Bankkonkurs: Wieviel Geld kriegen Kunden zurück?

Kantonalbank: Gesetzlich garantierte Einlagensicherung. Foto: Keystone

Kantonalbank: Gesetzlich garantierte Einlagensicherung. Foto: Keystone

Könnten Sie einmal in Ihrer Kolumne eine Liste der Banken bringen, bei denen die Summe der privilegierten Einlagen höher als 6 Milliarden Franken ist? Denn nur diese Summe ist ja maximal versichert. E.K.

Sie sprechen mit Ihrer Frage einen wichtigen Punkt bei der gesetzlich garantierten Einlagensicherung an: Zwar werden gemäss den Vorgaben des Gesetzgebers bei einem Bankenzusammenbruch Einlagen von höchstens 100’000 Franken je Kunde privilegiert behandelt, womit bei einem einzelnen Bankkonkurs eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass man dieses Geld wieder bekommt.

Zu Recht weisen Sie in Ihrer Frage aber darauf hin, dass die privilegierten Einlagen bei den Banken weit höher sind als die sechs Milliarden Franken, welche von der Schweizer Einlagensicherung Esisuisse als Leistungsobergrenze definiert ist. In der Vereinbarung zwischen der Esisuisse und ihren Mitgliedern wird unter Artikel 7 ausdrücklich eine Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken genannt. Würden eine Grossbank oder mehrere mittlere und kleinere Banken gleichzeitig untergehen, würde die Summe von 6 Milliarden Franken überhaupt nicht reichen, um den gesetzlich festgelegten Einlagenschutz sicherzustellen.

Entweder würde dann der Staat – sprich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – einspringen und die Differenz übernehmen oder aber die Sparer müssten Abstriche machen. Diese Systemobergrenze ist ein wunder Punkt in der Einlagensicherung und liefert ein Argument, das den Befürwortern der Vollgeldinitiative in die Hand spielt. Wir haben hierzulande zwar eine Einlagensicherung, die Einlagen bis zu maximal 100’000 Franken im Rahmen des Konkursprivilegs garantiert. Weil der gesicherte Gesamtbetrag aber auf 6 Milliarden Franken begrenzt ist, sollte man als  Bankkunde nicht von einer absolut hundertprozentigen Garantie der privilegierten 100’000 Franken ausgehen.

Wenn alle Stricke reissen und mehrere Institute gleichzeitig Pleite gehen, wird es mit dem Schutz schwierig. Selbst eine Staatsgarantie, wie es ein Grossteil der hiesigen Kantonalbanken bietet, ermöglicht auch keine hundertprozentige Garantie. Falls alles schiefgeht, kann selbst ein Kanton finanziell an die Grenzen kommen.

Dass es so weit kommt, müsste wohl das gesamte Finanzsystem zusammenbrechen. Ein solches Szenario, von dem ich nicht ausgehe, basiert auf sehr pessimistischen Annahmen, kann aber nie vollständig ausgeschlossen werden.

Umso wichtiger erscheint mir vor diesem Hintergrund eine breite Diversifikation sowohl nach Anlagegruppen als auch nach Bankinstituten. Selbst dann gibt es keine absolute Sicherheit für das Geld – ein Restrisiko bleibt. Wie hoch man dieses einstuft und wie man damit als Anleger umgehen kann, hängt weitgehend von der eigenen Weltanschauung ab.

 

13 Kommentare zu «Bankkonkurs: Wieviel Geld kriegen Kunden zurück?»

  • Mikael Wohlgemuth sagt:

    Guten Tag

    Vorerst Danke für den Beitrag. Betreffen die CHF 100’000 pro Person die Privatkonten und Sparkonten? Wie sieht es bei Familienkonten aus (Konto lautet auf die Frau und den Mann, verheiratet, 2 Kinder minderjährig). Was ist mit den Depots und deren Einlagen in der gebundenen Vorsorge 3a oder auch in den 3b?

    Freundliche Grüße
    Mikael Wohlgemuth

  • R.E. sagt:

    Die Frage von E.K. nach der Liste der Banken wurde damit leider nicht wirklich beantwortet.

  • Rolf Rothacher sagt:

    Eine Bank, die Konkurs geht (zahlungsunfähig wird), ist nicht bankrott. Wie die Abwicklung der Spar- und Leihkasse Thun gezeigt hat: die Kosten der Abwicklung der konkursen Bank beliefen sich auf 80 Millionen Franken und der Schaden, den Gläubigen durch den Konkurs entstanden ist, betrug ebenfalls 80 Millionen Franken. Wäre die Bank damals mit Liquidität unterstützt worden, hätte sie gar nicht abgewickelt werden müssen.
    Dasselbe gilt für alle Banken: so lange nicht das gesamte Finanzsystem zusammenbricht, ist immer genügend Geld da, um die 100’000 CHF zu befriedigen, entweder direkt aus dem Rest-Vermögen der Bank oder aus dem Fonds.

  • Manfred Kalbermatten sagt:

    Gehe Folgendermasse vor: Kündige ausser 1 Konto alle, Richte für Fixkosten wie Miete K.K. ect LSV/ Daueraufträge ein.Nach Lohneingang(Odere andere) am Schalter (Zwingend) den „Restbetrag“ Abheben. Entledige dich von Kredit/Debit/Bankkarte sowie Cumulus & Co, K.K.Karte auch(alles mit Magnetsreifen)Zahle alles nur noch in Bar. Tauschen dein Smartphone für ein altes GSM , Sichere dein Internet Aktivitäten (Tor Browser, VPN zB) oder Add Ons für „normale Browsers“ wie zB Flashblock, NoScript, HTTPS Everywhere, Add Block, Ghostery, Twitter/Facebook ect lassen sich wenn gewünscht auch Blocken Daten sind Waren! Verschenke Keins! Werfe dein TV aus dem Fenster, lese neben „Mainstreammedien“ auch mal sogenannte „alternativmedien“ verlasse deine Blase… al ist es nur 1x in die Woche

    • Peter Schneider sagt:

      „Umso wichtiger erscheint mir vor diesem Hintergrund eine breite Diversifikation sowohl nach Anlagegruppen“. In diesem Zusammenhang erscheint mir seltsam, dass NICHT darauf hingewiesen wird, dass Wertschriften immer im Besitz des Anlegers bleiben. Dazu zwei Fragen: wenn Barvermögen bei 75 000 CHF liegen und Wertschriften bei 125 000 CHF, erhält man alles im Konkursfall oder nur die WS? Und eine weitere Frage ist, wie schnell man die WS wegtransferieren kann und vor allem zu welchen Kosten (-> Transfergebühren sparen?).

  • Jean Gilette sagt:

    Das Ausland, z.B. die USA bietet sich als Diversifikation an. Die Einlagesicherung in den Staaten ist pro Konto einiges höher (SIPC) als in der Schweiz. Auch unser Nationalbanken-Gold sowie 2/3 aller AHV-Gelder liegen in Amerika und geopolitisch macht eine Kontoeröffnung in den USA ebenfals Sinn. Im Weiteren stehen die US-Banken wesendlich besser da, als unsere Grossbanken. (leider)

    • Alain Surlemur sagt:

      Dabei müssen Sie allerdings bedenken dass Sie in „Auslandistan“ ein nicht wahlberechtigter, fremder Fötzel sind und als solcher keine Lobby haben. Damit sind Sie das ideale Ziel für Enteignungen. Mal eben so auf Verdacht hin, oder weil die Staatskasse leer ist. Glauben Sie nicht? Na dann kommen Sie mal mit einer ungewöhnlich hohen Summe in eine amerikanische Polizeikontrolle. Ein paar hundert Dollar reichen schon. Dann werden die Talerchen beschlagnamt und _Sie_ müssen _beweisen_ dass das Geld legal ist. Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Warum soll man es im Krisenfall mit Konten anders halten…

      • Jean Gilette sagt:

        @AlainSurlemur – komischerweise verdrehen Sie die wahren Tatsachen. Oder sind Sie CH-Banken-Lobbyst? 😉 Millionen von Ausländern besitzen ganz legal in den USA ein Wertschriftenkonto. Und wie schon erwähnt. Auch die Eidgenossenschaft inkl. SNB. Im Weiteren können Sie in den USA nur dann ein Konto eröffnen wenn Sie sämtliche regulatorischen Pflichten erfüllen. Sollte also jemand, wie von Ihnen beschrieben in eine Kontrolle geraten, liegt der Kontoauszug (Beweis) neben dem Führerschein. Abschliessend noch folgendes. Niemand (seriöses) fährt mit einer ungewöhnlich hohen Bargeldsumme in den USA spazieren.

  • Vinzenz Bieri sagt:

    Gehe davon aus, dass wir in diesem Forum unter dem Titel Bankenkonkurs von Bargeldeinlagen sprechen, welche den Banken vom Kunden in ein Konto eingezahlt worden sind. Daraus geht hervor, dass je nach Kontoart die Bareinlagen in der Regel nur etappiert abgezogen werden können, was einen Konkurs der Bank bereits unwahrscheinlicher macht, weil damit zwecks Liquidität, der Bank Zeit für Maßnahmen zur Verfügung steht. Dem Hinweis des Autors, es seien je nach Notwendigkeit die Bankinstitute zu diversifizieren oder andersherum gesagt, es seien nicht alle Eier einzig und allein in einen Korb zu legen, kann aus Sicherheitsgründen zugestimmt werden.

  • Sepp Maier sagt:

    Die Antwort ist nicht vollständig. Die Sicherung durch esisuisse (samt der zitierten Systemobergrenze von 6Mrd.) dient eigentlich nur der Liquiditätsbevorschussung. Esisuisse bekommt das Geld nämlich zurück von der Konkursmasse und ist ebenfalls privilegiert. Wichtiger ist aber bei grossen Banken das Konkursprivileg. Dieses umfasst bei allen Banken die ganzen CHF 100’000, auch bei den grossen Banken. Sodann müssen 125% der gesicherten Einlagen durch Aktiven in der Schweiz gehalten werden. Schliesslich müssten man erwähnen, dass das Regime vom Bundesrat gerade überarbeitet wird (siehe Pressemitteilung von anfangs Jahr). Entsprechend ist die Frage nach den Banken mit mehr als 6Mrd. irreführend. Die Identität der grossen Banken ergibt sich aus ihren Bilanzen. Kann man einfach nachschauen.

  • Jürg sagt:

    Dann sind es demnach gerade 60’000 Kunden mit dem Maximalbetrag versichert. Denke, dass in der Schweiz ein hundertfaches dieser Konten mit solchen Beträgen existiert, von kleineren Konten gar nicht zu sprechen.

  • Glaset sagt:

    Fakt ist, jeder der über das Thema schreibt weicht aus und beantwortet nicht die gestellte Frage oder nur Teile davon.
    Fakt ist, offenbar gibt es keine Sicherheit für den Bürger. Aber die Bürger wollen das ja immer mehr und unterstützen es. Immer mehr Handy-Internetbanking, immer mehr Kreditkartengebraucht usw.
    Last but not least, es gibt keine absolute Sicherheit, egal ob die KB mit der Garantie des Kantons wirbt, notabene auf Kosten der Steuerzahler, oder im restlichen Leben.

  • Rohrbach Roland sagt:

    Dieses Gesetz dient nur den Banken und sollte umgehend geändert werden zum Schutz des Anlegers! Die Banken könnten absprachen machen und somit wird der Kunde leer ausgehen. Solch ein Szenario sollte per Gesetz unterbunden werden. Den Banken traue ich nicht über den Weg. Sie möchten eine weiss Strategie aber selber sind sie einfach nicht Transparenz. Das Mantra der Bank ist, der Wolf im Schafspelz siehe CS und Boni Vergütung!

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