Auswandern: Her mit dem Pensionskassengeld

Auswandern nach Mallorca: Eine Auszahlung des obligatorischen Teils des Vorsorgekapitals ist nicht möglich. Foto: Getty
Mein Freund und ich möchten nach Mallorca auswandern. Wir träumen davon, uns dort ein kleines Landhaus zu kaufen. Da ich nicht viel verdiene, möchte ich mir für den Kauf meine Pensionskasse auszahlen lassen. Wie muss ich vorgehen? E.B.
Ich muss Sie enttäuschen: Das wird, so wie Sie sich das wahrscheinlich vorgestellt haben, kaum möglich sein. Es stimmt zwar, dass man sich sein Vorsorgekapital von der Pensionskasse auszahlen lassen kann, wenn man die Schweiz definitiv verlässt und sich in einem anderen Land niederlässt – also auswandert. Die Regeln sind aber nicht bei allen Staaten gleich. In Ihrem Fall ist eine Auszahlung des obligatorischen Teils Ihres Vorsorgeguthabens nicht möglich. Denn die Insel Mallorca, auf die Sie mit Ihrem Freund auswandern möchten, gehört zu Spanien. Und Spanien wiederum ist Teil der EU. Bei einer Niederlassung in einem EU-Land ist aber bereits seit neun Jahren eine Auszahlung des BVG-Guthabens nicht mehr erlaubt. Auch wenn Sie nach Liechtenstein, Norwegen oder Island auswandern würden, wäre dies nicht mehr möglich.
Den überobligatorischen Teil Ihres Pensionskassenguthabens hingegen dürfen Sie beziehen, auch wenn Sie sich in Mallorca niederlassen. Da Sie mir schreiben, dass Sie nicht viel verdienen, gehe ich allerdings davon aus, dass der Hauptteil Ihres Vorsorgeguthabens auf den obligatorischen Teil entfällt, der für die Auszahlung gesperrt ist. Daher müssten Sie wohl eine andere Finanzierungsquelle für Ihr Landhaus finden.
Mit der Begrenzung der Auszahlungsmöglichkeit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass jemand auch nach einer Auswanderung zumindest rudimentär eine Altersvorsorge behält. Geht es nach dem Willen des Bundesrates soll die Kapitalauszahlung künftig noch mehr begrenzt oder in den meisten Fällen sogar verboten werden.
Persönlich halte ich diese vom Bundesrat geplante Verschärfung für problematisch, da der Handlungsspielraum der Versicherten für das von ihnen mit Lohnabzügen angesparte Geld dadurch zu stark eingeschränkt würde. Anders als bei einer Auswanderung in ein EU-Land sowie nach Liechtenstein, Norwegen und Island wäre eine Auszahlung auch des obligatorischen Teils Ihres PK-Guthabens übrigens bei einer Niederlassung in anderen Staaten derzeit noch erlaubt.
Wenn Sie also statt nach Mallorca nach Thailand, Australien oder in die USA auswandern würden, um nur drei Beispiele zu nennen, dürften Sie Ihr volles PK-Kapital beziehen. Zumindest vorderhand noch.
Zu viele liquide Mittel zu halten, ist doppelt gefährlich
Ich bin Kunde der CS und wechsle zur Swissquote. Ich entscheide alles selbst und habe ein Wertschriftendepot von 3 Millionen Franken und in Cash 1,3 Millionen Franken und 0,7 Millionen US-Dollar. Was mir Kummer macht: Ist es verantwortungsvoll, den grossen Cashbestand bei der Swissquote zu haben? Die CS und andere Banken sind kaum interessiert, dass ich bei ihnen Geld auf dem Konto lasse, oder? K.M.
Ihr Entscheid zum Online-Broker Swissquote zu wechseln, hat in erster Linie mit den Gebühren zu tun. Sie wollen die Kosten für Ihre Wertschriftentransaktionen deutlich senken. Da Swissquote keine Beratung und wie Konkurrenten wie Saxo Bank oder Degiro geringere Gebührenansätze als die meisten Banken anbietet, dürften Sie Ihr Ziel, Ihre Kosten zu reduzieren, mit diesem Wechsel erreichen. Sie schreiben ja ausdrücklich, dass sie von Ihrer Bank und einem Broker keine Beratung in Anspruch nehmen möchten und alles selbstständig entscheiden.
Swissquote ist an der Schweizer Börse kotiert und seit Jahren operativ erfolgreich. Ich stufe das Institut als sicher ein. Dennoch würde ich aus grundsätzlichen Überlegungen bei den meisten Banken nicht mehr als 100’000 Franken in Cash parkieren. Bei einem Bankenzusammenbruch, der zwar eine geringe Wahrscheinlichkeit hat, aber nie ganz ausgeschlossen werden kann, sind lediglich 100’000 Franken je Kunde konkursprivilegiert geschützt. Daher rate ich davon ab, solch hohe Cashbestände, wie Sie sie halten, bei einer einzelnen Bank zu deponieren. Auch nicht bei einer Grossbank. Ausnahmen sind Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie.
Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei hohen Cashbeständen Negativzinsen bezahlen müssen. Gerade kürzlich hat auch die Posttochter Postfinance angekündigt, dass Cashpositionen von über einer Million Franken künftig mit Negativzinsen belastet werden. Dies dürfte auch bei anderen Banken vermehrt passieren. Daher würde ich einerseits aus Sicherheitsüberlegungen, anderseits wegen der Negativzinsen die liquiden Mittel auf mehrere Banken verteilen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit deutlich und laufen zumindest vorderhand nicht auch noch Gefahr, Negativzinsen zahlen zu müssen. Wenn Sie die Beträge stückeln, haben Sie kein Problem, diese bei mehreren Banken zu platzieren. Auch bei Ihrer bisherigen Bank können Sie einen Teil zurücklassen. Allerdings würde ich auch prüfen, wie hoch die Kontoführungsgebühren sind.
Noch besser ist es, wenn Sie gar nicht so hohe Cashpositionen halten. Auch punkto Sicherheit. Denn Wertschriften sind, anders als liquide Mittel über 100’000 Franken, auch im Konkursfall jederzeit voll geschützt: Diese bleiben nämlich auch dann in Ihrem Besitz, selbst wenn Ihre Bank zusammenbrechen würde. Dazu kommt, dass Sie in den Wertschriften weit höhere Renditechancen nutzen können, als wenn Sie Ihr Geld einfach auf einem Konto liegen lassen, wo sie ohnehin keinen Zins mehr erhalten. Einen Teil könnten Sie auch in sichere Frankenanleihen und in Gold investieren. Beides bringt zwar keine Rendite, dafür eine hohe Sicherheit für den Fall, dass es an den Finanzmärkten wieder zu grösseren Verwerfungen kommt.
Wie man von den teuren Medikamentenpreisen in der Schweiz profitieren kann
Vor kurzem las ich, dass die Migros mit der Firma Zur Rose ins Medikamentengeschäft einsteigen will. Nun hat aber ein saudisches Unternehmen ein Kaufangebot für die Versandapotheke Zur Rose lanciert. Was bedeutet dies? R.P.
Diese Entwicklungen bedeuten, dass der Schweizer Apothekenmarkt stark in Bewegung kommt: Nachdem der Grossverteiler Coop zusammen mit Galenica bereits mit den Vitality-Apotheken in diesem Segment aktiv geworden ist, dürfte die Kooperation der Migros mit der Versandapotheke Zur Rose den Markt stark aufmischen. In einem ersten Schritt soll im Rahmen eines Shop-in-Shop-Konzeptes in der Migros-Filiale an der Berner Marktgasse ein Zur-Rose-Shop eröffnet werden. Wird dies ein Erfolg, könnten rasch weitere Shops in anderen Migros-Filialen in der ganzen Schweiz aufgebaut werden. Dies würde wohl viele lokale Apotheken in Bedrängnis bringen. Denn die Versandapotheke Zur Rose erhebt den Anspruch, alle rezeptpflichtigen und frei verkäuflichen Medikamente im Schnitt rund zwölf Prozent billiger anzubieten, als es sonst übliche Apotheken tun.
Deshalb arbeitet beispielsweise auch der Krankenversicherer Helsana mit den Versandapotheken Mediservice, Zur Rose, Xtrapharm und Rothaus zusammen und ermöglicht den Versicherten so, Medikamente im Versand günstiger zu bestellen. Auch Coop will mit seinen Apotheken expandieren. Für Sie hat dies den Vorteil, dass die hohen Medikamentenpreise auch hierzulande stärker unter Druck geraten. Weil die Margen auf Apothekenprodukten hierzulande trotzdem nach wie vor hoch und trotz zunehmendem Preisdruck auch künftig lukrativ sind, interessieren sich nicht nur Grossverteiler für den hiesigen Medikamentenmarkt, sondern auch ausländische Investoren.
Vor diesem Hintergrund erfolgte das Kaufangebot der Al Faisaliah Group aus Saudiarabien, hinter dem die saudische Königsfamilie steht. Sie will mit ihrer Matterhorn Pharma Holding eine Beteiligung von bis zu 10 Prozent an der Versandapotheke Zur Rose kaufen. Die Aktien der Zur Rose Group sind zwar nicht an der Schweizer Börse kotiert. Sie werden aber ausserbörslich gehandelt. Die Saudis bieten 76 Franken in Cash je Zur-Rose-Aktie, was einer Prämie von rund 30 Prozent entspricht. Falls Sie Aktien an dem Unternehmen besitzen, könnten Sie somit einen schönen Gewinn realisieren.
Auch wer nicht verkauft, hat meines Erachtens langfristig interessante Perspektiven, obwohl der Titel im ausserbörslichen Handel bereits sehr stark gestiegen und sicher nicht mehr günstig ist. Schon lange wird darüber spekuliert, dass die Zur Rose Group einmal an die Schweizer Börse gebracht werden könnte. Dies halte ich für möglich. Aus meiner Sicht ist die Zur Rose Group gut positioniert, wenn der Preis- und Konsolidierungsdruck im Schweizer Apothekenmarkt an Tempo gewinnt.
28 Kommentare zu «Auswandern: Her mit dem Pensionskassengeld»
Liebe E.B., lassen Sie es bleiben. Hauskauf mit der PK und dann meinen, man könne mit der AHV leben, geht total daneben. Vergessen Sie die Nebenkosten, Hausreparaturen, Steuern und Krankenkasse etc. nicht. Ich wüsste ein zwei Beispiele, bei denen es daneben ging. Sie beziehen heute EL und es reicht trotzdem nicht.
Ich gratuliere R.P. das Geld endlich von der CS abzuziehen. Mit > 3 Millionen in Wertschriften und ein paar Transaktionen werden sie zehntausende sparen, alleine den Steuerausweis erhalten sie für 100 statt für > 1000. Die Manager werden sich noch fragen müssen, wie die Millionen für die eigenen Boni aus dem Unternehmen „beschafft“ werden können. Sie werden dem CEO der CS jedenfalls keine tausende von Franken mehr nach werfen. Ein weiser Entscheid.
Das Gleiche gilt allerdings auch für Swissquote, wenn auch nicht im selben Ausmass. Ich würde bei derartigen Aktiven und da die Entscheidungen eh selbst getroffen werden, gleich bei einem niederländischen Billigbroker versuchen.
Also, bei solchen Beträgen keine Sonderkonditionen zu haben, ist mir schleierhaft. Mein Geld wird auch durch EINE grosse Bank verwaltet. Beratung kaum nötig. Diese Bank ist nicht billig, aber mit den mir gewährten Sonderkonditionen sicher auch nicht alle Welt, aber die Geiz ist Geil-Mentalität grassiert halt überall: Im Fachgeschäft sich erkundigen und dann im Discounter einkaufen. Übrigens, den Steuerausweis habe ich „gratis“… Mit einem grösseren Vermögen und rund 20 Transaktionen pro Jahr betragen alle Spesen jährlich zusammen (Depot-, Beratungs- und Transaktiongebühren) schon fünfstellig, aber mit einer 1 als vordersten Zahl. Also ZehntausenDE einsparen bei Bankwechsel, das ist unmöglich oder man hat extrem schlecht mit der Grossbank verhandelt.
Betreffend dem BVG-Bezug bei Auswanderung in ein EU-Land ist die Anfrage nur bedingt richtig beantwortet. Die Antwort stimmt so, wenn sich E.B. dort wiederum beim obligatorischen Versicherungssystem anmeldet bzw. anmelden muss. Sollte dies aber nicht der Fall sein, kann sich E.B. das via Verbindungsstelle des Sicherheitsfonds BVG, die es bei der zuständigen Stelle des EU-Landes abklärt, bestätigen lassen und dann wird auch der obligatorische PK-Anteil bei Auswanderung in ein EU-Land ausbezahlt.
http://www.verbindungsstelle.ch
Unberücksichtigt, ob die Aktion sinnvoll ist oder nicht: Warum kann das PK-Kapital nicht bezogen werden? Das es beim Auswandern in ein EU-Land nicht möglich ist, ist klar. Aber für den Kauf des Landhauses kann es doch als WEF voll bezogen werden?
Meinte es auch! Aber die messen eben immer mit anderen Ellen! Wenn es eben nicht möglich sein sollte, dieses Pensionkassengeld zu beziehen, so sollte es aber möglich sein, dieses Pensionskassengeld für einen Hauskauf zu beziehen? Hätte da auch noch gerne eine Antwort von Herr Spieler, wie das den aussieht. Oder eben, wer A sagt, muss auch B sagen. Aber es werden leider immer mehr Gesetze erstellt, damit man ja nicht mit dem Geld uns Ausland geht.
Muss ich den Grund angeben, wenn ich das PK-Geld auszahlen lasse. Ich kann doch einfach sagen, werde auswandern, aber nicht wohin, oder zB Thailand und dann nach Deutschland ziehen.
das hat ja seinen Grund. Nachher kommen Sie abgebrannt zurück und der Sozialdienst darf Ihnen unter die Arme greifen…. Ist ja auch nicht der Sinn der Sache.
Die Botschaft im neuen Gastland muss deine Anwesenheit bestätigen.
Ganz so einfach geht das nicht. Bevor Sie nicht hier abgemeldet sind und in einem Drittland einen Wohnsitz gegründen haben, sprich sich dort angemeldet und die entsprechende Bestätigung der dortigen Behörden bringen können, wir Ihnen nicht ein Franken ausbezahlt werden – weder vom obligatorischen noch vom überobligatorischen Teil.
Selbstverständlich müssen Sie VOR dem Bezug die entsprechende ausländiscge Niederlassungsbewilligung vorzeigen, Sie Schlaumeier :-))
Herr Graf, wenn ich mir so anschaue, wie viel ich in den letzten Jahrzehnten eingezahlt habe in diverse Sozialversicherungen und mit meinen Steuern und wie viel ich davon profitiert habe… Wenn ich mir vor Augen führe, dass sich der Staat und die Politik keinen Deut darum schert, wie es mir geht oder nicht geht und wie viel Geld verschwendet wird… Dann muss ich leider sagen, dass es dieser Staat mehr als nur verdient hat, wenn er mir dereinst unter die Arme greifen muss. Und das wird er müssen.
@Katharina I
Der Staat darf Ihnen dann unter die Arme greifen – der Staat sind wir.
Wenn Sie mal denken, in welch sicheren Verhältnissen sie in der Schweiz leben dürfen, sind ihre Steuern gut investiert.
@R.P.: Wenn Sie nicht wissen, was genau mit dem Geld anzustellen, ich hätte da noch invesitions-ideen, die zwar keinen Zins abwerfen, aber Menschen helfen, die nicht so viel haben wie sie. 😉
@ Hans Wurst: Ein WEF-Vorbezug setzt voraus, dass Frau E.B. bei ihrer Pensionskasse weiterhin aktiv versichert ist. Wandert sie jedoch aus, dürfte das kaum noch der Fall sein. Herr Spieler hat recht.
@ Markus K.: Ja, Sie müssen bei einem entsprechenden Barauszahlungsgesuch angeben, wohin Sie auswandern und eine Bescheinigung des neuen Wohnsitzes oder ein ähnliches Dokument einreichen, um das endgültige Verlassen der Schweiz zu belegen.
Verständlicherweise hat man Lust auf eine Abwechslung nach der Pensionierung. Zu bedenken ist, dass es spätestens ab 80 schwieriger mit der Kraft und der Gesundheit. Viele Schweizer kehren dann zurück, um hier die nötige Pflege zu erhalten. Lohnt sich das?
Das solche Ideen (Landhauskauf obwohl kein Geld vorhanden) nicht unterstützt werden finde ich nur korrekt. Das mag jetzt hart klingen aber ist schon berechtigt. Von irgend etwas müssen sie ja dann auch leben (PK Geld ist weg, AHV ist zu gering um z.B. nebst dem Alltag auch nich Reparaturarbeiten, Krankenkasse etc. zu bezahlen). Geht das in die Hose (und ich tippe mal darauf, dass nach 2-3 Jahren die Blase platzt), dann kommen sie zurück und Hinz und Kunz darf die Kosten für sie übernehmen (Sozialfall). Da wird schon einiges richtig gemacht, dass man dies nicht so einfach darf!
Zwar finde ich es nicht sinnvoll, sich die Pensionskassengelder in bar auszahlen zu lassen. Die beiden Betrofenen könnten jedoch ihre Stellen vor Erreichen des Pensionsalter kündigen und die Beträge auf auf Freizügigkeitskonten überweisen. Von dort aus werden sie dann ausbezahlt.
Sehr geehrte Frau / Herr E.B.
Ein weiterer Haken bei einer Immobilie in Mallorca sind die Erbschaftssteuern. Diese betragen für Schweizer nämlich über 40%. Viele Erben müssen das Haus in Mallorca verkaufen, damit sie die Erbschaftsteuer bezahlen können. Jetzt wissen Sie auch, wieso so viele relativ günstige Häuser in Mallorca zum Verkauf angeboten werden.
Ich bin vor mehreren Jahren aus fam. Gründen nach Equador ausgewandert. Meine 200k PK wollte 2013 niemand, weder die UBS, wo ich trotz extrem hohen Gebüren noch Kunde bin, noch die Raiffeisenbank Baden- Lägern. Letztendlich hat sich die Raiffeisenbank bereiterklährt die Gelder zu deponieren. Nach zwei Jahren machte die Bank so viel Druck, dass ich die Gelder aus der CH abziehen musste. Der Druck kam von den USA, welche die Bank einfach weitergeben hat.
Tolle CH, mit ihrem vorauseilendem gehorsam geh ich jetzt ein grosses Risiko ein, trotz dem 5,75% Festgeldzins!
Immer wieder lassen sich Menschen hinreisen, dass man im Ausland viel günstiger leben kann. Vor allem in europäischen Ländern ist das nicht unbedingt der Fall. Gerade bei einem Hauskauf kommen auf einmal Kosten, mit denen man nicht gerechnet hat. Für eine Auswanderung bedarf es sehr solidem Kapital und viel Mut. Das Kapital kann aber auf keinen Fall die Pensionskasse sein. Ausserdem sollte man sich gut überlegen, ob man seine, wenn auch teure Krankenkasse aufgeben möchte. Selbstverständlich gibt es Auswanderer die ihr Glück versuchen und dies auch haben. Aber viele kehren auch verzweifelt zurück. Man sollte so ein Schritt sehr gut abwägen. Wir haben den Schritt nach Kapstadt gewagt und sind glücklich, aber bleiben mit einem Bein sicher in der Schweiz.
Bingo!
Wenn man die freie Verfuegung ueber das Pansionskassenkapital beschneiden oder gar ganz keulen will, soll man den Zwangsrenten(teil) gefaelligst in die AHV umlagern. Da kostet der obligatorische Rentenfranken nur die Haelfte des Rentenfrankens in einem obligatorischen Kapitalabschmelzverfahren…..
Ich hab das seinerzeit auch gemacht (1990). Mit dem Plan, ganz bestimmt nie mehr aus Mexiko zurückzukehren. Soweit der Plan… Aber die 21 Jahre haben immerhin gereicht, meine 3 Töchter nicht die teuren Schweizer Schulen beanspruchen zu lassen und Geburten, Kinderarzt ging alles auf eigene Rechnung. Dies an alle jene hiesigen Rappenspalter, die uns Auswanderern immer Vorhaltungen machen. Ich denke mal, wenn man alles aufrechnet würde ich noch was rausbekommen. Und ich brauch keine Pension, solange ich arbeiten kann. Ich bin keiner jener Bünzli, die ihr Leben nach 65 zu leben gedenken. 21 Jahre Ausland waren eigentlich genug, brauch keine Ferienreisen mehr.
Ist doch alles langsam „grotesk“! Meine Pensionskasse wird per 1. 1. 2018 den Umwandlungssatz auf 5.14 % senken. Man solle sich das vorstellen, wenn man aus einem Alterkapital von Fr. 300 000.– ( ist für mich ein schönes Geld) gerade mal ein „Rentchen“ von Fr. 1285.– erhält. Aber die Politiker tun alles, damit man den einfachen Bürger noch mehr ausnehmen kann zu Gunsten der Pensionkassen und damit der Finanzwirtschaft. Sie werden es natürlich auch noch schaffen, dass schlussendlich jegliche Auszahlung des Penionskassenkapitals per Gesetz untersagt wird, egal, wohin man nun zieht. Solch eine Umverteilung ist schon beinahe am Rande der Kriminalität!
Ja, Hr Zschirky, merken Sie’s nun? PK-Zwangssparen ist angesichts des Abbaus des UWS organisierte Enteignung. Deshalb plädiere ich für die Abschaffung der 2.Säule und Ersatz durch AHV-Vollrente.
Auswanderung: Hab zwar mein PK-Kapital nicht bezogen, bin nun trotzdem in Südafrika ansässig. Mit AHV und Pension wäre ich in CH knapp am Existenzminimum, hier kann ich mir’s wohlergehen lassen. Dank einer kleinen Erbschaft konnte ich hier Wohneigentum bar bezahlen. In CH hätte es kaum zur Eigenleistung gereicht.
Mein CH-Freund hier in der Nachbarschaft hat sich die PK auszahlen lassen und ein stattliches Haus bar erworben.
Wer jedoch wieder in die Schweiz zurückkehrt erlebt sein blaues Wunder: Ein Bekannter tat dies innerhalb des gleichen Jahres, und musste kräftig Steuern nachzahlen (normale Besteuerung anstatt zum reduzierten Satz).
Herr Spieler, Sie sagen, dass die E.B. kann auf Mallorka kein Haus mit Pensionkasse-Geld kaufen. Hier steht aber etwas anderes (es kann jedoch kein Ferienhaus sein):
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/wie-sie-weiterhin-geld-aus-ihrer-pensionskasse-bekommen/story/15410769