Mitarbeiteraktien: Nur investieren, was man auch verlieren kann

Tiefer Fall: Anleger haben nach dem Zusammenbruch der Swissair viel Geld verloren. Foto: PD
Unser Sohn hat sich mit seiner Anstellung vor fünf Jahren an der Firma mit 100’000 Franken in Aktien beteiligt. Jetzt befürchtet er den Fortbestand der Firma und möchte sie verlassen. Wie steht es um seine 100’000 Franken: Kann er sie zurückfordern, und was soll er tun? R. S.
Wenn man sich wie Ihr Sohn an einer Firma beteiligt, hat man die Chance, im positiven Fall am Erfolg der Unternehmung zu partizipieren. Im negativen Fall aber kann man sein ganzes Geld, das man investiert hat, verlieren. Das gilt sowohl für Aktiengesellschaften, die privat gehalten werden, als auch für börsenkotierte Firmen. Der Unterschied zwischen privaten Aktiengesellschaften und jenen an der Börse besteht unter anderem darin, dass Letztere strenger reglementiert sind und von der Börsenaufsicht überwacht werden.
Aktien zu halten, beinhaltet aber immer ein erhöhtes Risiko. Im Obligationenrecht ist festgehalten, dass für die Verbindlichkeiten einer Aktiengesellschaft das Gesellschaftsvermögen haftet – also das Geld, welches die verschiedenen Aktionäre eingeschossen haben. Sollte die Firma zusammenbrechen, ist das Geld ganz oder teilweise weg, und die Aktionäre verlieren das Aktienkapital – den Anteil, den sie in die Firma eingebracht haben. Darüber hinaus haften sie aber in der Regel nicht.
Was es bedeutet, sein investiertes Geld zu verlieren, haben viele Schweizerinnen und Schweizer beim Zusammenbruch der börsengehandelten Swissair erfahren. Auch bei privat gehaltenen Firmen kommt es regelmässig vor, dass solche in Konkurs gehen. Dieses Risikos sind sich viele, welche sich als Arbeitnehmer an ihrer Arbeitgeberfirma beteiligen, zu wenig bewusst. Oft denkt man nur an die schönen Gewinne, welche locken, falls alles gut läuft. Gleichzeitig sollte man sich aber bewusst sein, dass man alles verlieren kann. Einen Schutz gibt es nicht. Auch als Arbeitnehmer ist man nicht speziell geschützt, wenn man Aktien seiner Firma zeichnet. Denn eine solche Beteiligung ist ja freiwillig. Man trägt freiwillig das Firmenrisiko mit – in der Hoffnung, dass man später mehr zurückerhält, als man eingeschossen hat.
Wenn man als Arbeitnehmer, der an der Arbeitgeberfirma beteiligt ist, das Unternehmen verlassen will, kann man entweder die Aktien weiter behalten, da der Aktienbesitz nicht zwingend daran gebunden ist, dass man einen Arbeitsvertrag hat. Oder aber man kann die Aktien mit dem Austritt abstossen. Üblicherweise ist das Vorgehen im Rahmenvertrag für den Aktienbesitz geregelt. Oft müssen Arbeitnehmer, die aus dem Unternehmen austreten, ihre Aktien verkaufen. Dann ist meist auch geregelt, an wen sie verkaufen können und zu welchen Konditionen.
Anders als an der Börse, wo täglich Preise für Aktien gestellt werden, ist die Bewertung von privaten Gesellschaften nicht so einfach. Erst recht, wenn es einer Firma schlecht geht. Denn der negative Verlauf hat einen direkten Einfluss auf den Wert der Aktiengesellschaft und damit auf den Preis der einzelnen Aktien. Letztlich muss geschaut werden, welche Substanz in der Firma vorhanden ist: Gibt es beispielsweise Immobilien oder Geräte usw., die zum Unternehmen gehören und die einen Wert darstellen? Sollte aber kaum mehr Substanz vorhanden sein oder aber eine Überschuldung vorliegen, besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass die Aktien keinen Wert mehr haben.
Da Ihr Sohn die Firma ohnehin verlassen möchte, sollte er zusätzlich zur Kündigung seines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber auch über den Verkauf der Aktien verhandeln. Dabei sind die Regeln des Aktionärsvertrages verbindlich. Falls noch Substanz vorhanden ist, würde ich versuchen, die Aktien zu verkaufen, und reinen Tisch machen. Da es sich beim investierten Kapital nicht um eine kleine Summe handelt, rate ich Ihrem Sohn, sich in dieser Sache an einen Anwalt zu wenden, der ihn bei der Auflösung des Arbeits- und Aktionärsverhältnisses unterstützt. Falls es um die Firma, wie Sie schreiben, wirklich schlecht steht, muss Ihr Sohn aber damit rechnen, dass er einen Teil seines Geldes abschreiben muss.
So gesehen, könnte es eine Strategie sein, so rasch wie möglich auszusteigen, um das, was noch vorhanden ist, wenigstens noch zu retten. Generell sollte man vor einer Beteiligung an der Aktiengesellschaft seines Arbeitgebers nicht nur an die Gewinnchancen denken, sondern immer nur so viel investieren, wie man ohne grosse Probleme abschreiben kann – denn es ist jederzeit möglich, dass man als Aktionär einer Aktiengesellschaft seinen vollen Einsatz verliert. Anders als ein Obligationär trägt man als Aktionär immer das volle Risiko.
5 Kommentare zu «Mitarbeiteraktien: Nur investieren, was man auch verlieren kann»
Soweit kommt’s noch dass Risikokapital einfach so garantiert und zurückgezahlt werden kann. Deshalb besteht ein zivilrechtliches Verbot der Einlagenrückgewähr (OR 680 Abs. 2). Es ist schon genug ein Skandal dass Aktionäre nicht mit dem gesamten privaten Vermögen haften sondern die Verluste auf die Gläubiger abwälzen dürfen. Dafür wenn’s gut läuft bekommt man zur Belohnung eine privilegierte Dividendenbesteuerung.
Gut erklärt. Eine Anmerkung, wieso heisst Risikokapital wohl RISIKOKapital. Wer das Wort nicht versteht, der sollte wohl eher vom Aktienmarkt fernbleiben. Uebrigens können Schweizer Aktionäre froh sein, dass das Mindest-AK so hoch ist. Hier in Kanada reichen 100 Dollar zur Gründung einer AG….da ist dann schnell mal saures Kirschenessen angesagt.
[quote]ein Skandal dass Aktionäre nicht mit dem gesamten privaten Vermögen haften… sondern die Verluste auf die Gläubiger abwälzen dürfen[/quote]
Wenn Sie mit der Forderung durchkommen, hat die Börse als Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen ausgedient. Warum sollte ich Aktien kaufen, wenn ich gerupft werden kann? Systematisch würden dann Aktienkurse fallen, bis eine Rendite rauskommt, die dem jeweiligen Risiko Rechnung trägt, bis auf die Hosen ausgezogen zu werden.
Zudem: wenn Fremdkapital-Geber oder auch Lieferanten soviel Schutz geniessen, wären auch die FK-Zinsen eher bei Null.
Das ganze wäre recht absurd. Ich bin bezüglich der „Gläubiger“ halt eher der Meinung, dass die schauen müssen, wem sie wieviel Geld leihen. Es gibt halt kein blindes Vertrauen…
Würde man Zahlungskonditionen beschränken, dann würden reihenweise Unternehmen, auch grosse hops gehen. Bestes Beispiel ist die Swissair. Deren Kollaps startete damit, dass sie kein Flugbenzin mehr erhielt. Schaut man sich Unternehmensbilanzen an, dann findet man allenthalben signifikante Kreditoren- und Debitorenausstände. Ueber die Zahlungsmoral wurde bereits viel geschrieben. Im mindesten müssten Dividenden bei defizitären Unternehmen verboten sein. Wenn es um die Börse allgemein geht ist festzuhalten, dass es sich dabei nur um fiktives Geld handelt, welches aber plötzlich sehr real wird, wenn ein Unternehmen pleite geht. Deshalb ist es nicht so abwegig, dass diejenigen, welche heftig Dividenden bezogen haben eine Nachschusspflicht in der Höhe der erhaltenen Dividenden haben sollten.
Kapitalgesellschaften gehören sowieso verboten, sie wurden im 18. Und 19. Jh. zum Erfolgsmodell weil damit systematisch Gewinne privatisiert und Verluste resp. Risiken sozialisiert werden können. Sodann bilden sich Multis und Kartelle welche den Wettbewerb behindern und sich dank Lobbymacht durch Immaterialgüterrechte wie Patente Monopole und Marktabschottung sichern sodass die Marktwirtschaft letztlich ruiniert wird. Deshalb müssen Konzerne zerschlagen werden.