Wer profitiert von der Rentenreform?

Kein 70-Franken-Zuschlag für Rentnerinnen des Jahrgangs 1953. Foto: Getty Images
Meine Frau wird im kommenden Dezember 64. Erhält sie den Zuschlag von 70 Franken, falls sie bei Annahme der Rentenreform den Bezug der AHV-Rente um zwölf Monate aufschiebt und somit Neurentnerin sein wird? R. S.
Ihre Überlegung ist interessant, und ich bin sicher, dass sich viele, die derzeit nahe der Pensionierung stehen, ähnliche Gedanken machen. Für sie steht viel auf dem Spiel: Einerseits wegen der im Rahmen der Rentenreform 2020 geplanten Reduktion des Umwandlungssatzes, der allerdings abgefedert werden soll. Anderseits wegen der Leistungsverbesserungen bei der AHV für Neurentner als Kompensation.
Sollte die Rentenreform vom Stimmvolk im September gutgeheissen werden, erhalten Neurentner künftig 70 Franken mehr AHV, was pro Jahr immerhin 840 Franken ausmacht. Auf eine mögliche Restlebenszeit von beispielsweise dreissig Jahren wären es gar 25’200 Franken, die man zusätzlich hat. Wenn man dank Aufschub in den Genuss dieses Zuschlags käme, würde sich das sehr wohl lohnen.
Ich habe direkt beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nachgefragt und die zuständigen Stellen mit Ihrem Fall konfrontiert. Leider muss ich Sie enttäuschen, was den erhofften AHV-Zuschlag betrifft. Mario Christoffel, Leiter Bereich Leistungen AHV/EO/EL im BSV, antwortet auf Ihre Frage: «Mit Jahrgang 1953 bekommt Ihre Ehefrau die Rente mit 64 Jahren und ist somit von der Erhöhung des Rentenalters nicht betroffen. Sie gelangt deshalb nicht in den Genuss des Zuschlags von 70 Franken.» Daran würde sich laut Christoffel auch nichts ändern, wenn Ihre Frau die Rente aufschieben würde. «Sollte sie weiterarbeiten, würde ab dem nächsten Jahr neues Recht gelten. Unter Umständen könnte sie damit später die Rente verbessern, falls sie nicht bereits die maximale Vollrente bezieht.»
Das wäre immerhin ein Pluspunkt. Wichtig ist somit das Referenzalter. Dazu erklärt Mario Christoffel: «Sollten Sie selbst erst nach dem 1. 1. 2018 das Referenzalter erreichen, würde für Sie beide die neue Plafonierungsgrenze von 155 Prozent gelten. Die Erhöhung der Plafonierungsgrenze wird ab 2019 allen Ehepaaren gewährt, bei welchen mindestens ein Ehegatte das Referenzalter unter neuem Recht erreicht.»
Im Klartext: Ihre Frau bekommt den erhofften AHV-Zuschlag von 70 Franken selbst bei einem Aufschub nicht. Sie als Ehepaar haben unter Umständen aber die Möglichkeit, eine Verbesserung der Ehepaarrente nach neuem Recht zu erreichen. Das wäre immerhin etwas.
36 Kommentare zu «Wer profitiert von der Rentenreform?»
„Auf eine mögliche Restlebenszeit von beispielsweise dreissig Jahren wären es gar 25’200 Franken, die man zusätzlich hat.“
94 Jahre alt, werden aber die wenigsten. Bei solchen Berechnungen wäre es wirklich angebracht, wenn man statistisch korrekte Werte nehmen würde!
Nur eine Frage die immer wieder aktuell beim Thema Renten wird. Warum zeigt ihr als TA Media bei diesem Thema jedesmal Rentner die einfach nur Ferien machen, faul rumlegen, in der Sonne sitzen, am Strand hocken… ? Warum? Warum? Soll hier böses Blut gegen alte Menschen geschaffen werden, subtil, immer wieder, nistet sich das ein… Missgunst und Hetzerei ist doch die Folge. Im übrigen strotzt diese Rentenreform vor kleinbürgerlichem Geiz… unfassbar das mit den 70.- wärend anderen zehntausende Franken Leistungen bei der PK gestrichen werden… wissen alle die schon älter sind und viele Jahre einbezahlt haben. Die Jungen die nicht so hohe Beträge gespart haben hetzt man auf die Alten…
Die abgebildete Frau hat ja auch kaum Jahrgang 1953.
@ Müller: Wenn nicht etwa 1953, was wäre nach Ihrem Dafürhalten denn der Jahrgang der abgebildeten Frau bitte?
1960?
Pjotr: Wieso soll die Frau nicht 64 resp. JG 1953 sein? Gibt noch viele vitale Frauen in dem Alter – immer mehr… und einige Falten im Gesicht um am Hals hat sie auch! Aber vielleicht sind Sie nur etwas durch das Surfboard irritert…
Sondern, Ihrer Meinung nach?
Das ist mir auch schon aufgefallen, Herr Zibble, und wie Sie ärgere ich mich jedesmal darüber. Ich kenne viele Rentner, die meisten kommen knapp über die Runden. Ferien-Rentner kenne ich keinen einzigen…
„Teile und Herrsche!“ Frueher hat man die Bauern auf die Arbeiter und die Arbeiter auf die Beamten gehetzt. Heute hetzt man (mit abnehmendem Erfolg, da die Opfer ausgepluendert sind und nicht mehr mucksmeuschenstillhalten) die Frauen auf die Maenner. Und nun werden mit der Generationenjahrtausendluege die Jungen auf die Alten gehetzt. Und das ausgerechnet auf die Alten, welche der noch nicht beitragenden Kriegsgeneration ein ertraegliches Alter im Umlageverfahren finanziert haben. Den Sozialkassen werden immer mehr Zuwenigbeitrager und Garnichtbeitragerinnen angehaengt. Finanziert mit Lohnprozenten der in Ausbildung und Beruf zu Fleissigen, statt aus Reichlingssteuern. Dabei koennte laut Verfassung bis zur Haelfte (statt nur kaum ein Fuenftel) der AHV-Leistungen aus Steuern finanzier
„…das ausgerechnet auf die Alten, welche der noch nicht beitragenden Kriegsgeneration ein ertraegliches Alter im Umlageverfahren finanziert haben…“
Was hat das mit der heutigen Situation zu tun, Herr von Bruck? Die Tragbarkeitsberechnungen wirken immer in die Zukunft, nicht rückwärts. Die heutigen Jungen müssen immer mehr Alte unterstützen, dies bei stagnierenden Löhnen und geringeren Aufstiegschancen.
Ich finde es immer wieder beschämend, wie die lausigen 70 Franken der AHV so hoch gejubelt werden, wo es doch im gleichen Atemzug um viel mehr geht: Meine PK hat schon jetzt den Umwandlungssatz drastisch gesenkt (nicht nur auf 6,0%, sondern auf ca. 4,8%). Das heisst, dass ich trotz gewisser Abfederungen dann (in ein paar Jahren) ca. 16% weniger aus der 2.Säule erhalte, als was mir bisher immer ‚versprochen‘ wurde. Konkret erhalte ich also über 6’500,- pro Jahr weniger. Da fühlen sich die zusätzlichen 840,- aus der AHV beschämend lächerlich aus.
Leute, die schon pensioniert sind oder nächstes Jahr in Pension gehen wurde die Garantie gegeben, dass sie den bisherigen vollen Umwandlungssatz behalten – lebenslang! Von denen kann ich also kein Jammern mehr hören!!!
Das Abschmelzen des ueberobligatorischen Umwandlungssatzes fuer in Ausbildung und Beruf zu Fleissige ist ein „Neben“skandal besonderer „Guete“. Kein Ton in den SMM ueber die Auspluenderung der zu Fleissigen gar in der PK. Besonders hinterfotzig sind die PK, die den zu Fleissigen nicht einmal den obligatorischen Teil der Renten zum obligatorischen Umwandlungssatz auswerfen, sondern mit einer Schattenrechnung die mittleren Einkommen einmal mehr prellen, um den hoechsten, die es nicht noetig haetten, einen nicht allzu minimierten Umwandlungssatz bieten zu koennen. Einmal mehr selektiver Superkommunismus auf dem Puckel des ehemaligen und jetzt ruinierten Mittelstandes, statt politisch motivierte Geschenke fuer Zuwenigbeitrager und Garnichtbeitragerinnen aus Reichlingssteuern….
Wie bei der AHV werden auch bei der PK die Renten der Zuwenigbeitrager und Garnichtbeitragerinnen selektiv superkommunistisch mit Rentnklau von den in Ausbildung und Beruf zu Fleissigen quersubventionert, statt aus Reichlingssteuern finanziert….
Das ist wieder eine von vielen AHV-Rentenreformen, die gar nichts bringt. Sehr betagte Rentner/Innen haben eine kleine Pension. Die BVG wurde ja erst 1985 wirksam und umgesetzt. Vor dieser Zeit verloren viele den Arbeitgeberbeitrag beim Stellenwechsel und haben heute eine sehr bescheidene Rente. Die CHF 70.– wären eher den sehr betagten Rentnern gutzuschreiben und nicht den neuen. Die AHV ist ein Auslaufmodell und sollte mit der BVG zusammengelegt werden. Das würde auch einiges an Administrationskosten verringern. Dass man dem Stimmvolk ein solches Vehikel zur Abstimmung vorlegt, geht in dieselbe Richtung wie das Grundeinkommen.
Der „Arbeitgeber“beitrag ist eine der vielen Politgaunereien zur Verwedlung der Kostenwahrheit und Schoenung sowie Maximierung der Abzocke. Bis zum BVG wurde er beim Stellenwechsel vom AG gar einfach eingesackt und damit als goldene Fessel zweckentfremdet. Die AHV kostet 10 Prozent und die PK kostet im Schnitt 25 Prozent des Lohnes. Mit der Abteufung des Koordinationsabzuges auch auf dem gleichen Lohnfranken gleichzeitig zu blechen! Ein AHV-Beitrag allein von rund der Haelfte (17,5 %) wuerde die gleiche Gesamtrente bringen, und sogar deutlich mehr, wenn die politisch motivierten Leistungen an die Zuwenig- und Garnichtbeitragerinnen endlich aus Reichlingssteuern subventioniert, statt weiter den Lohnprozentbeitragern abgestohlen wuerden….
Lydia Vollgraff
Vieles wird gar nicht publiziert. z.B. : der Freibetrag für Rentner, die nach dem Rentenalter weiter arbeiten wird gestrichen…, die Beiträge kann man zwar anrechnen lassen, aber dies nützt nichts wenn man bereits die volle Rente hat.
Bei den meisten Gesetzesverboeserungen werden nur die paar Zueckerschen in den SMM vermarktet, waehrend die wuergenden Kroeten unterschlagen werden. ZB fuer viele beim neuen Adoptionsunrecht: Die Homo- und Lespenvorteile wurden kampagniert. Die Altersdiskriminierung mit der Einfuehrungs eines Seuglingsadoptionsverbotes ab 45 Altersjahres verschwiegen….
Ich hoffe nur, dass die allermeisten „Altrentner“ diese Dreckreform ablehnen. Die in Bern würden lieber mal die Selbstbedienung 2. Säule (BVG) anständig reformieren, das wollen die aber nicht weil da noch immer jedes Jahr Millarden(!) abgezockt werden kann…..
Darauf koennen Sie einen lassen! Nur wenige werden hirnwaschbar genug sein, vom 70-Fraenklisegen ausgeschlossen zu werden, aber dennoch mehr Mehrwertsteuer blechen zu „wollen“….
Warum gibt es nie klare Antworten bei der AHV? In diesem Artikel wird nur immer von „möglichen “ Szenarien ausgegangen aber nie etwas klares, verbindliches!
Lebe seit Jahren in der EU und deren Bürger wissen immer was Sache ist. Übrigens gibt es die Plafonierung der Renten da nicht. Jeder der gearbeitet hat bekommt seine Rente. Warum werden in der Schweiz Ehepaare immer abgestraft?
Die Schweizer glauben immer noch dass sie alleine alles richtig machen. Schade!
In Nochrechtsstaaten werden Beitragszahlern mindestens die versicherungsmathematischen Renten ausbezahlt. Und die politisch mit Renten beschenkten Zuwenigbeitrager und Garnichtbeitragerinnen aus Reichlingssteuern finanziert. In der Schweiz spielt es fast keine Rolle mehr, 3000 oder 8000 Franken zu verdienen. Das Abschmelzen der Subventionen und horrenden Grenzsteuersaetzte betragen fast 100 Prozent. Geeradezu pervertiert wird der Superkommunismus, wenn spaet an die AHV dockende Lohndoemper als EL-„Gross“bezueger das ganze Einkommen steuerfrei einsacken, derweil in Ausbildung und Beruf zu Fleissige schon auf gleichen Renteneinkommen ruinoes einkommensbesteuert werden….
Diese Frau ist mindestens 70
Zum Zeitpunkt der Aufnahme war sie zwischen 55 und 60 Jahren alt.
Vielleicht sollte man den Titel noch ergänzen mit „… und in ein paar Jahren kriegt niemand mehr was“
Wichtiger als die Frage was die derzeitigen Neu-Rentner gewinnen, wäre die Fragen was die Generation X in ~30 verlieren wird. Es kann doch nicht sein, dass ein Generation auf die Art für die Fehler ihrer Eltern zahlt!
Mit dem Pansionskassenschwindel wird schon jetzt fast eine Billion Franken von der Umlage an die jetzige Rentnergeneration abgestohlen. Und die jungen zahlen direkt oder ueber abgeteufte Loehne mehr als 30 statt weniger als 20 Prozent fuer die Altersvorsorge. Und wenn die Jungen alt geworden sind, verschwinden die Billionen immer noch, bei Baenksters, Versicherungen und der Rest schliesslich in der Inflation, derweil sie wie die heutigen Rentner ruiniert werden, wenn nicht gar verhungern….
Verstehe ich das richtig?
Ich bin Jahrgang 1952 und immer noch zu 100% berufstätig. d.h. ich hätte letztes Jahr in Pension gehen können.
Wie ich aus dem Text von Herrn Spieler lese, erhalte ich die vorgesehenen CHF 70 nicht. Richtig?
Nach meinem Wissen (offizielle Berichte) gibt es nur für Alleinstehende 70.–Fr. mehr, wenn die Reform angenommen wird. Bei den Ehepaaren gibt es die neue Plafonierungsgrenze von 155% anstatt 150%. Somit ist das Thema von 70.– Fr. für ihre Frau nicht relevant. Wenn ich das falsch sage, bitte korrigieren.
@ Müller: Habe nachgeschaut. Das Bild ist mit Creative #: 530053691 in Getty Images, u.a. auch mit Alter 60-64 Jahre als Suchbegriff vorhanden. Etwa Jahrgang 1953 trifft dann wohl eher als 1960 zu 🙂
Und wann wurde das Bild aufgenommen?
@ Müller: Es ist irrelevant ob die Aufnahme vor zehn Jahren oder einer Woche entstand. Gem. Getty Images muss die Frau zwischen 60 und 64 Jahren zum der Zeitpunkt der Aufnahme gewesen sein, ansonsten wäre der Suchbegriff unkorrekt.
Hat jemand von Ihnen berücksichtigt, dass bei einem Aufschub der Rente auf 12mal X verzichtet wird? Es lohnt sich m.E. kaum, die Rente um ein Jahr aufzuschieben, nur um dann 5.3% mehr Rente zu bekommen…
Ich bin Jahrgang 1957, würde also die 70 Chf bekommen im Alter von 65.
Falls ich mich jedoch ein Jahr vorher früh pensionieren lasse bekomme ich dann auch die 70 Chf?
Diese Mogelpackung muss am 24. Sept. abgelehnt werden. Dafür wären 3 Abstimmungen nötig. Erhöhung der Mehrwertsteuer, Erhöhung der AHV aber nur für neu Rentner und Herabsetzung der PK. Gelder von 6,8 auf 6 %! Jeder soll höhere MWST zahlen und erhält nichts dafür? Meine Meinung ist, dass bald auch Asylanten in Rente kommen, wo kein Franken ein bezahlt haben, aber sicher eine volle Rente verlangen! Macht einmal Gedanken darüber, dass die Roboter, Automaten besteuert werden für die AHV. Das sind unsere Arbeitsplatz Killer. ZB. wie will die Post ihren Pensionierten die Rente zahlen, wenn durch Abbau keine Jungen mehr einzahlen. Dann passiert das Gleiche wie damals bei der SBB, der Bund musste das fehlende Geld geben. Gebt Sorge zu den Arbeitsplätze das ist unser grösstes GUT!
Bingo!
Eine Volksinitiative muss die Einheit der Materie und der Form wahren, um eine Verfaelschung des Volkswillens zu minimieren. Das Parlament aber schnuert Mogelpackungen a Discretion mit Zueckerchen und Kroeten. Das Volk hat nur die Moeglichkeit, konsequent NEIN zu stimmen, wenn die Kroeten zu widerwaertig sind, um leicht mitgeschluckt zu werden….
Zurzeit wird vor allem von den Jungfreisinnigen der Generationenkonflikt angeheizt: man möchte den Jungen einreden, sie würden benachteiligt mit der anstehenden Rentenreform. Diese müssten sich aber mal überlegen, wieviel die gegenwärtige Generation für sie schon geleistet hat! Wer hat ihre Ausbildung bezahlt? Wer die Strassen, auf denen sie zur Arbeit oder zum Vergnügen herumfahren usw. Zudem hat die junge Generation noch viel grössere Probleme zu bewältigen: Roboter und Automatik werden ihnen zig tausend Stellen wegrationalisieren, und diese zahlen keine Sozialabgaben! Doch von einer zukunftsgerichteten Lösung dieser Problematik sprechen nur wenige, man streitet sich lieber darum, ob nicht sogar noch mehr Arbeit geschaffen werde und schürt den angeblichen Graben zwischen Jung und Alt.