5 Prozent Zins auf einem Gutschein: Ist das erlaubt?

Marketing: Nach einem Jahr gibts mehr Blumen fürs Geld. Foto: Keystone

Marketing: Nach einem Jahr gibts mehr Blumen fürs Geld. Foto: Keystone

Ich habe einen Gutschein im Wert von 100 Franken von meinen Eltern für einen Blumenladen erhalten. Auf dem Gutschein steht: «Unsere Gutscheine sind ab sofort unbegrenzt gültig und können auch nach Jahren noch eingelöst werden. Wir verzinsen jeden Gutschein, der älter als 1 Jahr ist, mit fünf Prozent pro Jahr.» Ist dies erlaubt? H.W.

Ja, da sehe ich kein Problem. Als Konsumentin bekommen Sie ja nicht weniger, sondern mit zunehmender Zeit sogar mehr. Und solange die Teuerung in der Schweiz weiter im Minusbereich oder nahezu null ist, fahren Sie auch punkto Kaufkraft Ihres Gutscheines gut. Nach einem Jahr ist der Gutschein fünf Franken mehr Wert. Angesichts der Tatsache, dass Sie auf dem Bankkonto derzeit praktisch null Zins bekommen, ist die Verzinsung von fünf Prozent Ihres Gutscheines geradezu fürstlich.

Ich habe das von Ihnen angesprochene Angebot eines Orchideengeschäftes in Zürich angeschaut. Aus meiner Sicht ist es in erster Linie ein Marketing-Gag. Aber immerhin eine sympathische Aktion. Denn Sie erhalten nicht nur fünf Prozent Zins auf den Gutschein, sondern auch eine unbegrenzte Gültigkeit. In der Regel begrenzen die Geschäfte die Dauer, während der man den Gutschein einlösen kann. Ihr Blumenladen macht das Gegenteil. Das finde ich positiv. Zudem schafft ein Geschäft so Goodwill bei der Kundschaft und fördert die Kundenbindung.

Die Idee, einen Gutschein zu verzinsen, gibt es übrigens auch im Tourismussektor. Die Brunni-Bahnen Engelberg haben einen Gutschein lanciert, dessen Wert jährlich um zwei Prozent zunimmt, wenn man ihn nicht einlöst. Das ist zwar nicht fünf Prozent wie in Ihrem Blumenladen, aber angesichts der tiefen Kapitalmarktzinsen auch nicht zu verachten. Wenn ein Gutschein von 100 Franken nicht genutzt wird, ist er nach fünf Jahren immerhin 110.50 Franken wert. Natürlich ist auch das ein Marketing-Gag.

Als Konsumentin sollten Sie allerdings bedenken: Das beste Geschäft macht ein Unternehmen mit Gutscheinen immer dann, wenn dieser gar nie eingelöst wird, was häufig vorkommt. Denn dann hat die Firma das Geld in der Kasse, ohne dass sie später eine Leistung dafür erbringen muss. Klar, dass viele Unternehmen gut fahren, wenn man einen Gutschein irgendwo tief in einer Schublade versorgt und dann vergisst. Daher empfehle ich, Gutscheine möglichst rasch einzulösen, egal ob man darauf im Rahmen einer Marketing-Aktion Zins bekommt oder nicht.

2 Kommentare zu «5 Prozent Zins auf einem Gutschein: Ist das erlaubt?»

  • Bob sagt:

    „Und solange die Teuerung in der Schweiz weiter im Minusbereich oder nahezu null ist…“

    Aber meine KK-Beiträge und meine Miete werden jedes Jahr erhöht!

  • Pasquale Fischer sagt:

    Wenn es auf den Gutschein auch Zinseszinsen gibt, dann lohnt es sich, ihn ein paar Generationen weiterzuvererben. In 190 Jahren bekommen ihre Nachfahren Blumen im Wert von 1 Million Franken dafür… 😉

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