US-Fiskus bittet Schweizer zur Kasse

Direktanlagen in den USA: Aktien wie Apple fallen unter die US-Erbschaftssteuer. Foto: Wireimage
Als Schweizer ohne Bezug zu den USA halte ich Apple-Aktien im Wert von 200’000 Dollar. Per Zufall habe ich erfahren, dass meine Nachkommen bei meinem Todesfall unter Umständen in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden oder sie der US-Steuerbehörde ein Verzeichnis über den gesamten Nachlass abliefern müssen. Ist diese Information richtig? F. L.
Ja, es ist tatsächlich so, dass Direktanlagen in den USA unter die amerikanische Erbschaftssteuer fallen. Dazu zählen Aktien von US-Firmen, wie die von Ihnen gehaltene Apple, aber auch Anleihen von US-Unternehmen, Fonds von US-Firmen sowie Liegenschaften in den USA. Wenn Ihre Nachkommen wie Sie Schweizer ohne Bezug zu den USA sind, könnten sie sich immerhin auf einen Freibetrag von wenigstens 60’000 Dollar bei den vererbten US-Vermögenswerten beziehen.
Wie hoch der effektive Freibetrag ist, hängt allerdings davon ab, wie hoch der unter die US-Erbschaftssteuer fallende Wert in Relation zu Ihrem gesamten Vermögen liegt, das Sie Ihren Nachkommen hinterlassen. Darum wird vom US-Fiskus ein entsprechendes Verzeichnis des gesamten Nachlasses verlangt.
In sehr vielen Fällen muss wegen des Freibetrags gar keine US-Erbschaftssteuer geleistet werden. Allerdings wirkt es für Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne US-Bezug befremdend, wenn Sie gegenüber den USA den gesamten Nachlass offenlegen müssen, damit der Freibetrag ermittelt werden kann. Die Privatsphäre ist somit nicht mehr gegeben – das Bankgeheimnis in solchen Fällen nicht mehr sichergestellt.
Die Regelung ist an sich nicht neu. An Brisanz hat sie aber gewonnen, weil die Schweiz das umstrittene Fatca-Abkommen übernommen hat, das auch hiesige Banken zwingt, Kunden mit US-Direktanlagen zu melden. Fatca steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Damit erreicht der US-Fiskus, dass alle in den USA steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen ihre Steuern abliefern. Faktisch ist dies ein einseitiger Automatischer Informationsaustausch mit den USA.
Meines Erachtens hätte man dieses Abkommen nie übernehmen dürfen, zumal die Schweiz keine Gegenleistung bekommt und nur die USA profitieren. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Nachkommen nicht vom US-Fiskus zur Kasse gebeten werden oder ihre Privatsphäre aufzugeben verpflichtet sind, müsste ich Ihnen raten, auf US-Direktanlagen zu verzichten – also keine Apple-Aktien direkt zu halten.
Im Fall von Apple und von einigen anderen erfolgreichen US-Techtiteln ist dies für Anleger nachteilig. Sie können aber indirekt am Erfolg von Apple oder anderen US-Firmen partizipieren – etwa indem Sie Anlagefonds von Nicht-US-Firmen, die in US-Gesellschaften wie Apple investieren, kaufen oder über Strukturierte Produkte, welche ebenfalls an die Kursentwicklung von Apple gekoppelt sind.
In Ihrem konkreten Fall empfehle ich Ihnen, den genauen Sachverhalt zusammen mit Ihrer Hausbank im Detail abzuklären und sich konkrete Alternativen auszeigen zu lassen.
34 Kommentare zu «US-Fiskus bittet Schweizer zur Kasse»
Einfach einen schönen ETF mit Domizil Irland kaufen, und die ganzen Sorgen sind vorbei (Quellensteuer und Erbschaft). ZB csndx von Blackrock.
Dass aber Im Ausland lebende Ausländer automatisch Verrechnungsteuer auf Dividenden von Schweizer Aktien abgezogen werden, die nicht Rueckverguetet werden, sind auch nicht besser!
Beatus, ein Auslandschweizer
Die USA haben kein Monopol auf Steuerimperialismus; sie haben ihn nicht einmal erfunden. Nur maennliche Schweizer werden schon viele Jahrzehnte mit einer globalen Militaerpflichtersatzsteuer sowohl gegenueber den Frauen, als auch gegenueben den anderen Einwohnern des Gaststaates diskriminiert. Die einseitigen Anmassungen der USA wurden zuerst von den auslandsgewinngeilen Baenkstern privat akzeptiert und eingealtert. Lange bevor dann auch Bundesrat und Parlament neoklonial einknickten, statt gegen die Baenkster durchgriffen. Uebrigens, auch Schweizer Rueckwanderer muessen zur Satzbesimmung ihr globales Vermoegen deklarieren; im Gegensatz zu pauschalbesteuerten Auslaendern, die zur Steuerfestsetzung nur ihren Mietzins deklarieren muessen….
Nichts neu, aber gleichwohl stossend. Fazit: keinerlei Anlagen in den USA!!!
Schade nur, dass die US-Indizes am besten laufen. Mit europäischen Aktien gewinnt man keinen Blumentopf.
@gödl, sehe ich anders… weiss nicht wie sie investieren, aber es braucht tatsächlich keine us-anlagen im persönlich bewirtschafteten portfeuille.
Das Vorgehen der USA ist clever..
So wird es für Leute die ausserhalb der USA wohnen unattraktiv US-Aktien zu erwerben und das von den US-Arbeitnehmern erarbeitete Geld bzw. Gewinn bleibt bei den Aktionären welche in der USA leben. Amerikaner arbeiten folglich für Amerikaner und nicht wie die Schweizer für fremde Investoren die manchmal kein Verständnis für die Eigenart der Einheimischen haben. So vermeiden man auch manche kulturellen Konflikte.
Das ist halt America first und nicht Ausland und Auslaender first….
Tja, nichts mit „vor der eigenen Haustüre zuerst reinigen“ Delaware – aber eben, so lange die USA dank CH – Politik(ern) sooo viele Millionen von Banken erhalten damit „was auch immer vorbei ist“ und man dasselbe nun bei Versicherungen machen will – warum sollte man dann „vor der eigenen Haustüre reinigen“ und sich um die Zehntausende von Briefkasten-Firmen im eigenen Land kümmern.
Haben wir da so eben erfahren das dieses FATCA Abkommen sehr einseitig ist und nur die USA und ihren grossen Vater in Washington begünstigt? Nun, das ist nichts neues, dieselbe Erfahrung haben schon die amerikanischen Ureinwohner nach jedem „Friedensvertrag“ mit dem grossen Vater in Washington gemacht.
Wie ist das mit den 60000 wenn ich mit meiner Frau in Gütergemeinschaft lebe und sie ebenfalls ein Konto hat. Kann auch sie trotzdem zusätzlich noch 60000 Dollar anlegen ?