Der Einlagenschutz ist begrenzt

Auf Nummer sicher: Kassenobligationen bei der ausgebenden Bank im Depot halten. Foto: Getty
Sie erwähnen den Einlegerschutz von 100’000 Franken für Cash-Bestände. Wie sieht das bei hauseigenen Kassenobligationen aus? Einige Banken bieten neu sogenannte Termingeldanlagen an. Ist der Einlegerschutz da auch gegeben? J.B.
Bei Kassenobligationen müssen Sie unterscheiden, wo diese liegen: Wenn Sie die Kassenobligation einer Bank bei dieser im Depot halten, ist ein Maximalbetrag von 100’000 Franken im Rahmen der gesetzlich verankerten Einlagensicherung garantiert. Falls Sie bei der gleichen Bank aber auch noch mehrere Konti unterhalten, müssen Sie sich bewusst sein, dass der gesicherte Maximalbetrag für die Konti und die Kassenobligation zusammen gilt. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, ist nicht garantiert. Wenn Sie also hohe Cashbestände auf einem Sparkonto parkieren und zusätzlich eine Kassenobligation der gleichen Bank in deren Depot halten, könnte ein Teil der Gelder im Krisenfall gefährdet sein.
Kassenobligationen, welche Sie in fremden Depots halten, bleiben im Falle eines Zusammenbruchs der ausgebenden Bank zwar wie alle Wertschriften weiterhin in Ihrem Besitz. Das darin investierte Kapital ist aber nicht geschützt und in Gefahr. Sie besitzen ein Schuldpapier. Ob die damit verbundene Forderung bei einem Bankkonkurs dann noch erfüllt werden kann, ist unsicher und zeigt sich erst im Rahmen der konkursrechtlichen Liquidation. Um vom Schutz der Einlagensicherung Esisuisse profitieren zu können, sollten Sie Kassenobligationen somit bei der ausgebenden Bank im Depot halten.
Etwas komplexer ist die Frage der Einlagensicherung bei Termingeldanlagen. Hier sind unterschiedliche Produkte auf dem Markt erhältlich. Laut Jean-Marc Felix, Mediensprecher der Esisuisse, gilt bei Termingeldanlagen: «Wenn es den Charakter eines Kontoguthabens hat, zum Beispiel ein Festgeldkonto der eigenen Bank, ist es gesichert.»
Allerdings empfehle ich Ihnen, sich von Ihrer Bank vor einem Investment die Art der Termingeldanlage genau erklären und sich die Konsequenzen für den Einlagenschutz aufzeigen zu lassen. Denn längst nicht jedes Produkt ist gesichert.
4 Kommentare zu «Der Einlagenschutz ist begrenzt»
Mit Vollged erübrigt sich dieser Artikel von selbst.
Ich bin immer aufs Neue überrascht, wie viele Fragen um die Einlagensicherung herum behandelt werden und wie gross das Sicherheitsbedürfnis der Leute ist. Was viele vergessen ist, dass geringe Rendite über viele Jahre hinweg auch ein grosses Risiko ist.
Und wie ist das nun wohl mit der Kongruenz der Fälligkeiten? Banken müssen sich wohl nicht mehr an diesen Grundsatz halten, wie es eben früher zu sein schien?
Sie wähnen sich in falscher Sicherheit….
Die Einlagen bis CHF 100.000 pro Anleger und Bank sind nur in bestimmten Fällen geschützt. Denn die Gesamtsumme der Einlegerentschädigungen ist auf 6 Milliarden Schweizer Franken PRO FALL begrenzt, sodass der Schutz relativ ist. Mit der Obergrenze von 6 Milliarden Franken könnten damit nur 60.000 Bankkunden mit einer vollen Auszahlung rechnen. Bei einer Insolvenz einer größeren Bank oder Grossbank, reicht die Gesamtsumme NIEMALS aus um alle Kunden abzufinden, die Entschädigungen werden WESENTLICH tiefer als CHF 100’000.00 liegen.