Neuer Freund ist kein Grund, den Scheidungsunterhalt zu streichen

Neue Beziehung: Der Ex-Ehemann muss weiterhin zahlen. Foto: Getty

Neue Beziehung: Der Ex-Ehemann muss weiterhin zahlen. Foto: Getty

 

Mein Mann und ich sind seit drei Jahren getrennt. Nun habe ich mich neu verliebt und beabsichtige, mit meinem Freund zusammenzuziehen. Kann mein Mann deswegen seine Unterhaltsbeiträge an mich stoppen, wenn ich das mache? S.G.

Nein. Automatisch geht dies nicht. Damit Ihr Mann die Unterhaltsbeiträge an Sie streichen kann, müsste ein qualifiziertes Konkubinat bestehen. Als ein solches gilt, wenn ein Paar fest zusammenlebt, sich gegenseitig finanziell unterstützt und das Zusammenleben bereits seit mehreren Jahren andauert und somit gefestigt ist. Mehr noch: Qualifiziert ist ein Konkubinat, wenn es ein eheähnliches Zusammenleben ist und sich die Partner Beistand leisten und unterstützen.

Davon unterschieden wird indes ausdrücklich eine Wohngemeinschaft zwischen zwei Partnern. Es genügt gemäss Bundesgericht nicht, dass Sie künftig nur mit ihrem Freund zusammenleben, sondern für ein qualifiziertes Konkubinat müsste auch ein gegenseitiger Unterstützungswille vorliegen, wie man ihn aus der Ehe kennt. Im Klartext bedeutet dies: Das Bundesgericht hat die Schwelle, dass der Unterstützungsbeitrag wegfällt, weil der oder die Unterstützungsberechtigte eine neue Beziehung eingegangen ist, bewusst hoch angesetzt hat.

Möglich ist aber, dass der Unterstützungsbeitrag gekürzt werden kann, wenn Sie mit ihrem Freund zusammenleben. Und zwar deshalb, weil vor Gericht argumentiert werden kann, dass durch Ihr Zusammenleben mit Ihrem Freund Ihre Lebenshaltungskosten, etwa für Ihre Wohnung, Versicherungen usw., geringer ausfallen, weil diese geteilt werden können.

12 Kommentare zu «Neuer Freund ist kein Grund, den Scheidungsunterhalt zu streichen»

  • Bernhard Piller sagt:

    Der Mann kann selbstverständlich die Zahlungen nicht kürzen, wenn seine Ex mit einem Freund zusammenlebt. Aber das Sozialamt kann den Unterhalt kürzen, ohne dass offizielle Formulare wie „gegenseitiger Unterstützungswille“ etc vorliegen. Das ist eben der Unterschied zwischen einem geschiedenen Mann und den Behörden.

    • Ruedi sagt:

      Gegenseitiger Unterstützungswille kann ja nicht bewiesen werden. Das ist der Witz. Der Exmann zahlt sich dumm und dämlich während die Frau sich mit neuem in Saus und Braus lebt. Das ist doch die Realität.

  • Marianne sagt:

    Verstehe nicht, dass die Schweiz noch immer wie in den 50ger Jahren denkt, heute sind die Frauen im Stand sich selber zu unterhalten. Hier in Norwegen wäre eine Unterhaltzahlung undenklich für eine Exfrau, Unterhält gibt es nur für gemeinsame Kinder. Ich wäre zu stolz Geld von meinem Ex anzunehmen, sind die Frauen heute nicht selbständige Wesen oder tun sie nur so?

  • tom Bellier sagt:

    Ich bin ja voll und ganz für gerechte Unterstützung. Aber welche Frau würde den zugeben in einem „qualifizierten Konkubinat“ zu leben, wenn es gratis noch Geld vom Ex dazu gibt?

  • Gregl sagt:

    Chancen(&)Gleichheit:
    Ich suche mir nun auch eine Ernährerin …

  • rolf reinhardt sagt:

    frauenalimenten sind heutzutage ein witz! frauen können ganz gut selber für sich sorgen und haben ja ganz schnell einen neuen sponsor oder zwei.
    zieht ein mann bei einer frau ein, dann zahlt er ganz sicher seinen anteil. ab dann zählt dass was im scheidungsurteil steht. in der regel 6 bis 12 monaten später keine alimente mehr. dein einzug des mannes muss man schriftlich haben, sonst kann man nicht klagen vor gericht. wäre ja ein wunder, wenn eine frau dies einem ex mann bestätigt. meistens „ziehen“ solche freunde kurz vorher aus und melden sich nach 1 monat wieder an. und das ganze geht von vorne los.
    am besten arbeitslos werden, aufs sozialamt und nichts mehr zahlen.

  • Betroffener sagt:

    Scheidungsunterhalt gehört aus dem ZGB ersatzlos gestrichen. Das ist wie wenn eine Firma Lohn bis zum Pensionsalter für entlassene Angestellte zahlen müsste oder ein Mieter Miete für eine gekündigte Wohnung bis zum St. Nimmerleinstag.

  • Manfred Steiner sagt:

    Frauen vermeiden genau so lange ein qualifiziertes Konkubinat, als sie die Zahlungen ihres Ex maximieren können.

  • Tom sagt:

    Wie wäre es wenn die gute Frau auf das nicht mehr (oder weniger benötigte) Geld verzichten würde? Ach nein, das geht natürlich gar nicht!

  • Leo Klaus sagt:

    Ahem ahem! Gut, wir wissen ja, dass es in der Schweiz ein etwas archaisches Verstaendnis von den Geschlechterverhaeltnissen herrscht, welches auch im Scheidungsfall aber auch vorher bei der Kinderbetreuung zu merken ist.

    Allerdings muss der Ex-Mann oft auch deshalb zahlen, weil die Frau weiter um die Kindern kuemmert und oft nur Teilzeit arbeiten kann.

    Falls keine gemeinsamen Kinder gibt, dann wird in der Regel (vom Gericht) erwartet, dass die Frau nach kuerzer Zeit ihr eigenes Geld verdienen kann und nur einen geringen Anspruch auf Unterhalt hat. Dies alles haengt natuerlich auch vom Modell ab, welches waehrend der Ehe galt.

    Klar gibt es vieles was man verbessern kann/muss, aber einfach die Frau als „Schmarotzerin“ darzustellen tut nichts zur Sache.

  • wosi sagt:

    Männer, emanzipiert Euch endlich!
    an die noch unverheirateten Männer: zusammen leben, ok, gemeinsame Kinder, ok – jedoch ja nicht heiraten !

  • Hannes R. sagt:

    Ich betreue meine beiden Söhne zu 90%, meine Ex-Frau betreut die Kinder zu 10% und lebt mit meinen Unterhaltszahlungen mit ihrem neuen Partner und deren gemeinsamen Kind. Fair? Vor Gericht bin ich schon zweimal abgeblitzt. Mein Fazit: egal wer die Kinder betreut, Mann zahlt immer, Frau kassiert immer.

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