Muss ich für das Pflegeheim der Mutter bezahlen?

Pflegekosten: Oft übersteigen sie AHV-Rente und PK-Leistungen. Foto: Thomas Egli
Unsere Mutter muss ins Betagtenheim. Ihre AHV-Rente und ihre Pensionskassenleistungen decken die Kosten des Heims nicht, sodass sie vom Ersparten zehren muss, monatlich mindestens 1500 Franken. Falls das Ersparte aufgebraucht ist und Ergänzungsleistungen anfallen würden: Kann die Gemeinde auf uns Kinder zurückgreifen? M. B.
Grundsätzlich ist dies möglich, aber in den meisten Fällen nicht zwingend. Heikel wäre es, wenn Ihre Mutter Ihnen und Ihren Geschwistern in den letzten Jahren noch grössere Schenkungen gemacht hätte. Dann würde der Verdacht bestehen, dass das Geld Ihrer Mutter in Hinblick auf einen späteren Eintritt ins Pflegeheim an die Verwandten weitergereicht wurde, damit es nicht für die Deckung der Heimkosten verbraucht wird. In solchen Fällen werden solche Schenkungen genauer geprüft und die Verwandten, welche in den Genuss von Vermögenswerten kamen, unter Umständen für die Deckung der Finanzierungslücken des Heimaufenthaltes beigezogen.
Von den zuständigen Sozialbehörden wird aber jeder Einzelfall geprüft, sodass sich nicht eine verbindliche generelle Aussage machen lässt. Unabhängig von möglichen Schenkungen wird in Fällen, wo betagte Eltern die Heimkosten nicht mehr selbst aus der AHV- und der PK-Rente und ihrem eigenen Vermögen berappen können, auch sonst die Einkommens- und Vermögenssituation von erwachsenen Kindern einbezogen.
Wer sehr gut verdient und viel Vermögen hat, muss damit rechnen, dass das Sozialamt einen Beitrag für die Heimkosten der Mutter oder des Vaters fordert. Die genauen Regelungen in den Kantonen und Gemeinden sind unterschiedlich. Auf keinen Fall muss man als erwachsene Kinder automatisch die offenen Rechnungen des Pflegeheimes der Eltern bezahlen. Ehepaare, die über 180’000 Franken verdienen, und Alleinstehende mit mehr als 120’000 Franken Einkommen müssen aber damit rechnen, dass sie von der Sozialhilfe für eine mögliche Verwandtenunterstützung kontaktiert werden.
Zusätzlich eine Rolle spielt aber, ob man selbst noch Kinder in Ausbildung hat und wie hoch das Vermögen ist. Wer als Paar mehr als eine halbe Million auf der hohen Kante hat oder als Alleinstehender eine Viertel Million Vermögen ausweist, kann unter Umständen zur Verwandtenunterstützung verpflichtet werden. Auch hier müssen die Detailabklärungen des konkreten Falles zeigen, ob die Unterstützungspflicht wirklich gegeben ist. Sofern nicht vor einem Heimeintritt grosse Vermögenswerte an die erwachsenen Kinder weitergegeben wurden, sind die Hürden für die Verwandtenunterstützungspflicht in der Praxis recht hoch.
Wenn jemand aber sein Geld verschenkt, damit er das Pflegeheim nicht selbst zahlen muss und die Steuerzahler deshalb zur Kasse gebeten werden, ist es meines Erachtens richtig, dass der Staat auf die Verwandten Rückgriff nimmt, da in solchen Fällen keine echte Bedürftigkeit vorliegt, sondern sich jemand ganz einfach zulasten der Steuerzahler aus der eigenen Verantwortung stehlen wollte.
70 Kommentare zu «Muss ich für das Pflegeheim der Mutter bezahlen?»
Ich hatte in meiner Familie zwei stark unterschiedliche Beispiele. Mein Grossvaster und ein entfernterer Onkel arbeiteten beide im gleichen Betrieb und praktisch immer zum gleichen Lohn. Meine Grosseltern hatten eine Tochter, welche 2 Jahre in Neuenburg eine Handelsschule besuchen konnte und einen Sohn, welcher die ETH absolvieren durfte. Beim entfernten Onkel war nur ein Sohn, welcher eine Lehre machte aber das Tech nicht besuchen durfte weil angeblich das Geld fehlte. Mein Grossvater hinterliess ein Häuschen, mein Onkel nichts.
Sicher wären beide im gleichen Altersheim mit gleicher Behandlung gelandet. Meine Grosseltern hätten wohl alles verloren, mein Onkel und seine Frau hätten fröhlich ihr Lebensende auf Kosten anderer fristen können.
So funktioniert bei uns soziale Gerechtigkeit.
Und? Was schlagen Sie vor, Ulrich Konrad Schweizer? Sind Betagte mit mehr Geld mehr wert? Sollten ärmere Betagte etwa auf der Strasse leben und sich mit durchwühlen der Mülltonnen, Nahrung besorgen? Oder was?
Das ist nicht korrekt.
Die Ergänzungsleistungen haben einen Vermögensfreibetrag.
Und warum sollte der Staat jemandem das Altersheim finanzieren, wenn da noch Vermögen vorhanden ist, nur damit die Erben (die haben ja sehr viel dafür geleistet) mehr erben können? Die Betroffenen im Heim haben nur noch von den Leistungen dort etwas, nicht aber mehr vom Haus.
Was für eine Erkenntnis: Das Leben ist ungerecht…Ich staune immer wieder, wie viele, auch lebenserfahrene, Leute sich darüber enervieren können.
Der eine kriegt vom Elternhaus Millionen geschenkt, der andere jeden Tag eine Tracht Prügel…
Ja, tatsächlich eine unschöne Situation, die so durchaus möglich ist. Nur: Probleme aufzeigen kann jeder. Haben Sie auch Lösungen? Sollte Ihrem Onkel Heim und Pflege verwehrt bleiben und in der Folge verwahrlosen? Was schlagen Sie vor?
Was heisst in dem Zusammenhang bitte „alles verloren“? Das Haus brauchen Sie im Pflegeheim ja nicht mehr.
Die Erben freuen sich nicht, ist klar, aber die haben ja selbst auch nichts zu dem Vermögen beigetragen.
.
Beim Erbrecht wäre ich heute sowieso dafür, dass ggfs. eine Generation übersprungen werden darf. Bis es zum Erbfall kommt, sind die direkten Nachkommen IDR etabliert und brauchen den Windfall nicht mehr.
Sind wir froh, haben wir ein anderes Gesetz als in Deutschland. Dort werden Verwandte in gerader Linie gnadenlos zur Kasse gebeten, mit der Konsequenz, dass zum Teil das Kleinunternehmen (Maler, Spengler, Klempner etc) der Söhne und Töchter in Konkurs gehen oder diese selber am Schluss am Hungertuch nagen müssen. Ich finde das mehr als tragisch und sehr ungerecht.
Ich weiss, es ist möglicherweise polemisch, aber für alle sog. Flüchtlinge aus etwelchen Ländern, die nie einen Franken in das Sozialsystem einbezahlt haben, werden über Jahre „belohnt“, während Menschen, die hier das Leben lang gearbeitet haben und arbeiten, ausgenommen werden.
Ich frage: Sagt man dem Gerechtigkeit?
Lieber sterbe ich, als dass meine Kinder von ihrem Sauerverdienten mein Leben finanzieren müssen.
Sie haben recht. Ich kenne persönlich nicht sehr reich Leute aber mit einem kleinen Häuschen in einer sozialistischen Stadt im Nordwesten der Schweiz denen genau das passiert ist. Die haben nie grosse Sprünge gemacht aber den Kindern eine solide Ausbildung ermöglich und vieles davon auch selber bezahlt (ohne Staatsbeiträge!). Als dann Grossmutter in das Altersheim musste, war dieselbe Stadt sehr schnell auf dem Plan und wollte Verwandtenunterstützung. Meine Wahl heisst: reisen, reisen, reisen und in kleinen Beträgen schon sehr früh Zuwendungen an die Kinder verschenken.
Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege, aber Sie mischen, meiner Meinung nach, hier Ergänzungsleistungen (EL) mit Sozialhilfebezug. Eine Person im Pensionsalter beantragt zu AHV- und PK-Rente Ergänzungsleistungen, die nicht von Sozialämtern der Gemeinden sondern kantonal mit Bundesgeldern ausgerichtet werden. Sie werden bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde beantragt. Was die Schenkungen an Angehörige anbelangt, haben Sie recht, ansonsten werden Angehörige jedoch nicht für die Deckung von Heimkosten zugezogen – ausser die EL reichen nicht aus und es muss ZUSÄTZLICH Sozialhilfe beantragt werden. Das kommt vor – ist aber sehr sehr selten. DANN kommen vermögende Angehörige zum Zug. Ausserdem können EL bereits vor Aufbrauch des Vermögens beantragt werden. Weitere Infos: Pro Senectute
Danke, für Ihren guten Input. Sie haben absolut Recht. Die Ergänzungsleistungen werden kantonal mit den Geldern des Bundes ausgerichtet. Die Sozialämter der Gemeinden kommen erst zum Zug, falls die Heimkosten trotz Ergänzungsleistungen nicht gedeckt sind.
Komisch. Sonst wird einem immer weisgemacht, dass möglichst viel konsumiert werden soll, um die Wirtschaft am Laufen zu lassen und die Kinder eine super gute Lehre machen sollen.
Mir scheint, ihr Onkel hat alles richtig gemacht. Ihr Grossvater übrigens auch…
Wenn selbst AHV und PK nicht reichen (entspr. normal ja ca. 75-80% des letzten Lohnes), sind unsere Pflegeeinrichtungen einfach zu teuer.
Z.B. im Kanton Jura funktioniert das wohl anders: Ein ehemals Bekannter musste gemäss seiner Behauptung über die Jahre bis auf 50’000.- Franken sein gesmtes Vermögen für die Alters versorgung seines Vaters drangeben. Es wurden damals in jener Gesprächsrunde auch noch weitere solche Beispiele aufgezeigt.
Das Problem ist grundsätzlicher Natur. Es ist natürlich in Ordnung, dass es Altersheime für alle gibt. Andererseits: Wer fleissig und sparsam ist, zahlt am Ende sein Altersheim selber. Für diejenigen, die ihr Geld hingegen verbrauchen, springt das Gemeinwohl ein. Ich kenne so ein aktuelles Beispiel, es ist ungerecht.
Das gleiche Problem besteht bei den Stipendien.
Und dann muss man noch sagen: Altersheime sind sehr teuer und werden teilweise von gewinnbringenden Unternehmen betrieben. Das wäre auch mal eine Debatte wert.
Ehrlichkeit währt nicht am längsten, das habe ich in der Schweiz schon lange gelernt. Da gibt es die Verprasser, das ganze Leben reisen, konsumieren und das hohe Einkommen in vollen Zügen geniessen, am Schluss bleibt nichts der Staat bezahlt. Andere sparen sich das Haus vom Mund ab und dürfen dann zum Dank auch noch verkaufen, die hohen Pflegegebühren Fressen in Monaten das Vermögen weg. Darum das Haus gleich auf die Kinder überschreiben kaum auf der Welt, mit Wohnrecht bis zum Lebensende.
Statt Bankkonto für Erspartes empfehlen sich kleine Silber oder Goldbaren
die man ja auch in der Steuererklärung angeben muss 😉 und problemlos verkauft werden können. So ist man gewappnet gegen die Staatliche Willkür, den gerecht nein das ist sie definitiv nicht.
Sie finden es also gerechter, wenn vermögende Menschen ihr Haus und andere Reichtümern ihren Erben vermachen, um selber im Alter auf Kosten der Allgemeinheit, also ihnen und mir, zu leben? Da wundert es dann natürlich nicht, dass die Verteilung der Vermögen komplett aus dem Ruder läuft.
Ist es denn überhaupt gerecht auf Kosten von anderen zu Leben?
Bin voll bei Herrn Bosshard. Ja, das ist gerechter. Schliesslich ist es der Mittelstand, der durch Sozialabgaben die Karre sowieso schon al Laufen erhält. Es ist nichts als recht, wenn man die Erbschaften und den Fortbestand des Vermögens sichert, aufdass die Nachkommen nicht armengenössig werden und weiterhin unser System mittragen!
Ja
Aus oben genannten Gründen.
Wenn, dann soll der Staat seine Bewertung auf dem gesamten, über die Lebenszeit erwirtschafteten Einkommen abstützen und nicht über das, was am Ende noch vorhanden ist.
Ist das wirklich gerecht, wenn das Vermögen im Leben durch Verzicht gespart wurde und der andere alles verprasst hat ?
In der Schweiz haben ja nur halb soviele Wohneigentum wie in Italien. Man mietet hier lieber und verprasst alles, als sich Wohneigentum anzusparen. Zudem kann man auch noch über hohe Mietpreise jammern.
@Hartl: Wenn man ein ganzes Leben spart um Wohneigentum anzuschaffen und der andere Kollege das Geld verprasst, dann ist es richtig, dass man versucht, sein Erspartes an die nächste Generation weiterzugeben. Unterstützt werden dann der Sparer und der Verprasser, aber die Nachkommen des Einen haben fairerweise was davon. Ansonsten profitiert der Verprasser.
Dass die Verteilung der Vermögen komplett aus dem Ruder läuft, hat damit zu tun, dass die einen sparsam leben und die anderen nicht. Die ganz üblen Fälle sind die, wo jemand spar- und arbeitsam lebt und trotzdem nicht auf einen grünen Zweig kommt.
PS: Sammeln Sie alles Geld der Schweiz ein und verteilen sie es gleichmässig an Alle. Es geht genau ein Jahr und dann gibt es wieder eine finanzielle Oberschicht.
@Ulrich Konrad Schweizer: Vielleicht könnte man sich ihrer Meinung anschliessen, wenn alle Menschen die gleichen Voraussetzungen hätten. In der Praxis werden die einen aber mit Häusern und Jachten geboren, und andere verdienen in der teuren Schweiz schlicht zu wenig, um ein Haus zu erwerben, oder sie hatten das Pech übers Ohr gehauen zu werden, oder sie verloren ihre Arbeit, oder ihre Gesundheit, oder.. oder. Der Sozialstaat ist dafür da, solchen Menschen zu helfen, unabhängig vom Grund, aber sicher nicht dafür, um reiche Leute durchzufüttern, damit ihre Erben reich bleiben.
Herr Hartl es wäre doch so einfach zu bemessen am Einkommen der letzten 20 Jahre und entsprechend ein System mit Abstufungen.
Das schlimme ist das ein Haus wie Bares angeschaut wird was nicht stimmt und man ist deswegen noch lange nicht im täglichen Leben Reich. So ergeht es den meisten Hausbesitzer, warum bitte sehr sollen andere die es verprassen den bezahlt bekommen, wo ist da die soziale Gerechtigkeit bitte sehr.
Lieber Hr. Bosshard & Hr. Schweizer
Ohne Staat gäbe es keinen geregelten Markt. Und ohne neue Schulden gibt es auch kein neues Vermögen.
Wenn Sie also nur die Ungerechtigkeiten eines Systemes nennen können und deshalb „Schwarz… bevorzugen“, zeugt das von kri .. Energie.
Leider sind wir heute schon soweit, dass die gekaufte Politik die organisierte Kriminalität legitimiert – unterstützt durch die Mehrheit der Bürgerlichen.
Die einseitige Verteilungsgerechtigkeit wird eben noch durch den Staat verdeckt, damit man das System 99% -> 1% (Feudalherrschaften) nicht hinterfragt.
Lotto funktioniert übrigens nach dem genau gleichen Prinzip ….
@ M. Bosshard Auch kleinste Goldbaren lassen sich bereits heute schon nicht mehr einfach so problemlos verkaufen wie Sie meinen. Banken (z.B. UBS) verlangen, dass die Auszahlung auf das Konto des Verkäufers gemacht werden. Die Steuerbehörde hat ein Aug darauf.
Das ganze System ist einfach unfair und benachteiligt die sparsamen Leute. Wie immer trifft es den Mittelstand am härtesten.
Wer sein Lohn vorzu ausgibt und nichts spart, dem bezahlt im Alter der Steuerzahler das Alters- oder Pflegeheim.
Jemand der sparsam ist und z.B. nicht jedes Jahr die neuesten Gadgets, alle paar Jahre ein neues Auto etc. kauft, der wird im Alter dafür bestraft, weil er dank seiner Sparsamkeit dann mit dem Geld das Alters- oder Pflegeheim bezahlen muss.
Die Lösung wäre so einfach: Die Einführung einer obligatorischen staatlichen Pflegeversicherung, abgerechnet durch Lohnbeiträge wie AHV. Deutschland hat so etwas vor Jahren eingeführt, die Beiträge sind tief, weil zum Glück nur wenige in ein Pflegeheim müssen.
Mir ist bewusst, dass Pflege sehr viel Geld kostet. Dennoch müsste der Schweizerstaat eine Lösung finden, dass altern erschwinglich ist. Mal vom worst case Szenario ausgegangen, könnte es möglich sein, dass beide Elternteile zu 100% pflegebedürftig sind. Rundumbetreuung für (1!) Person kostet monatlich CHF 7’000, mal 2 also für Mutter und Vater kommt man auf CHF 14’000 pro Monat. Um sich selbst durchzubringen benötigt man bestimmt ca. CHF 3’300 Franken. Das heisst, da braucht man schon ein Monatseinkommen von CHF 17’300 um überhaupt noch am Existenzminimum leben zu können. Aber wer hat das schon? Irgendetwas läuft da gewaltig falsch und weil etwas gewaltig falsch läuft wird unser Steuergeld auch verprasst. Die Kosten von Pflege sind undurchsichtig, das sollte mal kontrolliert werden.
@Bosshard
Es gibt keine staatliche Willkür, die nicht durch ein Verwaltungsgericht unterbunden werden könnte.
Was Sie meinen ist Gewinne privatisieren, indem man alle nicht rentablen Leistungen sozialisiert.
Ein kapitalistisches System funktioniert langfristig nur und ausschliesslich wenn es möglich ist Gewinne zu privatisieren und Kosten und Risiken zu sozialisieren. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass man die Heimkosten möglichst auf die Allgemeinheit abwälzt.
So ist es. Die Reichen, die bei uns in unserem angeblich so perfekten kapitalistischen System leben und dabei immer reicher werden zu Lasten der Aermeren und immer weniger Erbschaftssteuern zahlen, können sich auch die richtigen Advokaten leisten, die ihnen raten, wann, wie und wohin sie ihr Geld verschieben sollen.
Nein Josef…dieses System wird noch vor Ihrem Ableben sein Ende finden. Die Französische Revolution war nicht die letzte, jedoch ist klar ersichtlich das das heutige System am zusammenbrechen ist. Es kann nicht sein dass die Einheimischen von Europa wie Sklaven behandelt werden, während Nutzlose Gelder erhalten das Ihnen nicht zusteht.
Boerny, Ihr Statement ist empörend. Sie sprechen von Nutzlosen, dahinter stehen aber Menschen. Menschen, die im Alter Beistand und Pflege benötigen, um in Würde ihre letzte Wegstrecke zurücklegen zu können. Wenn nur noch Gutbetuchte in der CH auf Respekt und Fürsorge hoffen können, haben Sie unser Land in ein Höllenloch verwandelt, wie es die Welt vor 80 Jahren gesehen hat.
Korrekt ! Aber aber abwälzen für alle ! Vor allem der Reichere zahlt ja mit seinen Steuern kräftige an diese Sozialkosten. Und dann soll ihm im Heim noch das Vermögen abgezwackt werden ?
@Schweizer?
Von wem stammt denn der sog. Reichtum?
und wie wurde der Reiche so reich? Oder anders gefragt: denken Sie wirklich, die weniger Vermögenden verprassen alles, was sie verdienen? Schon mal daran gedacht, dass man in einigen Jobs auch einfach schlecht bezahlt wird und dann nicht noch monatlich tausende Franken auf die Seite legen kann?
Sie zahlen eben nicht, die Reichen. Denn Kapitalgewinne sind in unserem hochkapitalistischen Land steuerfrei. Dazu beschäftigen sie Heerscharen von Anwälten, die nichts anderes tun als Gelder in Steueroasen zu verschieben. Da mutet es geradezu unbeholfen an, kleine Gold- und Silberbarren zu kaufen, um das Münz zu verstecken. Herzig.
Ueli Schlegel
Ihr Kommentar wartet auf Freischaltung.
22. August 2017 um 12:09
So ist es. Die Reichen, die bei uns in unserem angeblich so perfekten kapitalistischen System leben und dabei immer reicher werden zu Lasten der Aermeren und immer weniger Erbschaftssteuern zahlen, können sich auch die richtigen Advokaten leisten, die ihnen raten, wann, wie und wohin sie ihr Geld verschieben sollen, damit ihre Nachkommen einmal weniger für sie bezahlen müssen, wenn sie im Pflegeheim sind.
Die finden Sie nicht im Pflegeheim, die kaufen sich Pflege. Wer Geld hat, kann sich alles kaufen.
Was im Artikel aufgeführt wird, gilt im Fall von Sozialhilfe. Bei Ergänzungsleistungen, um die es im Fall eines Heimaufenthaltes geht, kann nur auf die Kinder zurückgegriffen werden, wenn vorher grössere Schenkungen erfolgt sind.
Ich bin dafür alles Verpulvern und dann bezahlt der Staat Das nennt man dann, nach all den Steuerjahren, Solidarität !
In diesem Bereich, wo viel Ungewissheit besteht, ist es besonders wertvoll, wenn die politisch klar orientierte BAZ „anders als die anderen“ soziale Aufklärung betreibt. Soziale Verantwortung ist Information, Leistung, Vorsorge, Planung. Vielen Dank und Gratulation zu diesem gründlichen Artikel.
Ich bin fest der Meinung dass in gewissen Fällen ist es richtig dass die Angehörigen etwas an die Kosten zahlen müssen . Denn es gibt in der Schweiz genug alte Menschen die ganz wenig Geld haben und für diese Leute ist es notwendig dass die Heimkosten von der Gemeinde übernommen werden . Denn je nach Gemeinde ,und je nach Pflege die der Bewohner braucht wird es pro Monat zwischen 6000 Fr und 10000 Fr kosten .
Wichtig ist es einfach dass die Bewohner nicht das Gefühl haben weil sie so viel kosten sind sie eine Belastung entweder für die Angehörigen oder für den Steuerzahler . Denn sonst laufen wir Gefahr dass immer mehr alte Leute EXIT in Anspruch nehmen und begleitetem Freitod wählen . Für mich nicht nachvollziehbar aber sogar in Pflegeheimen kann man begleiteten Freitod beanspruchen .
Herr Kunz, ich bin ganz bei Ihnen. Danke.
Ich würde das am Ende gerne bezahlen.
Leider muss ich immer mehr Steuern, KK Prämien etc. einzahlen das ich gar nichts Sparen kann.
Wie wäre es Mal mit Lohnerhöhung, keine seit ca. 10 Jahren. Immer mit Grund die Wirtschaft Lage.
Was macht unser Bundesrat hilft immer nur der Wirtschaft das die noch mehr Gewinn für sich behalten können.
So verstehe ich viele Menschen die dass ganze Leben bezahlt haben und am Schluss sich noch etwas leisten.
Haben diese Menschen wirklich dass ganze Leben gearbeitet um am ende dass Pflegeheim zu bezahlen?
der letzte Satz irritiert. Wenn jemand das Geld verschenkt, egal an wen, dann ist es richtig, dass die Verwandten für die Pflege aufkommen? Nein! Nur, wenn das Geld an diese Verwandten verschenkt wird und diese es auch noch haben. Sollte eine Schenkung an die VEewandten gemeint sein, muss dies erwähnt werden.
Es sind Schenkungen an Kinder und sonst Pflichtteil geschützte Verwandte gemeint. Wenn die Schenkung an eine Institution ging, da keine direkten Erben vorhanden sind, wird wohl die Gemeinschaft für die Kosten aufkommen. Unser Erbrecht erlaubt es, nur über 25% der Erbmasse frei zu verfügen, der Rest ist Pflichtteil geschützt.
Wenn im Artikel von Einkommen oder Vermögen die Rede ist, geht es um das Steuerbare oder brutto vor Abzügen?