Hundebesitzer sollten Haftpflichtversicherung haben

Er will nur spielen: Aber Hundebisse können schnell ins Geld gehen. Foto: Keystone
Ich habe eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Nun hat meine Familie einen Hund. Genügt diese Police. Oder muss ich eine spezielle Hundeversicherung abschliessen? N. S.
Wichtig ist, dass man, bevor man sich einen Hund anschafft, eine Haftpflichtversicherung abschliesst. Denn so sehr ein Hund Freude bereitet, es kann auch vorkommen, dass etwas schiefgeht und er einen Schaden verursacht. Erst recht, wenn er allenfalls einmal jemanden beissen würde, könnte dies schnell ins Geld gehen, denn Sie als Hundehalter tragen die Verantwortung für Ihr Haustier.
Übrigens rate ich auch sonst, dass man eine Haftpflichtversicherung unterhalten sollte. Dies ist nicht nur etwas, das für Besitzer von Haustieren wichtig ist. Da Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, sind Sie auch mit Ihrem Haustier versichert. Nathalie Vidal, Mediensprecherin der Zurich Schweiz, bestätigt auf meine Anfrage hin: «Zurich Schweiz deckt auch Schäden ab, die durch Hunde verursacht werden.» Dies können Personen- und Sachschäden wie auch allenfalls daraus resultierende Vermögensschäden sein. Ihre bestehende Police genügt also.
Überprüfen würde ich aber die Versicherungssumme. «Der Kunde kann eine Versicherungssumme zwischen 3,5 und 10 Millionen Franken wählen.» Letzteres halte ich für wichtig. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens Schäden von 1 Million Franken abdecken. Gerade Hundebisse und Folgeschäden können solche Summen erreichen. Bei der Versicherungssumme würde ich nicht sparen.
Unabhängig von der Privathaftpflicht können Sie sich auch überlegen, ob Sie auch Ihren Hund versichern möchten. Dies ist aber, anders als die Haftpflichtpolice, nicht zwingend. Verschiedene Schweizer Versicherer bieten Haustierversicherungen für Hunde und Katzen an. Diese übernehmen die notwendigen Behandlungskosten aufgrund eines Unfalls des Tieres. Bei der Zurich Schweiz gehören dazu laut Nathalie Vidal Kosten für Tierarzt, Therapien, Tierspitalaufenthalte, radiologische und radiotherapeutische Behandlungen, chirurgische Eingriffe wie auch für Medikamente. «Die Prämie für eine Versicherungssumme von 2000 Franken kostet jährlich rund 50 Franken für das versicherte Tier.»
Andere Versicherer wie etwa die Helvetia bieten neben dem Schutz von Unfallfolgen auch die Deckung für Krankheitskosten. Faktisch ist dies eine Tierkrankenkasse. Ob sich dies für Sie wirklich lohnt und Sie auch Ihr Tier versichern möchten, müssen Sie selbst abschätzen. Auf keinen Fall verzichten sollte man aber aus Kostengründen auf die Privathaftpflicht. Dies könnte sich in einem Schadenfall brutal rächen.
5 Kommentare zu «Hundebesitzer sollten Haftpflichtversicherung haben»
Eine Haftpflichtversicherung mit genügend grosser Deckungsumme müsste gesetzlich vorgeschrieben sein. Dann gäbe es keine Opfer mehr, die völlig unverschuldet in grosse Not geraten, weil der Schädiger nicht bezahlen kann. Auch für die Versicherten bietet diese Versicherungsart Vorteile, weil sie unbegründete Forderungen abwehrt und nicht nur begründete Ansprüche erfüllt. Schäden, die von Hunden verursacht werden, sind in aller Regel gedeckt. Bei Katzen ist das nicht so eindeutig. Für das, was ein rolliger Kater in der Nacht anstellt, wird kaum je eine Haftpflichtversicherung Leistungen erbringen.
„Die Haftpflichtversicherung muss mindestens Schäden von 1 Million Franken abdecken. Gerade Hundebisse und Folgeschäden können solche Summen erreichen.“ Ist das in Bezug auf real vorkommende Fälle nicht ziemlich ütertrieben? 1 Million Schaden aufgrund von Hundebiss? Da müsste der Hund ja einen Grossverdiener krankenhausreif beissen! Wie oft kommt das vor falls es überhaupt schon vorgekommen ist? Die Behandlungskosten einer Bekannten, die von einem Hund gebissen wurde und Tetanus bekam weil sie nicht geimpft war und sich nach dem Biss nicht impfen liess, erreichten keine solch schwindelerregenden Höhen. Durch herumirrende Hunde verursachte Sachschäden an Autos u.ä. scheinen mir auch nicht sehr oft vorzukommen…
Ich vermute der Autor des Artikels hat bei der millionenschweren Versicherungssumme weniger an einen spitalreif gebissenen Grossverdiener, sondern vielleicht an ein totgebissenes Kleinkind gedacht.
Allerdings müsste er dabei auch darauf hinweisen, dass solch schwere Unfälle bislang bei uns nur mit misshandelten, illegal zwecks Handel in die Schweiz gebrachten Hunden vorgekommen ist.
„Geldberater“ Martin Spieler hat es leider versäumt darauf hinzuweisen, dass vor allem kriminelle Elemente aufpassen sollten sich für eine auf alle Fälle genug hohe Versicherungssumme zu entscheiden…
Frau Ott, auch ein totgebissenes Kleinkind – so traurig ein solcher Vorfall ist – könnte keinen „Schaden“ in Millionenhöhe verursachen. Wir sind nicht in den USA, wo Geschädigten hohe Schmerzensgelder zugesprochen werden. Mir ist der Fall eines Schulkindes bekannt, das von einem Hund durchs Gartengitter gebissen wurde (es streckte die Hand hinein, hatte aber keine schwere Verletzung) woraufhin das Tier konfisziert wurde, nur knapp der Euthanasie entkam und letztlich für ein Jahr ins Tierheim kam. Der Besitzer sollte Gerichts-, Tierbegutachtungs- und Heimaufentshaltskosten von 15 000.- zahlen. Ob die Haftplichtversicherung das bezahlt hat? Natürlich muss man hoch genug versichert sein, aber man sollte nicht aus einem Mückstich ein Riesenbusiness machen!
Artikel 6 des Hundegesetzes des Kantons Zürich schreibt zwingend eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter vor; die Deckungssumme muss mindestens 1 Million Franken betragen. Das Wort «sollten» im Titel ist also eine Falschinformation — zumindest im Kanton Zürich.