Muss ich für das Pflegeheim der Mutter bezahlen?

Pflegekosten: Oft übersteigen sie AHV-Rente und PK-Leistungen. Foto: Thomas Egli
Unsere Mutter muss ins Betagtenheim. Ihre AHV-Rente und ihre Pensionskassenleistungen decken die Kosten des Heims nicht, sodass sie vom Ersparten zehren muss, monatlich mindestens 1500 Franken. Falls das Ersparte aufgebraucht ist und Ergänzungsleistungen anfallen würden: Kann die Gemeinde auf uns Kinder zurückgreifen? M. B.
Grundsätzlich ist dies möglich, aber in den meisten Fällen nicht zwingend. Heikel wäre es, wenn Ihre Mutter Ihnen und Ihren Geschwistern in den letzten Jahren noch grössere Schenkungen gemacht hätte. Dann würde der Verdacht bestehen, dass das Geld Ihrer Mutter in Hinblick auf einen späteren Eintritt ins Pflegeheim an die Verwandten weitergereicht wurde, damit es nicht für die Deckung der Heimkosten verbraucht wird. In solchen Fällen werden solche Schenkungen genauer geprüft und die Verwandten, welche in den Genuss von Vermögenswerten kamen, unter Umständen für die Deckung der Finanzierungslücken des Heimaufenthaltes beigezogen.
Von den zuständigen Sozialbehörden wird aber jeder Einzelfall geprüft, sodass sich nicht eine verbindliche generelle Aussage machen lässt. Unabhängig von möglichen Schenkungen wird in Fällen, wo betagte Eltern die Heimkosten nicht mehr selbst aus der AHV- und der PK-Rente und ihrem eigenen Vermögen berappen können, auch sonst die Einkommens- und Vermögenssituation von erwachsenen Kindern einbezogen.
Wer sehr gut verdient und viel Vermögen hat, muss damit rechnen, dass das Sozialamt einen Beitrag für die Heimkosten der Mutter oder des Vaters fordert. Die genauen Regelungen in den Kantonen und Gemeinden sind unterschiedlich. Auf keinen Fall muss man als erwachsene Kinder automatisch die offenen Rechnungen des Pflegeheimes der Eltern bezahlen. Ehepaare, die über 180’000 Franken verdienen, und Alleinstehende mit mehr als 120’000 Franken Einkommen müssen aber damit rechnen, dass sie von der Sozialhilfe für eine mögliche Verwandtenunterstützung kontaktiert werden.
Zusätzlich eine Rolle spielt aber, ob man selbst noch Kinder in Ausbildung hat und wie hoch das Vermögen ist. Wer als Paar mehr als eine halbe Million auf der hohen Kante hat oder als Alleinstehender eine Viertel Million Vermögen ausweist, kann unter Umständen zur Verwandtenunterstützung verpflichtet werden. Auch hier müssen die Detailabklärungen des konkreten Falles zeigen, ob die Unterstützungspflicht wirklich gegeben ist. Sofern nicht vor einem Heimeintritt grosse Vermögenswerte an die erwachsenen Kinder weitergegeben wurden, sind die Hürden für die Verwandtenunterstützungspflicht in der Praxis recht hoch.
Wenn jemand aber sein Geld verschenkt, damit er das Pflegeheim nicht selbst zahlen muss und die Steuerzahler deshalb zur Kasse gebeten werden, ist es meines Erachtens richtig, dass der Staat auf die Verwandten Rückgriff nimmt, da in solchen Fällen keine echte Bedürftigkeit vorliegt, sondern sich jemand ganz einfach zulasten der Steuerzahler aus der eigenen Verantwortung stehlen wollte.
70 Kommentare zu «Muss ich für das Pflegeheim der Mutter bezahlen?»
Ich habe mir mit viel Fleiss ein kleine Firma aufgebaut mit 10 Angestellten
Jeden Franken in die Firma investiert und nu soll ich wen ich in heim muss wieder ales der Allgemeinheit zur Verfügung stellen??
Währen ander ihre Pensionskassen Gelder in irgend einem Land verprassen
Und wenn nichts mehr übrig ist wieder in die Schweiz komme um dann von der Allgemeinheit zu profitieren..
Gegenfrage, warum soll ICH Ihre kranke Mutter finanzieren? Meine Mutter ist kerngesund. Zudem: Ich gehe selten zum Arzt, Sie profitieren daher von mir. Warum soll ICH Ihren Arztbesuch finanzieren? Warum soll ICH Ihre AHV finanzieren? Ich bin doch noch viel zu jung. Sie sehen, es ist nur aus Ihrer kleinen Warte aus unfair. Im Grossen und Ganzen profitieren wir alle von unserem Gesundheitssystem. Manche mehr, manche weniger. That’s it.
Das nennt man Solidaritätsprinzip! Herr Strähl aber, trug die ganzen Risiken aber auch Gewinne. Er schuf des Weiteren auch Arbeitsplätze und sorgte dafür für Wertschöpfung und machte, resp. zahlte auch mit einem grossen Beitrag in das aller Gemeinwohl bei. Heute aber sehen die Spass- und Party-Generation das Soziale und Miteinander. Sie vergessen aber, dass dieses Soziale nur erschaffen und bestehen konnte, weil es durch Leute wie Herr Strähl erwirtschaftet wurde. Zugegeben, es brauchte auch einen anständigen Tritt von der SP aber alles „Gemeinwohl“ und „Wohlfühloase“ muss zu erst mal erwirtschaftet werden. Das geht einfach immer unter in der Diskussion.
@Rolando: Damit fordern sie aber einen Ausbau unseres Sozialstaates. Wir zahlen dann nicht nur Steuern, um Menschen die in Not sind ein würdiges Leben im Alter zu gewährleisten, sondern auch um Haus- und Firmenbesitzern zu ermöglichen, ihr Eigentum an die nächst Generation weitergeben zu können. Damit stellt sich natürlich auch die Frage, welche Güter ich nicht verkaufen muss, um mein Heim zu finanzieren. Nur Haus und Firma, oder auch Boot, Pferd, Kunstsammlung… ? Und müssen wirklich auch junge Familien, ohne Haus und Firma, mit ihren Steuern dieses ‚Erbschaftsrecht‘ finanzieren?
Verkaufen Sie halt die Firma und verprassen das Geld im Ausland, wenn Sie das für so erstrebenswert halten. Ebenso hat Sie ja niemand dazu gezwungen, Ihr Leben einer Firma zu opfern. Ansonsten gilt nach wie vor: mitnehmen kann man sowieso nichts, wieso also nicht – wenn es schon so weit kommen sollte – das vorhandene Vermögen in eine evtl. etwas komfortablere Pflege investieren als mit dem staatlichen Minimum abgefertigt zu werden?
Lieber Herr Spieler
Ihre Antwort ist etwas unsystematisch. Grundsätzlich gehen die Ergänzungsleistungen der Verwandtenunterstützungspflicht vor. Wenn also, was zu erwarten ist, die Heimkosten mit der Rente und den EL gedeckt werden können, dann muss der Sohn nichts zuzahlen. Hat die Mutter aber früher Geld verschenkt, so wird dieses als fiktives Einkommen (20 % des Verzichtsvermögen) bei der Berechnung der EL berücksichtigt, was die EL reduziert. Dann kann es sein, dass die EL nicht reichen und Sozialhilfe bezogen werden muss, und dann kann die Sozialbehörde von den Kindern, die in guten Verhältnissen sind, Unterstützungsleistungen fordern.
Richtig, das habe ich mir auch gedacht. Zunächst kommen die Ergänzungsleistungen und für diese gibt es keine Rückerstattungspflicht. Weiter kommt die besagte Mutter in ein Betagtenheim. Hier gibt es auch die Möglichkeit von Hilflosenentschädigungen je nach Schwere der Hilfsbedürftigkeit. Erst ganz zum Schluss ist das Sozialamt zuständig mit allfälliger Verwandtenunterstützung.
Richtig, auf der Internetseite https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL
ist zu lesen:
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
Das aktuelle System ist unfair. Wer spart ist am Schluss der dumme.
Die Lösung wäre so einfach: Eine staatliche Pflegeversicherung abgerechnet via AHV. Deutschland hat so etwas eingeführt, kostet sehr wenig und nützt am Schluss allen.
Als teurere Alternative privat eine Pflegeversicherung in „jungen“ Jahren abschliessen, nicht günstig, aber im Schadenfall immer noch günstiger, als das Wohneigentum verkaufen zu müssen. Was im Endeffekt dann noch teurer kommt, da die Partnerin / Partner teuer eine Wohnung anmieten muss, dann ist das Geld noch schneller weg!
Das Deutschland plötzlich fair sein soll ist mir neu. In Deutschland zahlen Staatsangestellte keine Sozialversicherungsbeiträge. In der Schweiz bezahlt sogar der Bundesrat AHV und PK. Sparen tun Sie eh nicht persönlich sondern via der sehr sinnvollen Zwangsabgabe auf jedem Einkommen dass Sie erzielen. Wenn Sie zusätzlich sparen, erhalten Sie hingegen auch einen sehr schönen Altersheimplatz. DAS ist der Vorteil. Und nein, ich zahle nicht Steuern für Ihre Mutter, damit Ihre Erben es mal „schön haben“.
Das wirklich Üble ist, dass die Pflegeheime immer skrupelloser abzocken, je öfter sie den Namen wechseln.. und für jede noch so kleine Sonderleistung happig zur Kasse bitten. Kurioses Beispiel: Bewohnerin kann infolge Kräftemangel nicht mehr alleine den Stuhl nah genug an den Esstisch rücken. sodass ihr dabei vom Personal geholfen werden muss. Fazit: Selbst diese (Kleinst)Hilfeleistung wird (bei monatlichen Heimkosten von Fr. 9000.00!) separat verrechnet. Wenn man erst noch bedenkt, was Pfleger/innen in Seniorenheimen verdienen und wie wenig Zeit man ihnen zur Pflege der Bewohner einräumt, ist das Ganze umso bedenklicher. Es ist deshalb höchste Zeit, dass sich unsere Politiker endlich einmal mit dieser Problematik befassen, damit dieses unsäglichen Treiben schnellstens ein Ende findet.
Sie haben schlich keine Ahnung von der Materie, unfassbar! Für die Krankenkassen ist Demenz keine Krankheit, da die Patienten mit dieser Diagnose viel Betreuung und meist nur wenig Pflege beanspruchen. Und die Kosten der Betreuung übernimmt eben nicht der Krankenversicherer. DAS ist der wahre Skandal. Dazu die Bürokratie welche die Mitarbeiter zur Schreibarbeit zwingt, anstatt sich den Patienten widmen zu können.
Herr Hitz, demente Menschen brauchen eine Menge Pflege, das können Sie mir glauben. Besuchen Sie einmal ein Demezkompetenzzentrum eines Pflegeheimes, deren gibt es zahlreiche. Und die Bürokratie verlangt von uns Pflegenden, unsere Dienstleistungen zu dokumentieren, damit unser Aufwand auch korrekt abgerechnet und bezahlt werden kann. Und das ist wohl richtig so, sonst beklagen Sie sich wieder, Sie müssten für Leistungen aufkommen, die nicht erbracht worden seien.
Frage: Was bedeutet „auf der hohen Kante hat“? Gilt das für Einfamilienhausbesitzer auch, anders ausgedrückt, Einfamilienbesitzer können ihr Haus verlieren? (500000Fr Vermögen hat man ja schnell in einem Haus)
Wieso sollte es für Einfamilienhäuser nicht gelten? Meine wenn sich Person A für 1 Million ein Einfamilienhaus gekauft hat, und Person B 1 Million auf dem Bankkonto liegen hat, wieso sollte dies unterschiedlich gehandhabt werden?
Klar gilt das auch. Ich kenne niemanden, der 500 000 Vermögen in Cash in ein Haus/Wohnung investiert, meist zahlt da die Bank kräftig mit, womit das Vermögen dann meist so bei 100 000 liegt.
Ist doch nett, dass genau die gleichen Kreise, die normalerweise gern das Hohe Lied von der Eigenverantwortung singen, hier diskutieren, wie man den Staat am besten übers Ohr haut und sich aus seiner Verantwortung stiehlt.
Auch wenn das persönliche Vermögen noch nicht völlig aufgebraucht ist, können u.U. Ergänzungsleistungen beansprucht werden. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn zur Finanzierung der Pflegeheimkosten neben den Renten mehr als jährlich 20% des Vermögens erforderlich sind.
Es empfiehlt sich, ein EL-Gesuch rechtzeitig zu stellen.
Guter Artikel, nur für mich wäre noch sehr wichtig gewesen, wer die Beweislast hat. Woher weiß ein Sozialamt, in einer fremden Gemeinde, was mein Einkommen ist? Und natürlich das wer, wie, wo darum herum. Wie viele Themen um den „Geldberater“ werden die Themen zwar zielgerichtet angesprochen, aber leider auch nicht mehr.
Ja, ganz einfach, weil zuerst die Familie, dann viel später die Andern, der Staat. für Altersgebrechliche aufkommen soll, muss, wie schon seit Jahrhunderten. Warum der Ruf nach dem Staat, den Andern? Im Zivilgesetzbuch ist diese Verantwortlichkeit klar geregelt. Warum wird sie durch Sozialbehörden unterlaufen?
unfair ist es dennoch: mein mann und ich haben unser geld zeitlebens in unser haus gesteckt, dieses umgebaut, energetisch saniert, unterhalten, renoviert und die hypotheken abbezahlt. als mein mann dann dement und pflegebedürftig ins altersheim musste, hiess es „keine EL, haus verkaufen“. ich hätte also in eine wohnung ziehen und dreimal so viel miete zahlen sollen? um das pflegeheim zu finanzieren, musste ich meine teilzeit von 50 auf 85% aufstocken.
hätten wir hingegen unsere löhne immer verbraucht, nichts gespart, sondern luxuriös gelebt, unsere kinder in teure privatschulen geschickt und wären auf reisen gegangen, dann hätte er ergänzungsleistungen bekommen….
Tja, wenn alle Leistungen vom Staat bezahlt werden müssten, dann könnten sie auch nicht mehr luxuriös leben und grosse reisen machen, da dann das Geld bereits früher vom Staat via Steuern eingezogen worden wäre.
Dass die Verwandtenunterstützungspflicht vor den Ergänzungsleistungen zum Zug kommt, ist mir neu. Gemäss meiner Arbeitstätigkeit in einer Altersinstitution im Kanton Zürich wird die Verwandtenunterstützungspflicht nur vom Sozialamt geprüft, also im Falle von Schenkungen. kommt die Verwandtenunterstützungspflicht nur im Falle von Schenkungen zum Zug, und dafür ist das Sozialamt zuständig.
Eine Konkretisierung, auch betreffend der in diesem Artikel verwendeten Begriffes der Sozialbehörde, wäre wünschenswert.