Wohnungskündigung: Prüfen Sie genau

Mietwohnung: Eine Kündigung kann innerhalb von 30 Tagen angefochten werden. Foto: Keystone
Wir wohnen schon seit 17 Jahren in einer kleinen Wohnung in Bern. Nun hat uns der Vermieter in einem Brief mitgeteilt, dass er die Wohnung kündigt. Wir sind traurig und möchten nicht weggehen. Was können wir tun? H.W.
In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen, zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt gültig ist. Da Sie mir schreiben, dass Ihnen Ihr Vermieter mit einem Brief gekündigt hat, gehe ich davon aus, dass er das für die Kündigung vorgeschriebene Kündigungsformular allenfalls nicht verwendet hat. Dann wäre die Kündigung nicht gültig, da diese in Ihrem Kanton zwingend mit dem von den Behörden genehmigten Kündigungsformular ausgesprochen werden muss.
In dem Formular werden Sie auch über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt. Im Kündigungsformular des Kantons Bern steht ausdrücklich: «Diese Kündigung kann innert 30 Tagen seit Empfang bei der zuständigen Schlichtungsbehörde am Ort, wo sich die Liegenschaft befindet, als missbräuchlich angefochten werden.» Wenn Sie also tatsächlich kein Formular erhalten haben, würde ich in einem zweiten Schritt die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde in Bern anfechten. Falls der Vermieter die Formularpflicht verletzt hat, ist die Kündigung nichtig. Selbst wenn der Vermieter zusätzlich zum erwähnten Brief das nötige Formular mitgeschickt hat, können Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsstelle für Mietsachen in Bern ein Gesuch um Erstreckung des Mietverhältnisses einreichen.
Da Sie schon seit 17 Jahren in dieser Wohnung leben, stufe ich die Chance, dass Sie eine Mieterstreckung erreichen, als gut ein. Auch sollten Sie prüfen, ob, abgesehen vom Formular, die Kündigung rechtens ist. Gemäss Obligationenrecht haben Sie das Recht auf eine Begründung der Kündigung Ihres Mietvertrages. Wenn etwa offensichtlich würde, dass der Vermieter einfach eine Mieterhöhung mittels Kündigung durchsetzen will, was bei langjährigen Mietern wie bei Ihnen gelegentlich vorkommt, wäre die Kündigung ebenfalls missbräuchlich.
Abzuklären ist auch, ob die Kündigungsfristen und der Kündigungstermin korrekt eingehalten wurden? Diese Abklärungen lohnen sich, da es verschiedene Gründe im Gesetz gibt, die eine Kündigung missbräuchlich einstufen. Hier können Sie sich vom Mieterverband oder einem Anwalt beraten lassen.
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