Wie viel Geld ist beim Bankkonkurs geschützt?

Einlegerschutz: 100’000 Franken pro Kunde. Foto: Keystone
Das Thema Einlegerschutz auf Banken beschäftigt mich. Die Raiffeisenbank sagt, dass, wenn meine Frau und ich ein gemeinsames Konto und wir separat weitere Konten haben, der Gesamteinlegerschutz 200’000 Franken beträgt. Bei der Postfinance heisst es, dass dieser bei 300’000 Franken liegt. Was stimmt nun? B.S.
Beim Einlegerschutz gibt es eine einfache Regel: Gesetzlich geschützt und konkursrechtlich privilegiert sind 100’000 Franken pro Kunde. In Ihrem Fall wären es also 200’000 Franken, da Sie und Ihre Frau je über einen Einlegerschutz von 100’000 Franken verfügen. Der Schutz hängt nicht von der Anzahl Konten ab. Sie können auch zehn Konten besitzen. Der Schutz bleibt gleich.
Auch wenn Sie wesentlich mehr Geld auf den Konten parkieren, sind lediglich maximal 100’000 Franken pro Kunde garantiert. Auch bei Gemeinschaftskonten wie Sie und Ihre Frau eines führen, gilt die Regel, dass pro Kunde 100’000 Franken maximal geschützt sind. Die von Ihnen geschilderte Auskunft, dass 300’000 Franken unter den Einlegerschutz fallen würden, wäre somit falsch.
Einen zusätzlichen Schutz geniessen Sie allerdings, falls Sie bei der gleichen Bank ein oder mehrere Konten der steuerbegünstigten Säule 3a oder ein Freizügigkeitskonto besitzen. Gemäss der Einlagensicherung Esisuisse fallen Guthaben auf einem Konto der Säule 3a unter das Konkurs-Privileg. «Die Privilegierung gilt unabhängig von den übrigen Einlagen des einzelnen Einlegers bis zum Höchstbetrag von 100’000 Franken zusammen mit Einlagen von Freizügigkeitsstiftungen», heisst es bei der Esisuisse. Allerdings fallen diese Einlagen nicht unter die Einlagensicherung.
Immerhin besteht bei der Säule 3a und den Freizügigkeitskonten ein Konkursprivileg: Im Falles eines Zusammenbruchs einer Bank steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Rahmen der Liquidation eines Institutes Ihr Geld wiederbekommen, dank dem Konkursprivileg deutlich.
Dennoch rate ich auch bei den Bankbeziehungen zu mehr Diversifikation. Indem Sie liquide Mittel und Vorsorgegelder auf verschiedenen Banken parkieren, können Sie Ihre Sicherheit mit einem einfachen Schritt markant erhöhen.
6 Kommentare zu «Wie viel Geld ist beim Bankkonkurs geschützt?»
Da stellen sich dem – inzwischen mit horrenden Einkommenssteuern auf kleinen Rentli ruinierten – unbedarften Exkunden einige – wenn auch nur noch theoretische – wichtige Fragen. Gilt der Einlegerschutz pro Kunde und Bank? Oder pro Kunde fuer alle Konten auf allen Schweizer Banken? Und falls letzteres, wo bleibt der fuer Steuerhinterzieher noch fast perfekte Bankkundengeheimnisschutz des Kleinkunden ueber seine Konten bei anderen Banken? Gilt der Bankkundengeheimnisschutz nur gegen Fiskalbehoerden? Aber nicht gegen Baenksterkollegen….
Eine gewisse Diversifizierung ergibt natürlich Sinn.
Eine Aufsplitterung in 100000.-Pakete wird sich allerdings gelegentlich in der Verzinsung auswirken.
Die mehrheitliche Gleichbehandlung bezüglich Verzinsung von privilegierten und nichtprivilegierten Einlagen ist nicht berechtigt.
Einlagen ohne Verlustrisiko, welches bei privilegierten Einlagen praktisch der Fall ist, erlauben eigentlich auch keine Risikoprämie (Verzinsung). Diesen Einlegern müssen die Aufbewahrungskosten sowie Prämien für Diebstahlversicherung berechnet werden.
Momentan werden diese Kosten den Kunden mit nichtprivilegierten Einlagen durch Unterverzinsung sowie den Kreditnehmern aufgebürdet.
Risiko muss belohnt werden.
Kunden mit nichtprivilegierten Einlagen müssen dringend eine Sonderprämie einfordern.
Für den Einlegerschutz stehen gerade einmal lächerliche sechs Milliarden zu Buche. Das reicht für die ersten 60’000 Kunden. Der Rest geht leer aus. Oder es bekommen alle entsprechend weniger.
Die Vollgeld-Initiative löst das Problem. Vollgeld fällt nicht in die Konkursmasse und ist deshalb so sicher wie Bargeld im eigenen Portemonnaie.
@ Gerold Wunderle
Man muss berücksichtigen, dass bei systemrelevanten Banken der Einlegerschutz auch nicht mehr angerufen werden muss. Dank Bail-in tragen die Fremdkapitalgeber mit nichtprivilegierten Einlagen den Schutz vor Verlust der privilegierten Positionen.
Dies betrifft folgende Banken: UBS, CS, ZKB, Raiffeisen sowie Postfinance.
Um die Spiesse für alle gleich lang zu halten muss die Haftung des Staates bei der ZKB auf dem bestehenden Eigenkapital begrenzt werden. Auch bei den Staatsbanken müssen die Bail-in-Regeln zum tragen kommen. Die Politik sollte hier rasch handeln.
Einlegerschutz wird somit nur bei den restlichen CH-Banken angerufen werden können. Diese 6 Mrd. sind eigentlich primär als Liquiditäsreserven für schnelle Auszahlung gedacht.
Fortsetzung:
Der Rest geht keineswegs leer aus.
Die Eigentliche Sicherung besteht in der Zuteilung der privilegierten Gelder in die 2. Konkursklasse.
Weitere Sicherung besteht in der 125%-Regel die besagt, dass 125% der privilegierten Gelder in Schweizer Vermögenswerte gehalten werden müssen.
Dass bei einem Konkursfall einer kleineren Schweizer Bank privilegierte Guthaben Abschreibungen erleiden müssen ist kaum denkbar.
Bezüglich die eingangs für den Einlegerschutz erwähnte Summe von 6 Milliarden Franken gilt es, Folgendes festzuhalten.
1. kommen die sechs Milliarden erst zum Tragen, wenn die vorhandene Liquidität der fallierenden Bank nicht ausreicht.
2. hat der Bundesrat die Befugnis, diese Summe nötigenfalls zu erhöhen.
Es ist also keineswegs so, dass im heutigen System lediglich 60’000 Kunden befriedigt werden können.