Bei Streitfällen zum Bankenombudsmann

Der Schweizer Bankenombudsmann Marco Franchetti. Foto: Walter Bieri/Keystone
Seit Monaten bin ich im Streit mit meiner Bank und habe schon zahlreiche Briefe geschrieben, aber werde abgewimmelt, obwohl ich im Recht bin. Kann ich mich auch an die Finma wenden? D. B.
Ja, Sie können sich mit Ihrem Problem an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) wenden. Erfolgschancen sehe ich für Sie aber nur, wenn Ihre Bank in Ihrem konkreten Fall Regeln und Gesetze verletzt hat. Denn die Finma als Aufsicht über die Finanzinstitute kann nur aktiv werden, wenn eine Bank oder Versicherung gegen regulatorische Bestimmungen verstossen hat.
Falls Sie den Eindruck haben, dass das geschah, empfehle ich Ihnen, den gesamten bisherigen Briefverkehr mit Ihrer Bank, also auch die Antworten des Institutes sowie eine genaue Zusammenfassung des Streitfalles, an die Finma zu schicken. Auch Belege, welche Ihren Standpunkt stützen, würde ich der Finma vorlegen. Ich muss Ihre Erwartungen aber dämpfen: Sie werden von der Finma nicht eine Bestätigung für Ihren Fall oder sogar ein Urteil bekommen, denn das ist nicht die Aufgabe der Institution.
Vielmehr wird die Finma, falls es sich bestätigt, dass die Bank Regeln verletzt, die Bank direkt rügen und dafür sorgen, dass diese ihr Verhalten verändert, damit künftig alle Gesetze eingehalten werden. Ein Auskunftsrecht für Sie gibt es nicht. Die Finma ist keine Konsumentenschutzorganisation, welche sich für Sie als Bankkunde einsetzt, sondern eine Aufsicht, welche darauf schaut, ob die Gesetze von den Banken befolgt werden, und gegen diese einschreitet, falls das nicht der Fall ist. Sollte die Finma allerdings Ihre Bank wegen Ihres Falls tatsächlich rügen, besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass die Bank mit Ihnen eine Einigung sucht.
Darum macht es trotzdem Sinn, wenn Sie einen Regelverstoss der Finma melden. Darum rate ich Ihnen, über Ihre Meldung an die Finma hinaus mit Ihrer Bank im direkten Kontakt zu bleiben und eine Lösung zu verlangen. Hilfreich ist auch, wenn Sie sich mit Ihrem Fall an den Bankenombudsmann (www.bankenombudsman.ch) wenden. Dieser vermittelt in Streitfällen zwischen Kunden und Banken. Auch da sollten Sie gleich vorgehen: Reichen Sie eine Zusammenfassung der Vorgänge sowie die Korrespondenz ein, damit man sich ein Bild über den Sachverhalt machen kann.
Oft führt die Intervention des Bankenombudsmanns dazu, dass die Banken mit den Kunden einen Kompromiss finden, sofern die Beanstandung berechtigt war. Wenn keine Einigung gefunden wird und Sie weiter überzeugt sind, dass Ihnen Unrecht geschieht, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann prüfen, ob tatsächlich Gesetze verletzt wurden und wie Ihre Forderungen juristisch durchgesetzt werden können. Da solche Auseinandersetzungen oft vor Gericht kommen, wird es für Sie aber unter Umständen teuer. Darum rate ich Ihnen, weiter mit der Bank eine Lösung zu finden oder die kostenlose Hilfe des Bankenombudsmanns in Anspruch zu nehmen.
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