Wie Sie Ihren Betreibungsauszug löschen können

Eintrag: Das Betreibungsamt setzt die Forderung nur um, ohne zu prüfen, ob sie gerechtfertigt ist. Foto: Key
Ich habe zwei Betreibungseinträge. Da ich fürchte, dass mir dies bei meiner Stellensuche schadet, möchte ich die Einträge löschen lassen. Was kann ich tun? M. Y.
Zu einem Betreibungseintrag kann man schnell kommen, doch es dauert lange, bis man diesen wieder loswird. Bei den einen ist es ein finanzieller Engpass, der dazu führt, dass sie die Rechnungen nicht mehr rechtzeitig zahlen können, und dann unter Umständen betrieben werden. Bei anderen kann es aber auch vorkommen, dass sie zu Unrecht finanziell belangt und schliesslich betrieben wurden. Eine Betreibung zu haben, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die erhobene Forderung auch wirklich gerechtfertigt ist. Wer glaubt, dass das Betreibungsamt prüft, ob eine Geldforderung korrekt ist, irrt sich. Das Betreibungsamt setzt die Forderung nur um, ohne zu prüfen, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.
Umso wichtiger ist es, dass man Rechtsvorschlag macht, falls eine Forderung nicht angebracht ist. In Ihrem Fall ist es dafür aber zu spät. Die Betreibung ist schon erfolgt, und die Einträge sind vorhanden. Dies kann Ihnen nicht nur bei der Stellensuche Nachteile bringen, sondern auch, falls Sie einmal Ihre Mietwohnung wechseln möchten. Viele Arbeitgeber und Vermieter holen im Zuge ihrer Abklärungen einen Betreibungsauszug ein. Wenn dieser nicht leer ist, kann dies dazu führen, dass Sie den Job oder die Wohnung nicht bekommen.
Im Prinzip könnten Sie einfach abwarten. Denn der Eintrag im Betreibungsregister erscheint nur während fünf Jahren. Nach dieser Zeit ist er für Aussenstehende nicht mehr sichtbar. Falls Sie aber eine Stelle oder eine Wohnung suchen, ist diese Frist lange, und Sie sind darauf angewiesen, dass der Eintrag früher aufgehoben wird. In diesem Fall müssten Sie den oder die Gläubiger dazu bringen, dass diese die Betreibung gegen Sie zurückziehen. Sie müssten den Gläubiger schriftlich zum Rückzug der Betreibung bitten. Entsprechende Musterbriefe finden Sie im Internet.
Vorausgesetzt, dass Ihre Rechnung und allfällige Zusatzgebühren beglichen sind, dürften die meisten Gläubiger mit einem Rückzug einverstanden sein. Eine Garantie dafür haben Sie allerdings nicht. Falls der Gläubiger auf Ihre Bitte nicht eingeht, ist es möglich, beim zuständigen Gericht ein Gesuch zur Löschung des Eintrags zu stellen. Im positiven Fall kann das Gericht das Betreibungsamt zur Löschung des Betreibungseintrags verpflichten, wobei Sie die dadurch entstehenden Gerichtskosten zahlen müssen. Wenn die Forderung aus Ihrer Sicht gar nicht gerechtfertigt war, können Sie beim Gericht gegen den Gläubiger eine Klage einreichen.
Sollte bewiesen werden, dass die Forderung ungerechtfertigt war, würde das Gericht nach Abschluss des Verfahrens ebenfalls eine Löschung des Eintrags anordnen. Doch dieses Vorgehen ist aufwendig und verursacht für Sie beträchtliche Kosten, zumal ich Ihnen bei dieser Variante empfehle, einen Anwalt beizuziehen.
Günstiger und auch weniger zeitaufwendig ist es, mit dem Gläubiger einvernehmlich eine Lösung zu finden und ihn zu einer Löschung des Betreibungseintrags zu bewegen. Bis es so weit ist, rate ich Ihnen, bei der Stellensuche die Problematik Ihrer zwei Betreibungseinträge bei potenziellen Arbeitgebern direkt anzusprechen: Falls Sie eine plausible Erklärung liefern können, warum Sie die Einträge haben, bekommen Sie den angestrebten Job vielleicht trotzdem.
Offenheit und Ehrlichkeit kann Ihnen auch in diesem Fall nur nützen.
17 Kommentare zu «Wie Sie Ihren Betreibungsauszug löschen können»
Als Firmeninhaber hätte ich auch gerne mal einen Tip wie man „Kunden“ dazubewegen kann Ihre Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Leider ist es immer häufiger so das viele über Ihre Möglichkeiten, bei nicht bezahlen, besser informiert sind als über die Konsequenzen einer Betreibung. Warum soll eine Firma eine Betreibung löschen? Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden ist eine Betreibung ein erheblicher Aufwand und mit weiteren Kosten verbunden. Ausserdem schützt es andere Firmen davor in die selbe Falle zu tappen.
Wer sich weigert diskriminierende Strafgebühren für sein Geschlecht zu zahlen wird ebenfalls behandelt wie ein Verbrecher und mittels dieser Listen stigmatisiert.
Wäre es ein Stern auf der Brust wäre der Aufschrei gross – so ists aber völlig ok??
«…mit dem Gläubiger einvernehmlich eine Lösung zu finden…» ist meist nicht einfach, wenn es um viel Geld (CHF 598’367) und über 30 Betreibungen über 7 Jahre geht; er sein Geld nicht bekommt, ein geldadeliger Vermieter ist, den Gerichichtsurteile z.m.G. schlicht nicht interessieren, er schon mit einer Konkursandrohung für die MZ-Kautionsrückzahlung verärgert wurde und es gar zu zwei polizeilichen Zahlungsbefehlzustellungen kam. Solche Fälle gehen dann zu unseren beliebten Inkasso- und Auskunftsbüros. Ist man einmal in der Datenbank registriert, heisst es überall «schwere Zahlungsstörungen» – und man bekommt nie mehr eine Wohnung. Ein Einspruch ist zwecklos, weil die gelisteten MZ-Betreibungen ja stattgefunden haben. So lernte ich, dass heute virtuelle Schulden eben auch Schulden sind.
„…wenn es um viel Geld (CHF 598’367) und über 30 Betreibungen über 7 Jahre geht; er sein Geld nicht bekommt…“
Nun ja, in diesem Fall ist die Betreibung ja wohl auch gerechtfertigt, oder?
Betreibungen sind nun einmal eine Betreibungen – mit allen Nachteilen für den Betriebenen – inkl. Verlust der guten Bonität. Und ob eine Betreibung gerechtfertigt ist, ist heute eine rein subjektive Angelegenheit. Wir leben nun einmal seit 1995 im korpokratischen Neofeudalismus. Ab eines gewissen Einflusses eines Gläubigers interessiert sich niemand dafür, ob man als Schulder vor Gericht Recht bekommen hat. Im vorliegenden Fall ging es um einen Mietvertrag, den das Gericht als ordnungsgemäss aufgelöst betrachtete. Weil der Vermieter jedoch eine Hypothek benötigte, liess er den Mietvertrag mittels eines amtlichen Mietzinserhöhungsformulars wieder aufleben. Im sumarischen Verfahren obsiegte er, während vor Obergericht unterlag. Damit ist es reiner Zufall, wie unsere Richter entscheiden.
In der Schweiz kann man andere Menschen einfach fertig Machen: Jemand fuer eine Million betreiben………….welchen Betrag auch……und die Betreibungskosten bezahlen, dann ab zum Betreibungsamt der Bestimmten Person…..diese Person , die arbeitet ,I’m Ausland ist wird 3 mal Kontaktiert, meldet sie sich nicht, gehts weiter………….und und………diese Person kann nichts mehr Machen bei Rueckkehr, viel Arbeit,Krank etc………………..und hat diesen Eintrag im Register…..der Betreibende koennte sogar die Person direct beim Bezirksgericht einklagen…auf dem Papierweg und Konkurs verlangen…………Das sind Gesetze in der Schweiz eine Katastrophe…………..
Die Behauptung, der Betriebene könne dem Gericht ein Löschungsgesuch einreichen, falls die Betreibende dies nicht aussergerichtlich tut, ist irreführend, wenn nicht gar falsch. Art. 85 SchKG sieht eine Einstellung oder Löschung der Betreibung vor, wenn der Betriebene nachweist, dass die betriebene Forderung entweder getilgt oder gestundet worden ist, oder diese schlicht nicht besteht. Wie der Autor des Artikels zu Recht andeutet , sind solche sogenannte negative Feststellungsverfahren aufwendig, kostspielig und zeitraubend, bei ungewissem Verfahrensausgang. Kommt hinzu, dass der Kläger oder Gesuchsteller laut ZPO grundsätzlich vorschusspflichtig ist. Gerade bei kleineren Forderungen lohnt sich der Aufwand kaum. Abhilfe wird eine bereits verabschiedete Novelle von Art. 8a SchKG bringen.
Werter Herr Borrelli, was Sie nicht erwähnen, sind die privaten Auskunfteien, die sich aus gemeinsamen Datenbeständen bedienen. Sie brauchen bloss einen Vermieter, der Sie wegen ihrer bislang anstandslosen Zahlungen an seine Bank als Sicherheitssklaven abtritt. Wenn Sie dann kündigen wird er sie wegen Kündigung zur Unzeit betreiben – selbst wenn ein Bezirksgericht die Kündigung als rechtmässig erachtet und der Vermieter mittels eines Tricks (amtliches MZ-Erhöhungsformular) einen wiederauflebenden Mietvertrag bastelt. Mit jahrelangen, regelmässigen Mietzinsbetreibungen ist nicht nur die Bonität im Eimer, sondern Sie riskieren gar eine Verurteilung wegen Betruges, weil Sie ja nicht vorhaben die geforderten Zinsen zu zahlen. Uns fehlt schlicht ein Kreditschutzgesetz!
oder man wendet Trick 99 an und lässt sich einen sauberen Auszug ausdrucken. Denn Betreibungsregister werden nur kantonal geführt. Wenn sie also im Kanton Zürich wohnen, können sie nach Glarus fahren und sich dort einen Auszug besorgen. Denn den meisten Gemeinden ist es schlicht egal, ob sie dort wohnen oder nicht. Und die wenigsten Vermieter oder Arbeitgeber kennen diese Lücke.
Also sie meinen das Betreibungsamt soll zur Überprüfung keinen Zugriff aufs Personenregister haben? Kaum vorstellbar..
@Mody Bühler
Der Trick 99 von Herr Blasimann dürfte funktionieren. Die Betreibungsämter tauschen untereinander keine Daten aus und eine Person kann ohnehin nur an ihrem Wohnort betrieben werden (sofern sie in der CH wohnt).
Es gibt Gemeinden, die gemeinsame Betreibungsregister führen (z.B. Basel/Bettingen/Riehen) aber abgesehen davon könnten Sie sich z.B. einen Auszug vom Betreibungsamt Glarus bestellen (der dann logischerweise leer ist, da Sie vermutlich nie in Glarus betrieben wurden)
Recht lebensfremd, der Artikel. Oder haben Sie sich schon mal um eine Wohnung beworben, ohne den Betreibungsauszug beizulegen ?
Stossend ist, dass in jedem Kanton und in jeder Gemeinde andere Regelungen gelten. Wenn zwei bei staatlichen Rechnungen beim Betreibungsamt gelandet sind (aus welchen Gründen auch immer), wird der Eintrag beim Einen gelöscht nach Bezahlung und beim Anderen für 5 Jahre im Register belassen. Somit kann man nicht mehr von Chancengleichheit reden. Der Staat sollte sich gleich verhalten, wie die Privatwirtschaft: Einträge nach Bezahlung löschen lassen.
Die franzoesische Revolution brachte das Ende des Schuldturms und die Beschraenkung der Zwangsvollstreckung auf das vorhandene Vermoegen, aber nicht mehr auch auf die Person des Schuldners oder gar kuenftigen Arbeitseinkommens. Heute steht der Schldturm neofeudal wieder, nicht mehr nur fuer Alimenten-, sondern gar auch fuer nicht betruegeriche Kreditkartenschulden. Waehrend die Bauern vor dem zugriff auf ihre kuenftigen Ernten gesetzlich geschuetzt sind, wird unscheniert auf zukuenftiges Einkommen der Lohnsklaven zugegriffen. Das unbesehene Zahlungsbefehlsverfahren ist bequem fuer den (angeblichen) Gleubiger. Ein oeffentliches Register sollte nur ueber die Ausstellung von Verlustscheinen gefuehrt werden duerfen. Sonst werden schuldlose „Schuldner“ das Opfer arglistiger „Gleubiger“….
Ich war beim Betreibungsamt da hat der Chef gesagt dass ein Mann hat so viele Betreibung und er bekommt die Wohnung und der anderer hat keine Betreibung so bekommt er keine Wohnung. Ich vermute er machte Betrug, Ich konnte es nicht glauben. Vielleicht hat er ihm geholfen??
Ich bin zwar nicht direkt betroffen, doch ich finde man sollte auch die einzeln situationen berücksichtigen, ich glaube kaum das jemand Schulden will oder es explizit macht. Doch leider hat man nicht immer das glück ich frage mich wenn es zu einer existenz verlust rechnen muss das man keine Wohnung Job bekommt treibt man diese Menschen noch mehr in den Schlamasel. Jeder sollte sich erläutern können warum weshalb solange es auch Ehrlich ist.
Ja diese Zeilen haben mir sehr geholfen. Besten Dank