Vermögensverwalter: Nie ohne Vertrag!

Damit man beim Mandat keine schlechte Karten hat: Ein schriftlicher Vertrag mit dem Vermögensverwalter ist zwingend. Foto: Getty Images

Damit man beim Mandat keine schlechten Karten hat: Ein schriftlicher Vertrag mit dem Vermögensverwalter ist zwingend. Foto: Getty Images

Ich wurde von meinem Vermögensverwalter falsch beraten. Er hat mein Geld viel zu riskant investiert, und jetzt habe ich Verluste. Doch er will den Schaden nicht decken. An wen kann ich mich wenden, um Hilfe zu bekommen? D. L.

Ich rate Ihnen, sich an Selbstregulierungsorganisation der unabhängigen Vermögensverwalter zu wenden. In einem ersten Schritt würde ich mit dem Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) als führender Branchenverband in Kontakt treten. Die unabhängigen Vermögensverwalter müssen einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation wie dem VSV angeschlossen sein oder als direkt unterstellter Finanzintermediär eine Bewilligung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) besitzen. Was in Ihrem Fall zutrifft, dürften Sie in den Unterlagen Ihres Vermögensverwalters sehen.

Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass der Handlungsspielraum der Selbstregulierungsorganisation und der Finma im Fall der unabhängigen Verwalter begrenzt ist. Anders als Banken oder Versicherungen sind unabhängige Vermögensverwalter nicht gleich umfassend überwacht. Primär prüfen die Selbstregulierungsorganisation und die Finma lediglich, ob alle Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei eingehalten sind oder nicht. Streitigkeiten über die Anlagestrategie wie bei Ihnen gehören nicht in deren Aufgabenbereich.

Beim VSV kann man Ihnen aber aufzeigen, ob Ihre Beschwerden gemäss den Branchenregeln gerechtfertigt sind und inwiefern Usanzen nicht eingehalten wurden. Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem Vermögensverwalter die gewählte Strategie, den Rahmen der Risikobereitschaft und den Handlungsspielraum schriftlich festgelegt haben. Da stellt sich die Frage, ob entgegen diesen schriftlichen Abmachungen zu hohe Risiken eingegangen wurden und das Geld bewiesenermassen entgegen Ihren Vorgaben als Kunde investiert wurde. Sollten dafür genügend Belege bestehen, können Sie juristisch gegen ihn vorgehen.

Ich würde die Sachlage von einem Anwalt prüfen lassen. Möglicherweise hilft es nur schon, wenn Ihr Anwalt mit dem Verwalter Kontakt aufnimmt und eine mögliche Klage in Aussicht stellt. Sollte der Geldverwalter seine Pflichten Ihnen gegenüber verletzt haben, besteht eine gute Chance, dass er auch ohne Klage und Gericht zu einer einvernehmlichen Einigung bereit ist. Denn eine gute Reputation ist gerade für Vermögensverwalter von hoher Bedeutung. Letztlich lebt er vom Vertrauen seiner Kunden.

Als Kunde allerdings sollte man über das Vertrauen hinaus vor der Erteilung eines Mandats an einen Vermögensverwalter die genauen Vorgaben und den Handlungsspielraum im Detail vertraglich festhalten, damit man bei einem späteren Verstoss eine rechtliche Handhabe hat, um einen allfälligen Vertrauensbruch und eine Verletzung der schriftlichen Vereinbarung juristisch geltend zu machen.

 

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