AHV: Warten kann sich lohnen

Mehr Rente: Wer weiterarbeitet, kann den Bezug der AHV bis zu fünf Jahre aufschieben. Foto: Getty Images
Im Dezember 2016 werde ich 64 Jahre alt, werde aber sicher noch im gleichen Masse drei bis vier Jahre weiterarbeiten. Nun überlege ich mir, ob ich die AHV aufschieben soll. Wie steht es um das Kosten-Nutzen-Verhältnis? H. R.
Gemäss geltendem Gesetz dürfen Sie Ihre Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufschieben. Als Frau könnten Sie somit bis höchstens 69 abwarten und erst dann die Rente beziehen. Mit jedem Jahr, in dem Sie den Rentenbezug aufschieben, bekommen Sie für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine höhere Rente. Der Aufschub muss allerdings mindestens ein Jahr betragen. Der Zuschlag wird nach Dauer des Aufschubs in Jahren und Monaten berechnet. Je länger Sie warten, desto mehr Rente steht Ihnen zu.
Nach drei Jahren beträgt der Zuschlag bis zu einem Fünftel. Nach fünf Jahren bekommen Sie sogar fast ein Drittel mehr Rente. Das macht also einiges aus. Selbst wenn Sie sich für den Rentenaufschub entscheiden, bleiben Sie dennoch flexibel. Wenn Sie nach zwei Jahren finden, Sie möchten nun doch nicht mehr arbeiten und die Rente geniessen, ist das problemlos möglich, denn Sie dürfen diese frei abrufen.
Falls Sie sich tatsächlich für einen Aufschub entscheiden, müssen Sie diesen bei Ihrer Ausgleichskasse innerhalb eines Jahres seit Ihrer Rentenberechtigung anmelden. Dazu müssen Sie eine Aufschuberklärung ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie diese Anmeldung und die Fristen einhalten. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen die Rente rechtskräftig zugesprochen ist oder Sie die Rente widerspruchslos angenommen haben, ist es nicht mehr möglich, nachträglich die Rente doch noch aufzuschieben. Ein Aufschub ist übrigens auch möglich, wenn jemand nicht arbeitet, aber sonst genügend Mittel zur Verfügung hat, um vorderhand auf die AHV zu verzichten.
Zusätzlich zur höheren Rente hat ein Aufschub den Vorteil, dass jene, welche wie Sie auch nach der Pensionierung weiterarbeiten, ihre Steuerbelastung im Griff behalten können. Denn die AHV wird steuerlich zum erzielten Lohn dazugerechnet und man kommt schnell einmal in eine höhere Progression. Der Aufschub kann sich somit steuerlich auszahlen. Allerdings müssen Sie auch nach Ihrer Pensionierung AHV-Beiträge leisten, wenn Sie weiterarbeiten. Doch das müssen Sie ohnehin, auch wenn Sie die Rente nicht aufschieben. Immerhin gibt es aber einen Freibetrag von 1400 Franken monatlich.
Ein wichtiger Aspekt für den Entscheid, ob man eine Rente aufschiebt oder nicht, ist ferner Ihr Gesundheitszustand. Wenn Sie bei bester Gesundheit sind und sich fit fühlen, macht ein Aufschub eher Sinn, als wenn es Ihnen gesundheitlich nicht optimal geht. Die genauen Zahlen, was Ihnen ein Aufschub in Franken bringen würde, erfahren Sie direkt bei Ihrer Ausgleichskasse. Ein Online-Berechnungstool, welches Ihnen die Konsequenzen eines Aufschubs in Franken zeigt, finden Sie zudem auf der Homepage www.123-Pensionierung.ch.
7 Kommentare zu «AHV: Warten kann sich lohnen»
Wenn ich die maximale AHV bekomme und den Bezug aufschiebe bekomme ich dann doch nicht mehr als das Maximum. Seltsam irgendwie.
Da ist nichts seltsam, ihre Aussage ist schlicht falsch.
Wer Spass an seiner Arbei hat, für den lohnt es sich immer. Dazu muss man auch wissen, dass die Lebenserwartung im Moment eher noch steigt und beim BVG (PK) für die nächsten Jahre keine Rentenerhöhung erwartet werden kann. Es gilt auch die eigene Pensnskasse genau zu studieren, ist der Deckungsgrad über 110% und der technische Zins unter 2%. Wenn die AHV grösser ist, dann können sie auch ev. einen Teil der PK auszahlen lassen (Hypothek abzahlen Weltreise etc.).
Machen Sie ein Budget wieviel Sie min. brauchen. Wie alt wurden die Eltern, Grosseltern. Überlegen sie sich auch das Arbeitspensum zu reduziern, ev den Montag od. Freitag frei zu nehmen, damit sie bewusst diesen Tag als Pensionärstag gestalten können, es lohnt sich ,sich vorzubereiten“, (man fällt weniger in ein Loch). Viel Spass.
Warten kann sich aber auch nicht lohnen!
Wenn sie nicht warten oder sogar einen Vorbezug von einem Jahr in betracht ziehen kann sich das auch lohnen. Es kommt immer auf die Familien- und Vermögensverhältnisse darauf an. Die Rente auf ein Konto sofern man sie nicht braucht und das war’s. Was man hat das hat man. Die Politiker bekommen ungerechtfertigte Ruhegelder und haben eine Staatsgarantie der Pensionskasse und wir sollen bald bis 67 arbeiten. Und die Politiker?
Das Volk wird für dumm verkauft!
hak
Kurz gefasst: Bis 65 arbeiten, und oder freiwillig AHV-Beiträge bezahlen,
damit das Hauptkriterium von 44 Arbeitsjahren, also Höchstlevel
erreicht ist.
Zweite und dritte Säule auszahlen lassen, und in Nestlé Aktien investieren (Rendite gegenwärtig 3%).
In meinem Fall(76) hat sich das Kapitel verdreifacht, da schon vorher in Nestlè-Aktien investiert wurde.
Trotz intensiver Reisetätigkeit in Asien,Amerika, Italien etc. gelingt es mir nicht,
die jährlichen Zinseinnahmen zu „verbraten“, wohlweislich immer in 4-oder 5-Sternhotels.
So ungefähr ist das richtig!
So wäre es richtig!
Wer im Alter zwischen 40 und 45 ist, sollte einen Teilvorbezug im BVG tätigen und eine Eigentumswohnung kaufen. Die Hauptkriterien bei einer Eigentumswohnung ist die Lage. Dann haben sie ungefähr 1‘000.00 CHF weniger Zins im Vergleich zu einer Mietwohnung. Das hängt aber davon ab, ob man einen einigermassen sicheren Job hat, wie hoch das Einkommen und das Sparkapital im BVG ist. Auch die Familienverhältnisse müssen, berücksichtig werden (Scheidung). Als Ausgleich eine 3. Säule abschliessen. Unseres BVG-Kapital können wir auch selber verspekulieren.
Wer alles richtig macht und den richtigen Berater hat, fährt so besser.
hak