Privatsphäre bei Postfinance nur begrenzt geschützt

Postfinance: Bank mit Einschränkung. Foto: Key

Postfinance: Bank mit Einschränkung. Foto: Key

Ich habe mein Geld bei der Posttochter Postfinance. Kann ich auch da ganz auf das Bankgeheimnis vertrauen?

Ja und nein, müsste ich antworten. Auf den ersten Blick ist der Fall klar: Seit die Postfinance im Jahr 2013 eine Aktiengesellschaft wurde, eine Bankbewilligung erhielt und der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma unterstellt wurde, ist die Postfinance eine Bank. Zwar darf sie weiterhin selbst keine Kredite gewähren, aber sonst praktisch alle Geschäfte, die Banken im Inland sonst anbieten, tätigen. Auch wurde die einst umfassende Staatsgarantie in einem ersten Schritt bis ins Jahr 2018 auf 100’000 Franken pro Kunde begrenzt. In einem zweiten Schritt gilt dann ab 2018 wie sonst bei Banken in der Schweiz die Einlagengarantie mit Konkursprivileg für maximal 100’000 Franken pro Kunde. Indem die Postfinance eine Bankbewilligung hat, muss sie sich auch an das gesetzlich verankerte Bankgeheimnis halten. So weit wäre alles klar.

Doch gibt es eine bedeutende Einschränkung, der sich viele nicht bewusst sind. Auf der Website der Postfinance weist die Posttochter darauf hin, dass sie auch den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag, den Zahlungsverkehr, aufrechterhalten muss: «Die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Zahlungsverkehrs in der bisherigen Form wäre jedoch ohne Einschränkung des Bankkundengeheimnisses nicht möglich.» Deshalb bestätigen Kundinnen und Kunden der Postfinance mit Ihrer Einwilligung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Existenz einer Kontobeziehung sowie die Kontobezeichnung bekannt gegeben werden dürfen, sofern diese für die Ausführung eines Zahlungsauftrags oder die Durchführung einer Transaktion unerlässlich sind.

Was heisst dies konkret? Dies bedeutet nicht etwa, dass Ihr Kontostand transparent gemacht werden kann. Postfinance darf aber den Namen von Privatpersonen oder Unternehmen, deren Adressen und deren Kontonummern herausgeben. Dies wäre bei einer Bank nicht möglich: Denn eine Bank darf wegen des Bankgeheimnisses Aussenstehenden nicht einmal bestätigen, dass Sie ein Konto bei ihr haben. Anders als bei den übrigen Banken ist die Privatsphäre der Kunden bei der Postfinance zwar inhaltlich gegeben, aber nur begrenzt geschützt, da die Existenz der Bankbeziehung auch für Aussenstehende zugänglich gemacht wird.

Nationalbank nimmt alte Münzen nur während 20 Jahren an

Meine im Frühjahr verstorbene Mutter hatte Hunderte von alten Münzen gesammelt. Wir wissen nicht, was damit anfangen. Können wir diese noch brauchen oder der Nationalbank zurückbringen? E.A.

Nein, der Nationalbank können Sie alte Silbermünzen nicht verkaufen. Sie betreibt selbst keinen Handel mit solchen, zum Teil sogar recht wertvollen Münzen, die von ihr offiziell für wertlos erklärt wurden. Auch nimmt sie keine Bewertungen dieser Münzen vor. Auch wenn Münzen oder auch Noten offiziell nicht mehr als Zahlungsmittel gelten, können Sie aber durchaus einen Wert aufweisen. Einerseits einen Sammlerwert, sofern ihr Zustand gut ist. Andererseits, im Fall der Silbermünzen mit Prägung bis Ende der 60er-Jahre, sorgt der Silberwert dafür, dass die Münzen gesucht sind.

Da die Silbernotierungen stark gestiegen sind, lohnt es sich, Silbermünzen zu verkaufen. Bei der Nationalbank können Sie jeweils ausser Kurs gesetzte Umlaufmünzen innerhalb von 20 Jahren zum vollen Nennwert umtauschen. Ein Beispiel sind die Einrappenstücke, welche bis Ende 2016 bei der SNB umgetauscht werden können. Im Prinzip können Sie auch die ausser Kurs gesetzten Silbermünzen wie Fünfzigrappenstücke oder Fünffrankenstücke als Zahlung verwenden. In der Regel wird man diese Münzen im täglichen Zahlungsverkehr, etwa an der Kasse im Detailhandel, problemlos annehmen.

Ich rate Ihnen aber davon ab, denn Sie machen ein schlechtes Geschäft. Sie würden für die gleichen Silbermünzen nämlich bei einem Numismatiker, also bei einem Münzenhändler, mehr erhalten als den Nennwert. Und zwar weil der Silberwert diese Münze wertvoller macht als der Nennwert. Ich rate Ihnen, die Münzensammlung Ihrer verstorbenen Mutter von einem Numismatiker beurteilen zu lassen. Dann können Sie entscheiden, ob Sie diese wirklich verkaufen wollen. Namen und Adressen von Numismatikern finden Sie bei Swissmint. Die Swissmint, welche dem eidgenössischen Finanzdepartement untersteht und für unser Land die Münzen prägt, veröffentlicht auf ihrer Website www.swissmint.ch eine Liste mit Händlern, welche alte Münzen kaufen und verkaufen. Vor einem allfälligen Verkauf würde ich auch noch eine Zweitmeinung einholen.

Etwas Zins bis zur Hypothekenamortisation verdienen

Ich habe 200’000 Franken auf meinem Konto. Im nächsten Jahr werden zwei Hypotheken von mir fällig. 2018 werde ich pensioniert. Nun macht mir Raiffeisen das Kombiangebot Fifty-Fifty. Soll ich 100’000 Franken bei einer Laufzeit von einem Jahr anlegen und danach die 100’000 Hypothek abzahlen? A.A.

Grundsätzlich finde ich es sinnvoll, wenn Sie im Hinblick auf Ihre Pensionierung im Jahr 2018 Ihre Hypothek zumindest teilweise abzahlen. Denn damit sparen Sie sich den Zins, den Sie sonst der Bank zahlen müssten. Auch wenn Sie dann den Schuldzins nicht mehr bei den Steuern abziehen können, fahren Sie unter dem Strich dennoch besser. Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie später keine neue Hypothek erhalten.

In der Regel sind die Banken bei Neuhypotheken oder Aufstockungen für Kunden im Pensionsalter sehr restriktiv. Indem Sie den Betrag von 100’000 Franken, den sie später für die Amortisation verwenden möchten, im Rahmen des Kombiangebotes Fifty-Fifty anlegen, erhalten Sie wenigstens etwas Zins. Denn das Angebot investiert die Hälfte des investierten Geldes in ein Festgeld mit einem Vorzugszins von einem Prozent, also deutlich mehr, als Sie auf dem Sparkonto erhalten. Die andere Hälfte wird in Fonds der Raiffeisenbank angelegt.

Der Haken daran ist, dass Sie auf dieser zweiten Hälfte keine Kapitalgarantie haben. Falls der Wert der von Ihnen gewählten Fonds stark sinken würde, müssten Sie mit Buchverlusten auf einem Teil des Geldes rechnen, das Sie eigentlich für die Amortisation nutzen möchten. Immerhin könnten Sie mit dem Raiffeisen Pension Invest Futura Yield einen Fonds wählen, der wenig Risiken beinhaltet und bei dem die Chance gross ist, dass Sie keinen Verlust einfahren. Doch auch da haben Sie keine absolute Garantie. Sie müssen bereit sein, ein Restrisiko zu tragen. Nur wenn Sie dies wollen und können, ist dies eine sinnvolle Möglichkeit, um die Zeit bis zur Amortisation zu überbrücken.

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