Mietkaution verweigert: So wehren Sie sich

Wohnung geputzt und ohne gravierende Mängel übergeben: Zahlt der Vermieter die Mietkaution nicht umgehend zurück, stimmt was nicht. Foto: Gaetan Bally/Keystone
Über sechs Monate nach Einzug des Nachmieters hat die Vermieterin die Mietkaution immer noch nicht zurückerstattet. Die Wohnung wurde professionell gereinigt und ohne Mängel an den Nachmieter abgetreten. Die Vermieterin wurde mehrmals an die ausstehende Rückerstattung erinnert. Leider ohne Erfolg. Auf welchem Weg kann die Rückerstattung der Mietkaution eingefordert werden? H. K.
Das Verhalten Ihrer Vermieterin ist merkwürdig. Wenn die Wohnung ohne Mängel an den Nachmieter übergeben werden konnte, besteht eigentlich kein Anlass, die Mietkaution weiter zurückzubehalten. Verzögerungen kann es indes geben, wenn seitens der Vermieterin noch keine Schlussrechnung erstellt wurde. In dieser werden alle allenfalls noch offenen Nebenkosten etwa für die Heizung abgerechnet. Auch mögliche Schäden und Mängel, welche von der Vermieterin geltend gemacht wurden, müssten erwähnt werden.
Denn unbestrittene Mängel kann der Vermieter reparieren lassen, muss die Kosten aber in der Schlussrechnung aufführen und belegen können. Wenn die Schlussrechnung vorliegt und darüber keine Differenzen bestehen, muss die Vermieterin die Mietkaution zusätzlich mit den angefallenen Zinsen auf dem Bankkonto freigeben.
Falls das wie in Ihrem Fall nicht erfolgt, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden. Im Kanton Zürich, wo Sie wohnen, ist dem Bezirksgericht Zürich eine paritätisch zusammengesetzte Schlichtungsbehörde angegliedert, der je ein Vertreter von Mieter- und Vermieterorganisationen angehört und die dann eine Schlichtungslösung zu erzielen versucht.
Ich rate Ihnen, Ihre Vermieterin nochmals per eingeschriebenen Brief aufzufordern, die Mietkaution plus Zins per sofort zurückzuerstatten und in dem Schreiben darauf hinweisen, dass Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden werden, falls die Mietkaution weiter nicht zurückbezahlt wird. Wenn Sie keine Antwort bekommen und das Geld nicht freigegeben wird, würde ich tatsächlich an die Schlichtungsbehörde gelangen. Ich gehe aber davon aus, dass die Vermieterin vorher handeln wird, da ihr dadurch Umtriebe entstehen.
Übrigens können Sie sich nach einem Jahr seit Auszug auch an die Bank wenden, wo Ihr Mietzinsdepot besteht: Dann nämlich muss Ihnen die Bank die Kaution freigeben, selbst wenn Ihre Vermieterin noch keine Unterschrift für die Freigabe geleistet hat. Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihre Vermieterin keine rechtlichen Schritte gegen Sie unternommen hat. Sollte es auch da Probleme geben, können Sie sich ebenfalls an die Schlichtungsstelle wenden.
17 Kommentare zu «Mietkaution verweigert: So wehren Sie sich»
Und wie immer sind die Mieter die Dummen, äh die Milchkühe …
Sie wählen das falsche Thema, nicht die Mietkautionist das Problem,wie kann ich mich gegen eine teure Miet-Wohnung währen, sie haben selbst gesagt man muss sparen, also muss man sich eine billigere Wohnung suchen, also suchen sie uns eine !!!!??? im Traum… die Wahrheit tut weh ??
Es gibt auf der Welt sicher billigere Mietwohnungen als hier in der Schweiz. Ist halt so.
Auf der Schlichtungsstelle der Stadt Zürich habe ich folgendes erlebt: Ein Vertreter von Mieter- und Vermieterorganisationen. Der Vorsitzende der Schlichtungsbehörde sprach fast nur mit dem Vermieter und dem Vertreter der Vermieterorganisation. Der Vertreter der Mieterorganisation stellte mehrmals Fragen und hakte bei verschiedenen Punkten nach. Er wurde aber schlicht ignoriert. Seine Anwesenheit war kaum bemerkbar. Der Vorsitzende war offensichtlich mit dem Vertreter der Vermieterorganisation befreundet.
Auch die Juxtiz ist neofeudal. Gehoer findet bei Verwaltung und Juxtiz nur noch der Geldadel. In der Steuerveranlagung wird jeder Steuerrappen mit Begruendung nachvollziehbar berechnet. Subventionen fuer KK-Praemien und EL-Abrechnungen sowie Sozialamtsleistungen wird zwar eine „Rechts“mittelbelehrung angehaengt aber eine Berechnung des Almosens ist entweder unvollstaendig oder sie fehlt fast ganz….
Am besten ist es, gar nicht erst eine Kaution zu hinterlegen, sondern eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen. Anbieter gibt es genügend.
Ein Bombengeschaeft mehr mit den Vermoegenslosen. Zu 5 Prozent der Mietkaution jaehrlich, die auf Nimmerwiedersehen verschwinden…..
Was passiert eigentlich (ausser einem Zahlungsbefehl mehr), wenn man nach der Kuendigung der Wohnung die letzten 3 Monatsmieten nicht bezahlt? Und nach dem Auszug mit der Mietkaution verrechnet, statt dieser ewig nachrennen zu muessen….
Das ist keine gute Idee, Herr van Bruck. Zahlungsbefehle – egal ob berechtigt oder per Rechtsvorschlag abgestellt – gehen fast immer zu den allseits beliebten Inkassobüros und Wirtschaftsauskunfteien. Eine Wohnungssuche, ein Kreditkartenantrag, oder eine Neuregistrierung bei einem Online-Shop genügen. Die tauschen ihre Daten aus. Ganz schlimm ist es, wenn Sie z.B. abwesend sind und am Schluss die Polizei den Zahlungsbefehl zustellen muss. Dann gelten Sie als zahlungsgestört mit C-Bonität. Eine Einsprache bei den Büros können Sie sich abschminken. Sobald die Betreibungen physisch stattgefunden haben, darf das Büro diesen Vorgang jedem Auskunftsuchenden mitteilen. In der Schweiz haben wir eben kein Kreditschutzgesetz und das wird auf ewig so bleiben. Dafür sorgt schliesslich unsere SVP.
Danke fuer die Warnung. Also voll in der Neofeudalismusfalle. Vogel friss oder stirb….
Wenn der Vermieter eine Ein-Mann-AG ist und Zahlungsprobleme hat, empfehle ich niemandem, seine Kaution auf dem Rechtsweg einzufordern. Die Rache des Vermieters kann grausam sein. In meinem Fall akzeptierte der Vermieter aufgrund der langen Mietdauer zuerst einmal die vertragliche Kündiungsfrist wegen Kündigung zur Unzeit nicht. Das Mietgericht gab mir Recht und nach einer Konkursandrohung bekam ich die Kaution zurück. Allerdings liess der Vermieter den Vertrag durch eine saftige Mietzinserhöhung auf amtl. Formular auf Druck seiner Hausbank wiederaufleben und betrieb mich sieben Jahre lang (!) über 0.6 Mio. Trotz eines zweiten Gerichtsurteils zu meinen Gunsten bekommen ich heute keine Wohnung mehr, weil alle Wirtschaftsauskunfteien Zahlungsstörungen attestieren. Einsprachen sind zwecklos.
Tja, dass immer mehr Schweizer weder eine Wohnung noch eine Stelle bekommen, haben sie nicht nur den Buergerlichen, sondern auch den rosaroten Arbeiterverraetern und den pseudogruenen Oekologieverraetern zu verdanken. Welche die PFZ von Auslaendern ohne Familienbande zu Schweizern mitfoerdern statt – wie 1918 – bekaempfen. Gaebs wieder mehr Wohnungen als Mieter und mehr Stellen als Bewerber, wuerde das neofeudale Schuldbetreibungsrecht samt Schuldturm nicht nur fuer Alimenten-, sondern gar auch fuer Kreditkartenschulden, und das maenchester“liberale“ Arbeitsrecht ins Leere laufen statt Existenzen bis zur Bahre vernichten….
Soso, 0.6 Mio, da haben Sie aber wirklich etwas falsch gemacht.
Herr Zahnd, wenn ein Vermieter auf dem amtlichen Mietzinserhöhungsformular wegen Mietzinssteigerungen aufgrund Ortsüblichkeit und wertvermehrender Investitionen den Mietzins für einen gekündigten Mietvertrag ohne Anfechtung (!) von CHF 3’500 auf 7’000 verdoppelt, dann geht das bei unseren Mietgerichten regelmässig in Ordnung. Nennt sich in Juristendeutsch «Wiederaufleben eines Mietvertrages». In meinem Fall hatte ich pures Glück, weil des Nichtbestehen des Mietvertrages bereits einmal rechtskräftig festgestellt wurde. Bloss genützt hat es mir nichts, weil die Betreibungen physisch und regelmässig erfolgt sind. Virtuelle Schulden gelten im real existierenden Neofeudalismus sind eben auch Schulden. Bei Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie Ihr Inkassobüro oder Wirtschaftsauskunftei.
Ihr Anwalt muss eine Pfeife gewesen sein. Solche Umstände vermögen es nicht einen Mietvertrag wieder aufleben zu lassen (BGE 119 II 241).
Werter Herr Zahnd, Ihre Einlassung in Ehren, aber die Strategie des Vermieters bestand darin, zu behaupten, dass die Liegenschaft nach wie vor von mir genutzt würde. Als Beweismittel legte er ein Foto mit eingeblendetem EXIF-Datum ins Recht, der einen Mann von hinten von ähnlicher Statur zeigt, wie meine Wenigkeit, der gerade die Haustüre öffnet. Die Aussage in der Duplik, dass «jeder im Haus wisse, dass ich ein- und ausginge» veranlasste das Mietgericht, ein Urteil auf Rat des HEV-Vertreter zu Gunsten des Vermieters zu sprechen. Erst das Obergericht nahm sich die Mühe, die Protokolle aus dem allerersten Verfahren anzufordern. Dort fand sich auch der Vormerk, dass der Vermieter aussagte, dass alle Schlüssel zurückgegeben wurden. Mietrechtsfälle sind eben rein formaljuristischer Natur.
Ja da wäre noch der Mieterverband zu erwähnen er hat mir nicht geholfen sich rausgeredet weil er sich nicht getraute mir gegen eine Cher-Grossinstitution zu helfen. So ist das ganz erbärmlich wie sich die Vermieter dann natürlich verhalten können die wissen das.