Kapitalbezug oder Rente?

Strasse ins Glück: Denken Sie im Hinblick auf die Rente frühzeitig über Kapitalbezug oder Rentenauszahlung nach. Foto: Getty Images
Die politische Diskussion über das von SP-Bundesrat Berset angestrebte Verbot des PK-Kapitalbezugs verunsichert mich. Darum will ich mein Pensionsgeld noch vor einer Gesetzesänderung beziehen. Was ist dabei für mich wichtig? S. M.
Gemäss Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) ist der Bezug von Pensionskassenkapital frühestens im Alter von 58 erlaubt. In einem ersten Schritt sollten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse genau lesen. Denn darin sind die genauen Bestimmungen festgelegt, in welchem Umfang Sie Ihr Kapital beziehen dürfen. Seitens des Gesetzes besteht nur ein Anspruch, sich einen Viertel des Alterskapitals des obligatorischen Teils auszahlen zu lassen.
Die meisten Kassen sind aber flexibler und lassen eine volle Kapitalauszahlung zu, da sie sich durch eine Kapitalauszahlung vom Langlebigkeitsrisiko entlasten. Besonders prüfen sollten Sie im Reglement die Kündigungsfrist: Je nach Kasse sind die Fristen für die Anmeldung einer Kapitalauszahlung unterschiedlich und können bis zu drei Jahre ausmachen. In diesem Fall ist es wichtig, dass ein entsprechendes Begehren frühzeitig eingereicht wurde.
Ich rate Ihnen, sich direkt mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung zu setzen und anhand Ihrer Angaben die konkreten Möglichkeiten zu prüfen. Es stellt sich auch die Frage, ob Sie allenfalls freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse geleistet haben: In diesem Fall darf man innert drei Jahren keine Kapitalbezüge vornehmen, sonst verfällt der Steuervorteil der freiwilligen Einzahlung.
Generell sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen Ihres geplanten Kapitalbezugs abklären. Das aus der Pensionskasse bezogene Kapital wird zwar separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Je nach Wohnsitzkanton fallen aber unterschiedliche Steuern an. Die Unterschiede sind so gross, dass man mit dem in günstigen Kantonen gegenüber teuren Kantonen eingesparten Geld locker eine Weltreise finanzieren kann.
Auch sollten Sie die Auszahlung Ihres PK-Kapitals mit der 3. Säule koordinieren: Wenn Sie Gelder aus der 2. und der 3. Säule im gleichen Jahr auszahlen lassen, liefern Sie weit mehr dem Fiskus ab, als wenn Sie die Auszahlung über mehrere Jahre hinweg staffeln.
Noch wichtiger als all diese Aspekte ist aber eine umfassende Vorsorgeplanung: Bevor Sie sich wirklich für einen Kapitalbezug entscheiden, rate ich Ihnen, nochmals genau durchzurechnen, was für Sie besser ist: Die Rente oder das Kapital oder eine Kombination, die ebenfalls möglich ist. Manchmal ist es nämlich sinnvoller, zur Absicherung der Basiskosten im Alter eine Rente zu beziehen und sich zusätzlich einen zweiten Teil als Kapital vergüten zu lassen.
Generelle Aussagen, was besser ist, gibt es nicht, da die genaue Situation im Detail geprüft werden muss. Ich rate Ihnen, Ihre Vorsorgesituation unbedingt von Vorsorgeexperten Ihrer Bank und Versicherung überprüfen zu lassen, damit Sie eine für Ihre Lebensumstände möglichst optimale Variante für die Pensionierung wählen können.
3 Kommentare zu «Kapitalbezug oder Rente?»
Ja, Herr Berset und seine Truppe, werden es schon noch schaffen, dass man die Altersguthaben nicht mehr auszahlen lassen kann. Bevor dies aber geschieht, werde ich sicher noch meine Wohnung damit abzahlen, damit ich wohl einer Enteignung durch den Staat entegehen kann. Sie werden dass aber machen und die Umwandlungssätze werden wohl bald auf 4 % sinken. Gesetzlich ist er ja immer noch auf 6.8 %. Meine Pensionskasse wird jedoch diesen Satz per 1. Januar 2018 auf ca. 5.25 % runterfahren. Wäre ja nicht mal so schlimm, wenn man nicht Risikobeiträge, Splittingbeiträge und auch schon seit Jahren Sanierungsbeiträge bezahlen müsste. Saniert sind dann schlussendlich aber nur die Pensionkassen selber und deren Akteure und Lobbyisten.
Ich weiss nicht, ob eine riesige Analyse mit einem Vorsorgeberater viel bringt. Der hat oft eigene Interessen und die wichtigsten Fragen muss ich selbst beantworten, insbesondere, wieviel ich zum Leben brauche. Sowieso gibt es nie eine totsichere Antwort, weil wichtige Parameter unbekannt sind.
Dafür lande ich am Schluss bei fast allen immer bei der gleichen, einfachen Regel: Auszahlen lassen, was über dem BVG-Maximum liegt.
Wenn das über den Daumen gepeilt geht, ist es nie ganz falsch und oft nahe am Optimum.
Natürlich nicht im gleichen Jahr beziehen wie allfällige Freizügigkeits- oder 3.Säulen-Konten.
Was halten Sie von dieser einfachen Regel?
Männer sollten wegen der tieferen Lebenserwartung tendenziell soviel Kapital wie möglich beziehen. Frauen die Rente…..