Rentenreform 2020: Wer von höherer AHV profitiert

Rentenreform: Bestehende Rentner haben das Nachsehen. Foto: Key
Bezüglich der Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente im Rahmen der Rentenreform 2020 habe ich bis heute noch nie gelesen, ob diese geplante Verbesserung nur für Neurentner gilt oder auch «alte» Rentner-Ehepaare davon profitieren werden. Was gilt? R. P.
Die vom Parlament im Rahmen der Rentenreform 2020 nur mit sehr knappen Mehrheiten beschlossenen Leistungsverbesserungen bei der AHV gelten nur für Neurentner – nicht aber für die bestehenden Rentner. Dies bedeutet, dass die heutigen Rentner nicht nur beim monatlichen Zuschlag von 70 Franken bei einer Annahme der Rentenreform durch das Stimmvolk leer ausgehen, sondern auch bei der höheren Ehepaarrente.
Dies ist massgeblich ein Grund, warum viele Gegner der Rentenreform-Vorlage wie etwa der Schweizerische Gewerbeverband von einer Zweiklassen-AHV sprechen, weil die heutigen Rentner über die Mehrwertsteuer stark zur Kasse gebeten würden, aber nicht von den erhöhten Beiträgen profitierten.
Es ist tatsächlich so, dass es nach Inkrafttreten der Rentenreform 2020 zwei Blöcke gibt: Die alten AHV-Bezüger kommen nicht in den Genuss der Anpassungen, müssen aber trotzdem mehr Mehrwertsteuer zahlen; und die neuen AHV-Bezüger, welche mehr AHV bekommen.
Mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken pro Monat und Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente soll die Senkung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich von 6,8 auf nur noch 6 Prozent kompensiert werden. Politisch heftig umstritten ist allerdings der Umstand, dass diese Kompensation nicht in der Zweiten Säule erfolgt, sondern über die AHV.
Die künftigen Neurentner haben noch einen anderen Pluspunkt in der vom Parlament verabschiedeten Vorlage: Wer bei Inkrafttreten der Reform zwischen 45 und 65 Jahre alt ist, befindet sich in der sogenannten Übergangsgeneration. Diese soll von der Senkung des Umwandlungssatzes durch Kompensation aus dem Sicherheitsfonds BVG ausgenommen werden. Trotzdem bekommen diese künftigen Rentner 70 Franken mehr AHV pro Monat.
Die bestehenden Rentner erhalten somit auch bei einem Ja zur Rentenreform im Rahmen der Kompensationsmassnahmen keine verbesserten AHV-Leistungen. Dafür hatten sie aber wenigstens das Glück, dass ihr Alterskapital ursprünglich mit einem höheren Umwandlungssatz in die Rente umgewandelt wurde.
38 Kommentare zu «Rentenreform 2020: Wer von höherer AHV profitiert»
Zahlen nichts als Zahlen…. politisches Nirwana das ist keine Sozialpolitik. Wann wir endlich wieder mal svp-mässig geblocht, aber dabei auch annehmbare Fakten resp. Lösungen geschaffen?
Die Rentenreform muss einfach scheitern, da sie sozial nicht verträglich ist und zudem nur eine mittelfristige Lösung. Generell zu der Abstimmung. Die Vorlage ist eine eierlegendewollmilchsau, denn der Mix zwischen einer sozialen Erhöhung der MwSt auf 8.3% (auch 8,5% wäre ok, im Ausland sind MwSt von 19 – 22 % üblich) und der 2. Reform mit vielen Hacken inkl. Erhöhung von CHF 70.- für Neurentner/innen, Zusatzverdienst AHV pflichtig, die 16800 Fränkli p/a werden MwSt pflichtig – dabei will man ja nur die knappe Rente mit Arbeit aufbessern, Rentenaltererhöhung etc. ist indiskutabel und nicht helvetisch uvm