Rentenreform 2020: Wer von höherer AHV profitiert

Rentenreform: Bestehende Rentner haben das Nachsehen. Foto: Key

Rentenreform: Bestehende Rentner haben das Nachsehen. Foto: Key

Bezüglich der Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente im Rahmen der Rentenreform 2020 habe ich bis heute noch nie gelesen, ob diese geplante Verbesserung nur für Neurentner gilt oder auch «alte» Rentner-Ehepaare davon profitieren werden. Was gilt? R. P.

Die vom Parlament im Rahmen der Rentenreform 2020 nur mit sehr knappen Mehrheiten beschlossenen Leistungsverbesserungen bei der AHV gelten nur für Neurentner – nicht aber für die bestehenden Rentner. Dies bedeutet, dass die heutigen Rentner nicht nur beim monatlichen Zuschlag von 70 Franken bei einer Annahme der Rentenreform durch das Stimmvolk leer ausgehen, sondern auch bei der höheren Ehepaarrente.

Dies ist massgeblich ein Grund, warum viele Gegner der Rentenreform-Vorlage wie etwa der Schweizerische Gewerbeverband von einer Zweiklassen-AHV sprechen, weil die heutigen Rentner über die Mehrwertsteuer stark zur Kasse gebeten würden, aber nicht von den erhöhten Beiträgen profitierten.

Es ist tatsächlich so, dass es nach Inkrafttreten der Rentenreform 2020 zwei Blöcke gibt: Die alten AHV-Bezüger kommen nicht in den Genuss der Anpassungen, müssen aber trotzdem mehr Mehrwertsteuer zahlen; und die neuen AHV-Bezüger, welche mehr AHV bekommen.

Mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken pro Monat und Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente soll die Senkung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich von 6,8 auf nur noch 6 Prozent kompensiert werden. Politisch heftig umstritten ist allerdings der Umstand, dass diese Kompensation nicht in der Zweiten Säule erfolgt, sondern über die AHV.

Die künftigen Neurentner haben noch einen anderen Pluspunkt in der vom Parlament verabschiedeten Vorlage: Wer bei Inkrafttreten der Reform zwischen 45 und 65 Jahre alt ist, befindet sich in der sogenannten Übergangsgeneration. Diese soll von der Senkung des Umwandlungssatzes durch Kompensation aus dem Sicherheitsfonds BVG ausgenommen werden. Trotzdem bekommen diese künftigen Rentner 70 Franken mehr AHV pro Monat.

Die bestehenden Rentner erhalten somit auch bei einem Ja zur Rentenreform im Rahmen der Kompensationsmassnahmen keine verbesserten AHV-Leistungen. Dafür hatten sie aber wenigstens das Glück, dass ihr Alterskapital ursprünglich mit einem höheren Umwandlungssatz in die Rente umgewandelt wurde.

 

 

38 Kommentare zu «Rentenreform 2020: Wer von höherer AHV profitiert»

  • Karl von Bruck sagt:

    Endlich Klartext – wenn auch mit zu geringer Reichweite – statt Faik-Zahlen des Hetz- und Sexprangerblattes – das bei der Rentenabbruchvorlage gar hoehere Renten vorluegt. Die latinofonen Linken, die besonders unter dem Lohndoemping der Franzosen und Italiener und dem entsprechenden Lohnabbruch leiden, haben das sinkende Schiff gar mit einem Referendum verlassen. Dafuer sind die latinofonen Arbeigeber aufgesprungen. Weil sie die Erhoehung der Arbeitgeberbeitraege problemlos ueber noch tiefere Loehne abbuchen koennen. NEIN zum mit Luegenpropaganda gepushten Betrug an den Alten, welche die noch nicht beitragende Kriegsgeneration nur im Umlageverfahren ein noch lebenswertes Alter geschenkt hatten….

  • Josef Marti sagt:

    Wie im Tagi kürzlich zu lesen war betrifft die Umwandlungssatzreduktion auf 6% nur ca. 15% der Versicherten, da die meisten überobligatorisch versichert sind und dort die U-Satzreduktion teilweise deutlich unter 5% bereits stattgefunden hat.
    Sodann beziehen die jetzigen Rentner PK Renten die fast doppelt so hoch sind wie die künftigen Renten der Aktiven sein werden. Da die jetzigen Rentner sowieso aussterben gibt es auch kein Zweiklassensystem.

    • Felix Marti sagt:

      Das ist nur die halbe Wahrheit. Es geht nicht bloss um den Umwandlungssatz, sondern auch um die Höhe des angesparten Kapitals. Jetzige Rentner haben viel weniger sparen können: tiefere Löhne, Obligatorium erst seit 1985, fehlende Freizügigkeit bis in die 90er-Jahre. Im Übrigen gibt es viele Rentner ohne PK, nämlich Selbständige und Frauen. Wer als jetziger Rentner diese Vorlage unterstützt, muss masochistische Neigungen haben. Am allerdümmsten stehen heutige Rentner da, die weiterhin arbeiten. Sie bezahlen nicht nur höhere MWST, sondern auch noch höhere AHV-Beiträge, während ihre Rente keinen Rappen steigt. Aber die Linken würden die Erwerbstätigkeit der Rentner sowieso am liebsten verbieten.

      • Josef Marti sagt:

        Das trifft nur für die heute deutlich über 80jährigen zu, und die sind im Schnitt bereits verstorben. Den anderen wurde über Jahrzehnte das Alterskapital zu 4% verzinst, was das im Zinseszinseffekt gegenüber 1% ausmacht brauche ich ja wohl nicht zu erläutern.

      • Monique Schweizer sagt:

        Marti: Man kann sich die AHV auch erst mit 70 auszahlen lassen, dann gibt es auch mehr AHV.
        Und die gestaffelten 0.4% MWST Prozentli machen jetzt den Braten auch nicht feiss. Die grössten Ausgabenposten sind bei den meisten immer noch Mieten und KK – da hat es keine MWST drauf.
        Die meisten Rentner die noch arbeiten machen das nicht primär wegen dem Geld, sondern damit es ihnen nicht langweilig wird im Alter.
        Ihre Argumente sind doch wieder mal jammern auf hohem Niveau, oder?

      • Felix Marti sagt:

        @Josef Marti: Stimmt nicht. Das betrifft viel Jüngere, solche die jetzt ins Rentenalter kommen, oder 70-Jährige. Jahrgang 1950 ist jetzt 67-jährig. Aufnahme Berufstätigkeit 1970, PK-Obli erst 1985, PK-Freizügigkeit z.T. erst Mitte 90er. In meinem Fall sind satte 10 Jahre Arbeitgeberbeiträge verlorengegangen.
        @Monique Schweizer: Auch schon überlegt, dass viele keine PK haben? Die arbeiten nicht zum Vergnügen, wollen aber keine EL beziehen. Vielfach sind es Selbständige, die weiterarbeiten müssen. Die werden mit hohen AHV-Beiträgen bestraft (10%), statt dass sie sparen könnten. Waren Sie beim Staat angestellt?

      • Monique Schweizer sagt:

        Marti: Auch Selbständige können in eine Altersvorsorge einzahlen oder allenfalls 3. Säule mit über Fr. 30’000 – ist wie bei Arbeitnehmern ja auch steuerlich absetzbar. Wers nicht macht – der weiss ja was ihn dann erwartet und wer aus falscher Scham keine EL bezieht — auch selberschuld! Mit Mitleid hält sich in Grenzen…
        .
        Beim Staat war ich mal 10 Monate lang als Bereichscontrollerin angestellt – war mir dann aber alles zu langweilig und wegen der „Sicherheit“ alleine wollte ich mein Leben nicht dort verplempern….
        Aber als Lebenserfahrung mal ganz gut so bei den Chefbeamten in Bundesbern mal reinschnuppern. Meine Welt war es definitiv nicht…

      • Karl von Bruck sagt:

        @Felix Marti – „Waren Sie beim Staat angestellt?“ Jetzt wohl eher bei einer Lobiorganisation des Geldadels. Frueher opferte sich die Elite von der Ausbildung bis zur (oft zu) spaeten Pansionierung fuer den Staatsdienst auf. Reich wurde damit niemand, aber es reichte fuers noch sorgenarme Ueberleben bis zur Bahre. Heute reicht der Staatsdienst (+Pansion der „Beaufsichtigten“) nur noch bei der FINMA fuer ein standesgemaesses Leben bis zur Bahre….

      • Josef Marti sagt:

        Viele 65 jährige kommen jetzt noch mit einer fetten PK Rente rechtzeitig aus dem Schneider weil ihnen die U-Satzreduktionen mit Besitzstandswahrungen abgefedert wurden, um vorher massive Frühpensionierungswellen zu vermeiden. Die unter 60 jährigen hingegen werden mit locker bis 30% tieferen PK Renten sich begnügen müssen.

  • M. Vetterli sagt:

    Die Renten aus der 2.Säule sind in der Vergangenheit zu hoch ausgefallen. Diese sollten korrigiert werden und nicht die nun realistischeren Neurenten über einen Zuschuss aus der 1.Säule indirekt wieder angehoben werden. Die Vermischung 1. mit 2.Säule sollte unbedingt vermieden werden. Probleme sollten in den jeweiligen Säulen richtiggestellt werden. Die Korrektur der überhöhten Altrenten der 2.Säule wird in der Zukunft durch Nicht/Teil-Anpassung des Teuerungsausgleichs korrigiert werden müssen. Damit einigermassen Gerechtigkeit zwischen den Rentnergruppen wieder hergestellt wird sollte dann der 70.- Fr. Zuschuss aus der 1. Säule gleichfalls angepasst werden.
    Bei Annahme der Reform wird künftiges Agieren deutlich komplizierter sowie die Transparenz der Altersvorsorge weiter eingeschränkt.

    • Josef Marti sagt:

      Sie glauben aber wohl nicht im Ernst, dass eine Rentenkürzung laufender Renten mehrheitsfähig wäre.
      Genau so wäre eine Abstimmung über sofortige Einführung Rentenalter 67 chancenlos.

      • M. Vetterli sagt:

        @Josef Marti
        Ich spreche nicht von Rentenkürzung sondern von Nicht- oder Teilanpassung der Altersrenten an die Teuerung. Diese muss nur bei finanzieller Tragbarkeit der PK ausbezahlt werden. Sollte sich eine Kasse in Unterdeckung befinden muss die Anpassung an die Preisentwicklung nicht vollzogen werden.
        Hierzu ist keine Abstimmung notwendig. Ist im BVG definiert. Wird vom Stiftungsrat bestimmt.
        Auf diesem Weg kann die Umverteilung von aktiv Versicherten zu Rentnern korrigiert werden. Bei gesunden Kassen ist dies nicht möglich. Da kann eine Umverteilung auf diesem Weg nicht korrigiert werden.
        Nicht nur Schulden, sondern auch die Ungleichgewichte der 2.Säule können via Inflation zumindest teilweise beseitigt werden.
        Irgendwann wird Teuerung wieder ins Land ziehen….

      • Karl von Bruck sagt:

        @Vetterli – Nicht nur die Teuerung, sondern auch eine Inflation kann eines Tages ins Land ziehen. Mit dem Kapitalabschmelz- statt Umlageverfahren waeren in Deutschland schon 2 Rentnergenerationen verhungert oder mit Almosen dahinvegetiert. Das Umlageverfahren sorgte aber nach kurzem Stottern wieder fuer gar auch real sichere Renten fuer Alle. Der obligatorische Teil der PK sollte in die AHV umgelagert werden, und das ueberobligatorische Kapital ausgeworfen und dem freiwilligen Sparen der Eigentuemer ueberlassen werden…..

    • Pelo Orli sagt:

      @Marti Die Rentenkürzung für bestehende Renten wird automatisch kommen, wenn dann in Zukunft alle Kassen am serbeln sind. Wieso wird bei den bestehenden Renten mit einem Umwandlungssatz von 8 % nicht auch gekürzt. 1 % wäre doch verkraftbar. Auch das Weiterzahlen einer Rente wenn das Kapital schon lange aufgebraucht ist war gar nie der Zweck der 2. Säule.

  • M.Kuster sagt:

    Die Pensionen aus der 2. Säule sind sicher nicht zu hoch ausgefallen. Ganz im Gegenteil. Die Geldverbrennungsmaschine Draghi hat mit einer Nullzinspolitik, die noch Jahrzehnte den Wohlstand nachhaltig verschlechtern wird, dieses Debakel gebracht. Kommt dazu dass die Pensionskassen nicht wie das sein sollte für den Kunden sondern vor allem und als erstes für sich selbst da sind.
    Unabhängig jeglicher Informationen die nur darauf abzielen uns einseitig oder gar falsch zu informieren, ist die Revision 2020 abzulehnen.
    Zuerst muss der Arbeitnehmer seine Pensionskasse wählen dürfen und dann kann man über die Angebote der Pensionskassen entscheiden und dann vielleicht mal über die Revision der AHV nachdenken.
    Und auch die Abstimmungen einzeln gestalten. Sonst wird das nichts.

    • Josef Marti sagt:

      So ein Unsinn, Draghi hat dafür gesorgt dass die Kurse massiv gestiegen sind, und trotzdem fallen die Kassen in Unterdeckung. Letzteres ist allerdings nicht nur der steigenden Lebenserwartung geschuldet sondern dem Umstand dass man die Versicherten nicht am Erfolg der Kassen partizipieren lässt.

    • Josef Marti sagt:

      Wenn Sie dieses ganze Procedere in gut schweizerischem Schneckentempo scheibchenweise durchexerzieren wollen dann brauchen Sie dazu in unserer Referendumsdemokratie mindestens 20 Jahre, bis dann ist die AHV schon längst bankrott.

  • Josef Marti sagt:

    Um gegen die AHV Stimmung zu machen wirbt die zB die UBS für ihre privaten Vorsorge Anlagevehikel mit Aktienanteil bis zu 75%.
    Die UBS Studie gegen die AHV definiert mit einer so genannten “Generationenbilanz“ eine so genannt „implizite Staatsschuld“ gegenüber allen Versicherten. Sie rechnet mit einer fiktiven „AHV-Finanzierungslücke“ in der Höhe von 173% des Bruttoinlandprodukts, entsprechend einem angeblich „ungedeckten Leistungsversprechen“ des Bundes von 1000 Milliarden Franken. So wird mit einem fiktiven Staatspleite-Szenarium Verunsicherung geschürt.

    • Josef Marti sagt:

      Fortsetzung:
      In einer abenteuerlichen Rechnung gehen die gekauften UBS Professoren von der fiktiven Annahme aus, dass von jetzt an für alle lebenden Bewohner der Schweiz bis an ihr Lebensende keine Zusatzfinanzierung der AHV mehr erfolgen würde. Bis 2050 und darüber hinaus werden in scheinexakten Rechenmodellen eigene Annahmen über zukünftige Zinshöhen, Produktivitäten, Inflationsziffern, demographische Entwicklung und Zuwanderung getroffen.
      Prognostischer Unfug sondergleichen, genau so gut könnte man als Medizinmann im Urwald die Knochen befragen.

    • Josef Marti sagt:

      Fortsetzung:
      Dass man mit diskontierten Barwerten rechnet ist ja in einem Kapitaldeckungsverfahren wie der 2. Säule die Regel, aber bei einem Umlageverfahren? – Die Experten des BSV bezeichneten bereits 2015 diese „Generationenbilanz“ der UBS diplomatisch als für das AHV-Umlageverfahren „ungeeignet, um die finanzielle Situation der AHV zu beurteilen“.

  • G.Huber sagt:

    Warum sollen wir Altrentner leer ausgehen?? Haben doch die Versicherungen die Renten der 2. Säule zu hoch angesetzt . Das sollten innerhalb der 2.Säule geregelt werden ! Ich bin damit nicht einverstanden.!

  • Anton Müller sagt:

    Für mich sind erstens die Grossbanken kriminell und zweitens die Pensionskassen-Verwalter. Als Neurentner im kommenden Jahr könnten mich die 70 Franken (bzw. weniger weil ich nicht die Vollrente bekomme) dazu verführen, die Reform anzunehmen. Aber ich stimme ganz klar nein, weil sie als Gesamtpaket überhaupt nichts taugt. Erinnern Sie sich, als die Pensionskassen Millionen verdienten, aber dieses Geld nicht an die Einzahler weitergegeben haben?

  • Meyer Erwin sagt:

    Deshalb an alle Altrentner: „Lehnen Sie diese Vorlage an der Urne schlicht und einfach ab!“ Ein ganz klein geschriebenes Wort „Nein“ auf dem Stimmzettel reicht dafür aus, es muss nicht ein „wuchtiges“ NEIN sein.
    Ein ganz normales und leises „Nein“ genügt!

  • Meyer Erwin sagt:

    Altrentner: Stimmen Sie ganz einfach: Nein

  • Mario sagt:

    Mann Bj 1953 früh pensioniert mit 63.
    Frau Bj 1957 kann keine Stelle mehr finden und ist Hausfrau.
    Frau will trotzdem mit 64 in früh Rente gehen.
    Frage bekommen die nun die 70 Fr oder nur die Frau oder keiner?
    Bekommen sie den Ehepaarzuschlag? Oder nicht!
    Fuer eine Antwort wahre ich dankbar.

  • Waibel Alfred sagt:

    Haben diese Leute auch überlegt das die jetzigen AHV Bezüger ein viel tieferes Einkommen hatten. Es hat ja In der Regel keine Lohnanpassung ab dem 50. Altersjahr mehr gegeben somit ist die PK auch dementsprechend tiefer. Hier müsste auch für die alten Rentner eine Anpassung erfolgen.

  • ClBr sagt:

    Den bisherigen RentnerInnen wird aber auch der Umwandlungsatz nicht gekürzt. Das wurde im Artikel nicht erwähnt. Die 70.- Fr. zusätzlich können sie also problemlos verschmerzen

  • Dodimi sagt:

    Ich werde gegen die Rentenreform stimmen und als Rentner mit nur der AHV, nach Jahren immer wiederkehrender Arbeitslosigkeit und erzwungener Auflösung der PK durch die „Empfehlung“ des Sozialamtes wollte ich nicht wieder „die Hosen runterlassen“ vor der EL. Von wegen „selber schuld“, Frau Schweizer! Und nach dem Entscheid des Parlaments, man werde die AHV-Rente jetzt nicht erhöhen, da die Teuerung rückläufig sei, scheint zumindest für mich der Fall klar. Ich mag JEDEM eine gerechte AHV-Erhöhung gönnen, ohne, dass er/sie sich gezwungen sehen auszuwandern um einigermassen über die Runde zu kommen, denn eigentlich ist die Schweiz mein Heimatland!

  • groeg sagt:

    Typischer Staatsdiebstahl an den gut verdienenden Altrentnern.Meine Generation hat die AHV der eigenen Eltern finanziert, dann die eigene und für usn gab es noch keine Freizügigkeit bei der PK.Bei jedem Stellenwechsel behielt die alte Firma die Beiträge zurück.Und jetzt sollen wir noch die Renten der Neurentner finanzieren.Der grösste Betrug fand an unserer Generation (1920-1940) statt und es geht weiter.Eine Riesensauerei.Wir werden alle NEIN zu diesem Humbug stimmen.

    • Karl von Bruck sagt:

      Bingo!

      Trfft aber gar bis mindestens Jahrgang 1950 voll zu. Nach 1970 wurden immer drueckendere Polit- und Juxtizfehler gemacht. Von der – nur lausig kontingentierten – Oeffnung des Arbeitsmarktes nicht mehr nur fuer Anbau, Bau, Betreuung und Reinigung, bis hin zu explodierenden Lohnprozent-Praemien fuer die Sozialversicherungen – mit superkommunistischer Querfinanzierng durch die in Ausbildung und Beruf zu Fleissigen statt aus Reichlingssteuern – und horrender Besteuerung nicht nur von kleinen Loehnli, sondern gar noch viel kleinerer Rentli….

  • groeg sagt:

    RENTENREFORM:Frau Sommaruga schreit überall herum, dass Lohngleichheit herrschen müsse.Schön. Aber warum schreit sie nicht herum, wenn bei der AHV Ehepaarrente die Frau zu nur 50% bewertet wird. Ein bisschen einäugig wohl.

  • Kuhn Alfred sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Eine Frage ist bei mir noch unbeantwortet betreffend Ehepaarrente.
    Ich habe Jahrgang 1948 und meine Gattin Jahrgang 1954. Somit wird meine Gattin Fr. 70.– Zuschlag bekommen. Wie steht es aber mit der Ehepaarrente.
    >Wird hier etwa die Hälfte ausgerichtet?

    • Mario Simon sagt:

      Eben selbiges hatte ich auch gefragt.
      Es gibt keine Antwort.
      Deswegen nein.
      Das ist ja alles wie der Inhalt einer billigen Wurst.

  • Meyer Erwin sagt:

    An der Urne „Nein“ stimmen!

  • Dieter Billerbeck sagt:

    Dies ist das Ergebnis von links und grün mit Wischi-Waschi CVP.
    Gelebte 2. Klassen-Gesellschaft, der Anfang vom Ende.
    Abstimmung: NEIN

  • Gianni sagt:

    Wenn ich das nun richtig verstanden habe, bekomme ich als jetziger Rentner keinen Rappen mehr AHV aber bezahle mehr MwSt.
    Und jetzt soll da ein Rentner noch Ja stimmen?
    „Nur die aller grössten Kälber wählen Ihren Metzger selber!“

  • Beat Hübscher sagt:

    Die Rentenreform muss einfach scheitern, da sie sozial nicht verträglich ist und zudem nur eine mittelfristige Lösung ist.
    Generell zu der Abstimmung. Die Vorlage ist eine eierlegendewollmilchsau, denn der Mix zwischen einer sozialen Erhöhung der MwSt auf 8.3% (auch 8,5% wäre ok) und der 2. Reform mit vielen Hacken inkl. Erhöhung von CHF 70.- für Neurentner/innen, Zusatzverdienst AHV pflichtig, Rentenaltererhöhung etc. ist indiskutabel und nicht helvetisch = asozial. Honig und Peitsche. Da wurde gesagt, wenn die MwSt um 0,3% erhöht wird, muss ein Rentner ca. CHF 150.- monatlich mehr bezahlen, dieser hat aber ein enorm grosses Konsumverhalten. 2x soziales NEIN, MwSt Erhöhung JA, Einkaufstourismus MwSt 9% und all das muss von kontrolliert werden, dass das Geld in die richtige Kasse fliesst.

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