Ruhig schlafen mit zwei 3.-Säule-Konten

Wer zwei 3.-Säule-Konten hat, kann als Rentner ruhiger schlafen. Foto: Getty Images

Wer zwei 3.-Säule-Konten hat, kann als Rentner ruhiger schlafen. Foto: Getty Images

Ich brauche ein Freizügigkeitskonto. Gemäss meinen Recherchen bieten punkto Zins die WIR-Bank 0,3 Prozent, die Bürgerliche Ersparniskasse Bern 0,25 Prozent und die Neue Aargauer Bank 0,225 Prozent. Wie sicher sind diese? Können zwei Freizügigkeitskonten bei derselben Bank eröffnet werden? H. I.

Sie dürfen durchaus zwei Freizügigkeitskonten eröffnen. Diese dürfen sich aber nicht bei der gleichen Bank respektive bei der gleichen Versicherung und Freizügigkeitsstiftung befinden. Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Freizügigkeitsgeld später aus steuerlichen Gründen gestaffelt zu beziehen, müssen Sie das Kapital somit auf zwei Konten bei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen verteilen.

Dazu rate ich auch aus Sicherheitsgründen. Denn Gelder auf dem Freizügigkeitskonto sind bei einem Bankenkonkurs nur begrenzt geschützt. Wie alle in der Schweiz tätigen Banken sind Einlagen auf dem Freizügigkeitskonto der drei von Ihnen genannten Institute im Krisenfall nur bis maximal 100’000 Franken garantiert. Konkret würde das Freizügigkeitsgeld bei einem zwar nicht zu erwartenden Bankenkonkurs privilegiert behandelt. Allerdings nur bis zum Maximalschutz von 100’000 Franken pro Kunde, wobei auch Einlagen auf einem 3.-Säule-Konto bei der gleichen Bank zu diesem Maximalschutz dazugezählt werden. Wenn Sie höchste Sicherheit anstreben, sollten Sie somit nicht ein Freizügigkeitskonto bei der gleichen Bank führen, bei der Sie auch ein Konto der Säule 3a unterhalten.

Indem Sie zwei Freizügigkeitskonten bei zwei verschiedenen Banken haben, können Sie Ihr Risiko schon deutlich reduzieren. Zum einen beträgt der Maximalschutz dann zweimal 100’000 Franken. Zum anderen besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass gleich zwei verschiedene Banken in Konkurs gehen. Einen höheren Schutz bieten zudem Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie. Doch diese zahlen in der Regel weniger Zins auf dem Freizügigkeitsguthaben. Eine höhere Rendite erreichen können Sie zudem, indem Sie das Freizügigkeitsgeld oder Teile davon in Vorsorgefonds bei Ihrer Freizügigkeitsstiftung investieren. Selbst bei einem Bankenkonkurs bleibt das in solche Fonds investierte Geld immer in Ihrem Besitz.

Der Nachteil ist, dass Sie bei einer Anlage in Vorsorgefonds mit Kursschwankungen leben müssen. Je nach Ihrer Risikobereitschaft kann es sinnvoll sein, einen Teil des Geldes auf dem Freizügigkeitskonto von zwei verschiedenen Banken zu parkieren und einen Teil in Fonds zu investieren. Sie müssen sich aber fragen, ob Sie mit den damit verbundenen Kursschwankungen leben können oder nicht. Das Geld auf dem Freizügigkeitskonto oder den Vorsorgefonds können Sie bereits ab fünf Jahren vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV vorbeziehen. Wenn Sie zwei Konten besitzen, können Sie das zweite zu einem späteren Zeitpunkt beziehen und zahlen so unter dem Strich weniger Steuern.

4 Kommentare zu «Ruhig schlafen mit zwei 3.-Säule-Konten»

  • Meister sagt:

    3a hat aber nichts mit Freizügigkeit zu tun. Weiss das der „Experte“ nicht?

    • Alberto La Rocca sagt:

      Der Experte weiss es wahrscheinlich schon, aber die Person, welche den Titel gesetzt hat, muss nicht identisch mit diesem sein und sie braucht auch nicht vom praktischen Leben eine Ahnung haben 😉

  • Steve Hunziker sagt:

    Meines Wissens ist zu unterscheiden zwischen den privilegierten und den gesicherten Einlagen: Erstere werden im Bankenkonkurs bevorzugt (Zuweisung in die 2. Klasse) und Letztere sind durch den Einlagensicherungsfonds gedeckt. Die meisten privilegierten Einlagen sind auch gesicherte Einlagen, aber nicht alle: Gerade Einlagen von Freizügigkeitsstiftungen sind meines Wissens „nur“ privilegiert, aber nicht gesichert (Art. 37h Abs. 1 BankG regelt die Einlagensicherung und erfasst mit dem Verweis nur die Einlagen nach Art. 37a Abs. 1, nicht aber von Abs. 5, wo die Einlagen von Freizügigkeitsstiftungen geregelt sind).

  • Karl Huckas sagt:

    Wer keine finanzielle Bildung hat, sollte die persönlich empfundene Risikobereitschaft nicht ernst nehmen. Die meisten Leute haben eine irrationale und unspezifische Angst vor Verlusten und Risiken, ohne sich wirklich je mit dem Thema auseinanderzusetzen. Es ist eine Tatsache, dass die staatliche Vorsorge unzuverlässig, unsicher und moralisch fragwürdig ist. Jeder hofft, im hohen Alter einfach den Jungen auf der Tasche liegen zu können, weil das ja schon immer so gewesen ist. Deshalb muss sich jeder selber bilden und für sich selbst vorsorgen. Das heisst für alle unter 50-jährigen: Kein Haus kaufen, jedes Jahr das Maximum in Säule 3a mit möglichst hohem Aktienanteil einzahlen, mindestens den gleichen Betrag nochmals sparen und in geeignete Aktienfonds investieren.

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