Kunden der WIR-Bank sollen aufs Bankgeheimnis verzichten

Verunsicherte Kunden wegen neuer Strategie: WIR-Bank in Basel. Foto: Georgios Kefalas/Keystone
Ich bin Kundin bei der WIR-Bank und besitze Stammanteile der Bank. Nun habe ich die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestellt bekommen, in denen verlangt wird, dass ich auf das Bankgeheimnis verzichte. Ich möchte das nicht. Was sind meine Risiken, wenn ich der Bank schreibe, dass ich damit nicht einverstanden bin? M. W.
Als Kundin haben Sie das Recht, die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Institutes abzulehnen. Die Kundenbeziehung bestand schon vorher. Nun hat die Bank die Rahmenbedingungen geändert. Aus meiner Sicht genügt es, wenn Sie Bezug nehmen auf die Änderung der Geschäftsbeziehungen und diese per eingeschriebenem Brief ausdrücklich ablehnen.
Entweder akzeptiert Sie die Bank dann weiterhin als Kundin, ohne dass sie die neuen Geschäftsbedingungen in Ihrem Fall anwendet und das Bankgeheimnis nicht wie von der Bank verlangt freiwillig aufgehoben wird, oder aber die Bank kündigt als Konsequenz die Kontobeziehung mit Ihnen. Wenn sie das macht, weil Sie es nicht akzeptieren, dass das Bankgeheimnis nicht mehr garantiert wird, wäre das aus meiner Sicht problematisch. Denn in der Schweiz ist der Schutz des Bankgeheimnisses nach wie vor gesetzlich verankert. Darauf können Sie sich beziehen.
Meines Erachtens ist die neue Strategie der WIR-Bank unverständlich. Die Tatsache, dass man die Kundschaft mit den neuen Geschäftsbeziehungen dazu bringen will, freiwillig auf den gesetzlich verankerten Schutz des Bankgeheimnisses zu verzichten, ist für mich nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die Bank die Kundendaten nutzt. Allein schon dieser Aspekt beinhaltet meines Erachtens einige Unsicherheitsfaktoren, welche ich persönlich als Kunde nie akzeptieren würde.
Wenn Sie mit dieser Unsicherheit nicht leben wollen, können Sie auch von sich aus die Bankbeziehung gleich kündigen. Ihre Stammanteile an der Bank können Sie unabhängig davon trotzdem behalten, falls Sie diese nicht gleichzeitig mit der Beendigung der Bankbeziehung abstossen wollen. In diesem Fall müssten Sie die Wertpapiere ins Depot einer Drittbank transferieren lassen. Dafür verrechnet Ihnen die WIR Bank allerdings Spesen von 100 Franken. Wenn Sie die Titel dann später veräussern möchten, können Sie das unabhängig von der WIR-Bank über die OTC-Plattform der Berner Kantonalbank tun, wo Nebenwerte, welche nicht an der Schweizer Börse kotiert sind, gehandelt werden.
Hier ist es auch möglich, die Kursentwicklung der Stammanteile zu verfolgen. Sofern Sie die Titel behalten, sind Sie zudem weiterhin dividendenberechtigt. Persönlich würde ich aber keine Anteile von einem Unternehmen halten, von dessen Strategie ich nicht überzeugt bin. Darum würde ich auch da zumindest mittelfristig reinen Tisch machen.
2 Kommentare zu «Kunden der WIR-Bank sollen aufs Bankgeheimnis verzichten»
Es ist aber schon erstaunlich, dass ausgerechnet die Bank der Gewerbler das Bankgeheimnis abschafft, während deren Haupt-Vertreter es sogar in der Bundesverfassung verankern wollen.
X-hunderte Kunden der WIR-Bank stossen sich an den neuen -ab 01.01.2017 gültigen- AGB’s.
Es ist schon verwunderlich mit welcher Abgehobenheit diese WIR-Genossen agieren gegenüber jahrzehntelangen treuen Kunden.
Keine stille Konten mehr, kein Anrecht mehr auf Barauszahlungen bezüglich dem CHF-Konto, WIR-Beträge müssen zu 100-Prozent steuerlich in der Buchhaltung abgolten werden (die Folge höhere Steuerbeträge), ohne Genehmigung der WIR-Genossen darf kein WIR-Kredit gewährt werden, WIR-Annahme von min. 3-prozent ist zwingend, usw. Bei Nichtbefolgung AGB’s oder Verstössen und nicht Kooperation ist gleich einmal eine Konventionalstrafe von CHF 5’000.- fällig, die Summe wird gleich vom CHF-Konto durch die WIR-Genossen eingestrichen -unglaublich.