Bessern Sie Ihre Rente auf

Rente: Ein Verbleib in der Pensionskasse hat erhebliche Vorteile. Foto: Getty

Rente: Ein Verbleib in der Pensionskasse hat erhebliche Vorteile. Foto: Getty

Erhöht sich bei einer Beschäftigung als Arbeitnehmer über das 65. Lebensjahr hinaus auch die Rente der 2. Säule ähnlich wie bei der AHV? T. K.

Wenn Sie über Ihr ordentliches Pensionsalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie im Prinzip auch bei Ihrer Pensionskasse versichert bleiben und den Bezug Ihrer PK-Rente oder des Kapitals aufschieben. Ob dies möglich ist und welches dafür die Bedingungen sind, hängt allerdings von den Bestimmungen Ihrer Kasse ab. Ich rate Ihnen, sich diesbezüglich direkt an Ihre Kasse zu wenden und die entsprechenden Möglichkeiten zu prüfen.

Falls Ihre Kasse einen Verbleib in ihrer Vorsorgeinstitution zulässt, hat dies für Sie erhebliche finanzielle Vorteile. Denn Sie können so Ihre Altersvorsorge stärken. Indem Sie länger Beiträge zahlen, steigt Ihr Alterskapital. Je nach Kasse haben Sie durch einen Rentenaufschub und längere Zahlungen üblicherweise auch Vorteile beim Umwandlungssatz.

Falls Sie ohnehin planen, länger zu arbeiten, und auf das Geld aus der Pensionskasse vorderhand nicht angewiesen sind, würde ich einen längeren Verbleib in der Kasse detailliert prüfen. Wer erwerbstätig bleibt, kann als Mann seine Pensionskasse bis maximal 70, Frauen bis höchstens 69 weiter äufnen – vorausgesetzt, dass dies das Reglement der Kasse vorsieht. Mit 70 müssten Sie das PK-Geld oder die PK-Rente somit auf jeden Fall beziehen.

Nicht alle Kassen erlauben aber, dass man weiter in der Kasse bleibt. Die Beiträge für die PK werden je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Einige Arbeitgeber wollen indes keine Beiträge mehr leisten. Darum gibt es Kassen, die zwar erlauben, dass man den Rentenbezug aufschiebt, aber keine Beiträge mehr zulassen.

Darüber hinaus würde ich aber auch Alternativen anschauen. In Ihrem Fall dürfte es sich lohnen, wenn Sie die Hilfe von einem Vorsorgeberater Ihrer Hausbank oder Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Beachten sollten Sie auch, dass Sie weiterhin AHV-Beiträge leisten müssen, falls Sie über die Pensionierung hinaus erwerbstätig sind. Diese Beitragspflicht bei fortgeführter Erwerbstätigkeit gilt unabhängig davon, ob Sie bereits Ihre Rente beziehen oder auch nicht. Trotzdem gibts nicht mehr AHV-Rente.

Ein Kommentar zu «Bessern Sie Ihre Rente auf»

  • Karl von Bruck sagt:

    Da nicht einmal die AHV-Rentli steuerbefreit sind, kommt man schon mit einer bescheidenen PK-Rente auf einen horrenden Grenzsteuersatz von bis ca. 40 Prozent. 3a-Seuler koennen in steuerfrei wertsteigende Anlagen mit kleinen Dividenden kaum besteuert davonkommen. Rechnet man zum horrenden Grenzsteuersatz auf Rentli aller Art noch die wegfallenden Subventionen (EL, Praemienverbilligungen, verbilligte Wohnungen usw. pp) dazu kann die Mehrbelastung gar 100 Prozent uebersteigen. Superkommunismus vom „Feinsten“; aber bei einer Hoechststeuerbelastung von 30 statt bis 90 Prozent von Millioneneinkommen nur sehr selektiv….

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