Pensionskassengeld für eine Wohnung im Ausland?

Wohnungstraum im Ausland: PK-Geld gibts nur, wenn Sie auch auswandern. Foto: Shutterstock
Angesichts der hohen Preise für Eigentumswohnungen in der Schweiz planen wir, eine Wohnung im grenznahen Deutschland zu kaufen. Kann ich dafür Gelder aus meiner Pensionskasse vorbeziehen – und wie erfolgt die Besteuerung? J. W.
Damit ein Vorbezug aus der Pensionskasse im Rahmen der Wohneigentumsförderung für eine Immobilie im Ausland – in Ihrem Fall in Deutschland – überhaupt möglich ist, müssen Sie auch Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Denn Zweit- und Ferienwohnungen dürfen nicht von den Geldern aus der Pensionskasse finanziert werden.
Problemlos ist ein Vorbezug, wenn jemand in einen Staat ausserhalb der EU auswandert: Dann darf man unabhängig von Wohneigentum das volle Pensionskassengeld beziehen. Wenn jemand indes, so wie Sie, in einen EU-Staat auswandert, ist der Bezug auf den überobligatorischen Bereich beschränkt.
Anders ist es, wenn Sie das Geld im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbeziehen möchten: Es ist erlaubt, auch den obligatorischen Teil des Geldes für selbstgenutztes Wohneigentum in einem EU-Land zu nutzen, wobei aber generell ein Mindestbetrag von wenigstens 20’000 Franken bezogen werden muss.
Die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung wären bei Ihnen somit grundsätzlich erfüllt. Da Sie das Kapital aus der Pensionskasse vorbeziehen, während Sie noch in der Schweiz angemeldet sind, wird das Geld auch hier versteuert. Immerhin aber zu einem reduzierten Satz. Erfolgt die Auszahlung für ein Wohnobjekt im Ausland, wird die Quellensteuer bereits bei der Auszahlung des Vorbezugs in Abzug gebracht. Sollte es später zu einer Rückzahlung des Vorbezugs kommen, wird die bezahlte Steuer zinslos zurückerstattet.
Das Geld aus einem Vorbezug darf nur für das Wohneigentum eingesetzt werden und nicht etwa für die Bezahlung von Provisionen oder Steuern. Unabhängig von den steuerlichen Folgen und den rechtlichen Möglichkeiten für einen Vorbezug von PK-Geldern für Wohneigentum im Ausland gebe ich Ihnen zu bedenken, dass Ihnen das so bezogene Geld später für die Altersvorsorge fehlt.
Anhand Ihrer Schilderungen wird klar, dass Sie praktisch Ihr ganzes Vorsorgegeld für den Erwerb von Wohneigentum im Ausland verwenden müssten, inklusive 3. Säule und Kapital von Ihrer Freundin. Ich halte dies für hoch riskant und würde Ihnen von einem solchen Vorgehen abraten. Wohneigentum erwerben sollten Sie nur – egal ob in der Schweiz oder im Ausland –, wenn Sie zusätzlich zum nötigen Kapital für den Erwerb auch noch genügend anderweitige Reserven haben. Sie müssen sich vor Augen halten, dass neben den Erwerbskosten bei Wohneigentum noch erhebliche Kosten für den Unterhalt anfallen. Zudem sollten Sie jederzeit auch für unerwartete Ereignisse über finanzielle Reserven verfügen.
Ich rate Ihnen, Ihre Pläne einerseits mit Ihrer Pensionskasse und andererseits mit einer oder zwei Banken im Detail zu besprechen. Sollte für Sie die Finanzierung sehr eng werden, würde ich von einem Kauf von Wohneigentum absehen, da die finanzielle Belastung, sobald sich Ihre Lebensumstände nochmals verändern, schnell zum Albtraum werden kann. Erst recht im Alter, wenn Ihnen dann das zuvor bezogene Vorsorgegeld für den Lebensunterhalt fehlt.
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11 Kommentare zu «Pensionskassengeld für eine Wohnung im Ausland?»
Oft fressen die Wohnkosten einen grossen Teil des Einkommens auf. Mit Wohneigentum lebt man aber, selbst wenn die Zinsen erheblich steigen, immer noch wesentlich günstiger, als zur Miete. Wenn man einen Teil des so gesparten Geldes auf ein fixes Konto überträgt, kann man davon Unterhaltskosten bestreiten.
Natürlich muss man das individuell für die eigenen Verhältnisse berechnen, aber ich denke schon, dass es manchmal sinnvoll sein kann, Pensionskassengeld für Wohneigentum einzusetzen.
Das ist richtig!
hak
Die Geschichte kann sehr küzer und viel klarer gesagt werden.
Beim obligatorischen Teil der BVG2 Einlagen ist -bis 60- generell nur Vorbezug vom obligatorischen Teil der BVG2 Einlagen im Sinne von Förderung der Wohneigentums möglich, also nur für das selbstgenützen Wohnen. Dies gilt auch bei Auswanderung im EU Ausland.
Ab 60, und bei Auswanderung im nicht EU Ausland kann das obligatorische BVG2 Teil als Kapital bezogen werde met Quellenbestuerung in der Schweiz. Das BVG3 Teil und das nicht obligatorische BVG2 Teil können bei Auswanderung immer als Kapital bezogen werden.
Achtung aber für die Steuer im Zielland, wie z.B. Spanien!
Diese akzeptieren keine Kapitalleistungsbezug und definieren dies als in ihren Land als steuerpflichtiges Renteeinkommen, mit bis zu 40% Besteuerung .
Normalerweise bin ich bei Herrn Spieler kritisch, aber dies hier ist wirklich mal ein guter Rat! Die Idee des Wohneigentums ist sowieso ein bisschen absurd. Bei vielen Leuten ändern sich die Lebensverhältnisse (Kinder, Job, Ehe) innerhalb von 5-10 Jahren. Es macht keinen Sinn, ein Haus fürs ganze Leben zu kaufen. Wenn man Wohneigentum als Investition bzw. Altersvorsorge ansieht, sollte man konsequenterweise in professionell verwaltete Immobilienfonds oder -Gesellschaften investieren. Denn im selbst bewohnten Haus gibt es keine Akkumulation von reinvestierten Gewinnen.
Man kann es ja auch professionell verspekulieren lassen. Wenn man aber alles richtig macht, ist es absolut sinnvoll, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Familienverhältnisse, das Einkommen, das Alter, die Lage und Bauqualität sollten berücksichtigt werden.
hak
@Hugas: Das „Haus fürs Leben“ ist effektiv eine unsinnige Idee. Leider ist diese aber so emotional aufgeladen, dass viele dafür immer wieder äusserst unvernünftige, potentiell ruinöse Entscheidungen eingehen. Aber: Das Problem ist dabei nicht Wohneigentum zur Selbsnutzung an sich, sondern schlicht die Art und Weise des Kaufs. Selbstgenutztes Wohneigentum kann durchaus ein gutes Investment sein, nur müssen dabei die Opportunitätskosten und sonstigen Parameter stimmen.
Klassische Fehler sind sicher fehlendes Eigenkapital und finanzieller Spielraum, gerade auch zur Instandhaltung, aber auch das klassische Häuschen „im Grünen“ (sprich irgendwo im Chrachen), das praktisch keinen Wiederverkaufswert hat. Vermeidet man das, kann es aber allemal lukrativ sein.
Ein Haus, warum nicht, sofern man das Kleingeld dazu hat – aber nie, nie, nie eine Eigentumswohnung. Schon gar nicht im Ausland. Die bringt im Alter nur Kummer und Sorgen.
Da ich selber ein Haus in Deutschland besitze teile ich in keinster Weise die Bedenken der Vorredner. Wenn eine Wohnung beim Renteneintritt abbezahlt ist, dann wohnt man kostenlos – keine Steuer (die Grundsteuer ist wirklich lächerlich), kein Eigenmietwert. Man bezahlt lediglich die Nebenkosten, die im Vergleich zur Schweiz vernachlässigbar sind.
Ruth, so gescheit sind die wenigsten armen Leute…viele ohne Perspektive oder gute Jobaussichten aber mit Pensionskassenguthaben von 400`000 Franken seuchen sich durchs tägliche Schweiz, kaum butter aufm brot…könnten nach deutschland, haus kaufen…hier gibts wohnungen und häuser noch unter 200`000 die gut in schuss sind…wieder arbeiten gehen das sie jetzt eine perspektive haben…endlich verantwortung…aber seuchen lieber mit sozialhilfe bis sie sterben…
Darf ich für mein Hauseigentum im Ausland Geld von dritte Säule a für Dachsanierung vorausbeziehen? Staatsangehörigkeit RO/CH. Vielen Dank im Voraus!
Guten Tag
Ich habe 10 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet und gehe mit 53 zurück nach Deutschland. Von der deutschen Rentenkasse werde ich später eine geringe Rente beziehen. Ich würde aus der 2. Säule gerne das Kapital für eine selbstbewohnten Eigentumswohnung in Deutschland nehmen. Diese ist recht günstig. Dafür würde ich aber das gesamte Kapital benötigen. Geht das überhaupt? Und geht es, auch wenn ich über 50 Jahre bin?