Es lohnt sich, dem Steueramt nichts zu verheimlichen

Informationen zum Steuerdomizil: Sie müssen schriftlich deklarieren , ob und wo Sie Ihr bei der Bank deponiertes Kapital versteuern. Foto: PD

Informationen zum Steuerdomizil: Sie müssen schriftlich deklarieren, ob und wo Sie Ihr bei der Bank deponiertes Kapital versteuern. Foto: PD

Wir sind schon seit Jahren bei einer Schweizer Privatbank, leben aber mehrheitlich in Deutschland. Nun schrieb uns die Bank, dass sie wegen des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) auf uns zukommen und Auskunft wegen der Versteuerung unseres Geldes verlangen wird. Was bedeutet das für uns, und was passiert mit den Daten, die mit dem AIA gesammelt werden? H.W.

Was Ihre Bank ankündet, haben die meisten Institute bereits in die Wege geleitet oder umgesetzt: Man holt bei Ihnen Informationen zu Ihrem Steuerdomizil ein. Dabei geht es auch darum, dass Sie schriftlich deklarieren müssen, ob und wo Sie Ihr bei der Bank deponiertes Kapital versteuern. Die Schweizer Banken setzen auf eine Weissgeldstrategie. Schwarzgelder sind verpönt, da diese für die Institute selbst hohe Risiken beinhalten, wie die teuren Rechtsstreitigkeiten von Schweizer Banken in den USA, Deutschland oder Frankreich zeigen.

Willkommen ist somit nur noch legal versteuertes Geld. Allerdings gibt es auch hierzulande noch einiges Geld aus früheren Jahren, welches nicht dem Fiskus gemeldet wurde. Dieses muss nun nachträglich den Steuerbehörden angemeldet werden. Ansonsten drohen die Banken mit einer Kontoschliessung. Zudem kann man die Gelder nicht mehr verstecken. Die Schweiz hat per 2017 den Automatischen Informationsaustausch (AIA) mit den EU-Ländern und Australien eingeführt. Ab diesem Jahr werden die Daten der ausländischen Kunden gesammelt und dann ab 2018 ausgetauscht. Dabei werden Kontodaten – Wert und Erträge, Name, Geburtsdatum des Kunden, Adresse, Steuerdomizil und Bankname – erfasst und später via Steuerbehörden an die teilnehmenden ausländischen Länder weitergeleitet.

Laut den AIA-Verträgen dürfen die ausgetauschten Daten von den Staaten genutzt werden, um zu prüfen, ob jemand korrekt seine Steuern deklariert hat. Sie dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Falls Sie Ihr Geld in Deutschland korrekt dem Fiskus angemeldet haben, müssen Sie nichts befürchten. Sollte das aber nicht der Fall sein, rate ich Ihnen, zusammen mit einem spezialisierten Anwalt abzuklären, wie Sie das Kapital gegenüber dem Steueramt in Ihrem Land offenlegen können.

16 Kommentare zu «Es lohnt sich, dem Steueramt nichts zu verheimlichen»

  • Daniel Wigger sagt:

    Gemäss meinen Recherchen sind alle OECD-Staaten dabei, nicht nur die EU und Australien.

    • Gerhard Engler sagt:

      Suchen Sie mit Google nach „Admin, AIA, OECD“. Dann erhalten Sie die Liste aller Länder. Für 2017 sind dort nur die EU und Australien eingetragen, alle anderen Länder erst ab 2018

  • Pier Giorgio Catalini sagt:

    Guten Tag.
    Gerne wuesste Ich von Euch folgendes: Ich bin Italiener, habe genau 43 Jahre in der Schweiz gearbeitet und bin nach meiner pensionierung 2002 wieder nach Italien zurueck, wo Ich in Ligurien mit meine Frau lebe. Meine Pension wird in der Schweiz in meiner Konto Postfinance ausbe, wo Ich Gute erfahrung gemacht habe. Ich lasse mir circa 1000 Euro nach Italien ueberweisen und das Geld genuegt uns um Anstendig zu leben. In der Schweiz ( eben Postfinance) sind ca. Srf. 30’000 deponiert die Ich nicht in Italien gemeldet habe.
    Nun meine Frage: wie soll Ich mich verhalten? Soll Ich es in der Schweiz oder in Italien anmelden? Oder was muesste Ich machen um sauber zu sein?

    Fuer eine Antwort von Ihnen bedanke Ich mich bestens im voraus.

    Mit freundlichen Gruesse
    P. Catalini

    • Bernhard Piller sagt:

      Lieber Pier Giorgio Catalini: wie Sie sich verhalten sollten? Vielleicht nicht unter dem echten Namen auf dem Tagi darüber bloggen. Da könnten Leute vom Finanzamt mitlesen.
      Schauen Sie, dass Ihre Tochter bald heiratet und geben Sie ihr das Geld als Mitgift…

  • Ruedi Meyer sagt:

    Meines Wissens soll der Schweizer Fiskus diese Daten nicht erhalten, es gelte immer noch das Bankgeheimnis für Inländer.
    vgl. „Volksinitiative «Schutz der Privatsphäre» des Zürcher SVP-Nationalrats Thomas Matter .“
    Lohnempfänger sind jedoch nicht glaubwürdig. Sie könnten ja zwei Jobs haben und nur einen Lohnausweis einreichen. Deshalb hat der Fiskus Zugriff auf die AHV-Daten und in manchen Kantonen sind vom Arbeitgeber Kopien der Lohnausweise an den Fiskus zu senden resp. elektronisch zu übermitteln.

    • Max Meister sagt:

      Ist ja ein Witz, genau wie bei der Verrechnungssteuer. Aufgrund der Höhe der einbezahlen Beträge lässt sich das Einkommen bzw. Vermögen sehr genau berechenen.

      • Ruedi Meyer sagt:

        Können Sie mit bitte erklären, wie sie das meinen?
        Abgesehen davon, dass längst nicht alle Einzahlung aus Einkommen stammen, auch Auszahlungen vorgenommen werden, müsste ja der Fiskus die Höhe der einbezahlten Beiträge kennen, was er logischerweise bei hinterzogenen Konten nicht tut.

        Es nicht darum, dass der Fiskus über den gesamten Kontoverkehr informiert wird, was wir mit unserem Geld anfangen, geht den Fiskus in der Tat nichts an.

        Aber die Belege, die ich von meiner Bank mit der Aufforderung bekomme, sie an die Steuerbehörden weiterzuleiten (Kontostand, Zins, Spesen, Verrechnungssteuer), sollte der Fiskus direkt von den Banken erhalten.

  • Olivier Fuchs sagt:

    Ich habe extra zwei Konten in Deutschland liegen lassen mit je 100 €, um zu sehen, ob diese nichtdeklarierten Posten moniert werden.

  • Katharina I sagt:

    Wenn ich mir anschaue, was die diversen Staaten so aus den Steuern machen, verspüre ich oft grosse Lust, den Steuerämtern alles zu verheimlichen…

    • Gerhard Engler sagt:

      Aber Sie zahlen die Steuern ja nicht in diversen Staaten, sondern nur an Ihrem Wohnort. Also schauen Sie am besten dort, was mit dem Geld gemacht wird. Und falls das die Schweiz ist, so entscheiden dort die Stimmbürger, was mit dem Geld geschieht.

  • Susanne Sommer sagt:

    Frage: Ich (CH) habe seit ca. 3 Jahren ein deutsches Konto, auf welches ich immer einige hundert Euro überweise, um in D einzukaufen, am Bancomaten Euro zu beziehen oder auch Überweisungen für Ferien oder zu online-Käufen zu tätigen. Nun hat mir die Bank eben auch geschrieben, dass ich meinen Wohnsitz angeben muss (haben sie ja eigentlich schon mit meiner Adresse!?), ansonsten meine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. -> Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz CH nicht bestätige (also nicht reagiere auf das Schreiben)? -> Was passiert, WENN ich es bestätige? Bis jetzt habe ich das Konto nicht angegeben, es war mir einfach zu umständlich für die paar hundert Euro, was passiert, wenn ich es nun bei der nächsten Steuererklärung auf einmal angebe?

  • terminater sagt:

    Ich rate jedem das sogenannte Schwarzgeld abzuheben und es zu Hause oder in einem Bankfach zu Lagern, kaufen sie ein Teil davon Gold ,dann sind sie noch gut abgesichert den eines Tages wird es wieder zu einer Waerungsreform kommen und dann ist das ganze Papier nichts mehr wert. Das Staatsgebilde in dem wir leben ist Diktatur in Reinkultur , direkte Demokratie ist nur noch ein Scheingebilde sonst hätten die Politiker nicht soviel Macht.

  • Fragesteller sagt:

    Nun, was ich nicht ganz verstehe ist folgendes Beispiel:
    Ein Doppelbürger (nennen wir ihn mal Mario) mit Residenz in der Schweiz zahlt brav seine Steuern in der CH! Jeden Monat überweist Mario 2000-3000€ nach Spanien. Nach ca. 10 Jahren kauft er sich mit diesem Geld eine Ferienwohnung für 35000€.
    In Spanien zahlt Mario für seine Immobilie Steuern.

    So, jetzt meine Frage… warum soll Mario wegen dem AIA System Angst haben???

    Hoffe, ihr könnt mir da richtig gute Antworten geben… 🙂

  • Arju sagt:

    Ich bin in Schweiz Pensioniert aber arbeite in Deutschland. Muss ich mein Deutchland Lohn Konto in Schweiz deklarien? Ich bezahle gebug Steuer in beide Länder.

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