Sie besitzen US-Aktien? Vorsicht!

Sind ausländische Anleger mit mehr als 60'000 US-Dollar in US-Aktien oder -Anleihern investiert, werden sie im Erbfall steuerpflichtig. Foto: Getty Images

Sind ausländische Anleger mit mehr als 60’000 US-Dollar in US-Aktien oder -Anleihen investiert, werden sie im Erbfall steuerpflichtig. Foto: Getty Images

Die Lifewatch wird an Cardiac Monitoring gehen und die Lifewatch wird dekotiert. Sollen wir die Lifewatch-Aktien verkaufen, oder sollen wir bei der Cardiac einsteigen? Ist diese US-Firma an der Schweizer Börse kotiert und entstehen keine administrativen Hürden? R. M.

Das Übernahmeangebot für die international tätige Telemedizinfirma Lifewatch mit Sitz in Zug wurde zwar von der von Ihnen erwähnten Cardiac Monitoring lanciert. Die ist aber eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des amerikanischen Biotelemetry-Konzerns. Letzterer ist nicht in der Schweiz, sondern an der US-Techbörse Nasdaq kotiert und weist eine Börsenkapitalisierung von immerhin fast 800 Millionen Franken aus.

Die Kursentwicklung von Biotelemetry war in den letzten drei bis vier Jahren erfreulich. Der Kurs hat sich vermehrfacht. Seit der Bekanntgabe der Akquisition in der Schweiz ist der Kurs indes zurückgekommen. Einen Einstieg bei Biotelemetry empfehle ich Ihnen nicht. Es ist in der Tat so, dass für Sie zusätzlicher administrativer Aufwand entsteht, wenn Sie amerikanische Aktien halten. Ihre Bank ist nämlich verpflichtet, Investoren, welche US-Wertpapiere halten, speziell zu registrieren.

So könnte es beispielsweise passieren, dass Ihre Erben einmal US-Erbschaftssteuer-pflichtig würden, wenn Sie US-Papiere besitzen. Immerhin besteht ein Freibetrag von 60’000 Dollar. Sollte das Investment höher sein oder sich dieses dank positiver Kursentwicklung erhöhen, ist im Erbfall mit einer US-Steuerpflicht zu rechnen – und zwar auch dann, wenn Sie Schweizer sind und nicht in den USA wohnen. Diese Steuerpflicht bezieht sich also nicht nur auf amerikanische Bürgerinnen und Bürger.

Unter die US-Erbschaftssteuerpflicht fallen sowohl amerikanische Aktien als auch Anleihen. Das Problem ist zusätzlich, dass zur Berechnung des Freibetrages Ihre US-Wertschriften in Relation zu Ihrem Gesamtvermögen gesetzt werden müssen. Faktisch müssten Sie ja dann Ihre gesamten Vermögensdaten gegenüber den USA offenlegen, was ich punkto Privatsphäre für sehr problematisch halte. Daher würde ich amerikanische Wertpapiere nicht direkt halten, sondern nur über Fonds von nicht amerikanischen Herausgebern.

Laut Unternehmensangaben halten die Amerikaner heute schon fast 84 Prozent an der Lifewatch. Die Übernahme ist somit zustande gekommen. Der Vollzug des Kaufangebots ist für den 12. Juli vorgesehen. Lifewatch wird später von der Schweizer Börse dekotiert. Deshalb würde ich die Aktien rasch verkaufen und die so gelösten Mittel in eine andere Firma investieren. Möglichkeiten dafür gibt es an der Schweizer Börse ja genügend.

7 Kommentare zu «Sie besitzen US-Aktien? Vorsicht!»

  • Karl von Bruck sagt:

    Wahrscheinlich die Ersten, die sich um die Fiskalhoheit des Wohnsitzstaates futierten sind wohl die Schweizer, die ihre Buerger mit einer Militaerpflichtersatzsteuer global verfolgen und diskriminieren. Neuerdings werden auch ins Ausland geworfene PK-Renten im zweistelligen Bereich quaelenbesteuert. Und das gar auch bei virtueller Doppelbesteuerung. D.h.. Befreiung von der Quaelensteuer nur, wenn der Wohnsitzstaat auch Lohnsklavereirentner effektiv besteuert. Die meisten Nochrechtsstaaten verzichten jedoch auf die Besteuerung der Lohnsklavereirenten. Der globale Steuerimperialismus wurde nicht in den USA geboren. Schon gar nicht mit Diskriminierung der eigenen Buerger, statt auch Nachnahme der auslaendischen Erfueller von nationalen Steuertatbestaenden….

    • Achim Wermelinger sagt:

      Eine etwas wirre Schreibe, lieber Karli. Viel Emotion, wenig Sachlichkeit, und vor allem Verständnislosigkeit. Ich weiss gar nicht, was Sie überhaupt sagen wollen.

      • Karl von Bruck sagt:

        Die selektive Verstaendnislosigkeit von heimatlichen Uebergriffen auf die Steuerhoheit und andere Hoheiten von auslaendischen Wohnsitzstaaten zum Nachteil bis hin zu Menschenrechtsverletzungen von Schweizer Buergern waere erstaunlich, wenn sie von den SMM (Systemmassenmedien) nicht selektiv totgeschwiegen oder abgewiegelt, statt angeprangert und kampagniert wuerden. Wenn jedoch Eritrea von seinen Buergern, deren von der Schweiz nicht besteuerte Sozialhilfe fuer Ferienreisen in den „Verfolger“staat reicht, bescheidenste 2 Prozentli Einkommenssteuer abzockt, wird von Politik, Verwaltung, Juxtiz und SMM selektiv hyperventiliert….

  • Bernhard sagt:

    Etwas weniger polemisch, weniger aggressiv und weniger aufgeregt würde Ihrem Kommentar nicht schaden – ganz im Gegenteil.

  • Hilarius sagt:

    Herr Spieler:
    Vielen Dank für den sehr interessanten und „hilfreichen“ Artikel.
    Vor „geraumer Zeit“ wurden von führenden US-Firmen sog. Schweizerzertifikate gehandelt. Gibt es die noch ? Und würden diese
    ebenfalls der US Erbschaftssteuer unterliegen ?

  • Stephan Rietiker, CEO LifeWatch AG sagt:

    Wer erfolgreich ist und Gewinne macht, muss in den meisten Fällen auch Steuern entrichten. Wer Steuern vermeiden will, müsste also auf Gewinne verzichten. Dieser Umkehrschluss macht meiner Meinung nach keinen Sinn, weder für Unternehmer und auch nicht für Investoren. Jemand der vom Kurspotential einer Aktie überzeugt ist, sollte sich nicht zu stark von steuerlichen Überlegungen abhalten lassen. Die Übernahme der in der Schweiz kotierten LifeWatch durch die in den USA kotierte BioTelemetry zum Beispiel dürfte etwelche Synergien freisetzen und birgt langfristig markantes Kurspotential für die BioTelemetry-Aktien, auch nach Steuern. Ich bleibe investiert, Steuern hin oder her.

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