Steuern sparen ab 65? Mit der 3. Säule

Wer nach 65 weiterarbeitet, kann auch weiter in die 3. Säule einzahlen und Steuern sparen. Foto: Christof Schürpf/Keystone
Wie viel darf ich bei Weiterarbeit nach der Pensionierung von 50 Prozent ohne Anschluss ans BVG einzahlen? Konkret habe ich 6768 Franken für die ersten fünf Monate 2016, anschliessend 20 Prozent des Nettoeinkommens von 40’000 Franken einbezahlt. Nun erhalte ich Post von der Steuerverwaltung, dass ich 8000 Franken zu viel einbezahlt hätte. D. H.
Die Regeln sind klar: Man darf auch nach der Pensionierung weiterhin in die 3. Säule einzahlen – vorausgesetzt, dass man auch nach der Pensionierung zumindest teilweise erwerbstätig bleibt. Erlaubt ist, dass man bei weitergeführter Erwerbstätigkeit bis zu fünf Jahre, nachdem man das ordentliche Rentenalter von 65 bei Männern und 64 bei Frauen erreicht hat, Beiträge in die Säule 3a leisten darf und diese bei den Steuern abziehen kann.
Da Sie in den ersten fünf Monaten des letzten Jahres noch voll erwerbstätig waren und der Pensionskasse angehörten, ist es korrekt, dass Sie den Maximalbetrag von 6768 Franken in die 3. Säule einzahlten und auch steuerlich geltend machten. Seit der Pensionierung arbeiten Sie nur noch in einem Teilzeitpensum. Auch dann dürfen Sie als Erwerbstätiger ohne Pensionskasse Zahlungen in die 3. Säule vornehmen, und zwar im Umfang von maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens. In Ihrem Fall wären das die von Ihnen erwähnten 8000 Franken. Was aus meiner Sicht allerdings nicht erlaubt ist, ist, dass Sie beides kombinieren – also sowohl den Maximalbetrag als noch Erwerbstätiger mit Pensionskasse als auch im gleichen Jahr darüber hinaus den Maximalbetrag als Teilzeiterwerbstätiger ohne Pensionskasse in die 3. Säule transferieren.
So haben Sie fast 15’000 Franken einbezahlt. Und damit bei beiden Varianten den Maximalbetrag deutlich überschritten. Die 3. Säule der Erwerbstätigen mit Pensionskasse wird oft als sogenannte kleine 3. Säule und jene der Erwerbstätigen ohne Pensionskasse als grosse 3. Säule bezeichnet. Bei der grossen 3. Säule der Erwerbstätigen ohne Pensionskasse ist der Maximalbetrag zwar mit 33’840 Franken deutlich höher. Doch da gilt, dass der Maximalbetrag lediglich höchstens 20 Prozent des Einkommens ausmachen darf. Sie liegen mit Ihrer Einzahlung von total fast 15’000 Franken somit selbst bei dieser Variante zu hoch.
Deshalb hat die Steuerverwaltung die zweite Einzahlung als steuerlich nicht anrechenbar zurückgewiesen. Falls Sie auch in diesem Jahr weiterhin im gleichen Umfang in Teilzeit arbeiten, können Sie hingegen durchaus 20 Prozent des Einkommens in die 3. Säule leisten und bei den Steuern zum Abzug bringen, denn dann haben Sie nicht zusätzlich bereits den Maximalbetrag als Erwerbstätiger mit Pensionskasse genutzt.
Sie schreiben mir, dass Ihnen die Steuerverwaltung vorgängig mündlich zugesichert habe, dass die von Ihnen getätigten Einzahlungen in die 3. Säule so erlaubt seien, aber jetzt gelte dies plötzlich nicht mehr. Deshalb rate ich, solche Anfragen an die Steuerverwaltung nicht mündlich, sondern schriftlich vorzunehmen und eine verbindliche schriftliche Auskunft zu verlangen. Nur diese ist in solchen Fällen hilfreich. Bei mündlichen Auskünften wird sich die Verwaltung im Konfliktfall darauf berufen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe.
4 Kommentare zu «Steuern sparen ab 65? Mit der 3. Säule»
nicht überall korrekt… s 3.1
http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/S%C3%A4ule+3a
steueramt.zh.ch: Bei einem unterjährigen Wechsel von Anstellung zu Selbständigkeit ist das geschilderte Vorgehen zulässig. Wichtig: Die Einzahlung in die kleine Säule 3a muss während der Anstellungsdauer erfolgen. Weshalb das bei Pensionierung nicht analog möglich sein sollte, ist mir ein Rätsel.
Mir hatte die Steuerverwaltung (FR) vor ein paar Jahren eine solche kumulative Einzahlung beider Maxima beim Übergang von einer Anstellung zum selbständigen Erwerb bewilligt. Ich war angenehm überrascht.
Ich arbeite noch 100%, werde im Oktober 70 und gemäss Mitteilung der PostFinance ist mit 70 Ende 3. Säule. Das sollte man auch wissen.