Wer Teilzeit arbeitet, riskiert Lücken bei seiner Altersvorsorge

Teilzeitarbeit: Mit freiwilligen Einzahlungen vorsorgen. Foto: Getty

Teilzeitarbeit: Mit freiwilligen Einzahlungen vorsorgen. Foto: Getty

Ich bin Student und arbeite Teilzeit. Pro Jahr bringe ich es auf knapp 25’000 Franken. Ist es korrekt, dass mich mein Arbeitgeber nicht bei der Pensionskasse angemeldet hat? P.O.

Nein. Da Sie einen Jahreslohn von über 21’150 Franken ausweisen, müsste Sie Ihr Arbeitgeber bei der Pensionskasse eigentlich anmelden. Denn mit einem über diesem Wert liegenden Einkommen sind Sie obligatorisch BVG-versichert. Laut den gesetzlichen Bestimmungen beginnt die Versicherung gegen Todesfallrisiko und Invaliditätsrisiko ab dem Jahresbeginn nach Vollendung des 17. Altersjahres, und das Alterssparen startet mit dem Jahresbeginn nach Erreichen des 24. Altersjahres. Voraussetzung für die Versicherung ist, dass Sie mehr als die erwähnten 21’150 Franken verdienen.

Das Problem ist allerdings, dass für die Berechnung des versicherten Jahreslohns der Koordinationsabzug weggeht. Der Koordinationsabzug beträgt aktuell 24’675 Franken und wird auch im nächsten Jahr nicht verändert. Obligatorisch versichert werden muss somit der Lohn zwischen 24’675 und 84’600 Franken. Die Idee dahinter ist, dass die Pensionskasse als 2. Säule auf der 1. Säule der AHV aufbaut. Der Lohnanteil unter dem Koordinationsabzug wird durch die AHV abgedeckt, was darüber liegt von der Pensionskasse. So soll verhindert werden, dass die gleichen Lohnanteile doppelt versichert sind.

Wer  längere Phasen Teilzeit arbeitet, weist in der Regel beträchtliche Lücken bei seiner Altersvorsorge auf. Da Sie noch jung und Student sind, ist dies bei Ihnen noch kein Problem. Sie können im späteren Berufsleben aufholen. Wer hingegen auch in mittleren Jahren noch oft teilzeitbeschäftigt ist, wie dies besonders viele Frauen sind, sollte prüfen, wie gross die Lücken bei der Altersvorsorge sind. Diese sollten im Zuge der freiwilligen Vorsorge, der steuerbegünstigten Säule 3a, durch freiwillige Einzahlungen möglichst kompensiert werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass man nach der Pensionierung zu wenig Geld zur Verfügung hat.

 

8 Kommentare zu «Wer Teilzeit arbeitet, riskiert Lücken bei seiner Altersvorsorge»

  • Gregorio sagt:

    Wir werden alle miterleben, wie dieses „Pensionsschneeballsystem“ mit jählichen Anlage &Verwaltungskosten von 20% der bezahlten Beitrage implodiert.
    Vor kurzem wurde „mir“ eine Umwandlungssatzkürzung von satten 20% angekündigt! & wie im Artikel steht, darf man nun noch schneller im Hamsterrad treten, um das „abgezweigte“ wieder aufzuholen.
    Fairerweise muss man bemerken, dass die schon seit Jahren Pensionierten keine Einbusse tragen müssen, obschon viele wahrscheinlich nie ihre Beträge voll einbezahlen mussten … Die Erben wird es freuen.
    Am System der „Abzocke“ wird aber nichts geändert.
    Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen will, sollte mal unter „Mathematiker kritisiert Abzocke bei Riester-Rente“ googlen, da man in der CH vergebens sucht.

  • CB sagt:

    Obligatorisch ist der Lohn zwischen 21’150 und 84’600 versichert, im Minimum ist 3’525..

  • CB sagt:

    @Gregorio
    Können Sie diese Höhe der Verwaltungs- und Anlagekosten belegen? Nach meiner Meinung ist ihre Aussage schlicht falsch.
    Die 2. Säule ist grundsätzlich im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Es ist mir bewusst, dass durch teilweise Umverteilung von Aktiven zu Rentner der Grundsatz nicht mehr ganz eingehalten wird. Aber von einem Schneeballsystem zu sprechen ist wiederum schlicht falsch. Allenfalls können Sie das von der im Umlageverfahren finanzierten AHV behaupten.
    Ich verstehe Ihren Unmut über die Kürzung des Umwandlungssatzes Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Ihre Vorsorgeeinrichtung bezweckt aber damit, die Renten seriös zu finanzieren, um genau das von Ihnen vorgeworfene Schneeballsystem zu verhindern. Mit einer Abzocke hat das nichts zu tun.

    • Gregorio sagt:

      Zum Schneeballsystem ist zu sagen, dass wenn die ständigen „exponentiellen“ Zinserträge plus Umverteilung der Verwaltungsspesen (wirkt wie ein Parasit) nicht mehr erwirtschaftet werden können, zusätzlich Geld zu gunsten der Pensionäre umverteilt wird (Der Sicherheitspuffer „überobligatorisch“ Verzinsung 0 eingeschlossen…).

      Die PK wälzt dann bei Unterdeckung das Risiko auf den „Einzahler“ ab. So risikolos lässt sich schöne Dividende auszahlen und auf Kosten anderer leben.

      Da reitet man ständig auf „Staatsapparat“ herum und vergisst die durch Lobbyisten geschütze Abzockerei der Privatwirtschaft …

      Bankster müsste man sein. Die Geldschöpfung gehört auch demokratisiert (Helikopter Geld für alle!), dann wäre schon vieles besser.

      • CB sagt:

        Ich empfehle ihnen die Statistik des BfS zu studieren:
        https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/berufliche-vorsorge.assetdetail.350378.html
        Auf Seite 25 sehen sie den Verwaltungsaufwand 870 Mio. bei Beiträgen von 53’581 Mio. = 1.6% der Beiträge. Die Vermögensverwaltungskosten betragen 3.6 Mia. bei Anlagen von 775.3 Mia. = 4.6%. Grundsätzlich finde ich diesen Betrag auch hoch. Zu berücksichtigen ist, dass neben den Gebühren der Banken und Vermögensverwalter auch Steuern und Abgaben an den Staat darin enthalten sind. Bei rund 4 Mio. Aktiven und 1 Mio. Rentner betragen die durchschnittlichen Verwaltungskosten damit CHF 174.00 pro Kopf und Jahr sowie die Vermögensverwaltung CHF 720.00.

      • Corno Carlo sagt:

        „Die PK wälzt das Risiko auf den Einzahler ab“ – stimmt aber bei den staatlichen PK´s nicht. Da wird das Risiko auf den Steuerzahler abgewälzt.

  • Florian Müller sagt:

    Gibt es ein Leben vor der Rente oder leben wir für die Rente. Diese Frage hat schon unsere Grosseltern beschäftigt, wenn sie ihren Kindern empfahlen, wegen der sicherern Rente doch beim Bund oder der Post zu arbeiten.

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