Darf der Vermieter plötzlich mehr Geld als Sicherheit verlangen?
Wir leben schon seit über zehn Jahren in einer Wohnung. Nun verlangt der Vermieter plötzlich statt des bereits bezahlten Mietzinsdepots von 2750 Franken, was unserem Mietzins entspricht, zusätzliche 5500 Franken als Sicherheit, weil wir angeblich unordentlich seien. Darf man das? D.R.
Der Vermieter darf das geforderte Mietzinsdepot erhöhen. Dafür muss er aber strenge rechtliche Bestimmungen erfüllen. Sonst ist die Forderung nicht gültig. Da Ihr Mietverhältnis bereits besteht, muss er die gewünschte Depoterhöhung schriftlich bei Ihnen anmelden. Wie bei einer Mietzinsanhebung muss er die verlangte Zusatzzahlung fürs Depot wenigstens zehn Tage vor der Kündigungsfrist mit entsprechenden Formularen ankündigen.
Die Kaution muss von Ihnen nicht per sofort geleistet werden. Vielmehr müssen für die Erhöhung des Mietzinsdepots die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist sowie die im Vertrag abgemachten Kündigungstermine berücksichtigt werden, denn die zusätzliche Sicherheit ist eine Vertragsänderung. Ursprünglich hatten Sie ja ein geringeres Depot abgemacht.
Wenn der Vermieter nun von Ihnen eine höhere Sicherheit verlangt, muss er dafür die Vertragsfristen einhalten, ansonsten können Sie dies innert eines Monats bei der Schlichtungsstelle anfechten. Generell gilt, dass der Vermieter gemäss gesetzlichen Bestimmungen von Ihnen nur höchstens den dreifachen Betrag als Sicherheit verlangen darf, den Sie jeweils gemäss Vertrag als Miete zahlen. Dies dürfte bei Ihnen der Fall sein.
Mit dem Depot kann sich der Vermieter gegen mögliche Schäden der Mieterschaft am Mietobjekt absichern und hat eine Sicherheit, falls Mieten oder Nebenkosten nicht beglichen werden. Allerdings muss das Mietzinsdepot in Ihrem Namen als Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt sein. Allfällige Zinsen auf dem Geld gehören Ihnen. Bei einem späteren Auszug muss das Depot nach wenigstens einem Jahr wieder freigegeben werden, sofern keine Schäden rechtlich geltend gemacht werden.
5 Kommentare zu «Darf der Vermieter plötzlich mehr Geld als Sicherheit verlangen?»
Das Depot muss nicht ‚wenigstens‘ sondern spätestens nach einem Jahr freigegeben werden!
Ganz einfach, die letzten drei Mieten nicht mehr bezahlen. Gekündigt ist schon und der Vermieter hat keine Möglichkeit mich vorgängig aus der Wohnung zu werfen. Dieses Verfahren würde nämlich so ca. die 3 – 4 Monate dauern. Somit rennt der Vermieter im Falle von Schäden dem Geld hinterher und nicht der Mieter, der das Geld vielleicht für das Depot der neuen Wohnung benötigt. Somit habe ich im Falle von Differenzen mit der Vermieterschaft auch eine bessere Verhandlungsposition, wie wenn ich fast froh sein muss, dass ich etwas von meinem Geld wiedersehe. Ein Schreiben für eine Depotfreigabe zu Gunsten der Vermieterschaft liefere ich freundlicherweise noch nach (ca. 25 Tage nach der eingsschreibenen Kündigungsandrohung OR 257d).
Der Ex Immo-Verwalter
@ Roger Martin: So können Sie aber auch nur verfahren, wenn Sie sicher nie eine Referenz des jetzigen Vermieters brauchen. Und wenn Sie nichts zu verlieren haben, das heisst sowieso praktisch pleite sind. Sonst könnte der Vermieter Sie bei Vorliegen von Mieterschäden später einfach betreiben und so doch noch zu seinem Geld kommen. Ob Sie wirklich Ex Immo-Verwalter sind, wage ich sehr zu bezweifeln.
Der Mietzins ist idR per 1. des Monats geschuldet. Theoretisch kann man am 2. bereits die Betreibung einleiten. Was bringt eine Kündigungsandrohung bei einem bereits gekündigtem Mietverhältnis?
Bei einem bereits bestehendem Mietvertrag wird der Vermieter mit einer fadenscheinig begründeten Mietkautions-Erhöhung in doppelter Höhe voraussichtlich scheitern, wenn der Mieter seine Rechte nach Vertrag und OR rechtlich einwandfrei wahrnimmt, weil ein unterzeichneter Vertrag hat in der Regel bei den Gerichten einen unumstößlichen Rechtsvorzug. Hinzu kommt, dass dem Mieter in den Kantonen von Gesetzes wegen bei den Schlichtungsbehörden unentgeltliche Beratung und Klagemöglichkeiten zur Vefügung stehen, denn in der Schweiz sind 70 Prozent Mieter und darum politisch stark abgesichert. Von Vorteil wäre auch eine Mitgliedschaft beim Mieterverband MV: gegen einen geringfügigen kantonalen Jahresbeitrag bekommt der Mieter bei Schwierigkeiten Beratung und Rechtsbeistand vor den Gerichten.