Wer sein PK-Kapital bezieht, geht auf volles Risiko

Die Ehepartnerin oder der -partner müssen einem Kapitalbezug zustimmen. Foto: Getty Images

Die Ehepartnerin oder der -partner müssen einem Kapitalbezug zustimmen. Foto: Getty Images

Gerne möchte ich mir mein Pensionskassenkapital auszahlen lassen, da ich dem ganzen Pensionskassensystem nicht mehr traue. Habe ich einen Anspruch darauf, mir das volle Kapital auszahlen lassen zu können? W. V.

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch für einen Kapitalbezug des gesamten Geldes haben Sie nicht. Wenn Sie das Kapital im Rahmen einer ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung beziehen möchten, sind die Bestimmungen des Reglementes Ihrer Kasse verbindlich. Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie allerdings lediglich für den Bezug von einem Viertel Ihres Alterskapitals im obligatorischen Teil. Viele Kassen sehen aber in ihren Reglementen auch einen vollen Kapitalbezug vor.

Angesichts der steigenden Lebenserwartung sind die Kassen gar nicht unglücklich, wenn jemand das ganze Kapital auszahlen lassen will. Denn in diesem Fall trägt nicht mehr die Kasse das Langlebigkeitsrisiko, sondern der Versicherte. Da eine Rente bis zum Lebensende ausbezahlt wird, macht es finanziell einen grossen Unterschied, ob jemand zehn Jahre mehr oder weniger lebt. Zusätzlich zum Langlebigkeitsrisiko tragen Sie auch das Anlagerisiko.

Ich rate Ihnen, sich vor Ihrem Entscheid von Ihrer Bank und Ihrer Versicherung über die Konsequenzen der einzelnen Varianten im Detail beraten zu lassen, da für Sie viel auf dem Spiel steht. Ob in Ihrem konkreten Fall eine Auszahlung des gesamten Geldes aus der Pensionskasse überhaupt möglich ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Prüfen Sie dafür das Reglement Ihrer Kasse. Zusätzlich gibt Ihnen Ihre Pensionskasse auch über alle Details der Auszahlungsmöglichkeiten Auskunft.

Falls Sie vorzeitig – also noch vor dem Pensionierungsalter – Kapital aus der Pensionskasse nehmen möchten, gibt es strenge Regeln zu beachten. Eine Kapitalauszahlung vor der Pensionierung ist bis drei Jahre vor dem Bezug der Altersleistung erlaubt, wenn Sie das Geld für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum einsetzen möchten.

Falls Sie noch nicht fünfzig Jahre alt sind, dürfen Sie das gesamte Freizügigkeits- oder Altersguthaben für die Finanzierung von Wohneigentum in Anspruch nehmen. Nach dem fünfzigsten Altersjahr hingegen dürfen Sie lediglich noch höchstens die Hälfte der Freizügigkeitsleistung oder die Höhe der Altersleistung im Alter fünfzig beziehen. Ihr PK-Geld beziehen dürfen Sie auch, wenn Sie sich selbstständig machen oder auswandern, wobei bei Wohnsitznahme in einem EU- oder Efta-Staat Auflagen bestehen.

Beachten sollten Sie bei all Ihren Erwägungen, dass Ihre allfällige Ehepartnerin einem Kapitalbezug zustimmen muss. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass der Bundesrat den Kapitalbezug aus der Pensionskasse in Zukunft einschränken will. Dieser Vorschlag von Sozialvorsteher Bundesrat Alain Berset ist allerdings heftig umstritten, da er die Handlungsfreiheit der Versicherten einschränkt, und muss zuerst noch vom Parlament gutgeheissen werden.

31 Kommentare zu «Wer sein PK-Kapital bezieht, geht auf volles Risiko»

  • Litschig Peter sagt:

    Ich habe im Jahr 2010 mein gesamtes PK Kapital auszahlen lassen und die Verwaltung einem professionellen Anlageberater überlassen. Da ich mein Haus bereits auf Null abbezahlt hatte, wurde das Kapital vollumfänglich in Aktien angelegt. Und dies zahlte sich absolut aus: mein Vermögen ist immer noch gleich hoch, obwohl ich keine weiteren Einkünfte erzielte und auch noch keine Rente beziehe. Ich kann den PK Bezug und eine kluge Anlage nur empfehlen.

    • Robert Spiegel sagt:

      Da haben Sie einfach Glück gehabt. Hätten Sie das Gleiche im Jahr 2007 getan, hätten Sie in der Finanzkrise 2008 einen sehr grossen Verlust eingefahren.

      • Walti sagt:

        Das ist nicht Glueck sondern koennen. Mann muss den Aktienmarkt verstehen.

      • Peter Panter sagt:

        Da kann ich Ihnen nur beipflichten. Leider gibt es keine Würfel mit nur 6 Augen…

        Wird zudem das Kapital im Moment schwacher Performance verzehrt, nützt auch eine spätere Verdoppelung bei einem sehr tiefen Restkapital nichts.

  • Tim Müller sagt:

    Wer sein gesamtes PK-Kapital jetzt nicht bezieht, dem wird es spätestens durch die Mitte-Links-Koalition in Bern enteignet. Dieses Risiko ist weit höher zu gewichten, als das Langlebigkeitsrisiko.

    • Thomas Meier sagt:

      Mitte-Links-Koalition in Bern? Nun, ich sehe keine Möglichkeit, dass diese Konstellation eine Mehrheit hat! Uebrigens, in den letzten 9 Jahren wurden wir von den Neoliberalen enteignet. Ich weiss nicht warum Sie vor der Mitte-Links Angst haben. Ich sehe nur, was die SVP und die FDP im Moment vorhaben. Eine Enteignung der Arbeiter und der unteren Mittelklasse.

      • I. Bissig sagt:

        „“neoliberal““ ist ein linksfaschistischer Kampfbegriff. Sind Sie Linksfaschist?
        Als Mann ist es tendenziell besser, sich möglichst viel PK-Guthaben auszahlen zu lassen, da die Lebenserwartung geringer ist als bei Frauen. Als Frau hingegen lohnt sich der Bezg des Guthaben in Form einer Rente.

  • Richard Weiss sagt:

    Falls das Reglement keine Barauszahlung zulässt und man entschlossen ist den Kapitalbezug zu wählen kann man sich auch eine Kündigung des Jobs überlegen. Auch hier steht im Reglement, bis zu welchem Alter eine Überweisung auf das Freizügigkeitskonto möglich ist. (2 oder 3 Konten verlangen) Die Konten müssen zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr aufgelöst werden. Ein gestaffelter Bezug (nur Kontoweise möglich) bietet Steuervorteile. Aber richtig alles muss gut überlegt werden.

    • Ruedi Meier sagt:

      Steuervorteile bietet auch die Auswanderung in ein Nicht-EU Land, Asien oder Südamerika vor der Auszahlung.

  • Heinz Oberholzer sagt:

    Man kann Auswandern und dann das ganze Kapital auszahlen lassen. Dann werden ihnen in einzelnen Kantonen auch die ganzen Steuerabzüge wieder zurück erstattet was ebenfalls noch ein weiterer Gewinn darstellt!

  • Fritz Berger sagt:

    „Theoretisch“ trägt die Kasse das Langlebigkeitsrisiko, doch wenn die Kasse ins Trudeln kommt, bezahlen immer die Versicherten oder sogar die Steuerzahler die Zeche. Und wenn jemand früh nach der Pensionierung stirbt und keine Witwenrente fällig ist, wäre die Rente sogar der bessere Deal für die Kasse.

  • Pauline sagt:

    Als „Versicherer“ würde ich auch so argumentieren!

    Falls wir dann mal etwas Inflation + haben, weiss ich nicht so recht, wer das volle Risiko trägt …

  • A. Weilenmann sagt:

    Ich habe mit 53 das ganze PK-Kapital bezogen weil ich auswandern wollte. Ich habe mit einem Teil davon eine variable Leibrente gekauft um die Zeit bis zum AHV-Alter zu überbrücken. (vorher habe ich die Lebenskosten im Gastland recherchiert und dann den Betrag festgelegt.) Als ich das AHV-Alter erreichte habe ich die Leibrente etwas gekürzt und lebe damit sehr gut nach 18 Jahren. Die Leibrente kostete mich weniger als das PK-Kapital das ich bezogen habe.
    Ich würde es wieder so machen

  • olivero sagt:

    Der Artikel-Titel von Martin Spieler grenzt schon fast an Angstmacherei. Er impliziert, wenn man das PK Kapital bezieht quasi ins Casion geht, alles oder nichts, volles Risiko. Wenn ich zB. 0.4 Mio PK Geld auszahlen lasse und je 0.1Mio in eine CH-Staatsobligation investiere von 2-6 Jahren Laufzeit, gehe ich nicht das grössere Risiko ein als wenn ich es in der PK lasse. Ich erhalte während 6 J. die Zinsen und nach 2 J. die ersten 0.1Mio zurück. Welche ich dann wiederum anlegen kann oder einen Teil für die Lebenskosten brauchen. Wenn ich vorher sterbe, ist das Geld noch übrig für meine Nachkommen, bei der PK Rente nicht.

    • Reto Zumstein sagt:

      @olivero: Bei der PK-Rente ist auch eine Witwenrente mit drin, also ist sehr wohl was für die Nachkommen da. Bleiben wir bei Ihrem Rechenbeispiel: die 400’000 PK-Kapital würden mit einem Umwandlungssatz von rund 5% in eine Rente umgewandelt, d.h. um das Kapital nicht aufzufressen, müssten Sie jährlich 5% erwirtschaften, was nur mit riskanten Anlagen überhaupt möglich ist.

      • Ruedi Meier sagt:

        Für die Nachkommen bleibt nichts, das ist absolut richtig. Die Witwe ist kein Nachkomme (!), zudem ist die Rente lächerlich klein. Wenn jemand nicht verheiratet ist fällt auch diese dahin. Und wer keine Nachkommen hat kann sonst jemanden beglücken.

    • Stefan sagt:

      Und wie hoch sind die Zinsen, die Sie sich von 2-6 jährigen CH-Staatsanleihen erhoffen? Selbst bei 10 jährigen liegen die Renditen noch im negativen Bereich.

  • Rudolf Käser sagt:

    Zu berücksichtigen ist das latente Inflationsrisiko: BVG-Renten erfahren keine teuerungsbedingte Erhöhungen. Kommt hinzu, dass die jährlich wiederkehrende Einkommensbesteuerung der Rente in einer Vergleichsberechnung zur einmaligen Kapitalleistungssteuer sehr nachteilig ausfällt. Wer das macht, wir rasch erkennen, dass die Summe der Steuerlast der Rente bis zum hypothetischen Lebensende ungleich höher ist. Eine Entscheidung für die teilweise oder vollständige Kapitalisierung ist keinesfalls alleine aus steuertechnischen Gründen zu fällen. Ausschlaggebend könnte auch die einzuschätzende Lebenserwartung sein, möglicherweise unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands, aber auch die Altersdifferenz der anspruchsberechtigten Personen, sowie die Risikofähigkeit und -willigkeit sein.

  • Andreas Helfenstein sagt:

    Anstelle bei einer Bank oder Versicherung kann man den Rat auch bei einer neutraleren, weniger produktegebundenen Stelle einholen.

    • Rudolf Käser sagt:

      Statt „können“ würde ich unbedingt „müssen“ schreiben… Produktabhängige Beratung (Versicherer, Banke, Broker undandere Finanzinternediäre) sollten absolut gemieden werden!

      • Stefan sagt:

        Es gibt Beratung und Verkauf, wobei sich der Berater dadurch unterscheidet, dass er vom Kunden bezahlt werden will. Leider ist das noch kein hinreichendes Kriterium für die Qualität…

  • Anna Meier sagt:

    Wer es nicht bezieht, noch mehr. Man sieht ja, dass der Staat den Bürgern immer mehr Geld aus der Tasche zieht. Also am besten ausgeben, solange man noch kann.

  • Bernhard Piller sagt:

    In der Schweiz ist es so, dass wenn es schief geht, man immer noch die AHV und Ergänzungsleistungen kriegt. Wenn man mal im Pflegeheim/Altersheim ist, wird sowieso die ganze Rente eingezogen resp das Vermögen bis fast auf Null abgetragen, so dass man gleich gut fährt wie jemand, der überhaupt nichts gespart hat.

  • Schorsch Baschi sagt:

    Die Politiker wollen nur sichergehen, dass wenn man Pflegebedürftig wird, einem die ganze Rente abgenommen werden kann. Bei Kapitalbezug kann man vorher vorkehren, was mit dem Geld gemacht wird.

  • Pensionierter sagt:

    Don’t trust the state…………..meine Devise. Die Umwandlungssätze sinken und sinken. Da wird die Rente reduziert. Ich habe das Kapital bezogen, kaufe eine Rente mit Erbberechtigung (wenn ich pflegebedürftig werde kann niemand dieses Geld antasten, schon gar nicht die Gesundheitsmafia). Ich arbeite weiter und „hebe Sorg“. Keine Spekulation. Eine Rente grenzt mittlerweilen an Spekulation, da bin ich mit konservativer Anlagestrategie besser dran. Es würde mich wahnisinnig machen, alle paar Jahre wieder eine Umwandlungssatzreduktion akzeptiere zu müssen. Das ist Diebstahl

    • Stefan sagt:

      Darf ich Fragen, wie hoch die Jahresrente in % der Einmaleinlage ist, und wie hoch die Erbberechtigung in % der Einmaleinlage ist?

  • Rudolf sagt:

    Pk früzeitig beziehen ist meinetwegen in Ordnung vorausgesetzt, es wird ein Verzicht auf EL bis Lebensende unterschrieben.
    -Warum soll ich den Lebensunterhalt eines unfähigen und gescheiterten Geschäftsmannes/Frau der/die alles PK-Geld verloren hat, oder eines der im Ausland sein PK-Geld verjubelt hat, mit meinem Sreuerrappen finanzieren ?
    Soll mir das jemand plausibel erklären.

  • Rudolf sagt:

    Pk früzeitig beziehen ist meinetwegen in Ordnung vorausgesetzt, es wird ein Verzicht auf EL bis Lebensende unterschrieben.
    Warum soll ich den Lebensunterhalt eines unfähigen und gescheiterten Geschäftsmannes/Frau der/die alles PK-Geld verloren hat, oder eines der im Ausland sein PK-Geld verjubelt hat, mit meinem Sreuerrappen finanzieren ?
    Soll mir das jemand plausibel erklären.

  • Roland Heinzer sagt:

    Die wichtigste Frage ist, habe ich ausser dem PK Kapital weitere Vermögenswerte?
    Habe ich Erfahrung mit Geld anlegen oder einen Vertrauensmamn mit Erfolgsausweis.
    Wenn die Antwort Nein ist, dann rate ich von einem Totalbezug ab.
    Bei einer PK besteht ein Schutz vor Rentenausfall, geht die PK Konkurs, dann kommt die staatliche Auffangvorrichtung und bezahlt bis ans Lebensende, auch die Rente für die Ehefrau oder eingetragene Partnerin.
    Alle Institutionen die das PK Kapital verwalten wollen machen das um mit dem Geld Provisionen für ihren Lohn zu verdienen. Eine Pensionskasse kann mit ihrem Vermögen bessere Konditionen bei der Bank aushandeln. Man schläft besser mit einer sicheren kleineren Rente, wie mit einer unsicheren, lieber den Spatz in der Hand wie die Taube auf dem Dach.

    • Stefan sagt:

      Allerdings bezahlt der Sicherungsfonds nur das BVG-Obligatorium, für die Meisten ein schmerzlicher Einschnitt.
      Ansonsten bin ich einverstanden: Ich habe noch das Gejammer von 2008 in den Ohren, als offenbar Leute ihr gesamtes Sparguthaben in Kaptialschutzprodukte von Lehman investiert hatten, die noch nie von Gegenparteirisiken und Diversifikation gehört haben.

  • Peter Wermelinger sagt:

    Am besten vor der Pensionierung kündigen, das Geld auf mind. 2 Freizügigkeitskonti auf verschiedenen Banken verteilen und gestaffelt beziehen.

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