Achtung bei Zahlungen in die 3. Säule nach der Pensionierung

Spätberufen: Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, kann in die 3. Säule einzahlen. Foto: Getty Images
Ich bin pensioniert und habe alle Konten der 3. Säule aufgelöst. Ich bin jedoch bei meinem letzten Arbeitgeber noch im Verwaltungsrat vertreten. Könnte ich gemäss Steuergesetz wieder ein Säule-3a-Konto eröffnen? Wenn ja, wie viel dürfte ich pro Jahr einzahlen und wann müsste ich das Konto wieder auflösen? B. H.
Voraussetzung für ein Konto der steuerbegünstigten Säule 3a ist, dass Sie ein Erwerbseinkommen haben. Das ist bei Ihnen der Fall, da Sie durch Ihr Verwaltungsratsmandat einer Erwerbstätigkeit nachgehen und über ein entsprechendes Einkommen verfügen. Wenn jemand wie Sie nicht mehr einer Pensionskasse angehört und somit auch keine Beiträge mehr an die Pensionskasse abliefert, dürfen Sie maximal ein Fünftel Ihres jährlichen Erwerbseinkommens in die 3. Säule einzahlen.
Falls Ihr Mandat als Verwaltungsrat beispielsweise 15’000 Franken abwirft, könnten Sie somit 3000 Franken einzahlen. Allerdings ist die Zeitdauer der Beitragszahlungen begrenzt. Sie dürfen höchstens bis zum vollendeten 70. Altersjahr in die Säule 3a Beiträge leisten. Frauen nur bis zum 69. Altersjahr. Diese Zahlungen dürfen Sie dann auch bei den Steuern in Abzug bringen.
Ob für Sie die Rechnung schlussendlich aufgeht, ist nicht in jedem Fall sicher und hängt von den Steuerbestimmungen in Ihrem Kanton ab. In vielen Kantonen dürfen Sie nämlich nur noch kleinere Versicherungsabzüge geltend machen, wenn Sie weiterhin in die 3. Säule einzahlen. Das gilt auch beim Bund. Ob bei Ihnen beim angenommenen Beispiel von einer Einzahlung von 3000 Franken der Steuerabzug wegen der 3. Säule mehr ausmacht als der Versicherungsabzug, den Sie weniger beanspruchen dürfen, sollten Sie vor einem Entscheid genau abklären. Detaillierte Angaben dazu erhalten Sie von Ihrem Steueramt.
5 Kommentare zu «Achtung bei Zahlungen in die 3. Säule nach der Pensionierung»
Kranke Beispiele von Kranken, sie machen sich Sorgen in dem Alter wo sie sowieso mit einem Bein im Grabe liegen, wie sie noch Steureabzüge machen können, arme Leute sie wissen nichts vom Leben und haben es auch nicht gewusst, anstatt die wenigen Jahre noch zu geniessen, aber ads haben sie nie gelernt, darum sage ich für jene arbeiten bis zum umfallen….
@Josipovic Zlatko: Ich bin noch älter als dieser „Kranke“ und stehe wie viele meiner langjährigen Zeitgenossen auf beiden Füssen und geniesse wie schon immer immer noch das Leben. Das kann man wirklich auch Arbeitenderweise, was ich auch heute noch tue. Ich bin froh für die Ersparnisse, die ich bis zum 70sten auch via 3. Säule machen durfte. Sie wurden beim Bezug aber auch ordnungsgemäss versteuert. Weniger Vorurteile helfen auch für ein angenehmes Leben vor dem Tod und ich wünsche Ihnen, dass Sie auch mal so alt und zufrieden werden dürfen.
Herr Josipovic, treffen Sie die richtigen Entscheidungen für Ihr Leben und bitte lassen Si e andere Leute leben, wie sie wollen.
Ein Pensionierter ist 65 Jahre alt und hat im Schnitt noch 20 Jahre zu leben. Und ja, es gibt Glückliche, die Spass an der Arbeit haben und deshalb gerne auch nach der offiziellen Pensionierung weiterarbeiten. Tut mir Leid, dass Sie sich nicht dazu zählen.
Also ich verstehe die Argumente von Herr Josipovic. Es ist doch fast schon seltsam gibt es für Herr und Frau Schweizer nicht noch eine 4., 5. und 6. Säule damit man nach der Pensionierung noch mehr Geld hat. Meine Eltern haben ihr Leben lang gearbeitet und eine ’normale‘ Pensionskasse und AHV. Sie haben selbst praktisch nichts geerbt und leben seit der Pensionierung ein ordentliches Leben. Ich glaube, es braucht gar nicht mehr. Also dieses 3. Säule Zeugs ist doch nur gut für die Banken, damit sie ihre Hedgefonds etc. erhalten können. Sonst für nichts…
ich gehe davon aus, dass die separate Einkommenssteuer bei der Auszahlung dieses Kapitals grösser ist, als die fünfjährige Steuerersparnis (ebenfalls der Einkommenssteuer, sowie der Vermögenssteuer) und der Zins von 0.5 Prozent p.a. oder so. Aber eigentlich hätte Herr Spieler das auf diesen 5 x 3000, somit 15’000 Fr. ausrechnen können.
Von einer besonderen Betragsbeschränkung beim Bund, bei Einzahlungen ab 65 Jahren, steht nichts in der Wegleitung des Kt. ZH und nichts in Bankenbroschüren und ausserdem sind die Einzahlungs-Obergrenzen nicht kantonal, sondern eidgenössisch geregelt. Vielleicht möchte Herr Spieler das klären.