US-Fiskus bittet Schweizer zur Kasse

Direktanlagen in den USA: Aktien wie Apple fallen unter die US-Erbschaftssteuer. Foto: Wireimage
Als Schweizer ohne Bezug zu den USA halte ich Apple-Aktien im Wert von 200’000 Dollar. Per Zufall habe ich erfahren, dass meine Nachkommen bei meinem Todesfall unter Umständen in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden oder sie der US-Steuerbehörde ein Verzeichnis über den gesamten Nachlass abliefern müssen. Ist diese Information richtig? F. L.
Ja, es ist tatsächlich so, dass Direktanlagen in den USA unter die amerikanische Erbschaftssteuer fallen. Dazu zählen Aktien von US-Firmen, wie die von Ihnen gehaltene Apple, aber auch Anleihen von US-Unternehmen, Fonds von US-Firmen sowie Liegenschaften in den USA. Wenn Ihre Nachkommen wie Sie Schweizer ohne Bezug zu den USA sind, könnten sie sich immerhin auf einen Freibetrag von wenigstens 60’000 Dollar bei den vererbten US-Vermögenswerten beziehen.
Wie hoch der effektive Freibetrag ist, hängt allerdings davon ab, wie hoch der unter die US-Erbschaftssteuer fallende Wert in Relation zu Ihrem gesamten Vermögen liegt, das Sie Ihren Nachkommen hinterlassen. Darum wird vom US-Fiskus ein entsprechendes Verzeichnis des gesamten Nachlasses verlangt.
In sehr vielen Fällen muss wegen des Freibetrags gar keine US-Erbschaftssteuer geleistet werden. Allerdings wirkt es für Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne US-Bezug befremdend, wenn Sie gegenüber den USA den gesamten Nachlass offenlegen müssen, damit der Freibetrag ermittelt werden kann. Die Privatsphäre ist somit nicht mehr gegeben – das Bankgeheimnis in solchen Fällen nicht mehr sichergestellt.
Die Regelung ist an sich nicht neu. An Brisanz hat sie aber gewonnen, weil die Schweiz das umstrittene Fatca-Abkommen übernommen hat, das auch hiesige Banken zwingt, Kunden mit US-Direktanlagen zu melden. Fatca steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Damit erreicht der US-Fiskus, dass alle in den USA steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen ihre Steuern abliefern. Faktisch ist dies ein einseitiger Automatischer Informationsaustausch mit den USA.
Meines Erachtens hätte man dieses Abkommen nie übernehmen dürfen, zumal die Schweiz keine Gegenleistung bekommt und nur die USA profitieren. Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre Nachkommen nicht vom US-Fiskus zur Kasse gebeten werden oder ihre Privatsphäre aufzugeben verpflichtet sind, müsste ich Ihnen raten, auf US-Direktanlagen zu verzichten – also keine Apple-Aktien direkt zu halten.
Im Fall von Apple und von einigen anderen erfolgreichen US-Techtiteln ist dies für Anleger nachteilig. Sie können aber indirekt am Erfolg von Apple oder anderen US-Firmen partizipieren – etwa indem Sie Anlagefonds von Nicht-US-Firmen, die in US-Gesellschaften wie Apple investieren, kaufen oder über Strukturierte Produkte, welche ebenfalls an die Kursentwicklung von Apple gekoppelt sind.
In Ihrem konkreten Fall empfehle ich Ihnen, den genauen Sachverhalt zusammen mit Ihrer Hausbank im Detail abzuklären und sich konkrete Alternativen auszeigen zu lassen.
34 Kommentare zu «US-Fiskus bittet Schweizer zur Kasse»
warum unterschreibt die CH solche einseitigen Verträge ohne das gleiche Recht auch zu beanspruchen. Wer machte hier mit was Druck, weiss das jemand?
Die einseitigen Verpflichtungen wurden bei den USA zuerst von den Baenkstern privat eingegangen. Und erst viel spaeter von Regierung und Parlament neokolonial abgenickt, statt gegen die Baenkster durchgegriffen….
Ja alles richtig! Das gilt für Schweizer, arabische Länder und Asiaten. EU Bürger sind seit 1978 von dieser Regelung ausgenommen, weil mit den USA wegverhandelt. Da haben unsere offiziellen im EFD mit all den z.T. Unsinnigen US Abkommen komplett versagt. Im dümmsten Fall je nach Erbmasse muss ich als CH Bürger bei uns keine Erbschaftssteuer bezahlen aber dafür bei Herrn Trump. US Immoilien okay aber der Rest insbesondere bei US Wertschriften und US Dollar Bar und Kontobeständen mit bis zu 35% ist völlig abstrus + eigentlich inakzeptabel.
Das EFD hätte bei all den US Abkommen diesen Punkt analog der EU lösen sollen. Die Verträge sind unilateral; nicht im Interesse der Schweiz und. Kleinste Zugeständnisse sind nicht eingefordert worden. Mit Bücklingspolitik erreicht man in den USA nichts.
Wichtig ist nicht, ob der Anlagefonds von einer US-Firma oder Nicht-US-Firma stammt, sondern wo das Domizil des Fonds ist. Für die meisten der in der Schweiz zum Vertrieb zugelassenen Fonds ist die Luxemburg, Irland oder die Schweiz. Entsprechend ist dies bezüglich Erbschafts-Steuer USA unproblematisch.
Wie sieht es mit Management-Gebühren bei strukturierten Produkten aus?
„Einseitiger Informationsaustausch“, tönt auch besser als es ist. 😉
Was stossend ist, ist nicht, dass man seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss, denn dass der Fiskus zur Festlegung des Steuersatzes das Gesamtvermögen kennen muss, ist keine neue Erkenntnis und auch keine Eigenheit des US-Steuersystems. Was aber stossend ist, ist, dass man überhaupt Steuern in den USA bezahlen muss. Für Goldbarren muss man ja auch keine Steuern in Südafrika bezahlen, und wer ein japanisches Luxusauto kauft, dessen Nachkommen bezahlen in Japan auch keine Erbschaftssteuer!
Das ist ja nun wirklich nichts neues. Ich habe für die UBS vor 5 Jahren einen Anlagehinweis für die Front (Flag pro Produkt sowie Anpassung K-Eröffnung) entwickelt und es wurden jeder betroffene Kunde angeschrieben, dass sein Erbe betroffen sein könnte. Sie verkaufen hier uraltes Mazerial als neu.
Diese US-Praktik ist nichts anderes als nationalistischer Heimatschutz.
Da hat unsere flotte Regierung mal wieder einen Kniefall zu Lasten der eigenen Bürger gemacht. Ich wünsche mir endlich mal Bundesräte und Parlamentarier, die FÜR die Schweiz und ihre Bürger eintreten.
Herr Spieler, kann ich diesen Tatbestand mit einem ADR umgehen?
Diese geschilderte Situation ist nicht neu, hätte jedoch unter BR Widmer-Schlumpf beim Abkommen mit den USA aufgehoben werden sollten, was sie aber wohl „vergass“.
Bereits vor mehr als 10 Jahren hatte die damalige Bank Wegelin in Seminaren auf diese Steuerproblematik für Schweizer hingewiesen.
Das ist mir neu, dass FATCA auch für nicht-US-Bürger gelten soll, was seinerzeit als Mittel zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung US-Bürger im Ausland konzipiert war..
Es soll nicht nur gelten, es gilt und zwar seit geraumer Zeit. Bloss will das hierzulande kaum jemand so richtig zur Kenntnis nehmen.
Ist mir auch neu, wenn auch dies am grundsätzlich korrekt dargelegten Sachverhalt nichts ändert.
In der Regel von der US Erbschaftssteuer ausgenommen sind auch ausserhalb der US aufgelegte Publikumsfonds-Fonds, welche in US Wertpapiere anlegen (zB irische oder Lux. ETF auf Nasdaq).
Gilt das auch für Schweizer Firmen deren Aktien ausschliesslich an US Börsen kotiert sind? Z,B. Mettler-Toledo AG
Das Fatca Abkommen und die US Estate Tax haben miteinander nichts zu tun. Beim Fatca Abkommen geht es um die Offenlegung von US Personen mit einer Bankbeziehung im Ausland unabhängig davon ob sie US Wertschriften haben oder nicht. Nicht US Personen mit US Wertschriften werden unter Facta in der Regel nicht offen gelegt.
Was passiert, wenn man beispielsweise viele US-Aktien mit hohem Wert erbt und die US-Steuerbehörde dann einfach völlig ignoriert, ihr also auch kein Nachlassverzeichnis liefert? Kann man nur Schwierigkeiten bekommen, wenn man in die USA reist, oder wirkt sich das auch in der Schweiz nachteilig aus? Das alles betrifft mich selbst zwar überhaupt nicht, aber es macht mich doch neugierig.
In den USA zu investieren ist auch politisch nicht sinnvoll. Sollen die doch alleine great werden!
„…Meines Erachtens hätte man dieses Abkommen nie übernehmen dürfen, zumal die Schweiz keine Gegenleistung bekommt und nur die USA profitieren…“
Der Bundes-Unrat wollte kein gegenseitiges Abkommen.
Mit den USA hat man sowieso nur noch zu tun, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
Der Artikel stimmt 100%, da ich direkt damit zu tun habe. Leider ist es tatsächlich so wie beschrieben. Unsere Bundesräte haben einfach wieder kaptiuliert und blind nachgegeben – wie auch bei der EU. Einfach immer ja sagen und keine Gegenforderung aushandeln. Tragisch.
Die Einseitigkeit ist ärgerlich. Auch die Schweizer Steuerbehörden haben Anrecht auf Anlagen (von ev. Steuerfluchtgelder) ihrer Bewohner in den USA. Was bei AIA möglich ist sollte auch bei Fatca gelten. Hier sollte nachverhandelt werden.
Anderseits muss jeder Schweizer Anleger den steuerlichen Aspekt jeweils einbeziehen. Bezüglich FATCA tut Aufklärung offenbar nach wie vor not.
Sollte weiterhin 2 x jährlich in diesem Blog thematisiert werden.
Aus Anlegersicht ist Fatca kein Skandal. Die Unkenntnis Schweizer Anleger/Investoren diesbezüglich kann als Skandal bezeichnet werden.