Einlagen bis zu 100’000 Franken sind gesichert

Bei allen Schweizer Banken gilt der Einlageschutz, Kantonalbanken haben darüber hinaus eine Staatsgarantie. Foto: Gaëtan Bally/Keystone
Es gibt ja in der Schweiz einige Kantonalbanken. Könnte ich je 100’000 Franken bei der Thurgauer, der Schwyzer und der Zürcher Kantonalbank deponieren und jede dieser Banken garantiert mir die 100’000 Franken, oder würde das Kapital aller Kantonalbanken zusammengezählt und für alle zusammen nur höchstens 100’000 garantiert? B. I.
Sie müssen zwischen zwei Dingen unterscheiden: Einerseits zwischen der Einlagensicherung, welche die Einlagen bei den Schweizer Banken garantiert, und anderseits zwischen der Staatsgarantie der Kantonalbanken. Das sind zwei verschiedene Aspekte. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle in der Schweiz tätigen Banken, welche der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma unterstehen. Im Rahmen dieses gesetzlichen Einlagenschutzes sind bei jeder Bank Einlagen von maximal 100’000 Franken pro Kunde gesichert.
Zumindest theoretisch. Denn die Einlagensicherung hat eine Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken. Wenn eine Grossbank oder mehrere mittlere Banken gleichzeitig zusammenbrechen würden, müsste es sich in der Praxis erst noch zeigen, wie der gesetzliche Schutz noch gewährleistet werden kann. Ohne Staatshilfe würde das wohl schwierig. So weit also der Einlagenschutz, der für jede Bank hierzulande gilt.
Deutlich weiter geht der Einlagenschutz bei den meisten Schweizer Kantonalbanken. Sie bieten über die gesetzliche garantierte Sicherung von 100’000 Franken hinaus eine Staatsgarantie. Bei der Zürcher Kantonalbank beispielsweise besteht eine umfassende Staatsgarantie für sämtliche Einlagen. Das bedeutet, dass der Kanton Zürich als Inhaber der ZKB im Krisenfall für sämtliche Einlagen haftet. Diese Staatsgarantie bezieht sich immer auf das einzelne Institut.
Jeder Kanton, der eine Staatsgarantie für seine Kantonalbank hat, haftet separat. Die Institute sind ja auch operativ unabhängig und arbeiten lediglich für gewisse Dienstleistungen zusammen. Mit dem Einlagenschutz hat das aber nichts zu tun. Wenn Sie also je 100’000 Franken bei drei verschiedenen Banken parkieren – nicht nur bei Kantonalbanken –, kommen Sie dreimal in den Genuss des Einlagenschutzes von je 100’000 Franken pro Kunde.
Bei den Kantonalbanken mit Staatsgarantie wären auch höhere Beträge zusätzlich abgesichert, und die Beträge auf verschiedenen Kantonalbanken werden nicht zusammengezählt, sondern gelten für jedes Staatsinstitut separat. Somit können Sie Ihren Schutz durch eine Diversifikation auf verschiedene Banken deutlich erhöhen.
10 Kommentare zu «Einlagen bis zu 100’000 Franken sind gesichert»
Tja, das klingt ja schön und gut, was aber, wenn der Staat dieses Geld nicht hat? Könnte ja sein, oder? Dann nützt das Ganze ja nicht viel.
Richtig. Die Obergrenze von den erwähnten 6 Mia. könnte rasch erreicht werden. Dann der Kanton X hat kein Geld, um seine KB zu stützen, dann ist das Konto auch nicht sicher. Aber der Clou ist, angeblich, dass in einem Konkursfall der Bank die Guthaben der Sparer in Eigenkapital der maroden Bank umgetauscht werden können. Sie haben dann kein Kontoguthaben mehr, sondern Aktien! Darüber zu informieren wäre auch mal an der Zeit.
Die Nationalbank kann das Geld einfach schöpfen, sprich drucken. Die Folge ist eine steigende Inflation, damit wird dann jeder der im Besitz dieser Währung Teil des Anlageschutzes. Wie das bei der Staatsgarantie durch die Kantone funktioniert, weiss ich aber auch nicht, meines Wissens musste seit 1848 noch nie ein Kanton Bankrott anmelden.
@ R. Meier, ja dann ist es ganz einfach, der Staat alias Kanton beschafft sich das Geld! Keine Angst ihr Geld ist sicher. Nur wo beschafft er sich das Geld?
Bei seinen braven Steuerzahlern, so geschehen bei der Pleite der Solothurner Kantonalbank.
Dann kommt noch die Unfähigkeit der Politik zu sparen, folglich wollen dann gewisse Krese einfach die Steuern erhöhen. Also bezahlen Sie es.
Nur zwei Sachen sind in der Zivilisaton sicher: Die Steuern und der Tod. Und in der Schweiz ist das Eigentum – ausser im Verteidigungsfall – bombensicher und bar von jeder spuerbaren sozialen Bindung. Sogar 6 Jahre Neutralitaetsschutz mit nicht nur finanziellen, sondern grossen persoenlichen Opfern der Habenichtse brachten nur Vermoegensabgaben von wenigen Prozentli, derweil die Bundesschuld auf mehr als 100 Prozent des jaehrlichen BSP explodierte. Eher liesse man die vermoegenslosen Altersrentner noch horrender einkommensbesteuern, als Kapitalgleubigern ein Jota einer Staatsgarantie abzustreichen….
Die wirklich relevanten Fragen zum Zusammenspiel von Einlagenschutz und Staatsgarantie hat M Spieler natürlich nicht erörtert. Wenn er schon die Staatsgarantie ins Spiel bringt, nach der nicht gefragt wurde, dann bitte entsprechend einordnen.
Wirklich lieb und nett, von den Banken, dass man 100’000 sichern will.
Nur leider ist es eine Tatsache – unzählige x in der Geschichte wiederholt –
dass wo kein Geld mehr ist, auch keines mehr gesichert werden kann.
Augenwischerei und Volksverarschung, um es auf deutsch und deutlich zu sagen. Aber zum Glück gibt es genug naive Leute, die heute noch an den Osterhasen und den Weihnachtsmann gleichzeitig glauben.
Und was ist mit der Postfinance?
Es stimmt nicht, dass wenn man das Geld streut auf verschiedene Banken (z.B. ein Drittel auf UBS Konto, 1/3 auf ZKB, 1/3 auf Raiffeisen)
dann hat man im Krisenfall nur ein Personenrecht.
Und als Person betrachtet, somit nur das „Recht“ auf 100’000 Fr.
und nicht auf 300’000.– (sofern wie gesagt die Bank überhaupt zahlen kann).
In jeder Krisensituation werden umgehend Notstandsgesetze in Kraft gesetzt.
Das ist dem unbedarften Bürger, und dem historisch nicht bewanderten, offensichtlich nicht bewusst.
Kredite können mit Notstandsgesetzen z.B. innerhalb eines Monats oder noch schneller zurückgefordert werden, damit die Bank nicht pleite geht.
Die meisten können nicht plötzlich ihre Kredite zurückzahlen. Häuser werden zwangsversteigert etc. ein Rattenschwanz.
Im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz, welches das Vermoegen ausdruecklich sozial bindet, ist in der schweizerischen Bundesverfassung das Eigentum absolut gewaehrleistet. Die Grundrechte der vermoegenslosen Buerger (Niederlassungs-, Ehe- und Familienfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit fuer den Staat oder gar Sklaverei bei Privaten usw. pp) werden zwar je laenger je hemmungsloser von allen Gewalten (inklusive der selektiv schweigenden und schreienden SMM) mit Fuessen getreten. Aber bevor das Eigentum auf ein sozial vertraegliches Nivo gestutzt wird, liegt kein Stein mehr auf dem anderen….