Steuerhinterziehung: Wer sich selbst anzeigt, zahlt keine Busse

Selbstanzeige: Die Herkunft der Gelder ist angesichts der verschärften Geldwäschereibestimmungen sehr wichtig. Foto: Keystone

Selbstanzeige: Die Herkunft der Gelder ist angesichts der verschärften Geldwäschereibestimmungen sehr wichtig. Foto: Keystone

Ich möchte ein Bankkonto nachversteuern. Auf diesem befinden sich Bareinzahlungen, die aus der Auflösung von Wertpapieren stammen. Von diesen Wertpapieren gibt es keine Belege mehr. Wie wird das Steueramt diese Situation steuerlich behandeln? M. Z.

Wenn Sie das Konto und die Vermögenswerte von sich aus dem Steueramt melden, sind die Konsequenzen weit milder, als wenn der Fiskus ein Verfahren gegen Sie wegen Steuerhinterziehung einleitet. Wer sein nicht deklariertes Geld selbst den Behörden offenlegt, kann damit rechnen, dass er keine Busse bekommt – vorausgesetzt, dass er sich zum ersten Mal selbst wegen Steuerhinterziehung meldet.

Falls aber das Steueramt schon Verdacht geschöpft hat und Unterlagen oder Auskünfte einholt, kann man nicht mehr von einer Selbstdeklaration sprechen. Die Deklaration muss freiwillig erfolgen, noch bevor die Steuerbehörden in dieser Sache aktiv werden. Auch wenn zwar die Busse bei erstmaliger Selbstdeklaration entfällt, werden dennoch Nachsteuern sowie Zinskosten fällig. Auch als Erbe von Erblassern, welche Schwarzgeld besassen, kann man von einer vereinfachten Nachbesteuerung des nicht angegebenen Geldes profitieren, sofern man diese freiwillig den Behörden meldet.

In Ihrem Fall müssen Sie bei einer Selbstdeklaration aufzeigen können, woher das Vermögen stammt. Wie Sie schreiben, kommt das Kapital aus einem Wertpapierverkauf. Auch wenn Sie die Verkaufsbelege nicht mehr besitzen, sollten Sie in irgendeiner Form aufzeigen können, dass Sie diese Wertpapiere besassen, beziehungsweise wie diese in Ihren Besitz kamen. Entscheidend ist, dass nachvollziehbar wird, woher das Geld, das Sie neu versteuern möchten, herkommt.

Allenfalls haben Sie das Geld ja als Einkommen bereits versteuert. Dann könnten Sie das aufzeigen. Ansonsten müssen Sie Belege vorlegen, wie Sie zu den Wertpapieren gekommen sind. Die Herkunft der Gelder ist angesichts der verschärften Geldwäschereibestimmungen sehr wichtig. Es genügt also nicht, dass Sie Gelder nur versteuern. Sie müssen jederzeit auch glaubwürdig nachweisen können, dass dieses Kapital in ehrlicher Weise in Ihren Besitz gelangt ist.

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