Verteilen verkleinert das Risiko

Auf zwei Banken sollst du setzen: Freizügigkeitsgeld und 3. Säule werden mit Vorteil bei unterschiedlichen Geldinstituten angelegt. Foto: Getty Images
Ich habe bei einer kleinen Regionalbank meine 3. Säule und seit kurzem mein Freizügigkeitsgeld. Wie steht es um die Sicherheit? A. D.
Wie gross die Risiken bei Ihrer Regionalbank sind, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiss, bei welchem Institut Sie Kunde sind. Unabhängig von den bankspezifischen Gefahren sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie erhöhte Risiken eingehen, wenn Sie beim gleichen Institut sowohl die steuerbegünstigte Säule 3a und zusätzlich ein Freizügigkeitskonto haben.
Meist hat man in solchen Fälle über die Altersvorsorge hinaus auch noch ein oder mehrere Sparkonten bei derselben Bank, da die Institute die Kunden mittels Anreizen bei den Gebühren dazu drängen, möglichst umfassende Bankbeziehungen mit ihnen zu unterhalten. Wichtig zu wissen ist für Sie, dass Ihr Kapital in der 3. Säule und dem Freizügigkeitskonto nur bedingt geschützt ist. Sollte Ihre Regionalbank in einer Krisensituation zusammenbrechen, wären nur maximal 100’000 Franken im Rahmen des Konkursprivilegs gesichert.
Dabei gilt der Konkursschutz nicht separat für das 3.-Säule-Konto und das Freizügigkeitskonto. Vielmehr sind für beides zusammen beim gleichen Institut nur maximal 100’000 Franken konkursprivilegiert. Falls Sie auf den beiden Konten zusammen deutlich mehr als die 100’000 Franken parkiert haben, würden Sie in einer Krisensituation ein beträchtliches Risiko eingehen. Unter Umständen müssten Sie damit rechnen, einen Teil Ihres Vorsorgegeldes zu verlieren.
Darum rate ich, die 3. Säule nicht bei der gleichen Bank zu unterhalten, bei der man auch noch ein Freizügigkeitskonto besitzt, auf dem meist hohe Summen gelagert werden. In Ihrem Fall würde ich entweder die 3. Säule oder aber das Freizügigkeitskonto auf ein anderes von der Regionalbank unabhängiges Institut wechseln. Das Freizügigkeitsgeld dürfen Sie allerdings nur als Ganzes in die Freizügigkeitsstiftung einer anderen Bank überweisen. Eine Aufsplittung ist in Ihrem Fall nicht mehr möglich und nur bei der Auszahlung aus der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto erlaubt.
Auch ein 3.-Säule-Konto dürfen Sie nur als Ganzes zu einem Konkurrenzinstitut transferieren und nicht nur einen Teilbetrag überweisen. Da Sie sich offenbar Gedanken wegen der Sicherheit Ihrer Bank machen, würde ich unbedingt das Freizügigkeitskapital und die 3. Säule voneinander trennen. Dann können Sie selbst in heiklen Phasen an den Finanzmärkten ruhig schlafen und gehen real geringere Risiken ein.
4 Kommentare zu «Verteilen verkleinert das Risiko»
Ja, stimmt alles bis das verschwiegen wird das daurch erhebliche mehrkosten auftreten!
Keine Mehrkosten. Geld auf einem 3. Säule Konto kann einfach und gratis zu einer anderen Bank transferiert werden.
Verteilen verringert das Risiko oder kann ganz eliminiert werden. Wer mutig ist kann nichtprivilegierte Summen (über 100’000.-) einer einzelnen Bank zur Verfügung stellen. In einem solchen Fall muss der Kunde allerdings dringend einen höheren Zins einverlangen. Andernfalls sollte er, ebenso dringlich, diesen Betrag zu einer anderen Bank (mit Risiko/Zinsaufschlag), transferieren. Wenn nicht möglich halt zu 100000.-Pakete geschnürt auf verschiedene Banken verteilen.
Bei Konti Säule 3a oder Freizügigkeitskonti kann eine Betragsaufsplitterung nicht getätigt werden. Allerdings ist hierzu zu sagen, dass die Privilegierung zusätzlich zu den übrigen Konti bei derselben Bank gilt.
Somit privilegiert 1 x 100’000.- Konto Säule 3a und/oder FZK sowie gesichert/privilegiert 1 x 100’000.- übrige Konti
So grosse Summen auf einem Bankkonto liegen lassen ist sinnlos. Die Rendite ist null und die Spesen hoch. Ein gut ausgewogenes und diversifiziertes Aktiendepot bringt dagegen 3 – 5 % Rendite.