Albträume wegen automatischem Informationsaustausch

Informationsaustausch: Keine Einbahnstrasse
Mein Ehemann, deutscher Staatsbürger, bekommt, seit er 65 ist, eine kleine Rente auf ein Konto bei einer deutschen Bank. Ich wusste nicht, dass ich dieses Konto bei uns in der Schweiz ebenfalls angeben muss, habe unsere schweizerischen Renten und Einkünfte jedoch immer korrekt angeführt und befürchte sogar eine Strafanzeige. Was soll ich tun? U. G.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt mit Ihren lokalen Steuerbehörden in Ihrem Wohnkanton in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt offen zu schildern. An sich könnten Sie auch das Konto in Deutschland noch saldieren, bevor der Automatische Informationsaustausch (AIA) im nächsten Jahr in Kraft tritt und sich die Rente direkt auf ein bereits deklariertes Konto auszahlen lassen. Allerdings besteht ein Restrisiko, dass die Sache später doch auffliegt.
Wenn Sie gegenüber dem Steueramt alles offenlegen, können Sie reinen Tisch machen und müssen nicht befürchten, später Probleme zu bekommen. Aus Sicht der Steuerbehörden wird die Nichtdeklaration des Kontos in Deutschland als Steuerhinterziehung eingestuft. Sofern Sie sich selbst beim Fiskus melden und alles transparent machen, dürften Sie von einem Strafverfahren verschont bleiben. Vielmehr wird Ihnen Rechnung gestellt für Nachsteuern sowie Zinsen. Falls aber die Steuerbehörden selbst auf das Konto und die nicht deklarierten Gelder stossen, müssen Sie mit einem Verfahren und einer Strafe rechnen.
Man muss bedenken: Der AIA ist gegenseitig. Nicht nur die Schweiz liefert Daten von ausländischen Steuerpflichtigen, welche hierzulande ein Konto haben. Auch die Schweiz erhält im Rahmen des AIA von den angeschlossenen ausländischen Ländern Daten von hierzulande Steuerpflichtigen, welche in dem betroffenen ausländischen Staat ein Konto unterhalten. Nachdem der Automatische Informationsaustausch 2017 in Kraft getreten ist, werden im nächsten Jahr erstmals die Daten gesammelt und dann 2018 ausgetauscht. Dies würde bedeuten, dass dann auch die Daten Ihres Kontos in Deutschland an die Schweiz geliefert würden, womit klar wäre, dass Sie das Konto nicht deklariert haben.
Auch wenn es sich nicht um eine hohe Summe handelt, lohnt es sich nicht, ein späteres Strafverfahren zu riskieren. Sobald Sie reinen Tisch gemacht haben, können Sie ruhiger schlafen und müssen sich nicht mehr vor den Konsequenzen des automatischen Informationsaustausches fürchten.
Preiskampf drückt auf die Marge
Im August 2015 kaufte ich Aktien von Novo Nordisk. Dieses Jahr sind sie stark gefallen. Ist die Schwäche fundamental? Soll ich verkaufen? J. M.
Der Kursrückschlag ist eine Folge der Gewinnwarnung, welche der dänische Insulinhersteller herausgeben musste. Daher würde ich den Kursrückschlag nicht nur als temporären Taucher einstufen. Novo Nordisk erwartet sowohl 2016 als auch längerfristig ein kleineres Umsatz- und Gewinnwachstum. Begründet wurde diese Gewinnwarnung vom Management mit dem deutlich schlechteren Umfeld im wichtigsten Markt USA. Im bedeutendsten Pharmamarkt der Welt sind die Preise für Insulin unter Druck geraten. Auslöser dafür ist der verstärkte Wettbewerb durch Nachahmerprodukte. Zudem musste Novo Nordisk den grossen US-Patientenvertretungen höhere Preisnachlässe zugestehen. Das belastet die Marge.
Diese Gewinnwarnung kam für den Markt überraschend und trübt die Langfristperspektiven für die Novo-Nordisk-Aktien deutlich ein. Zeitweise zusätzlich nach unten gedrückt, wurden die Titel im Rahmen des US-Präsidentenwahlkampfes von der Ankündigung der damaligen Kandidatin Hillary Clinton, die Pharmapreise mit gesetzlichen Auflagen zu dämpfen. Für Pharmatitel ist der Sieg ihres Gegenkandidaten Donald Trump zwar eine positive Nachricht. Deswegen haben die meisten Pharmapapiere auch zu einer Erholung angesetzt. Bei Novo Nordisk bremsen aber die Generika-Konkurrenz und die bereits gewährten Rabatte die Erholung wohl noch auf längere Zeit.
Im nächsten Jahr rechnet das Unternehmen nur noch mit einem Wachstum im einstelligen Bereich bei Umsatz und Gewinn und signalisiert, dass der Gewinn allenfalls gar nicht wächst. Dies sind für die Aktie wenig erfreuliche Aussichten. Da Novo Nordisk als grösster Insulinhersteller der Welt weiterhin eine starke Marktstellung behält, traue ich dem Konzern operativ langfristig eine Erholung zu. Ob diese gelingt und sich dies auch positiv auf die Aktie auswirkt, ist aber unsicher. Selbst ein weiterer Kursrückschlag können Sie nicht ausschliessen.
Wenn Sie mit diesem Risiko leben können, würde ich die Titel wohl eher behalten und auf eine spätere Erholung setzen. Doch eine Garantie dafür haben Sie nicht. Falls Sie die Buchverluste belasten oder Sie auf keinen Fall weitere Rückschläge in Kauf nehmen möchten, würde ich die Titel abstossen und das Geld in Sicherheit bringen.
Muss man das Freizügigkeitsgeld in der Steuererklärung angeben?
Ich bin gerade auf Mahnung der Behörden hin – leider viel zu spät – daran, meine Steuererklärung auszufüllen. Dabei stellt sich für mich eine praktische Frage: Muss ich auf meinem Freizügigkeitsgeld, das ich bei einer Bank habe, auch Steuern zahlen? S. O.
Nein, auf ihrem Freizügigkeitskapital müssen Sie vorderhand noch keine Steuern zahlen. Das von Ihnen angesparte und auf einem Freizügigkeitskonto einer Bank oder einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung parkierte Kapital wird erst bei der Auszahlung besteuert. Und dann auch nur zu einem reduzierten Satz sowie getrennt vom übrigen Einkommen, was einiges ausmacht.
Solange Sie Ihr Geld auf dem Freizügigkeitskonto lassen und es nicht auszahlen, müssen Sie dafür nicht nur keine Steuern zahlen, sondern es auch nicht in der Steuererklärung aufführen. Für die Steuerbehörden relevant wird das Konto erst dann, wenn Sie es sich auszahlen lassen. Auch die auf dem Freizügigkeitsgeld erwirtschafteten Zinsen sind steuerfrei, solange Sie das Kapital nicht antasten. Auch die Zinsen werden erst besteuert, wenn die Auszahlung des Geldes erfolgt.
Angesichts der rekordtiefen Zinsen an den Kapitalmärkten und den mickrigen Zinsen zwischen 0,2 und 0,3 Prozent, welche man derzeit noch auf den Freizügigkeitskonten der Banken erhält, ist deren Besteuerung allerdings das kleinere Problem und schlägt nicht mehr stark zu Buche.
9 Kommentare zu «Albträume wegen automatischem Informationsaustausch»
Wer noch nicht kapiert hat, dass die Zeiten von Schwarzgeldkonten vorbei sind, dem kann man nicht helfen. Auch in der CH wird das Bankgeheimnis fallen. Die Kantone brauchen Geld und bei vermuteten 11 Milliarden Steuereinahmen durch nicht versteuertes Schwarzgeld und Einnahmen, wird das Bankgeheimnis auch in der CH fallen.
Ich denke, dass der elektronische Bankdatenaustausch ebensowenig funktionieren wird, wie der langjährige Versuch, Sozialversicherungsdaten innerhalb der EU (CH macht da im Rahmen der technischen EU-Kommission für Wanderarbeiter voll mit) via die E50x-Formulare zu organisieren. Die gegenseitige Identifikation erwies sich als zu fehlerhaft, weil jeder Staat seine eigenen Sozialversicherungsnummern hat. Resultat: der versuchte E50x-Austausch hat lediglich zu enormen Datenfriedhöfen geführt. In Sachen Bankdatenaustausch ist es noch viel schwieriger, da ja die Identifikation nur über den Namen eines Kontoinhabers erfolgen kann. Wegen der Tausenden von Müller, Dupont, Giovannini, Sanchez, Dos Santos… bleibt die Anonymität aller anderen Bankkontoinhaber gewährleistet; leider meine ich.
Nur blöd, dass man den Pass/ID zeigen muss, um ein Konto zu eröffnen. Damit ist die Identität zweifelsohne festzustellen.
Ab dem 1. Januar wird die zweite Tranche des AIA aktiv, inkl. Schweiz. Das heisst, international ist das Bankgeheimnis beerdigt. Innerschweizerisch ist nur noch eine Frage der Zeit. Dann werden die Parteifinanzierungen ans Licht gezerrt, die Initiative steht bereits in den Startlöchern. Ach, ich freue mich schon so richtig drauf. Wie heisst es genau von SVP/FDP regelmässig, wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Ich wette drauf, das wird noch einige Erdbeben auslösen, nur schade dass diese Regelung nicht 20 Jahre rückwirkend in Kraft tritt.
Wie haben Sie es mit Akkusativ, Herr Spieler? „Selbst einEN weiteren Kursrückschlag können Sie nicht ausschliessen.
Die Amerikaner machen mit dem AIA aber nicht mit. Zudem hat unsere Regierung seinerzeit (Evelyne Widmer Schlumpf lässt grüssen…) von den Amerikanern vor dem Unterschreiben des AIA( sprich FATCA Vertrages) nicht verlangt, dass die Amerikaner den Schweizer Steuerbehörden ebenfalls Informationen betreffend Schweizer Konti in den USA geben. Zudem sind Delaware, Utah und Florida heutzutage die grössten Steueroasen der Welt. Ich kann deshalb die USA als Steueroase jedem rechtschaffenen Schweizer empfehlen. Der Nicht-Informationsaustausch seitens der Amerikaner wurde vom schweizerischen Parlament offiziell abgesegnet. Nach dem Motto: Gott vergib Ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun. Oder sie sind viel zu feige (eher das letztere)… 🙂
An P. Jenni: Ich bin nicht sicher, ob das funktionieren würde. Mein Mann US-CH Doppelbürger wurde unlängst aus einer amerikanischen Bank geworfen, weil er in der Schweiz lebt. Und ich wurde als CH aus einer Schweizer Bank geworfen, weil ich mit einem US Bürger verheiratet bin.
an S. Loeffel: In Ihrem spezifischen Fall wird es schwierig(er) sein. Aber im Falle eines Schweizer Ehepaares ist es überhaupt kein Problem, anlässlich ihres nächsten Besuches in den USA ein Konto zu eröffnen. Vor allem nicht in den Staaten Florida, Utah & Delaware.
@S. Loeffel (Nachtrag): Ich würde Ihrem Ehemann empfehlen (immer unter der Annahme, dass sie beide gedenken, zukünftig nicht mehr PERMANENT in den USA leben zu wollen), die U.S. Staatsbürgerschaft aufzugeben. Dieser Prozess kostet je nach Einkommen und Vermögen viel (oder weniger) Geld, ist es aber langfristig wert. Je nach persönlicher Situation.