollen.
ja, was soll dieser reisserische titel? ist doch logisch, dass ich steuern entsprechend meinem einkommen zahlen muss. man wird nicht „bestraft“. wer weniger steuern zahlen will, soll halt nur von rente und PK leben – und hat dann auch weniger. immer dieses gejammere auf hohem niveau.
„Weniger Steuern“ klappt nur, wenn man sein Geld anders ausgibt (Hypozins statt Miete) oder anders verdient (Kapitalgewinn statt Zinsertrag). Aber viele verzichten auf zusätzlichen Verdienst oder geben extra Geld aus, weil sie meinen, dadurch „Steuern sparen“ zu können. Dabei ist dieses immer eine Verlustrechnungen.
Lieber 20 Franken dem Steueramt abgegeben als auf 100 Franken Lohn verzichten.
Spenden wäre eine andere Möglichkeit um das Einkommen zu verringern. Wichtig wäre aber auch der Hinweis, dass nicht mehr Steuern bezahlt werden als dass Geld dazukommt.
Erstens: So ein Schwachsinn. Soll man auf 80-90 % des Einkommens verzichten, nur um dann weniger Steuern zu zahlen?
Zweitens: Sie müssen bereits im ersten Jahr des AHV Bezuges erklären, dass sie den Bezug verzögern wollen. Das ist besonders blöd.
by the way: das Jahr des 65-ten Geburtstages zählt nicht zur AHV Zeit! AHV Schock!
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Warum soll jemand der nach der Pensionierung mit AHV, Rente und Nebenverdienst mehr verdient als vor der Pensionierung nicht auch mehr Steuern zahlen? Und dass hier die Progression zuschlägt dürfte auch klar sein .. wo ist die bahnbrechende Erkenntnis daraus?
Und worin liegt der Sinn einer Pensionierung wenn man weiterhin am Bürotisch sitzen bleibt und den Platz für die nachfolgende Generation nicht freigibt? Ich habe mich frühzeitig pensionieren lassen, mit Einkommenseinbusse aber ich bereue keinen Tag.
Weil es gesellschaftspolitisch wünschenswert ist, wenn Personen FREIWILLIG länger arbeiten.
Ob es für einen Sinn mach, ist eine individuelle Frage.
Gesellschaftspolitisch es für eine Mär. Solange die MEI nicht umgesetzt ist brauch keiner die Alten.
Wieso wird immer noch die Mär verbreitet, man „komme in eine höhere Steuerprogression“? Egal, wie viel man dazuverdient: für AHV und Rente wird man immer gleich viel Steuern zahlen. Diese Progression bleibt.
Richtig ist, dass das, was man dazuverdient, einen höheren Steuersatz bekommen wird als AHV und Pension. Aber das passiert das ganze Leben lang: was man mehr verdient, wird höher besteuert; das, was man vorher verdiente behält seinen Steuersatz.
Man wird nie, aber nie, 120 Franken mehr versteuern wenn man 100 Franken mehr verdient. (Nur als Beispiel)
Stimmt nicht…Vermögenssteuer plus normalsteuer kann so hoch werden, dass Sie mehr Steuern zahlen als die Altersrente (AHV und Pensionskasse) hergibt.
Die Schweiz ist kein Steuerparadies für Rentner !!!!
Der Grenzsteuersatz kann sogar den Hoechststeuersatz fuer Reichlinge ueberschiessen. Nebst dem Grenzsteuersatz von bis zu ueber 40 Prozent, koennen auch KK-Praemienverbilligungen, Billigwohnungen, und andere Armengoodies in einem Masse wegfallen, dass vom Mehrverdienst nix bleibt. Bei einem Renten- und Arbeitseinkommen zwischen 4000 und 8000 Franken bleibt nach Subventionswegfall und horrendem Grenzsteuersatz fast nur noch ungefaehr gleich wenig. Selektiver Pseudosuperkommunismus auf dem Puckel der zu Fleissigen statt zu Reichen vom „Feinsten“…..
Wirr! Wer einen Grenzsteuersatz von 40% hat, wir wohl keine KK Prämienverbilligung, Billigwohnung und „Armengoodies“ erhalten! Aber wenn Sie das schaffen, sind Sie mit einer kriminellen Kreativität gesegnet!
das scheinen mir doch eher luxusprobleme zu sein. verdiene ich mehr, zahle ich auch mehr steuern. das ist weder ungerecht noch ein schock.
ich habe gar kein problem damit, wenn jemand aus freude weiterarbeitet. aber dann können die steuern ja wohl auch kaum ein problem darstellen.
Aufschub der PK Rente ist meines Erachtens nicht möglich. Die anderen beiden Steueroptimierungen kann man machen in Erwägung ziehen nur sollte man genau rechnen, wenn man die AHV aufschiebt. Macht wirklich nur dann sinn, wenn man eine sehr lange Lebenserwartung hat.
Dass man bei höhrem Einkommen in eine steilere Progression kommt ist völlig normal und auch gerecht. Dies hat wirklich nichts mit einem Steuerschock nach der Pensionierung zu tun.
Was soll dieser Titel? Unter dem Strich hat er mehr Geld als vorher, arbeitet weniger, trägt mehr zum Gemeinwohl bei und hat erst noch eine Tätigkeit die ihm gefällt. Wieso nicht einfach glücklich sein? Aber aus Sicht eines Finanzspezialisten ist wohl jede Ausgabe, die nicht eine Investition ist, der blanke Horror.
Eine wichtoge weitere Lösung haben Sie nicht erwähnt, die viele Pensionierte mit Zusatzverdienst nutzen: noch grosszügiger als bisher an eine steuerabzugsberechtigte Schweizer Hilfsorganisation spenden. Mit Spendennachweis können Sie den Betrag vom Einkommen abziehen.
„Geschröpft“ vom Steueramt wird der Fragesteller sicher nicht. Er bezahlt nur den fairen Anteil für ein funktionierendes Gemeinwesen in der Schweiz. Zudem sollte sich er sich als Angehöriger der Generation 65+ nicht beschweren bezüglich finanzieller Umverteilung…….bei AHV, PK etc. ist diese sicher nicht zu kurz gekommen.
Steuerschock ist gut. Ich erleide wohl eher einen Einkommensschock, fehlen doch netto ca. 900.– monatlich, bis dann endlich meine Frau auch AHV-berechtigt ist.
Dann ist das Ihr Problem, dass Sie sich eine Frau geleistet haben, die nicht arbeitstätig (besser: „einkommenstätig“) ist, ansonsten fällt mit Ihrer Pensionierung ja auch ihr Einkommem weg…
Anders als bei der Pensionskasse werden diese Beiträge Ihre AHV-Rente aber nicht mehr verbessern. Das stimmt nicht! Warum? Bei einer Rentenaufschub ist spätestes bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters geltend zu machen. Die Dauer des Aufschub muss nicht im Voraus bestimmt werden
( ART.55 quater AHVV).
1 Jahr 5,2%
2 Jahr 10,8%
3 Jahr 17,1%
4 Jahr 24,0%
5 Jahr 31,5% mehr AHV Rente!
Noe, wenn die AHV nicht aufgeschoben, sondern bezogen wird, sind die AHV-Beitraege fuer das Zubrot zur AHV nach dem selektiv pseudosuperkommunistischen Motto, statt den zu Reichen die zu Fleissigen abzuzocken, fuer den Beitrager selber fuer die Katz….