Designmarken sind kein Garant für fette Börsengewinne

Luxusgüterunternehmen wie Richemont oder die Berliner Da Vinci Luxury leiden unter unsicheren Wirtschaftsaussichten. Foto: Getty Images
Wie beurteilen Sie die Situation der Aktie Da Vinci Luxury Valor 2183237 für eine Einstiegsmöglichkeit? R. S.
Da Vinci Luxury ist eine Beteiligungsgesellschaft, die an der Börse in Berlin kotiert ist. Das Unternehmen beteiligt sich international an Designmarken und engagiert sich im Bereich Lifestyle. Dabei wird versucht, das Potenzial der gehaltenen Brands zu optimieren und daraus Wachstum zu generieren.
Die Firma ist in Europa und den USA tätig mit Aktivitäten in Mailand, Amsterdam, Bologna, Berlin und New York. Zur Gruppe gehört über eine Tochter auch die Designschuhmarke Heroes, die in diesem Jahr eine Partnerschaft mit dem britischen Fussballclub Manchester United eingegangen ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass Da Vinci in der Lage ist, aufgrund der verschiedenen Markenbeteiligungen Synergien zu schaffen. Allerdings hat sich das Umfeld für Markenfirmen im Bereich Luxus und Mode stark verschlechtert.
Eine Vielzahl von Mode- und Luxusfirmen klagt über rückläufige Umsätze und Gewinne. Eine rasche Wende ist meines Erachtens nicht in Sicht, zumal ein Überangebot in diesem Segment vorhanden ist und das Geschäft sehr konjunkturabhängig ist. Zwar stufe ich die Wirtschaftsaussichten für Europa wieder etwas besser ein. Die Weltwirtschaft als Ganzes wird sich aber schwach entwickeln, und auch in Europa erwarte ich nur ein mässiges Wachstum. Zudem hat sich das Wachstum in dem für den Luxussektor wichtigen Asien abgekühlt. All das spricht gegen ein Engagement im Bereich Luxusmarken.
Offensichtlich ist dies derzeit auch beim Schweizer Luxusgüterkonzern Richemont, der Topmarken wie Cartier oder IWC hält. Auch diese Gruppe leidet unter schwachen Umsätzen und Gewinnrückgängen. Noch weit tiefer von den alten Höchstwerten gefallen als Richemont ist an der Börse die von Ihnen erwähnte Aktie von Da Vinci Luxury. Ich halte ein Engagement in diesen Titeln für hochriskant. Nur weil die Aktie massiv zurückgekommen ist, dürfen Sie nicht damit rechnen, dass sie später wieder deutlich mehr wert ist. Im Gegenteil: Sie müssten bei einem Einstieg sogar damit rechnen, dass Sie Ihren Einsatz ganz verlieren. Die Risiken stufe ich bei diesem Unternehmen als sehr hoch ein.
Wenn der Chef den Untergebenen die Ferien nicht bewilligt
Mein Vorgesetzter bewilligt mein Gesuch um Ferientage jeweils lange nicht und meist erst wenige Tage vor Ferienbeginn. Das stresst mich. Darf er das? Kann ich nicht selbst bestimmen, wann ich Ferientage nehme? N. H.
Laut Gesetz darf der Arbeitgeber festlegen, wann Sie Ferien beziehen dürfen und wann nicht. Daher müssen Sie ihm ein Gesuch um Ferientage einreichen. Gleichzeitig muss aber Ihr Vorgesetzter auf Ihre Wünsche betreffend Zeitpunkt der Ferientage eingehen. Wenn er das nicht tut, muss er anhand von dringend notwendigen Arbeiten oder anderen dringenden betrieblichen Gründen nachweisen, dass ein Ferienbezug in einer bestimmten Zeitspanne nicht möglich ist. Auch eine Verschiebung von bereits bewilligten Ferientagen ist nur in Notfällen erlaubt. Obwohl der Arbeitgeber bei der Festlegung der Ferientage einiges mitreden kann, muss er auf Schulferien Rücksicht nehmen, falls Sie Kinder haben. Ansonsten wären Sie ja nicht in der Lage, mit ihren Kindern gemeinsam Ferien zu verbringen. Nicht erlaubt ist, mit der Bewilligung der Ferientage so lange abzuwarten, wie dies offenbar bei Ihnen der Fall ist. Die Rechtsprechung sieht vor, dass Sie als Angestellter die Möglichkeit haben müssen, Ihre Ferien zu planen. Wenn Ihr Chef Ihnen die Ferien erst wenige Tage vor Beginn bewilligt, können Sie gar keine Buchungen von Hotels, Flügen oder Ferienwohnungen vornehmen, weil Sie riskieren, dass Ihr Feriengesuch abgelehnt würde. An sich haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Gesuch drei Monate vor Ferienbeginn bewilligt wird, damit Sie Ihre Ferien planen können. Ich empfehle Ihnen, die rechtswidrige Bewilligungspraxis Ihres Vorgesetzten mit ihm sowie mit der Personalabteilung Ihrer Firma zu thematisieren. Zudem würde ich Ferienwünsche künftig bereits kurz nach Jahresbeginn offiziell schriftlich einreichen. Wenn Sie dann während längerer Zeit keine Reaktion erhalten, würde ich dies schriftlich abmahnen und auf das Arbeitsrecht verweisen.
Wer Sozialhilfe bezieht, darf nicht einfach Geld verschenken
Meine Mutter lebt in Basel in einem Altersheim. Nun bekommt sie von einer Erbschaft Geld. Gerne möchte sie ihren Enkelkindern etwas abgeben. Wie viel darf das pro Jahr sein? Sie erhält vom Sozialamt einen kleinen Zuschuss, den sie durch die Erbschaft vermutlich dann verliert. B. S.
Grundsätzlich darf Ihre Mutter ihren Enkeln so viel schenken, wie sie will. Das Problem entsteht lediglich mit dem finanziellen Zuschuss, den sie vom Sozialamt für die Deckung ihrer Kosten bekommt. Damit sie überhaupt finanzielle Unterstützung bekommt, muss sie zuerst ihr Vermögen aufgebraucht haben. Die Sozialhilfe darf erst ausbezahlt werden, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Renten und Erspartes aufgebraucht sind.
In Basel gilt beim Vermögen ein kleiner Freibetrag von 4000 Franken für Einzelpersonen und 8000 Franken für Ehepaare. Wenn Ihre Mutter durch eine Erbschaft nun zu einem Vermögen kommt, das über diesen Freibeträgen liegt, wird dieses bei der Berechnung des Zuschusses angerechnet. Je nach Höhe der Erbschaft muss sie damit rechnen, dass sie die finanzielle Unterstützung verliert, bis ihr Vermögen mit Ausnahme des Freibetrages aufgebraucht ist. Da nützt es auch nichts, wenn sie das Geld verschenkt.
Denn wenn sie die Erbschaft an ihre Enkel weitergibt, was an sich eine schöne Absicht ist, wird das bei der Berechnung der Berechtigung für den Zuschuss ebenfalls berücksichtigt. Sie wäre ja nicht gezwungen, das Geld zu verschenken, sondern müsste es eigentlich zuerst für die Deckung der eigenen Kosten nutzen. Bei grossen Beträgen, die jemand, der später Sozialhilfe beansprucht, an Verwandte verschenkt hat, können die Sozialbehörden auf die Beschenkten zurückgreifen.
Je nach deren Einkommens- und Vermögenslage könnten diese verpflichtet werden, den Verwandten zu unterstützen. Bei den Enkeln sehe ich da allerdings weniger Gefahr. Ich rate Ihrer Mutter, direkt mit den Basler Sozialbehörden Kontakt aufzunehmen und die Absicht offenzulegen. Da kann man ihr aufzeigen, was möglich ist, ohne dass Ihre Mutter schliesslich ihre finanzielle Unterstützung verliert. Denn das bringt unter dem Strich dann auch nichts.
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