Steuern sparen dank gestaffeltem Kapitalbezug

Der gestaffelte Kapitalbezug von PK-Geldern hält das Steueraufkommen tief. Foto: Getty Images

Ich plane, mich im Jahr 2020 vorzeitig pensionieren zu lassen und 50 Prozent des Pensionskassenkapitals zu beziehen. Das Kapital möchte ich in einem Wertschriftendepot bei der ZKB anlegen und damit den jährlichen Vermögensverzehr finanzieren. Kann das PK-Kapital gestaffelt bezogen werden? Und ist eine jährliche Wertschriftenrendite von 3,5 Prozent realistisch? W. B.

Das PK-Kapital kann unter Umständen gestaffelt bezogen werden. Allerdings gibt es dafür strenge Auflagen. Damit ein gestaffelter Bezug möglich ist, müsste das Kapital auf mehreren Freizügigkeitskonten liegen, welche Sie dann gestaffelt beziehen. Ein Teilbezug wäre etwa möglich, wenn Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren. Voraussetzung ist aber, dass dies laut dem Reglement Ihrer Pensionskasse möglich wäre.

Üblicherweise wird das Pensionskassenkapital mit dem Erreichen des Pensionsalters oder aber, wie in Ihrem Fall, mit einer frühzeitigen Pensionierung ausbezahlt. Möglich ist nicht nur der frühzeitige Bezug, sondern auch ein späterer Bezug nach dem Erreichen des Pensionsalters. Vor der Pensionierung kann das PK-Kapital aber auch bis drei Jahre vor dem ordentlichen Bezug für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder die Amortisation von Hypotheken für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Allenfalls wäre dies für Sie eine Möglichkeit, noch vor Ihrer Pensionierung einen Teil des Geldes zu beziehen, wenn Sie die vorzeitige Pensionierung um ein Jahr verschieben.

Ein gestaffelter Kapitalbezug ist also kompliziert, zahlt sich steuerlich aber aus, da die Bezüge aus der Pensionskasse sowie solche von Freizügigkeitskonten oder 3.-Säule-Konten im gleichen Jahren zusammengezählt besteuert werden. Sie zahlen somit mehr Steuern trotz tieferem Steuersatz für Kapitalbezüge und vom übrigen Einkommen getrennter Besteuerung. Wichtig wäre also, dass Sie mögliche 3.-Säule-Gelder nicht gleichzeitig beziehen.

Ich rate Ihnen, direkt bei Ihrer Pensionskasse und Ihrem Arbeitgeber abzuklären, ob ein gestaffelter Bezug des PK-Geldes – etwa über eine Arbeitspensumreduktion oder einen vorzeitigen Bezug für selbst genutztes Wohneigentum – möglich ist.

Ausserdem empfehle ich Ihnen, sich direkt von Ihrer Bank und allenfalls zusätzlich von einer Versicherung beraten zu lassen, wie Ihre vorzeitige Pensionierung optimal umgesetzt werden kann und welche steuerlichen Konsequenzen im Detail damit verbunden sind, zumal die steuerliche Praxis von Kapitalbezügen in den Kantonen der Schweiz unterschiedlich ist. Dabei würde ich auch Anlagevorschläge einholen, wie später das bezogene Kapital angelegt werden könnte.

Eine Rendite von 3,5 Prozent, wie Sie sie in Ihrer Frage ansprechen, ist an sich erreichbar. In Zeiten rekordtiefer Zinsen ist dies aber nicht mit sehr geringen Risiken machbar. Damit Sie eine solche Rendite erreichen, müssten Sie etwa einen Teil des Geldes in Aktien investieren und höhere Risiken eingehen, was zur Folge hat, dass Sie mit stärkeren Kursschwankungen und allenfalls sogar Buchverlusten rechnen müssen.

Sie sollten sich also von Ihrer Bank im Detail aufzeigen lassen, welche Strategien angewandt werden könnten und welche Risiken für Sie damit verbunden sind. Anhand dieser Informationen müssen Sie sich überlegen, wie viel Risiken Sie tatsächlich in Kauf nehmen können und wollen.

Persönlich rate ich Ihnen eher zu einer konservativen Strategie, da Sie das Kapital als Ergänzung Ihrer PK- und AHV-Rente zur Finanzierung Ihres Lebensstandards brauchen. Vor diesem Hintergrund würde ich mit dem Altersgeld nicht zu grosse Risiken eingehen.

 

Ein Kommentar zu «Steuern sparen dank gestaffeltem Kapitalbezug»

  • Karl Knapp sagt:

    Ach Herr Spieler ! Was im PK-Reglement steht, kann jeder selber lesen. Ob das aber in der Praxis umsetzbar ist ? Manchmal kann es durchaus sinnvoller sein, dem lieben Arbeitgeber solche Pläne nicht zu früh unter die Nase zu reiben – auch das kann finanziell ins Auge gehen.

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