Kreditkartenrechnung: Wenn falsche Beträge auftauchen

Fehlerhafte Rechnung: Schon vor Ort Preis und Abbuchung kontrollieren. Foto: Getty
Wir waren in den Ferien, und nun habe ich auf der Kreditkartenrechnung Zahlungen für Dinge gesehen, die nicht stimmen und die wir nicht bezogen haben. Was muss ich tun? Muss ich das bezahlen? M. U.
Nein. Sofern die Buchungen falsch sind und Sie keine Dienstleistungen oder Waren bezogen haben, die mit den von Ihnen entdeckten Buchungen zusammenhängen, müssen Sie den Betrag nicht bezahlen. Wichtig ist, dass Sie die aus Ihrer Sicht fehlerhaften Buchungen umgehend, spätestens aber innert dreissig Tagen ab dem auf der Rechnung aufgeführten Datum Ihrem Kreditkartenherausgeber bzw. Ihrer Bank melden. Dabei sollten Sie keine Zeit verlieren. Denn solange nicht klar ist, was der Ursprung der Buchungen ist, besteht ein Risiko, dass auch künftig noch weitere Fehlbuchungen über Ihr Kreditkartenkonto erfolgen. Es könnte sein, dass in Ihrem Fall ein Kreditkartenbetrug vorliegt.
Darum ist es wichtig, dass Ihre Karte umgehend gesperrt wird. Sobald Sie sich mit Ihrer Kreditkartenfirma in Verbindung setzen und die Unstimmigkeiten melden, dürfte diese aus Sicherheitsgründen die Karte vorerst sperren. So ist sichergestellt, dass es nicht zu weiteren Schäden kommt. Nach einer ersten Kontaktnahme können Sie in Schadenformularen, die im Internet zugänglich sind, genau beschreiben, worin die Unstimmigkeiten auf Ihrer Rechnung bestehen. Damit kann die Kartenherausgeberin den Fall untersuchen und die Hintergründe der Fehlbuchungen prüfen.
Nicht immer muss es sich um Kreditkartenbetrug handeln. Es kann auch nur eine Fehlbuchung sein, die einfach korrigierbar ist. Leider kommt es bei allen Karten immer wieder mal zu Betrugsfällen. Darum rate ich generell, nach den Ferien Kreditkartenrechnungen und Bankauszüge besonders genau zu prüfen und zu schauen, ob keine fehlerhaften Buchungen darauf sind. Manchmal werden gleiche Buchungen irrtümlich auch doppelt vorgenommen.
Weiter empfehle ich, alle Belege über Geldbezüge, Quittungen und Transaktionen mit allen Karten zu sammeln. Erst recht während der Ferien. Wenn Sie Belege über die tatsächlich getätigten Einkäufe mittels Karte vorlegen können, sind Sie glaubwürdiger, wenn Sie eine einzelne fehlerhafte Buchung beanstanden. Auch sollten Sie vor Ort immer prüfen, ob der Preis für die Einkäufe und Dienstleistungen mit der Buchung, welche Sie mit Ihrem Code freigeben, tatsächlich genau übereinstimmt.
Wenn für Sie klar ist, dass eine Buchung falsch ist, sollten Sie von Ihrer Kartenherausgeberin nicht nur die Fehlbuchung beanstanden, sondern auch eine Rückerstattung verlangen. Solange Sie die Sorgfaltspflichten erfüllt haben und glaubhaft machen können, dass die Buchung falsch ist, wird Ihnen die Kartenherausgeberin den fehlerhaften Betrag auch rückerstatten.
Kritisch wird es allerdings, wenn Sie den Code zusammen mit der Karte aufbewahren und die Karte abhandenkommt. Den Code sollten Sie möglichst nicht aufschreiben, sondern wirklich auswendig kennen, und schon gar nicht zusammen mit der Karte im Portemonnaie mittragen. Sonst sind Sie leicht ein Opfer von Kreditkartenbetrügern.
5 Kommentare zu «Kreditkartenrechnung: Wenn falsche Beträge auftauchen»
Die Schweizer haben keine Ahnung von Finanzen und Kreditkarten. Wenn sie mit den Kundenkarten von Migros und Coop 1% sparen können, vergitzeln sie fast. Aber dass es Kreditkarten mit 1% Cashback gibt, davon haben sie noch nie gehört. Sie verschwenden ganze Wochenende beim Einkaufen in Konstanz, obwohl sie Non-Food von Amazon gratis und steuerfrei nach Hause geliefert bekommen würden. Wenn sie sich überhaupt getrauen, mit Kreditkarte zu bezahlen, benutzen sie eine mit 4% Fremdwährungsgebühren. Die Hälfte davon versteckt im Umrechnungskurs, was sie natürlich nicht bemerken. Man müsste sich halt eine EUR-Kreditkarte zulegen, aber das überfordert die Eidgenossen. Sie bezahlen lieber in „ausgewählten“ Geschäften mit KeyClub-Märkli und glauben dabei noch, zu sparen! Pfff…
Pfff an Sie selbst, Hr. Huckas.
Sind Sie sich bewusst dass der Händler ihren 4% Cash-Back bezahlen muss? Die Kreditkartenherausgeber (sei es Banken oder nicht) sind nicht die „Heilsarmee“, die geben nichts hin, was sie nicht anderstwo einkassieren können. Je nach Kreditkarten Typ muss der Händler zwischen 2.5 und 8% Kommission an die KK-Bank bezahlen!
Bei Mietwagenfirmen unbedingt auch den Tankbeleg aufbewahren. Mir wurde zweimal Treibstoff nachbelastet obschon ich den Wagen vollgetankt abgegeben hatte. Dank dem Tankbeleg (möglichst nahe am Flughafen tanken!) erfolgte die Gutschrift am selben Tag. Bei einzelnen Falschbuchungen wird die Karte in der Regel nicht gesperrt. Bei Betrug erscheinen jeweils mehrere, eigenartige Abbuchungen von Orten, in denen man nie war. Dann wird jeweils sofort gesperrt. Die Firmen merken es oft auch dank ihrer eigenen Sicherheitsmassnahmen.
Ich bekomme für jede Meldung ab 40 CHF in der Regel 5 Sek. nach dem Zahlvorgang eine SMS mit reserviertem Betrag, Geschäft, Ort und noch verfügbarem Betrag. Mit der Buchhaltung auf dem Handy als Gegenstück kenne ich immer den noch verfügbaren Betrag. Funktioniert bei Bezahlung mit PIN – bei NFC ist die Buchung nicht sofort und deshalb benütze ich dieses kontaktlose Bezahlen nicht…
Ich kann den verfügbaren Betrag auch jederzeit mit SMS abrufen
Ungeschickt bei Kreditkartenabrechnungen ist die Unflexibilität bei Nachfragen.
In meinem Fall war mir ein Rechnungssteller unbekannt, ich fragte nach.
Man konnte mir keine Auskunft erteilen. Dazu musste man die Zahlung stornieren. Erst dann konnten die Angaben geliefert werden. Da alles i.O. war, wurde der Betrag neu überwiesen. Muss das wirklich sein?